Doping-Affäre Blut-Spezialisten entlasten Claudia Pechstein
Für zwei Jahre wurde Claudia Pechstein gesperrt: Nun diagnostizieren Experten eine angeborene Blutarmut. Diese sei die Ursache für ihre erhöhten Retikulozyten-Werte.
© Matthias Kern/Getty Images

Claudia Pechstein hat Experten zufolge eine angeborene Anomalie
Lange hatte Claudia Pechstein versucht in der Doping-Affäre ihre Unschuld zu beweisen. Nun bekommt die 36-Jährige Unterstützung aus der Wissenschaft: Hochrangige Experten haben die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin nachdrücklich entlastet. "Bei Frau Pechstein wurden Veränderungen des roten Blutbildes gefunden, die nicht zu Doping passen und mit großer Wahrscheinlichkeit für eine angeborene Störung im Aufbau der roten Blutzellen sprechen", erklärte Gerhard Ehninger, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.
Wie seine Professoren-Kollegen Winfried Gassmann aus Siegen und Wolfgang Jelkmann aus Lübeck will Ehninger am Montag auf einer Pressekonferenz in Berlin den Beweis führen, dass Pechsteins Zwei-Jahres-Sperre aus medizinischer Sicht nicht zu halten ist. "Diese Formstörung (Sphärozytose) liegt in einer leichten Form vor und führt zu einem erhöhten Zellumsatz mit kürzerer Überlebenszeit. Die Erhöhung der Retikulozyten – der frisch aus dem Knochenmark ausgeschwemmten roten Blutzellen – ist Ausdruck der gesteigerten Blutbildung und nicht durch Doping bedingt", erklärte der Chefarzt für Blut- und Krebserkrankungen an der Technischen Universität Dresden.
Pechstein war aufgrund ihrer erhöhten Retikulozyten-Werte am 1. Juli 2009 von der ISU rückwirkend für zwei Jahre gesperrt worden, der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte im Berufungsverfahren das Urteil am 25. November 2009 bestätigt. Auch mit ihre Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht war Pechstein gescheitert und hatte damit ihre sechsten Olympischen Spiele verpasst.
"Ich hatte immer wieder gesagt, dass Pechsteins erhöhte Retikulozyten für Doping sprechen – wenn sich keine medizinische Erklärung dafür findet", bekannte Ehninger. "Dann muss man jetzt auch den Mut haben und sagen, dass es durchaus medizinische Gründe gibt", sagte der Mediziner seinen Meinungsumschwung. Im August 2009 hatte Ehninger noch erklärt: "Erst hieß es geheimnisvoll, es seien medizinische Gründe – das hätte man an einem Tag beim Hämatologen klären können. Jetzt sind es plötzlich die Geräte."
Der Befund Sphärozytose, eine angeborene Blutarmut, kommt bei weniger als einem Prozent der Bevölkerung vor. "Im Gegensatz zum Doping mit Epo sind die kleinen Erythrozyten bei Sphärozytose mit einer normalen Menge des Blutfarbstoffs Hämoglobin beladen, was zu einer erhöhten Konzentration führt", sagte Ehninger. Der entsprechende Messwert sei bei Pechstein erhöht. Dies sei für die Sphärozytose typisch, aber eben nicht für Doping mit Epo.
Im Gegenteil, viele Messwerte widersprechen eindeutig einem Blutdoping.
Professor Wolfgang Jelkmann
Jelkmann, der schon als Gutachter im Fall Pechstein tätig war, folgert nun: "Nach der medizinischen Faktenlage hätte Frau Pechstein freigesprochen werden müssen. Aus ihren Messwerten der vergangenen zehn Jahre lässt sich Doping mit Epo oder analog wirkenden Substanzen nicht belegen. Im Gegenteil, viele Messwerte widersprechen eindeutig einem Blutdoping." Jelkmann listet zudem insgesamt 15 Fehler im Cas-Urteil auf.
Auch Ehninger beklagt, dass der Cas "die vorgelegten Gutachten nicht ausreichend gewürdigt, falsch zitiert und in der schriftlichen Urteilsbegründung tendenziell dargestellt" habe und dass "Zweifel am Dopingvorwurf durch Fachleute für Bluterkrankungen keine Berücksichtigung" fanden. Der Siegener Hämatologe Winfried Gassmann hat ein 32-seitiges Gutachten erstellt und kommt zu dem Schluss, dass "keine Belege für Blutdoping welcher Art auch immer zu finden" seien. Pechstein selbst will sich erst am Montag zu den Ergebnissen äußern.
- Datum 12.03.2010 - 12:19 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Alle bekannten Fakten zusammengestellt, ergaben bereits vor dieser höchst prominent ärztlichen Diagnose ein logisches Resultat:
Frau Pechstein ist unschuldig, weil nur ein verdächtiger Blutwerteparameter, (von heute erforderlichen 9), eine unterschlagene Gutachter Darstellung (Prozessbetrug durch den Kläger!) und diverse sportpolitische Interessen für eine exemplarische Modellverurteilung ein korrektes und gerechtes Gerichtsurteil vvon vornherein ausgeschlossen haben.
Nun diese erhellende Diagnose von einem anfänglich belastenden Gutachter und seinen Fachkollegen. Was für ein ehrenwerter Mediziner, der nach Erlangung besseren Wissens die Größe besitzt, sich selbst zu korrigieren, ein Mensch, wie stolz das klingt!
Wenn ich, auch nur ansatzweise, erahnen kann, welcher Schaden diese parteiische Rechtsprechung allein für den Ruf und die pechsteinsche Ehre an"gerichtet" haben, fühle ich mich als selbst aktiver Alterssport-Weltmeister im Judo angeekelt von einem solchen Wahnsinn, von dem wir unbedingt verhüten sollten, dass er Methode wird...
Komischerweise habe ich die Debatte als gänzlich Sportuninteressierte mitverfolgt, weil mir Frau Pechstein nach einem Interview wirklich ehrlich erschien. Ich freue mich, dass sie diesen Kampf gewonnen hat und ich mit meiner Menschenkenntnis Recht behalten habe. Hoffentlich schafft sie es, sich wieder einen halbwegs guten (ehrlichen) Ruf aufzubauen.
Naiv war es von Anbeginn an, sich bei der Urteilsfindung auf einen Blutwert zu stützen. Hämatologie ist ein weites Feld und eine stichhaltige Beweisführung sehr schwer. Mich verwundert, dass dies den Sportfunktionären nicht bekannt ist.
Weiterhin scheint es wohl wirklich so zu sein, dass an Frau Pechstein ein Exempel statuiert werden sollte. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, wie bei Ihr, ähnlich wie nach einer Stecknadel im Heuhaufen, Ergebnissen gesucht werden, die sie als dopende Sportlerin erscheinen lassen - in anderen Sportarten (wie z.B. Fußball) wird bei weitem nicht soviel Aufwand betrieben. Schon aus diesem Grund wünsche ich Frau Pechstein, dass Sie die Chance bekommt, gerecht behandelt zu werden und auch Sie entlastende Argumente Beachtung finden.
mit voreiligen Schlussfolgerungen.
Mir fällt auf, dass die Begründung des CAS Urteils hier sehr verkürzt dargestellt wird. Der entscheidende Punkt bei diesem Urteil war nicht der erhöhte Retikulozytenwert, sondern stark schwankende Werte.
Auf diesen zentralen Punkt der Argumentation wird hier aber gar nicht eingegangen.
Ich weiß auch nicht, was wahr ist, aber im Moment sehe ich nur Nebel.
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