ZEIT-Archiv »Frisch gewagt – erst halb gewonnen«
Nach der befreienden Tat von Mogadischu: Der Kampf geht weiter
Solche Augenblicke hat es in unserer Nachkriegsgeschichte wenige gegeben.
Ein Aufatmen ging am Dienstag durch das Land, den Menschen fiel hörbar
eine Last von der Seele, die Bürger fanden sich in der Solidarität gemeinsamer
Gemütsbewegung. Die Ankunft der befreiten Geiseln in Frankfurt,
die Gedenkfeier für den ermordeten Lufthansa-Kapitän, die Rückkehr des
Grenzschutz-Kommandos und Hans-Jürgen Wischnewskis aus Mogadischu
– diese Szenen konnten niemanden ungerührt lassen.
Und in die Erleichterung mischte sich Stolz: Bürgerstolz auf die Bundesrepublik Deutschland. Unser Staat hatte sich der Herausforderung eines ruchlosen Gegners erwehrt, aber er versagte sich jede triumphierende Geste und beschied sich mit knappster Feierlichkeit. Defiliermarsch, Deutschlandlied, jawohl, aber das wagemutige Einsatzkommando trat in zwanglosem Rocker- Zivil an, mannhafte Umarmungen wurden nicht unterdrückt – nichts hätte eindrucksvoller, wohltuender das Selbstverständnis der Republik widerspiegeln können als diese unpathetische Art. In die Erleichterung mischten sich freilich auch Trauer, nachträgliches Erschrecken – und die Einsicht, dass im Kampf gegen den Terrorismus eine Schlacht gewonnen worden ist, aber noch nicht der Feldzug. Die Geiseln von Mogadischu sind frei, die meisten unversehrt. Einer aber, Flugkapitän Jürgen Schumann, hat die Düsen-Odyssee nicht überlebt. Er war den Terroristen bereits entkommen, begab sich jedoch todesmutig wieder in die Maschine, damit die Landshut nicht mit allen Insassen brutal gesprengt werde, wie es die Entführer – Ultimatum im Ultimatum – für den Fall angedroht hatten, dass er nicht zurückkehre. Wenig später erschossen sie ihn vor aller Augen, da er sich weigerte, mit beschädigtem Fahrwerk aufs Neue zu starten. Die Nation verneigt sich vor dem tapferen Mann. Seiner Familie gehört unser ganzes Mitgefühl. Wer sagt denn, dass eine demokratische Epoche nicht auch ihre Helden hervorbringt? Die politisch Verantwortlichen – und das hieß in diesem Falle: nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die vier Parteivorsitzenden, die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und vier Länderchefs – haben ihre Entscheidung, die Geiselmaschine stürmen zu lassen, »gemeinsam und einmütig« getroffen. Sie wussten, dass sie ein hohes Risiko eingingen. Die »Landshut« hätte mitsamt Passagieren, Besatzung und Terroristen in die Luft gejagt werden können; oder es hätte zwanzig Tote geben können. Dass außer den Gangstern niemand ernstlich zu Schaden kam, war der glücklichste aller denkbaren Ausgänge des Unternehmens, nicht der wahrscheinlichste. Wäre es schlimmer gekommen – nun, der Krisenstab hat es offen gesagt, dann »wären uns viele kritische Fragen gestellt worden«.
Aber die Erstürmung der Landshut war die unausweichliche Konsequenz des
Entschlusses, den der Bundeskanzler schon von Anbeginn des Falles Schleyer
gefasst und in den Beratergremien auch durchgesetzt hatte: den Terroristen
nicht nachzugeben, ihre Forderungen nicht zu erfüllen. Wenn die Regierung
hart blieb, so musste sie doch gerade deswegen das Äußerste tun, um das
Leben der Geiseln zu retten – danach trachten also, Hanns Martin Schleyer
zu finden und freizuschießen, und versuchen, die Lufthansa-Gefangenen gewaltsam
zu befreien. Allein in der Aktion – und der Chance ihres Gelingens
– lag die moralische Rechtfertigung der Härte.
