Das Kölner Landgericht hat mit einem Urteil bestätigt, dass Hartz-IV-Empfänger keine Sportwetten abschließen dürfen. Leser Rene Broich hält das Urteil für falsch.
Das Landgericht Köln hat sein Urteil bestätigt, wonach Hartz-IV-Empfänger nicht auf Sportergebnisse wetten dürfen. Das Verbot gelte aber nur bei konkreten Anhaltspunkten.
Sie wetten auf Pferde und Fußball und hoffen auf den großen Gewinn. In Wettbüros treffen sich Gleichgesinnte. Doch die Läden könnten bald ausgedient haben.
Es gibt 100 Tatverdächtige und fünf Festnahmen. Der neue Wettskandal im Fußball soll größer sein als der um Schiedsrichter Hoyzer. Europaweit soll manipuliert worden sein