11.08.2011,
ZEIT ONLINE Leserartikel, Andrea Prinz
Alleinerziehende sollen Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Das Urteil des BGH schadet Eltern und Kindern gleichermaßen, kommentiert Leserin A. Prinz.
Anspruch auf Unterhalt nur im Ausnahmefall: Alleinerziehende Geschiedene sollen künftig Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Das entschied der BGH.
Mehr Unterstützung für Alleinerziehende - klingt gut. Der Staat sollte aber besser eine Kindergrundsicherung einführen, unabhängig von der Lebensform der Eltern.
Drei Problemgruppen will die Arbeitsministerin besonders fördern: Jugendliche, Alte und alleinerziehende Mütter. Für Alleinerziehende müssen vollkommen neue Ideen her.
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig schneller Vollzeit arbeiten. Das entschied der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht
Allein stehende Mütter haben oft zu wenig Geld, um sich fürs Alter abzusichern. Zahlt der Vater des Kindes keinen Unterhalt, dürfen sie es auch gar nicht – so das Gesetz.
Eine Mutter hat vor dem Bundesgerichtshof Unterhalt eingeklagt. Trotzdem gilt: Wichtig ist für Frauen heute nicht mehr, verheiratet zu sein, sondern einen Job zu haben.