BREMEN - „Frau Irmgart Gaertner hat die Wählbarkeitsvoraussetzungen am Tage ihrer Wahl nicht erfüllt; ihre Wahl zur Senatorin ist ungültig Schlicht und unmißverständlich las der Staatsgerichtshof dem Landesparlament die Leviten. [weiter…]
04.
03.
1994,
DIE ZEIT, Gaby Schuylenburg