Finanzen in der Bundesliga Bundesligavereine bilanzieren wie Kegelclubs

Das Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball-Liga wird hochgelobt. Doch ob Fußballclubs überschuldet sind oder nicht, ist aus den Unterlagen kaum zu erkennen.

Holger Hieronymus und Christian Seifert, die Geschäftsführer der DFL

Holger Hieronymus und Christian Seifert, die Geschäftsführer der DFL

Vor wenigen Wochen haben alle wieder auf das eine Fax gewartet. In München und in Bremen, erst recht in Aachen oder Bielefeld. In ihren Büros sehnten die Bundesliga-Geschäftsführer die wohl wichtigste Nachricht des Jahres herbei. Einige bangten, einige müssen Auflagen erfüllen, am Ende haben sie aber alle das Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball-Liga (DFL) überstanden.

Die DFL lobte deshalb die Vereine. "Die Lage ist angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise deutlich schwieriger als in den vergangenen Zeiten, aber die Clubs stellen sich darauf ein", sagt Werner Möglich, DFL-Direktor Lizenzierung. Dass alle 36 Clubs der Ersten und Zweiten Bundesliga ihre Lizenz erhalten haben, könnte aber auch daran liegen, dass das europaweit hochgelobte deutsche Lizenzierungsverfahren zum Papiertiger verkommen ist. Viele wichtige Zahlen tauchen in den Unterlagen, die die DFL sehen will, gar nicht auf.

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"Das Lizenzierungsverfahren wird meines Erachtens auf der Grundlage nicht mehr aktueller und zeitgemäßer Rechenwerke vorgenommen", sagt der Bilanzrechtsprofessor Karlheinz Küting. "Das Verfahren spiegelt nicht die Realität wider und gibt keinen Einblick, der Entscheidungen ermöglicht."

Es ist die Aufgabe der DFL, den Spielbetrieb für die jeweils laufende Saison, aber auch "längerfristig zu sichern", so steht es in ihrer Lizenzierungsordnung. Gleichzeitig geht es um Wettbewerbsintegrität, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.

Es ist fast alles geregelt. Von der Mindestbeleuchtungsstärke der Flutlichtanlage über die Anzahl der bereitzuhaltenden Ehrenkarten bis zu den Sitzplätzen, die eine mindestens 30 Zentimeter hohe Rückenlehne vorweisen sowie anatomisch geformt und unverrückbar befestigt sein müssen.

Bisher gab es allerdings keinen Verein, der wegen einer schwächelnden Flutlichtanlage um seine Lizenz bangen mussten – eigentlich ging es immer ums Finanzielle. Doch ausgerechnet auf diesem Feld scheint es die DFL nicht ganz so genau zu nehmen.

Sie betrachtet bei ihrer Prüfung hauptsächlich die Liquidität der Vereine, ob also noch genug Geld in der Kasse ist, um die Spieler oder den Busfahrer bis zum Ende der Saison zu bezahlen. Ob die Clubs aber tatsächlich überschuldet sind oder nicht, ist aus den Unterlagen, die bisher eingereicht werden müssen, kaum zu erkennen.

Die Vereinsstrukturen werden immer komplizierter. "Die meisten Bundesligavereine sind lupenreine Konzerne", sagt Karlheinz Küting. Der FC Schalke 04 steckt beispielsweise in einem verworrenen Konzerngeflecht mit einer zweistelligen Anzahl von Gesellschaften. Der Verein kann so etwaige Schulden zwischen den einzelnen Gesellschaften hin- und herschieben – wie die Schalker Spieler den Ball im Mittelfeld.

Am Ende der Spielereien könnten die Verbindlichkeiten nicht im Einzelabschluss des Vereins auftauchen, der von der DFL geprüft wird, sondern in den Bilanzen der Tochterunternehmen, für die sich die DFL nicht zuständig fühlt. Die Einzelabschlüsse zeigen daher oft nur noch einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Vereine. "Ein Einblick in die wirkliche Unternehmenslage wäre nur dann möglich, wenn ein Konzernabschluss erstellt werden würde", sagt Küting.

Daran haben die meisten Vereine jedoch kein Interesse. Und es gibt auch kein Gesetz, das sie zu einer transparenteren Bilanzierung zwingt. "Bundesliga-Vereine legen Jahresabschlüsse vor wie Kegelclubs", sagt Küting. "Die Rahmenbedingungen sind falsch und hier sind der Gesetzgeber und die DFL gefordert, modernere und adäquatere Lösungsansätze vorzuschreiben."

Leser-Kommentare
  1. Der Vorwurf lautet: Intransparenz bezüglich Überschuldung. Es werde lediglich die Liquidität geprüft. Es wird impliziert, dass dies nicht den modernen Standards entspricht.
    Folgendes ist dabei allerdings zu bedenken: Die Überschuldungsprüfung wird zunehmend als wenig relevant angesehen. Dies vor allem weil die Bewertung schwierig ist - wann gelten Liquidatioinswerte, wann going concern? Welcher Zeitraum ist für die going concern Prognose anzusetzen? Der "Krisengesetzgeber" hat dies 2008 erkannt und den Überschuldungsbegriff in der Insolvenzordnung stark gelockert. In den USA ist die Überschuldung nicht einmal Insolvenzgrund.
    Die rein bilanzielle Überschuldungsprüfung ist aufgrund von teils weltfremden Buchwerten ohnehin kaum aussagekräftig.
    Allzu modern ist die Forderung nach einer Überschuldungsprüfung daher nicht.

  2. Was ist das für eine Qualiätssicherung bei der Zeit? Artikel, die nicht zwischen dem "Relativ-Das" und dem "Konsekutiv-Dass" unterscheiden können, sollten in einer solchen Zeitung nicht erscheinen dürfen.

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