Eisschnelllauf Pechstein darf beim Weltcup starten
Teilsieg für Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin: Ein Schweizer Gericht hat ihrem Eilantrag stattgegeben. Es ist ihre letzte Chance zur Olympia-Qualifikation.
© Christof Koepsel/Bongarts/Getty Images

Letzte Chance für Olympia: Pechstein darf in Salt Lake City starten
Riesen-Überraschung im Fall Claudia Pechstein: Die wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf am Freitag beim Weltcup in Salt Lake City über 3000 Meter starten. Das Schweizer Bundesgericht gab einem entsprechenden Eilantrag der Berlinerin statt, den ihre Anwälte erst 24 Stunden zuvor eingereicht hatten. Damit nutzt Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin ihre letzte Chance, um sich für die Olympische Winterspiele 2010 im kanadischen Vancouver zu qualifizieren.
Pechstein erfuhr die Nachricht beim Training auf der Eisbahn in Berlin-Hohenschönhausen. "Es ist für mich natürlich super zu wissen, dass sich das Training der vergangenen Wochen gelohnt hat und ich jetzt die Möglichkeit bekomme, mich für Olympia zu qualifizieren", erklärte die 37-Jährige. Am Mittwoch werde sie den Flug nach Übersee antreten.
Pechstein, die aufgrund ihrer guten Vorjahres-Ergebnisse im Weltcup hervorragend platziert war, erhält auf der Olympia-Bahn von 2002 eine Wildcard für die 3000 Meter. Dort muss die Spitzensportlerin beweisen, ob und wie sie den Stress der vergangenen Wochen verkraftet hat. "Es gibt nur ganz wenige, die so etwas durchstehen können, was Claudia in den zurückliegenden Monaten ertragen musste", erklärte ihr langjähriger Trainer Joachim Franke.
Ihr Anwalt Simon Bergmann warnte ebenfalls vor zu großer Euphorie – allerdings in juristischer Hinsicht. Die Bestätigung des Eilantrags erlaube keine Rückschlüsse auf das Urteil im anstehenden Hauptsache-Verfahren. "Dies ist nur ein kleiner Etappen-Schritt", sagte der Jurist. "Ob sie wirklich an den Olympischen Spielen teilnehmen kann und ihre Sperre aufgehoben wird, wird erst im Hauptsache-Verfahren geklärt", fügte er hinzu.
Pechsteins Manager Ralf Grengel gab allerdings zu bedenken, dass die Richter durchaus eine einheitliche Linie verfolge. "Wenn sie im Hauptsacheverfahren chancenlos wäre", sagte er, "dann hätte das Schweizer Bundesgericht den Antrag sofort abgelehnt". Bergmann wies zudem auf die Kompliziertheit in der Hauptverhandlung hin. "Vor dem Schweizer Bundesgericht werden nur ganz schwere Verfahrensfehler oder die Verletzung der Menschenrechte überprüft", bestätigte er.
Aus diesem Grund haben die Pechstein-Anwälte über 70 Seiten bei der Erstellung des Eil-Antrages formuliert, um auf die Komplexität des Falles im Hauptverfahren hinzuweisen. Dabei spielt es auch eine Rolle, dass die Cas-Richter einige Gutachten gar nicht berücksichtigten, die Pechstein entlastet hätten. Von Bedeutung könnte auch sein, dass der Ulmer Experte und Hämatologe Hubert Schrezenmeier der Darstellung des Cas in seiner Urteilsbegründung, die sich auf sein Gutachten als wichtige Grundlage stützt, heftig widersprochen hat.
Eingereicht wird der offizielle Einspruch gegen das Cas-Urteil erst im neuen Jahr. Zwar gilt für jede Seite eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen seit dem Richterspruch, der am 25. November ergangen ist. Doch wegen der Weihnachts-Feiertage bleibt der Pechstein-Seite ein wenig mehr Zeit.
Anfang Juli hatte der Eislauf-Weltverband Pechstein wegen auffälliger Blutwerte rückwirkend für zwei Jahre gesperrt. Der Cas hatte die Sperre bestätigt. Damit ist Pechstein die erste Sportlerin, die lediglich aufgrund von indirekten Dopingnachweisen von Wettbewerben ausgeschlossen wurde.
- Datum 08.12.2009 - 12:31 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
- Kommentare 18
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Bravo! Ein Sieg des Rechtsstaats über die Willkür sogenannter Sportgerichte. Wer wie diese die Beweislast einfach umkehrt, verstößt gegen elementare Regeln unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Jeder hat als unschuldig zu gelten, bis ihm seine Schuld nachgewiesen (!) werden kann.
