Fußball-WM 2010 Versicherung zahlt bei Vuvuzela-Hörschäden
Köln/Johannesburg (SID) - Bei einem von Vuvuzelas verursachten Hörschaden zahlt die private Unfallversicherung. "Der Schaden durch Schallwellen fällt in vollem Umfang unter den Unfallbegriff. Einen Ausschluss sehen die Bedingungen nicht vor", sagt Rüdiger Falken, Versicherungsberater aus Hamburg. Die Studie eines Hörgeräteherstellers (Phonak) hatte gezeigt, dass der Lärm der in Südafrika sehr populären Plastik-Tröten zu dauerhaften Schäden im menschlichen Gehör führen kann.
Demnach erreicht das Fan-Untensil vom Kap der guten Hoffnung mit einem Schallpegel von 123,9 Dezibel den Lärm eines Düsenflugzeuges im Probelauf. Experten gehen davon aus, dass es bei einer dauerhaften Lärmeinwirkung bereits ab einer Belastung von 85 Dezibel zu einer Gehörschädigung kommen kann - die Schmerzgrenze für das menschliche Gehör liegt bei circa 120 Dezibel. Geräusche in dieser Lautstärke können neben dem akuten Hörversagen auch irreparable Schäden wie Tinnitus-Geräusche verursachen.
Bei Verbot muss der Fan mit einer Strafe rechnen
Bläst ein Fan einem anderen direkt ins Ohr, muss er laut Rechtsanwalt Arno Schubach für den Schaden aufkommen. Das gelte auch, wenn die Behörde die Benutzung der Tröte nicht ausdrücklich verboten hat. Bei einem Verbot muss der Fan zudem mit einer Strafe wegen Ordnungswidrigkeit rechnen. Liegt ein Vorsatz vor, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Der ohrenbetäubende Lärm hatte beim Confed Cup im vergangenen Jahr für Unmut gesorgt. So forderte der Spanier Xabi Alonso, die Tröten zu verbieten, da sie die Konzentration der Spieler stören würden. FIFA-Präsident Joseph S. Blatter hatte sich aber gegen ein Verbot ausgesprochen, da die Vuvuzelas ein Teil der afrikanischen Kultur seien. Bei zahlreichen Public-Viewing-Veranstaltungen in Deutschland sind die Vuvuzelas dagegen nicht erlaubt.
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- Datum 11.06.2010 - 10:50 Uhr
- Quelle sid
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