BrandstiftungDrei Jahre und neun Monate Haft für Ex-Bayern-Profi Breno

Das Gericht zeigt sich überzeugt, dass der 22-jährige Breno seine Villa in München angezündet hat. Dieser entschuldigte sich zwar, sagte aber nichts zur Tat selbst.

Der ehemalige Bayern-Profi Breno

Der ehemalige Bayern-Profi Breno

Der ehemalige Bayern-Profi Breno ist wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige Brasilianer in der Nacht auf den 20. September 2011 seine gemietete Villa angezündet hat. Richterin Rosi Datzmann setzte den Haftbefehl gegen ihn am Mittwoch wieder in Kraft.

Zuvor hatte Brenos Verteidiger Werner Leitner in seinem Plädoyer Freispruch für Breno gefordert. Es bestünden Zweifel daran, dass nur Brandstiftung als Ursache infrage komme. Sollte das Gericht zu einer anderen Ansicht kommen, bat er um eine milde Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren. Die könnten noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

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"Er hat nichts außer der Familie und Fußball", sagte Leitner. Ein Strafvollzug im Ausland bedeute für ihn das sportliche Aus. "Geben sie Breno eine Chance". Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert.

"Möchte mich für diese Nacht entschuldigen"

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Breno sich überraschend zu Wort gemeldet. "Ich möchte mich für diese Nacht entschuldigen", sagte er – bei dem FC Bayern und auch bei dem Besitzer des Hauses, "der sein Eigentum verloren hat".

Er entschuldigte sich auch bei seiner Familie und seinen Kindern, "für die ich kein gutes Vorbild war", sagte er. "Ich bin ein Mensch, der an Gott glaubt und ich danke ihm, dass er meine Familie geschützt hat." Zur Tat selbst machte Breno aber keine Angaben.

Breno stand seit Mitte Juni in München vor Gericht. Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im Zuge des Breno-Prozesses Ermittlungen beim FC Bayern aufgenommen hat. Breno hatte vor Gericht angegeben, das starke Schlafmittel Stilnox in größeren Mengen aus dem Medizinschrank des FC Bayern genommen zu haben.

Zwar hatte der Verein angegeben, dass die Aussage falsch sei, es gebe grundsätzlich keine Schlafmittel beim FC Bayern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stießen Ermittler aber beim Verein auf einen unverschlossenen Schrank und auch auf das Mittel Stilnox. Es geht nun um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. "Das müssen wir von Amtswegen aufklären", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

 
Leserkommentare
  1. so richtig das Urteil auch ist, damit ist der Junge leider am Ende.
    Wenn er tatsächlich fast 4 jahre absitzen muss, ist danach wohl nicht mehr viel mit Fußball spielen auf hohem Niveau.
    Und was anderes hat er leider nicht gelernt.
    Und man hörte in der Vergangenheit bereits von Schulden.

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    • Hainuo
    • 04.07.2012 um 16:46 Uhr

    ...aber damit teilt er das Schicksal vieler nicht prominenter Menschen, deren Leben ein einziger Trümmerhaufen ist. Gründe für die Tat finden sich bestimmt viele und diese werden auch Breno zu einem gewissen Maß entschuldigen, aber er hat die Tat ziemlich offensichtlich begangen und darf nicht anders behandelt werden. Ein trauriges Beispiel für das moderne Fußballkarussel, dass sich für einige naive junge Leute sicherlich zu schnell dreht.

    • Hainuo
    • 04.07.2012 um 16:46 Uhr

    ...aber damit teilt er das Schicksal vieler nicht prominenter Menschen, deren Leben ein einziger Trümmerhaufen ist. Gründe für die Tat finden sich bestimmt viele und diese werden auch Breno zu einem gewissen Maß entschuldigen, aber er hat die Tat ziemlich offensichtlich begangen und darf nicht anders behandelt werden. Ein trauriges Beispiel für das moderne Fußballkarussel, dass sich für einige naive junge Leute sicherlich zu schnell dreht.

    • Hainuo
    • 04.07.2012 um 16:46 Uhr

    ...aber damit teilt er das Schicksal vieler nicht prominenter Menschen, deren Leben ein einziger Trümmerhaufen ist. Gründe für die Tat finden sich bestimmt viele und diese werden auch Breno zu einem gewissen Maß entschuldigen, aber er hat die Tat ziemlich offensichtlich begangen und darf nicht anders behandelt werden. Ein trauriges Beispiel für das moderne Fußballkarussel, dass sich für einige naive junge Leute sicherlich zu schnell dreht.

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    Antwort auf "Zukunft von Breno"
    • IzZo
    • 04.07.2012 um 17:08 Uhr

    Es scheint wohl als erwiesen, dass Breno in besagter Nacht erhebliche Schuld an dem Brand hatte. Allerdings ist die Strafe vollkommen überzogen! Im Grunde gab es nur Sachschaden, den Breno mit einem milderen Urteil und der Weiterführung seines Jobs hätte mit der Zeit begleichen können. Immerhin ist Breno noch sehr jung und hat keine Vorstrafen. Ich finde 2 Jahre auf Bewährung hätten genügt.