Dieses Urteil weist anmassende Sportfunktionäre in ihre Schranken. Es wäre darüber hinaus auch angebracht, die generelle Zulässigkeit sog. Sportgericht einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Sind sie nicht vielmehr Sondergerichte einer Privat- und Verbandsjustiz, die dem Rechtsstaat Hohn sprechen.
Der letzte Kommentator sollte sich nicht so weit aus dem juristischen Fenster lehnen! Die Aussage, Sportgerichte würden gegen die Rechtsstaatlichkeit widersprechen, zeigt sein juristische Unwissen. Sportschiedsgerichte sind juristisch aus folgenden Gründen gerechtfertigt:
1. Die private Gerichtsbarkeit, in die auch Sportgerichte fallen, existiert schon länger als die staatliche Gerichtsbarkeit!
2. In der internationalen Wirtschaft sind private Gerichte (= Schiedsgerichte) absoluter usus! Hier überzeugen Sie durch ihre Schnelligkeit, Fachkenntnis und Effektivität. Die selben Gründen machen in Streitfällen rund um den Sport Sportgerichte zu der weitaus besseren Alternative als staatliche Gerichte.
3. Auch wird über staatliche Unterstützungsmechanismen und eine Kontrolle vor Umsetzung der Entscheidung die Neutralität des Gerichts garantiert.
4. Wenn das Sportgericht für Claudia Pechstein eine Sperre verhängt hat, dann wird es hierfür ausreichend Gründe geben! Mag die Entscheidung inhaltlich kritikwürdig sein, so ist sie im Ergebnis doch haltbar.
Der letzte Kommentator sollte sich nicht so weit aus dem juristischen Fenster lehnen! Die Aussage, Sportgerichte würden gegen die Rechtsstaatlichkeit widersprechen, zeigt sein juristische Unwissen. Sportschiedsgerichte sind juristisch aus folgenden Gründen gerechtfertigt:
1. Die private Gerichtsbarkeit, in die auch Sportgerichte fallen, existiert schon länger als die staatliche Gerichtsbarkeit!
2. In der internationalen Wirtschaft sind private Gerichte (= Schiedsgerichte) absoluter usus! Hier überzeugen Sie durch ihre Schnelligkeit, Fachkenntnis und Effektivität. Die selben Gründen machen in Streitfällen rund um den Sport Sportgerichte zu der weitaus besseren Alternative als staatliche Gerichte.
3. Auch wird über staatliche Unterstützungsmechanismen und eine Kontrolle vor Umsetzung der Entscheidung die Neutralität des Gerichts garantiert.
4. Wenn das Sportgericht für Claudia Pechstein eine Sperre verhängt hat, dann wird es hierfür ausreichend Gründe geben! Mag die Entscheidung inhaltlich kritikwürdig sein, so ist sie im Ergebnis doch haltbar.
Sollte es wirklich so sein, dann frage ich mich wollten die Herren des Sports hier ein Exempel statuieren als Abschreckung für andere? Mal eben so als Alibifunktion, dass sie was tun gegen Drogeneinnahme im Sport.
ob das nun gewertet wird oder nicht, aber dabeisein ist alles. http://kallewestrich.blog...
die Eilmeldung in Sachen des Sports nicht interessiert,in
Sachen Recht ist sie ein Lichtblick. Bis zur entgültigen Klärung des Sachverhaltes sollte sich kein zivilisierter
Mensch dem Lebensweg eines anderen Menschen in den Weg stellen dürfen. Aperkennen kann man immer noch. Zu unrecht
verweigerte, verdiente Chancen kann man nicht korregieren...
ein ganzes Leben lang nicht. Man kann nur dann von einer
freien und demokratischen Gesellschaft sprechen, wenn der
einzelne Mensch in seinem Recht, für seinen Lebenserfolg zu
arbeiten, nicht beschnitten wird.
Der letzte Kommentator sollte sich nicht so weit aus dem juristischen Fenster lehnen! Die Aussage, Sportgerichte würden gegen die Rechtsstaatlichkeit widersprechen, zeigt sein juristische Unwissen. Sportschiedsgerichte sind juristisch aus folgenden Gründen gerechtfertigt:
1. Die private Gerichtsbarkeit, in die auch Sportgerichte fallen, existiert schon länger als die staatliche Gerichtsbarkeit!
2. In der internationalen Wirtschaft sind private Gerichte (= Schiedsgerichte) absoluter usus! Hier überzeugen Sie durch ihre Schnelligkeit, Fachkenntnis und Effektivität. Die selben Gründen machen in Streitfällen rund um den Sport Sportgerichte zu der weitaus besseren Alternative als staatliche Gerichte.
3. Auch wird über staatliche Unterstützungsmechanismen und eine Kontrolle vor Umsetzung der Entscheidung die Neutralität des Gerichts garantiert.
