BGH-Urteil Amateurspiel-Ausschnitte dürfen ins Netz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fußballfans Filmaufnahmen von Amateurspielen im Internet veröffentlichen dürfen. Ein Fußballverband hatte dagegen geklagt.

Die Bildrechte von Amateurspielen liegen nicht allein bei den Fußballverbänden, das entschied der BGH

Die Bildrechte von Amateurspielen liegen nicht allein bei den Fußballverbänden, das entschied der BGH

Fußballverbände müssen es hinnehmen, dass von Fans gedrehte kurze Filmszenen von Amateurspielen im Internet veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage des Württembergischen Fußballverbandes gegen eine entsprechende Internetplattform ab. (Az: I ZR 60/09)

Mit seiner Klage wollte der Verband die durch Werbung finanzierte Internetplattform Hartplatzhelden verbieten. Fans, die bei Amateurspielen Videoaufnahmen gemacht haben, können dort kurze Szenen von bis zu eineinhalb Minuten einstellen. Andere Fans können sich die Spielausschnitte dann kostenlos ansehen. Die Seite wird von Oliver Fritsch betrieben, der für die Redaktion von ZEIT ONLINE arbeitet.

Anzeige

Der Fußballverband klagte mit dem Hinweis, er habe die ausschließlichen Verwertungsrechte für die Spiele. Der BGH sah jedoch keine rechtliche Grundlage, um die Internetplattform zu verbieten. Allerdings könnten es die Vereine wegen ihres Hausrechts im Stadion den Besuchern verbieten, überhaupt Filmaufnahmen zu machen.

 
Leser-Kommentare
    • ring2
    • 28.10.2010 um 22:08 Uhr

    [...]

    Entfernt wegen Doppelpostings. Die Redaktion/er

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT ONLINE
  • Kommentare 1
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Recht | Bundesgerichtshof | Karlsruhe
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service