    Nur mal so zum Vergleich:

    Am Silvesterabend 2009 verursachte Kevin Russell unter Drogeneinfluss mit 232 km/h[2] in einem Audi R8 auf der A 66 bei Frankfurt am Main einen Verkehrsunfall mit zwei männlichen Schwerverletzten die lebenslang unter den Folgen leiden werden und beging anschließend Fahrerflucht.

    Am 1. Juli 2010 wurde Anklage gegen ihn erhoben und am 4. Oktober 2010 wurde er vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für vier Jahre entzogen.

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    • Slater
    • 04.07.2012 um 17:25 Uhr

    gewisse Taten sollten eigentlich nach Möglichkeit unabhängig vom konkreten Personenschaden beurteilt werden,

    wer mit 230 km/h einen Unfall baut und dabei niemanden schadet war minder böse?
    die Umstände/ die mögliche Gefährung, zählen,
    wer auf öffentlicher Autobahn sowas macht, gefährdet Leben,
    tagsüber mehr als nachts,
    auf privater abgesperrter Rennstrecke weniger,

    ein bewohntes Haus ist was anderes als ein leerstehende alte Industrieanlage usw.

    wenn Matilda aus Leon mit ihrer Pistole 5x aus dem Fenster schießt klirren Scheiben oder schreit auch ein Mensch,
    hängt die Strafe wirklich allein vom zufälligen Treffer ab?

    ein tätlicher Angriff mit Mordabsicht ist hoch zu bestrafen, ob er 'gelingt' oder nicht,

    ein harmloser Streit mit zufällig bösen Ausgang
    (falls als solcher nachgewiesen) ist einfach nur ein Unfall/ Fahrlässigkeit

    Knappe 4 Jahre hört sich nur hoch an. In Wahrheit wird er davon höchstens 6 - 12 Monate wirklich 24/7 im Gefängnis verbringen. Danach wird die Strafe in einen offenen Vollzug übergehen, schon alleine um seinem Beruf nachgehen zu können bzw. die sicherlich hohen Schulden begleichen zu können. Am ende wird er wegen guter Führung nach ca. 1,5 - 2 Jahren entlassen.

    Wirklich versagt hat doch sein Verein! Zudem würde ich mal den Umgang beim FC Bayern mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wirklich tiefgreifend untersuchen. Vermutlich werden die dortigen Ermittlungen aber wie immer im Sande verlaufen...

    sind den Menschen manche Dinge eben heilig. Das Auto und das Eigenheim z.B. Der Unterschied zwischen Breno und Russell ist:

    Russell fuhr ein deutsches Oberklasse Automobil zur Ausübung der Tat. Dafür haben viele Richter Verständnis und entsprechend mild ist die Strafe.

    Breno hat ein Eigenheim angezündet. Noch dazu eines das ihm nicht gehört. Das muss hart bestraft werden.

    • Slater
    • 04.07.2012 um 17:25 Uhr

    gewisse Taten sollten eigentlich nach Möglichkeit unabhängig vom konkreten Personenschaden beurteilt werden,

    wer mit 230 km/h einen Unfall baut und dabei niemanden schadet war minder böse?
    die Umstände/ die mögliche Gefährung, zählen,
    wer auf öffentlicher Autobahn sowas macht, gefährdet Leben,
    tagsüber mehr als nachts,
    auf privater abgesperrter Rennstrecke weniger,

    ein bewohntes Haus ist was anderes als ein leerstehende alte Industrieanlage usw.

    wenn Matilda aus Leon mit ihrer Pistole 5x aus dem Fenster schießt klirren Scheiben oder schreit auch ein Mensch,
    hängt die Strafe wirklich allein vom zufälligen Treffer ab?

    ein tätlicher Angriff mit Mordabsicht ist hoch zu bestrafen, ob er 'gelingt' oder nicht,

    ein harmloser Streit mit zufällig bösen Ausgang
    (falls als solcher nachgewiesen) ist einfach nur ein Unfall/ Fahrlässigkeit

    Knappe 4 Jahre hört sich nur hoch an. In Wahrheit wird er davon höchstens 6 - 12 Monate wirklich 24/7 im Gefängnis verbringen. Danach wird die Strafe in einen offenen Vollzug übergehen, schon alleine um seinem Beruf nachgehen zu können bzw. die sicherlich hohen Schulden begleichen zu können. Am ende wird er wegen guter Führung nach ca. 1,5 - 2 Jahren entlassen.

    Wirklich versagt hat doch sein Verein! Zudem würde ich mal den Umgang beim FC Bayern mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wirklich tiefgreifend untersuchen. Vermutlich werden die dortigen Ermittlungen aber wie immer im Sande verlaufen...

    sind den Menschen manche Dinge eben heilig. Das Auto und das Eigenheim z.B. Der Unterschied zwischen Breno und Russell ist:

    Russell fuhr ein deutsches Oberklasse Automobil zur Ausübung der Tat. Dafür haben viele Richter Verständnis und entsprechend mild ist die Strafe.

    Breno hat ein Eigenheim angezündet. Noch dazu eines das ihm nicht gehört. Das muss hart bestraft werden.