4. Wenn das Sportgericht für Claudia Pechstein eine Sperre verhängt hat, dann wird es hierfür ausreichend Gründe geben! Mag die Entscheidung inhaltlich kritikwürdig sein, so ist sie im Ergebnis doch haltbar.
Ich muss zu geben ich bin dem ganzen Sachverhalt nur sporadisch gefolgt. Sollte der Urteilsspruch aber nur auf Grundlage von Indizien ergangen sein habe ich damit Probleme.
Ich muss zu geben ich bin dem ganzen Sachverhalt nur sporadisch gefolgt. Sollte der Urteilsspruch aber nur auf Grundlage von Indizien ergangen sein habe ich damit Probleme.
Ob Claudia Pechstein nun wissentlich gedopt hat oder nicht, weiß vermutlich eigentlich niemand wirklich so genau. Zu sagen, man hätte es indirekt über ein Indiz bewiesen, weil man sich dieses beim derzeitigen Wissensstand nicht anders erklären könne, lässt in der Tat Zweifel am Urteil entstehen.
Man schließt hiermit kategorisch aus, dass sich künftig andere Erklärungen finden lassen können. Richter sind vermutlich gebildete Personen, die diesen Gedankengang ebenfalls in Betracht gezogen haben. Man muss also davon ausgehen, dass genau diese Denkrichtung ihre Grundhaltung widerspiegelt. Das ist mutig meine Herren! Sie trauen der Wissenschaft von heute aber nicht der künftigen.
Ich will ja nicht übertreiben, aber das erinnert mich ans Mittelalter. Die Erde ist eine Scheibe. Basta!
ähm wayne?
C. Pechstein, hatte meines Wissen letzten WInter bei einem Wettkampf in Hammar stark erhöhte Blutwerte. DIese Werte traten exakt bei den Wettkämpfen auf. Aus medizinischer Sicht gibt es dafür keine andere Erklärung, als dass sie gedopt hat. Zumal keine anderen Symptome zu erkennen waren. Jeder, der sich ernsthaft mit Sport beschätigt weiß, dass EIsschnelllauf zu den Hoch-Risikosportarten gezählt wird. Ergo hat man hier ein besonders Auge auf Doping. Wenn Pechstein verurteilt werden würde, dann würde dass bedeuten, dass der Sport endlich von Doping befreit werden könnte. Betrüger könnten nicht mehr mit erhöhten Blutwerten starten, ganz gleich wie sie zu diesen gekommen sind.
Ganz nebenbei: Wenn man von der Polizei auf Alkohol oder dergleichen getestet wird, dann gelten doch auch auffällige Blutwerte als Beweis. Ich könnte den ALkohol ja auch von übermäßigen Methanolkaugummigenuss erhalten haben. Absurd? Eben! Warum die SPortgerichte solche Verfahrensfehler machen ist mir ein Rätsel. Aber interessant ist doch, dass Frau P. gar nicht beweisen will, dass sie nicht gedopt hat, sondern nur auf Verfahrensfehler verweisen kann. Arm, wenn sie hier auch noch Unterstützung erhält!
Ich glaube ihr Vergleich hinkt ein wenig.
Beim Auto fahren ist nicht der Konsum alkoholischer Getränke oder Speisen untersagt (zumindest nicht in D) interessant ist nur ob durch den im Blut befindlichen Alkohol die Fahrtauglichkeit eingeschränkt wird. Dies wird in D (wie auch sonst in der Welt) über einen pauschalen Grenzwert geregelt. Wird der überschritten hat man gegen das Gesetz verstoßen, egal wie der Alkohol ins Blut gekommen ist.
Es gibt aber keine juristischen Höchstwerte für Hämoglobin und Co. Soll heisen hier ist nicht der Blutwert an sich strafbar sondern eventuell die Methode die eingesetzt wurde um ihn zu erreichen. Das MUSS meiner Meinung nach nachgewiesen werden!
Ich glaube ihr Vergleich hinkt ein wenig.
Beim Auto fahren ist nicht der Konsum alkoholischer Getränke oder Speisen untersagt (zumindest nicht in D) interessant ist nur ob durch den im Blut befindlichen Alkohol die Fahrtauglichkeit eingeschränkt wird. Dies wird in D (wie auch sonst in der Welt) über einen pauschalen Grenzwert geregelt. Wird der überschritten hat man gegen das Gesetz verstoßen, egal wie der Alkohol ins Blut gekommen ist.
Es gibt aber keine juristischen Höchstwerte für Hämoglobin und Co. Soll heisen hier ist nicht der Blutwert an sich strafbar sondern eventuell die Methode die eingesetzt wurde um ihn zu erreichen. Das MUSS meiner Meinung nach nachgewiesen werden!
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