Public-Viewing-Regeln der Fifa Vom (Un)recht Fußball zu zeigen
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"Es kann doch nicht sein, dass ein Fußballverband sagt, Du darfst den Fernseher in der Öffentlichkeit anschalten und Du nicht."

Um zu verstehen, wieso fast alles rund um das einfache Spiel Fußball so komplex ist, muss man den Herrscher über den Fußball verstehen. Die Fifa ist groß, hat breite Schultern, viel Geld und noch mehr Macht. Sie ist ein Monopolist und besitzt den weltweit beliebtesten Sport. Zum Wesen der Fifa gehört es, sich als gemeinnütziger Verein zu geben und als Wirtschaftsunternehmen mit aristokratischen Chefs zu agieren.

Vor dem Eröffnungsspiel der WM 2006 in Deutschland musste das Stadion in München umgebaut werden. Der Chef der Fifa, Sepp Blatter, der den Friedensnobelpreis für die Vergabe der WM nach Afrika bekommen möchte, hatte nach neuen Sitzen für sich und seine Gäste verlangt. Die Chefetage der Fifa wollte genau auf Höhe der Mittellinie thronen.

Die Fifa bestimmt, welches Bier auf den Fifa-Public-Viewings ausgeschenkt wird, sie besitzt die Namensrechte an den Worten Weltmeisterschaft 2010, WM 2014 und vielen anderen fußballbezogenen Phrasen. In Pretoria soll ein Gericht einen Kneipenbesitzer dazu verurteilt haben, den Schriftzug "World Cup 2010" von seinem Dach zu entfernen.

Es zählt zum Selbstverständnis des Unternehmens, dass die von ihm aufgestellten Regeln der juristischen Realität standhalten. Zumindest in Teilen tun sie das aber gerade nicht, sagt der Rechtsanwalt Fabian Reinholz: "Das Recht, jemandem das eintrittfreie öffentliche Fußballgucken zu verbieten, hat niemand in Deutschland!"

Reinholz, der Ismayr vertritt, bezieht sich auf das deutsche Urhebergesetz (UrhG § 87) und sagt: "Wer in Deutschland ein Public Viewing veranstaltet, dabei kein Eintrittsgeld kassiert, braucht nichts bei der Fifa anzumelden – egal, was deren eigene Regeln aussagen." Die Fifa teilt hingegen auf Nachfrage mit: "Die Fifa-Richtlinien für Public Viewings sollten nach unseren Erkenntnissen auch im Einklang mit deutschem Recht sein."

Der Fifa liegen momentan nach eigener Aussage allein für kommerzielle Public Viewings weltweit mehr als 1000 Anträge vor. Die Gebühren bewegen sich zwischen 1000 und 14.000 Dollar je nach Größe der Veranstaltung. Ihre Regeln hat die Fifa nach Schweizer Recht aufgestellt. In Deutschland gibt es seit der WM 1958 tatsächlich eine Gesetzesänderung. Damals sahen viele die Spiele der Nationalmannschaft in Kinosälen. Die TV-Sender erstritten, dass Veranstalter, die Eintrittsgelder erheben, für die Kinoübertragung einen Betrag bezahlen müssen. Wer jedoch kein Eintritt kassiert, muss der Fifa noch nicht einmal melden, dass er ein Public Viewing veranstaltet. Dass die Fifa-Regeln mit dem deutschen Urheberrecht nicht vereinbar sind, ignoriert der Konzern. "Solange in Deutschland niemand gegen die Anmaßungen der Fifa klagt, werden ihre Regeln wie scheinbares Recht oder wie ein Damoklesschwert über allen Public-Viewing-Organisatoren kreisen", sagt Reinholz.

Vor der WM in Südafrika könnte es nun zu einem juristischen Präzedenzfall kommen. Johanna Ismayr will die Spiele auch ohne Fifa-Lizenz zeigen. Unter der Überschrift "Private Viewing zur Fußball-WM 2010" wirbt sie auf der Website des Beachclubs für eine "Funmeile" während der WM.

