Chronik zum Fall Pechstein Der lange Weg zum Urteil

Der Internationale Sportgerichtshof hat mit seinem Urteil einen Schlussstrich unter den Fall von Claudia Pechstein gezogen. Hier sind die wichtigsten Stationen.

Der Fall Claudia Pechstein zog sich lange hin

Der Fall Claudia Pechstein zog sich lange hin

7. Februar 2009: Bei der Mehrkampf-Weltmeisterschaft in Hamar wird bei Claudia Pechstein ein erhöhter Anteil der jungen roten Blutkörperchen, der Retikulozyten, festgestellt.

8. Februar 2009: Pechstein verzichtet in Hamar auf das abschließende Rennen über 5000 Meter und gibt als Grund eine Erkrankung an. Später gesteht sie, dies sei ein Kuhhandel mit der Internationalen Eislauf-Union (ISU) gewesen: Sie zieht sich zurück, die ISU informiert als Gegenleistung nicht die Öffentlichkeit. Für die Täuschung der Öffentlichkeit entschuldigt sich Pechstein später.

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1. Juli 2009: Die Disziplinarkommission der ISU sperrt Pechstein aufgrund auffälliger Blutwerte auch ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre. Zur Last gelegt werden Pechstein auffällige Blutwerte im Zeitraum von 2000 bis 2009.

20. Juli 2009: Pechstein darf laut Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur nicht mehr an Trainingsmaßnahmen des Verbandes, also der Deutschen Eisschnelllauf-Union, teilnehmen.

6. August 2009: Bei einer Pressekonferenz in Berlin wehrt sich Pechstein gegen Dopingvorwürfe und erklärt, dass Blutproben zum Teil falsch zugeordnet worden seien und in verschiedenen Labors Schwankungen aufgewiesen hätten.

4. September 2009: Der Internationale Sportgerichtshof Cas gibt einem Eilantrag Pechsteins statt, an allen Trainingsmaßnahmen teilnehmen zu können. Für Wettkämpfe bleibt sie jedoch gesperrt.

20. September 2009: Die ISU reduziert den Anklagezeitraum auf Oktober 2007 bis Februar 2009 und legt Pechstein nur noch vier Proben zu Last.

22./23. Oktober: Vor dem Cas in Lausanne findet die Anhörung statt. Pechsteins Verteidiger präsentieren unter anderem medizinische Gutachten, die eine Variante ihres Epo-Gens belegen und eine Hämolyse, eine Blutanomalie, nicht ausschließen.

24. Oktober: In Berlin beginnt mit den deutschen Meisterschaften die Eisschnelllauf-Saison – ohne Claudia Pechstein.

4. November: Der Cas verschiebt seine Urteilsverkündung um zwei Wochen, Pechstein kann damit nicht an den ersten beiden Weltcups der Saison in Berlin und Heerenveen teilnehmen.

6. November: Einen Eilantrag Pechsteins, die Urteilsverkündung vorzuziehen, lehnt der Cas ab. Nicht an den ersten beiden Weltcups teilzunehmen, sei kein "irreparabler Schaden" für Pechstein, begründet der Cas.

19. November: Das angekündigte Urteil kommt doch nicht. Pechstein versucht daraufhin wieder, mit einem Eilantrag eine Starterlaubnis für den nächsten Weltcup zu erreichen. Denn in Hamar findet das einzige 5000-Meter-Weltcuprennen der Saison statt.

20. November: Der Eilantrag wird abgewiesen. Pechstein fliegt nicht nach Hamar.

25. November: Der Internationale Sportgerichtshof Cas bestätigt Claudia Pechsteins Zweijahressperre.
 

 
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