Der Fall Pechstein Neuer Stand – neues Verfahren?Seite 2/2
Was die ISU von den neuen Bewertungen der Wissenschaftler hält? Auf Nachfrage erklärte eine ISU-Sprecherin, der Verband äußere sich nicht zu laufenden Verfahren. Denn – und das ist Pechsteins andere Chance – vor dem Schweizer Bundesgericht ist noch ein Revisionsantrag der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin anhängig. Darin hat sie auch alle neuen Erkenntnisse der Wissenschaftler eingebracht. "Wir können jetzt viel konkretere Aussagen machen als noch im vergangenen Jahr", sagt Bergmann.
Sollte das Schweizer Bundesgericht Pechstein Recht geben, würde es ihren Fall wahrscheinlich wieder an den Cas zur neuen Verhandlung zurück überweisen. Dann geht es noch einmal von vorne los. Den Glauben an die Sportgerichtsbarkeit hat Pechstein jedoch ebenso wie ihr Anwalt längst verloren. Bergmann sagt: "Ich bleibe bei meiner These, dass der Cas ein Exempel statuieren wollte."
Der renommierte Heidelberger Sportrechtsanwalt Michael Lehner nennt die Entscheidung im Fall Pechstein "eines der härtesten Unrechtsurteile, die ich je vom Cas gelesen habe. Da stehen einem die Haare zu Berge." Der Gerichtshof habe "selektiv Punkte in dem Gutachten herausgegriffen", jene Punkte, die dann zu einer Verurteilung gereicht hätten. Er forderte eine Neuauflage des Verfahrens. Die Richter hätten unbedingt einen Präzedenzfall für einen indirekten Beweis gewünscht und seien entsprechend vorgegangen. "Die haben aber die Regularien der Wada, die für einen indirekten Beweis vorgeschrieben sind, missachtet."
Lehner appellierte "an beide Parteien", sich auf einen neuen Prozess zu einigen. Das betrachtet er als vielversprechender als den Versuch, vor dem Schweizer Bundesgericht Recht zu bekommen. Damit spricht er vor allem das Lager von Claudia Pechstein an, das genau auf diese Richter setzt. Doch die bilden eine hohe juristische Hürde. "Das", sagte der renommierte Jurist Lehner, "weiß ich aus eigener Erfahrung."
Erschienen im Tagesspiegel
- Datum 17.03.2010 - 12:05 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
- Kommentare 2
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:










Von Anfang an war das Problem der Dopingsperre von Frau Pechstein, dass es keine Beweise für Doping gab. Vielmehr gehen die Sportgerichte heut wohl grundsätzlich davon aus, dass alle Hochleistungssportler dopen. Diese haben zu beweisen - durch Dauerverfügbarkeit, kontinuierliche Blutbilder, etc. - dass sie keine verbotenen leistungssteigernden Mittel nehmen. Eine Auffälligkeit im Blutbild von Frau Pechstein reichte, um sie schuldig zu sprechen und für 2 jahre zu sperren. Unterstüztung kam wenig, weil Medien und Politik von der gleichen Prämisse ausgehen, Schuldig, bis zum Beweis des Gegenteils.
Das hat natürlich Gründe, spektakuläre Dopingfälle gab es genug in den vergangenen Jahren. Dort galt aber immer das Prinzip, dass Beweise gefunden wurden. Direkte (z.B. Spritzen, Blutaufarbeitsinstrumente) oder indirekte (z.B. Metaboliten im Blut). Perdu. "Zeige, dass du nicht hast..." ist die Devise, die dieser Einzelfall (?) aufdeckt.
Leistungssport ist neben dem Wettkampf ein Geschäft. Es geht insbesondere um Identifikationsfiguren, die sich dann als Werbeträger vermarkten lassen. Das ist auch nur bei dem Verdacht auf Manipulation für Werbeparter oder Sponsoren so gefährlich, dass der Sportler (bzw. die Sportlerin) praktisch ohne Deckung steht.
Der Dopingvorwurf ist für Sporttreibende das, was für Fernsehmoderatoren der Vergewaltigungsvorwurf ist: das Ende jeder Karriere.
Ich dachte immer, dass es zwischen beidem einen Zusammenhang gibt. Offenbar nicht. Dass eine durch absolut renommierte Kapazitäten vom Dopingvorwurf entlastete Spitzensportlerin ihr Recht auf Rehabilitierung u. U. deswegen nicht einklagen kann, weil es vom Belieben der ISU und evt. des Schweizer Bundesgerichts abhängt - schließlich hätte Frau P. Anspruch auf Schadensersatz - ist eine ziemliche Unmöglichkeit. Es ist, wie Michael Lehner richtig sagt "eines der härtesten Unrechtsurteile..."
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren