Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.
Der Süßigkeitenhersteller Lindt unterliegt im Rechtsstreit um den Goldhasen: Auch andere Hersteller dürfen in Goldfolie eingewickelte Schokoladenhasen verkaufen.
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
Dürfen sich Gruppen zu einer Schlägerei verabreden, wenn alle einverstanden sind? Nein, urteilt der BGH. Auch Prügeleien zwischen Hooligans sind stets sittenwidrig.
Für Vermieter wird es schwierig, ihren Mietern die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnung zu verbieten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Namen von anonymen Samenspendern müssen ihren Kindern verraten werden, wenn diese ihren Vater kennen wollen. Die Klage einer Tochter hatte vor Gericht Erfolg.
Wegen der Vergabe zweifelhafter Bonitätsnoten vor der Finanzkrise droht Standard & Poor's ein Gerichtsverfahren in den USA. Die Rating-Agentur weist die Vorwürfe zurück.
Travis Tygart brachte Lance Armstrong zu Fall. Jetzt erzählt er deutschen Sportpolitikern, was es dazu brauchte. Doch deren Interesse am Anti-Doping-Kampf ist begrenzt.
Telefon und Internet gehören zum Alltag. Ein Ausfall wirkt sich aus Sicht des Bundesgerichtshofs maßgeblich aus. Kunden stehe deshalb Schadenersatz zu.
Ein neues Gesetz erlaubt, dass psychiatrische Patienten in bestimmten Fällen zwangsbehandelt werden. Kritiker halten diese Praxis für eine Menschenrechtsverletzung.
Der Tachostand eines Gebrauchtautos muss im Internet richtig genannt sein. War er falsch, darf der Käufer vom Händler das Geld zurückfordern. Von M. Breitinger
Nagisa Oshimas freizügiger Film "Im Reich der Sinne" war 1976 ein Skandal. Was ist in der YouPorn-Ära aus den Idealen des nun verstorbenen Regisseurs geworden?
Wer bei Facebook einen Link teilt, achtet besser darauf, ob Facebook ein Bild anfügt – es könnte zu einer Abmahnung führen. Eine Abmahnwelle ist aber nicht zu befürchten.
Die Allianz Lebensversicherung hat Policen falsch abgerechnet. Es geht um rund 900.000 Verträge, bei denen Kunden geschädigt wurden. Sie können mit Nachzahlungen rechnen.
Durch die Änderung von Geschäftsbedingungen verloren Lufthansa-Bonusmeilen an Wert, ein Vielflieger klagte. Doch ein Gericht gab der Fluggesellschaft Recht.