"Nachdem die Fifa uns eine Absage erteilt hat, erreicht man dort niemandem. Die Kommunikation geht nur per Mail, aber Fragen werden auch auf diesem Weg nicht beantwortet. Wir wären ja sogar bereit, für unser Public Viewing zu zahlen", sagt Ismayr. Die etwa 1000 Euro Fifa-Lizenz-Gebühr wären in ihrer Kalkulation im Vergleich zu den Kosten der Videoleinwand (etwa 50.000 Euro), der Securityfirma (etwa 20.000 Euro) oder der Gema (etwa 12.000 Euro) nicht der größte Posten. Derzeit lässt sie sich juristisch beraten, welche Chancen sie in einem Rechtsstreit gegen die Fifa hätte. Vom Fußballverband heißt es: "Die Fifa behält sich in allen Fällen das Recht vor, gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen, nötigenfalls mit rechtlichen Schritten."

Anders als die Veranstalter einer Modemesse, die in Berlin während der WM ebenfalls Fußball zeigen wollten, und ihre Pläne nach dem Fifa-Willen einstellten, möchte Johanna Ismayr ihren Gästen die Nationalspieler in Afrika zeigen: "Es kann doch nicht sein, dass ein Fußballverband sagt, Du darfst den Fernseher in der Öffentlichkeit anschalten und Du nicht. Ich will nun die Probe aufs Exempel!" Für den Fall, dass die Fifa ihr "den Laden dicht machen will", hat die Berlinerin bereits eine Schutzschrift vorbereitet. Wenn dieses Schreiben beim Gericht hinterlegt wird, hätte die Fifa keine Chance eine gerichtliche Verfügung gegen sie zu erwirken. Das zumindest hofft die Berlinerin.

 
Leser-Kommentare
  1. Soll heißen, wenn ein Kranker im Krankenhausbett den Fernseher anmacht, um das WM-Endspiel zu sehen, will die FIFA ihn verklagen? Oder wenn in einer Gaststätte der Fernseher läuft und vor dem Fußballspiel nicht umgeschaltet wird?

    Im neuen Deutschland der "Urheberrechtskörbe" würde mich zwar nichts mehr wundern, aber es wäre gleichwohl ein Skandal, wenn die FIFA damit durchkäme.

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    • Hickey
    • 20.04.2010 um 8:31 Uhr

    Entfernt. Siehe oben.

    • Hickey
    • 20.04.2010 um 8:31 Uhr

    Entfernt. Siehe oben.

  2. Dass Fußball die Menschen zusammen bringen soll, ist der FIFA egal, so lange die Menschen nicht dafür zahlen.

  3. ... auch Fussball - und in den Stadien und vor den Fernsehern versammeln sich die [das wäre unhöflich], die's noch nicht gemerkt haben.

    • Hickey
    • 20.04.2010 um 8:29 Uhr

    Bitte achten Sie auf einen höflichen Tonfall. Danke. Die Redaktion/sh

    • Hickey
    • 20.04.2010 um 8:31 Uhr

    Entfernt. Siehe oben.

  4. "Die Fifa-Richtlinien für Public Viewings sollten nach unseren Erkenntnissen auch im Einklang mit deutschem Recht sein."
    Da habe ich mich köstlich amüsiert: nicht "sie sind" oder "sie sind nicht", sondern "sie sollten". Niemand sollte sagen, die FIFA habe keinen Sprachwitz.

    Ansonsten kann man Frau Ismayr nur alles Gute für ihren Kampf gegen die FIFA wünschen. Sie wird es brauchen. Natürlich hat sie Recht. Das Recht zum Fußballschauen ist schon über die Rundfunkgebühren bzw. die Sendelizenzen bezahlt, ob wir nun im Wohnzimmer gucken oder in der Kneipe spielt keine Rolle. Aber FIFA, dieses Wirtschaftsunternehmen, lässt natürlich nichts aus ....

    • ben_
    • 20.04.2010 um 9:01 Uhr

    Das ist wirklich … ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll … das Schlimme daran ist ja dies … es überrascht mich nicht mehr. Es entspricht dem Bild, das ich von der Fifa habe und es entspricht dem Eindruck, den ich vom Zeitgeist habe … Rechte-Verwertung als Konzept hat eben als Gegenstand das privateste Verhalten.

  5. Deutschland einig "Rechteverwerter"-Land

    Die Fifa hat also die Namensrechte an "Weltmeisterschaft 2010" und "WM 2014", ja? Weil sie so tolle Urheber sind, die diese sehr kreativen Namen geschaffen haben?
    Und sie will entscheiden wer Fußball zeigen darf und wer auf Bayern3 umschalten muss?

    Gut zu wissen, das FDP, CDU und SPD ihr bestes tun, um den Rechteverwertern der Welt in Deutschland ein gutes Zuhause zu bieten.

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