Die Facebook-Tochter wird die Verwendung von Nutzerdaten und -Fotos zu Werbezwecken vorerst nicht neu regeln. An anderen Veränderungen hält Instagram aber fest.
Die Fotosharing-Plattform Instagram teilt Nutzerdaten künftig mit Facebook. Außerdem will sie Fotos von Mitgliedern verkaufen, ohne sie zu informieren oder zu bezahlen.
Das Netzwerk ändert mal wieder seine Richtlinien. So will Facebook künftig auch Daten von Instagram verwerten können. Vor allem aber wird die Mitbestimmung abgeschafft.
Die EU-Initiative für einen neuen Datenschutz ist sinnvoll, auch ökonomisch. Wer sie kritisiert, sollte aufpassen, dass er damit nicht ein wichtiges Projekt abwürgt.
Amazon sperrt das Konto einer Kundin und den Zugriff auf ihre E-Books, weil sie gegen Nutzungsbedingungen verstoßen haben soll. Gegen welche, will Amazon nicht verraten.
Die Verbraucherzentrale mahnt Valve ab: Auch Spieler, die den neuen Nutzungsbedingungen von Steam nicht zustimmen, müssen ihre Games nutzen und weiterverkaufen können.
Die Übernachtungsplattform "CouchSurfing.org" hat neue AGB, durch die Nutzer jede Kontrolle über persönliche Daten verlieren. Das moniert Datenschützer Peter Schaar.
Weil die AGB von iTunes und Google Play verschiedene Klauseln zum Nachteil der Kunden enthalten, geht die Verbraucherzentrale Bundesverband gerichtlich dagegen vor.
Kaum jemand liest Nutzungsbedingungen. Das Projekt Terms of Service; Didn't Read will sie daher bewerten. Einfache Symbole sollen sofort zeigen, wie gut ein Dienst ist.
Landreform, Folterverbot, Religionsfreiheit: Friedrich II. gilt als der fortschrittlichste Herrscher seiner Zeit. Aber war er das wirklich? Von Bruno Preisendörfer
Stiftung Warentest hat verschiedene App-Stores bewertet. Sie böten häufig zu wenig Informationen zu den Apps und gingen nachlässig mit Kundendaten um, so das Urteil.
Wie schreibe ich einen guten Leserartikel? Muss ich meinen richtigen Namen verwenden? Und was haben Leserartikel mit Bäumen zu tun? Die Antworten finden Sie hier.
Nichts verraten!, fordert mancher Chef von seinem Mitarbeiter - und will es auch noch schriftlich haben. Doch darf er das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf.
Sparkassenkunden können mit mehr Transparenz bei Gebührenänderungen und Zinsanpassungen rechnen. Ein Gericht erklärte die bisherigen Geschäftsbedingungen für ungültig