Der Europäische Gerichtshof hat ein weitreichendes Urteil gefällt: Chronisch Kranke haben künftig besseren Kündigungsschutz. Wir zeigen, was das für Arbeitgeber bedeutet.
Andreas Voßkuhle ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er findet, er müsse seine Urteile erklären. Andere sagen, Voßkuhle macht gnadenlos Politik. Von H. Wefing
Ein Bochumer Anwalt weigert sich, für den Pass Fingerabdrücke abzugeben. Biometrische Daten seien riskant und brächten keine Sicherheit. Der EuGH verhandelt den Fall nun.
Bahnbetrieb und Schienennetz müssen in Europa getrennt sein – für mehr Konkurrenz. Die EU-Kommission sieht das in Deutschland gefährdet, das höchste EU-Gericht nicht.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Reisenden gegenüber Airlines gestärkt: Wer mangels Anschluss Stunden zu spät ankommt, kann Entschädigung fordern.
Gamer befürchten, dass es in Zukunft immer schwieriger wird, gebrauchte Spiele zu verkaufen und zu spielen. Allerdings würde sich die Branche damit nur selbst schaden.
Bislang dürfen homosexuelle Partner zwar das leibliche Kind des anderen adoptieren, nicht jedoch ein Adoptivkind. Ein Urteil des Verfassungsgerichts könnte das ändern.
Jeder TV-Sender dürfte Kurzberichte von Fußball-Spielen zeigen. Deutsche Sender ignorieren das und verschenken dadurch Geld der Gebührenzahler, kommentiert O. Fritsch.
Warum wird etwas öffentlich gefördert, dessen Verwertung sittenwidrig ist? O. Brüstle kämpft für die Forschung an embryonalen Stammzellen, um Therapien zu ermöglichen.
Eine Journalistin einer Nachrichtenagentur hatte auf die Herausgabe zweier EZB-Studien geklagt. Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof: Die Dokumente bleiben geheim.
Wenn dafür keine Embryonen sterben müssen, sind Therapie- und Forschungsverfahren mit Stammzellen künftig patentierbar. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Der ESM verstößt nicht gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage eines irischen Abgeordneten gegen den Rettungsschirm zurückgewiesen.
Reisende, die sich einen Koffer teilen, haben bei dessen Verlust Anspruch auf mehr Entschädigung: Die Höhe bemisst sich künftig an der Zahl der betroffenen Personen.
Ermittler hatten 2006 E.on-Büros durchsucht und Beweismittel in einem versiegelten Raum eingeschlossen. Weil das Siegel gebrochen wurde, muss der Konzern Strafe zahlen.