Amateurfußball Wenn die Lokalzeitung für Kreisliga-Videos zahlt

Fußball ist Geschäft, auch in der Kreisliga. Ein Fußballverband verkauft Videorechte für Amateurspiele an Lokalzeitungen. Obwohl die rechtliche Lage ungeklärt ist.

Ein Amateurfußballer setzt in Deutschland zu einem weiten Schuss an

Ein Amateurfußballer setzt in Deutschland zu einem weiten Schuss an

Vor neun Wochen spielte der SC Waldgirmes gegen Eintracht Wetzlar 1:1. Es war ein mäßiges Spiel. Dennoch schauten sich viele Fußballfans aus Mittelhessen tagelang die Spielszenen auf der Website der Wetzlarer Neuen Zeitung an. Bis der Hessische Fußballverband anrief.

Die Wetzlarer Neue Zeitung müsse das Video zurückziehen, hieß es. Die Rechte, Bewegtbilder von Amateur- und Jugendligen zu veröffentlichen, habe nur der Fußballverband. Die Verantwortlichen der Wetzlarer Neuen Zeitung stellten das Video offline. Seitdem zeigt nur die Gießener Allgemeine Zeitung Videos von mittelhessischen Amateurfußballspielen. Dafür musste die Lokalzeitung die Videorechte direkt vom Fußballverband erwerben. So etwas gab es bisher nicht.

Anzeige

Das Internet verändert die Medienlandschaft, schafft neue Möglichkeiten der Berichterstattung und des Kommerz. Das Modell der Gießener Allgemeinen sei ein Testballon, sagen sie beim Fußballverband. Geht der Versuch gut, werden viele deutsche Lokalzeitungen solche Lizenzen erwerben müssen.

"Bewegtbilder zu Fußballspielen von Amateuren spielen gerade für lokale und regionale Tageszeitungen eine wichtige Rolle", sagt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die Lokalzeitungen berichten seit Jahrzehnten über Kreisklassespiele, auf Papier, in Text und Bild. Wollen sie künftig auch kurze Videos veröffentlichen, werden die Fußballverbände kassieren wollen. Dabei ist die rechtliche Lage noch ungeklärt. Die entscheidende Frage: Wer hat das Recht an diesen Videobildern?

Mögliche Antworten: die Spieler, die auf dem Video zu sehen sind. Der Verein, auf dessen Sportplatz gespielt wird. Der Kameramann, der gefilmt hat. Niemand. Oder der Fußballverband.

Weil die Rechtslage auch den Sportredakteuren der Gießener Allgemeinen unklar war, fragten sie vor etwa einem Jahr beim Hessischen Fußballverband nach. "Wir haben den Internetauftritt unserer Zeitung erneuert und wollten bei den Videos auf Nummer sicher gehen", sagt der Sportressortleiter Ralf Waldschmidt. Die Antwort des Fußballverbandes ließ nicht lange auf sich warten.

Leser-Kommentare
    • eluutz
    • 22.10.2010 um 13:46 Uhr

    Interessant ist diese Art der Rechteverwertung sicher auch für andere Sportarten. Wenn entschieden wird, dass ein Verband als Mitveranstalter automatisch auch die Verwertungsrechte hat, so wird das sicher auch den online Auftritt von anderen Amateur-Sportereignissen beeinflussen.

    Meine Auffassung war bisher, dass der Veranstalter einer Ereignisses grundsätzlich Film- und Fotoaufnahmen zustimmen muss (in den meisten Fällen stillschweigend), sonst dürfen sie gar nicht angefertigt werden. Bei Amateur-Sportveranstaltungen ist man schon aufgrund der Eigenwerbung froh, wenn ein Pressefotograf Aufnahmen anfertigt (ansonsten werden häufig selbst welche hergestellt und teilweise sogar kostenfrei an Zeitungen abgegeben).

    Das Recht am eigenen Bild der Teilnehmer wird dabei wahrscheinlich nicht berührt, weil es sich um öffentliche Ereignisse mit einem allgemeinen Interesse handelt, oder?

    Btw.:
    Waldgirmes schreibt man in einem Wort, siehe auch: http://www.scwaldgirmes.de/

  1. Redaktion

    Jetzt ist der SC Waldgirmes auch bei uns der SC Waldgirmes.

    • ring2
    • 22.10.2010 um 17:46 Uhr

    http://www.ring2.de/archi...

    Diese Diskussion ist nicht juristisch zu klären, sondern kulturell und politisch. “Wem gehört der Fußball”, mag griffig verkürzt sein, ist aber die wesentliche Frage.

    Wenn man ein Fußballspiel als eine kollektive kulturelle Handlung, eine soziale Veranstaltung begreift, zu deren Teilnahme mich eine Eintrittskarte berechtigt, wer darf mir dann verwehren, von meinem Platz aus per Telefon meine Meinung zu verbreiten. Als Privatmann, ohne kommerzielle Interessen, sondern künstlerisch polemisierend, stückhaft und von jedem journalistischen Anspruch befreit, kann ich einem kommerziellen Verwerter gar nicht schaden.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service