Der Fall Pechstein Neuer Stand – neues Verfahren?

Claudia Pechstein hofft nach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf die Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Unter zwei Umständen wäre dies möglich.

Claudia Pechstein verlässt die Pressekonferenz in der Hoffnung, doch noch Recht zu bekommen

Claudia Pechstein verlässt die Pressekonferenz in der Hoffnung, doch noch Recht zu bekommen

Viel haben sich Claudia Pechstein und der Internationale Eislauf-Verband (ISU) nicht mehr zu sagen. Pechstein wirft dem Verband vor, durch ein mangelhaftes Dopingverfahren ihre Karriere zerstört zu haben. Die ISU hält Pechstein für unglaubwürdig und hat ihr eine zweijährige Dopingsperre aufgebrummt. Nun nimmt Pechsteins Rechtsanwalt Simon Bergmann aber noch einmal Kontakt mit der Gegenseite auf. Er will die ISU auffordern, die Wiederaufnahme des Dopingverfahrens vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas zu beantragen. Es habe sich schließlich einiges getan.

Am Montag hatten Wissenschaftler der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie Claudia Pechstein "mit 99,9 prozentiger Wahrscheinlichkeit" bescheinigt, nicht gedopt zu haben. Sie habe vielmehr eine Blutanämie. "Den Wissenschaftlern stehen jetzt andere Messmethoden zur Verfügung als noch während des laufenden Verfahrens vor dem Cas", sagte Bergmann, "daher können sie jetzt mit dieser Wahrscheinlichkeit sagen, dass sie nicht gedopt hat". Neuer Stand, neues Verfahren – das ist für Bergmann die Konsequenz. So wie ein Mordprozess auch neu aufgerollt werde, wenn auf einmal die Tatwaffe auftaucht.

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Eine solche Revision sieht das Sportrecht jedoch eigentlich nicht vor. Ein neues Verfahren vor dem Cas wäre nur unter zwei Umständen möglich: Wenn die ISU dem zustimmt. Oder wenn ein Zivilgericht den Cas dazu auffordert. Ersteres ist nicht besonders wahrscheinlich. Die ISU müsste schließlich erhebliche Schadenersatzforderungen von Pechsteins Seite befürchten. Außerdem hat die ISU schon vorher ihren Kurs durchgezogen.

"Sie ist uns bisher nicht einen Millimeter entgegen gekommen", sagt Bergmann, "wir hatten nicht den Eindruck, dass es der ISU um eine Aufklärung des Falles geht. Sondern eher, dass sie die Ersten sein wollten, die den indirekten Beweis durchziehen." Bei Claudia Pechstein war zum ersten Mal bis zur höchsten sportgerichtlichen Instanz eine Dopingsperre nur aufgrund von Blutwerten ausgesprochen worden, ohne dass eine Dopingsubstanz in ihrem Körper gefunden worden war.

Leser-Kommentare
    • eluutz
    • 17.03.2010 um 15:45 Uhr

    Von Anfang an war das Problem der Dopingsperre von Frau Pechstein, dass es keine Beweise für Doping gab. Vielmehr gehen die Sportgerichte heut wohl grundsätzlich davon aus, dass alle Hochleistungssportler dopen. Diese haben zu beweisen - durch Dauerverfügbarkeit, kontinuierliche Blutbilder, etc. - dass sie keine verbotenen leistungssteigernden Mittel nehmen. Eine Auffälligkeit im Blutbild von Frau Pechstein reichte, um sie schuldig zu sprechen und für 2 jahre zu sperren. Unterstüztung kam wenig, weil Medien und Politik von der gleichen Prämisse ausgehen, Schuldig, bis zum Beweis des Gegenteils.

    Das hat natürlich Gründe, spektakuläre Dopingfälle gab es genug in den vergangenen Jahren. Dort galt aber immer das Prinzip, dass Beweise gefunden wurden. Direkte (z.B. Spritzen, Blutaufarbeitsinstrumente) oder indirekte (z.B. Metaboliten im Blut). Perdu. "Zeige, dass du nicht hast..." ist die Devise, die dieser Einzelfall (?) aufdeckt.

    Leistungssport ist neben dem Wettkampf ein Geschäft. Es geht insbesondere um Identifikationsfiguren, die sich dann als Werbeträger vermarkten lassen. Das ist auch nur bei dem Verdacht auf Manipulation für Werbeparter oder Sponsoren so gefährlich, dass der Sportler (bzw. die Sportlerin) praktisch ohne Deckung steht.

    Der Dopingvorwurf ist für Sporttreibende das, was für Fernsehmoderatoren der Vergewaltigungsvorwurf ist: das Ende jeder Karriere.

  1. Ich dachte immer, dass es zwischen beidem einen Zusammenhang gibt. Offenbar nicht. Dass eine durch absolut renommierte Kapazitäten vom Dopingvorwurf entlastete Spitzensportlerin ihr Recht auf Rehabilitierung u. U. deswegen nicht einklagen kann, weil es vom Belieben der ISU und evt. des Schweizer Bundesgerichts abhängt - schließlich hätte Frau P. Anspruch auf Schadensersatz - ist eine ziemliche Unmöglichkeit. Es ist, wie Michael Lehner richtig sagt "eines der härtesten Unrechtsurteile..."

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