An Helmut Schmidts Seite fanden sich dabei in den vergangenen sechs
Wochen auch viele, die noch bei der Lorenz-Entführung zu Nachgiebigkeit
geraten hatten. Die Unterschiede der beiden Fälle ließen sich ja nicht
übersehen. Nicht länger war die Annahme vertretbar, es handele sich bei der
Entführung in erster Linie um eine Solidaritätsaktion für die inhaftierten
»Genossen«, die sich nach ihrer Freipressung einem stillen Gangster-Ruhestand
ergeben würden – inzwischen wissen wir, dass sie wiederkommen und
weitermorden. Ferner drehte es sich Anfang September nicht um die Freipressung
von wenigen Randfiguren der Terrorszene, sondern um deren denkendes,
lenkendes Zentrum. Schließlich ging es diesmal nicht darum, dass
sich der Staat zähneknirschend in einmalige Hilflosigkeit schicke – er soll die
gesamte Fahndung einstellen und sich damit zu permanenter Wehrlosigkeit
verpflichten; nach einem vierfachen Mord obendrein. Diese Überlegungen
waren so zwingend wie fürchterlich. Darin lag die Entscheidung beschlossen,
Hanns Martin Schleyers Lebenschance notfalls zu opfern, um die Lebenschancen
der Gesamtheit aller Bürger zu verteidigen. So deutlich konnte, durfte das zuvor nicht gesagt werden. Seit Mogadischu ist es offenkundig.
Die Bundesregierung, die sich weigerte, um 87 Menschenleben willen die
Terroristen freizulassen, wird es auch nicht für Schleyer tun. Es bleibt ihr nur,
weiter nach ihm zu fahnden und zugleich an seine Entführer zu appellieren,
den Gefangenen freizugeben.
Nach dem Raub der Lufthansa-Boeing hätte man eine Zeit lang denken mögen,
der Kanzler und seine Berater würden es aufs Letzte nicht ankommen
lassen. Doch blieben sie unbeirrt. Wissend, dass jegliches Handeln in dieser
Lage das Risiko barg, sie in Schuld zu verstricken, entschlossen sie sich, an
ihrer Linie festzuhalten. Die Vorstellung, in welch eisiger Einsamkeit die Verantwortlichen
sich dabei bewegten, macht den Bürger im Nachhinein schaudern;
doch ist es der Schauder der Ehrfurcht, des Respektes, der sich da rührt.
Helmut Schmidt zitiert gern Max Webers Aufsatz Der Beruf zur Politik. Er
mag in diesen Tagen zuweilen an den Satz gedacht haben, der dort steht:
dass alles Tun, zumal aber das politische Tun, in Tragik verflochten sei. In der
Krise hat er bewiesen, was nach Max Weber den Staatsmann ausmacht: »die
geschulte Rücksichtslosigkeit des Blickes in die Realitäten des Lebens und
die Fähigkeiten, sie zu ertragen und ihnen innerlich gewachsen zu sein«. Der
Bürde der Verantwortung innerlich gewachsen sein: Dazu gehört nicht nur,
das für notwendig Erachtete durchzusetzen. Dazu gehört auch, sich gegen
die Versuchung zu feien, im Notstand die Grenzen staatlichen Handelns auszuweiten.
Das Problem ist ernst und wirklich; Ernst Albrecht hat es mit seinen
Überlegungen über die Zulässigkeit der Folter in Extremsituationen vor
zwei Jahren öffentlich angeschnitten. Es muss Augenblicke gegeben haben
in der jüngsten Krise, wer weiß, wo auch die in Bonn Verantwortlichen von
der Empörung der Ohnmacht an diesen ungeheuerlichen Punkt gesteuert
wurden. Folkerts foltern, um Schleyer aufzuspüren? Die Stammheimer in die
scharfe Frage nehmen, um sie zum Reden zu bringen? Der Kanzler und seine
Berater haben derlei Versuchungen, wenn sie denn je sich regten, weit von
sich gewiesen. Sie wissen, wo es endete, wenn man erst einmal damit anfinge.
Es blieb der einst liberalen Frankfurter Allgemeinen überlassen, in einem Anfall
hysterischen Kapitulantentums die zwischen Staat und Terroristen bestehende
Ungleichheit der Kampfmittel zu beklagen und nach einem »Notrecht
gegen Terroristen« zu jammern, in Wendungen, die jeder, der Deutsch kann,
nur als Ruf nach der Folter und standrechtlicher Erschießung verstehen darf.
Gott soll schützen, dass solche Philosophen je Könige werden.
Noch ist der Kampf gegen den Terrorismus nicht zu Ende. Das Drama Hanns Martin Schleyers geht weiter. Die RAF lebt, obwohl Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe Selbstmord begangen haben – ein neues Zeugnis übrigens für die stupende Unfähigkeit der Stuttgarter Justizverwaltung, dass so etwas passieren konnte und wie es passieren konnte. Die Freunde derer, die über »Isolationslöcher« klagen und selber achtzig Unschuldige tagelang im Kabinenkäfig eines Düsenjets einsperren; die dem Staate Brutalität vorwerfen und selber unmenschlich handeln; die über das »bigotte Mörderkartell aus Justizministern, Richtern, Staatsanwälten und Bullen« zetern und selber kaltblütig morden – sie werden bald genug auf den Plan treten und der Obrigkeit abermals vorbedachten Mord an Häftlingen vorwerfen. Vor allem aber: Die Bandenmitglieder, die noch auf freiem Fuße sind, werden es tun. Und sie haben ja in dem Brief, in dem sie sich Anfang September zu dem versuchten Raketenanschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bekannten, bereits gedroht: »Sollte einer der Gefangenen ermordet werden – und der Tod in der Isolationszelle ist nichts anderes als Mord –, werden wir sofort im In- und Ausland antworten. Sollten Andreas, Gudrun und Jan getötet werden, werden die Apologeten der harten Haltung spüren, dass das, was sie in ihren Arsenalen haben, nicht nur ihnen nützt, dass wir viele sind und dass wir genug Liebe – also Hass und Fantasie haben, um unsere und ihre Waffen so gegen sie einzusetzen, dass ihr Schmerz unserem entsprechen wird.« Allzu leicht ließe sich diese Drohung an dem verschleppten Arbeitgeberpräsidenten Schleyer wahrmachen. Derlei Erwägungen müssen genügen, alle »klammheimliche Freude« über die Stammheimer Selbstmorde im Ansatz zu ersticken; sich auch böse Zeilen zu versagen, wie sie der Deutschland-Fresser Erich Fried auf den ermordeten Generalbundesanwalt Buback dichtete: »Was er getan hat / im Leben / davon wurde mir kalt ums Herz / Soll mir nun warm ums Herz werden / durch seinen Tod?« Es steht zu befürchten, dass der Tod der drei bei ihresgleichen nicht Einsicht wecken und Umkehr bewirken wird, sondern die Herzen bloß noch mehr verhärtet – dass aus ihrem Sterben neue Morde wachsen. Deswegen wird es nötig sein, sich zu wappnen. Das Erlebnis nationaler Gemeinsamkeit und Gemeinschaftlichkeit nach der Geiselbefreiung von Mogadischu hat unserem Volke gutgetan. Aber wir werden auch brauchen, was uns da an Solidarität zugeflogen ist. Die erste Euphorie wird nicht lange anhalten. Die Gemütsübereinkunft der Demokraten muss sich erst hoch bewähren: als Festigkeit des Herzens im Kampf gegen alle, die mit Morden oder mit Worten eine andere Republik schaffen wollen als jene, die sich in den jüngsten Krisenwochen so achtenswert geschlagen hat, wie das fehlsamen menschlichen Einrichtungen überhaupt gegeben ist.
- Datum 03.04.2007 - 14:14 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 21. Oktober 1977
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