    • Slater
    • 04.07.2012 um 17:25 Uhr

    gewisse Taten sollten eigentlich nach Möglichkeit unabhängig vom konkreten Personenschaden beurteilt werden,

    wer mit 230 km/h einen Unfall baut und dabei niemanden schadet war minder böse?
    die Umstände/ die mögliche Gefährung, zählen,
    wer auf öffentlicher Autobahn sowas macht, gefährdet Leben,
    tagsüber mehr als nachts,
    auf privater abgesperrter Rennstrecke weniger,

    ein bewohntes Haus ist was anderes als ein leerstehende alte Industrieanlage usw.

    wenn Matilda aus Leon mit ihrer Pistole 5x aus dem Fenster schießt klirren Scheiben oder schreit auch ein Mensch,
    hängt die Strafe wirklich allein vom zufälligen Treffer ab?

    ein tätlicher Angriff mit Mordabsicht ist hoch zu bestrafen, ob er 'gelingt' oder nicht,

    ein harmloser Streit mit zufällig bösen Ausgang
    (falls als solcher nachgewiesen) ist einfach nur ein Unfall/ Fahrlässigkeit

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  2. ... das ist heftig. Wenn er schuldig ist, kann sich das Mitleid zwar in Grenzen halten. Aber im Vergleich hierzu

    http://www.zeit.de/gesell...

    scheint mir das Strafmaß überzogen. Denn wenn ich das richtig weiß, war er zu dem Zeitpunkt allein im Haus und andere Personen sind nicht zu Schaden gekommen.

    Der Mann ist am Ende, wenn das Urteil so Bestand hat.

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  3. Knappe 4 Jahre hört sich nur hoch an. In Wahrheit wird er davon höchstens 6 - 12 Monate wirklich 24/7 im Gefängnis verbringen. Danach wird die Strafe in einen offenen Vollzug übergehen, schon alleine um seinem Beruf nachgehen zu können bzw. die sicherlich hohen Schulden begleichen zu können. Am ende wird er wegen guter Führung nach ca. 1,5 - 2 Jahren entlassen.

    Wirklich versagt hat doch sein Verein! Zudem würde ich mal den Umgang beim FC Bayern mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wirklich tiefgreifend untersuchen. Vermutlich werden die dortigen Ermittlungen aber wie immer im Sande verlaufen...

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    Entfernt. Bitte diskutieren Sie respektvoll. Danke, die Redaktion/mk

    Die Redaktion meint, mein letzter Beitrag wäre nicht respektvoll gewesen. Ich führe noch einmal meine beiden zentralen Punkte aus - gemeinsamer Nenner war, dass der Beitrag von dios mio in zwei Hinsichten unglücklich ist:

    1.) Der FC Bayern kann nichts dafür, wenn einer seiner Spieler ein Haus in Brand steckt.
    2.) Die von dios mio aufgestellten Behauptungen über das, was im deutschen Strafvollzug so üblich ist, gehen an der Realität, die ich selbst im berufsbedingten Umgang mit Gefangenen erlebe, weit vorbei (ich habe an dieser Stelle respektlos von einer zu kleinen Kuhhaut gesprochen, dafür möchte ich mich entschuldigen). Mit Sicherheit wird ein zu knapp vier Jahren Haft Verurteilter nicht nach sechs Monaten in den Offenen verlegt. Ebensowenig kann er nach 1,5 Jahren wegen guter Führung entlassen werden. Diese Vorurteile gegenüber dem deutschen Strafvollzug zu verbreiten halte ich für fahrlässig, und auch denen gegenüber ziemlich unverschämt, die - wie das bei guter Führung (!) üblich ist - zwei Drittel der Strafe im Geschlossenen absitzen, um dann zur Vorbereitung der Bewährungszeit noch für mindestens mehrere Monate in den Offenen verlegt zu werden.

    Und offen gesagt finde ich diese Unterstellungen von dios mio wesentlich respektloser als mein Beitrag, dessen schlimmster Vorwurf der des "Unsinns" gewesen sein dürfte.

    Entfernt. Bitte diskutieren Sie respektvoll. Danke, die Redaktion/mk

    Die Redaktion meint, mein letzter Beitrag wäre nicht respektvoll gewesen. Ich führe noch einmal meine beiden zentralen Punkte aus - gemeinsamer Nenner war, dass der Beitrag von dios mio in zwei Hinsichten unglücklich ist:

    1.) Der FC Bayern kann nichts dafür, wenn einer seiner Spieler ein Haus in Brand steckt.
    2.) Die von dios mio aufgestellten Behauptungen über das, was im deutschen Strafvollzug so üblich ist, gehen an der Realität, die ich selbst im berufsbedingten Umgang mit Gefangenen erlebe, weit vorbei (ich habe an dieser Stelle respektlos von einer zu kleinen Kuhhaut gesprochen, dafür möchte ich mich entschuldigen). Mit Sicherheit wird ein zu knapp vier Jahren Haft Verurteilter nicht nach sechs Monaten in den Offenen verlegt. Ebensowenig kann er nach 1,5 Jahren wegen guter Führung entlassen werden. Diese Vorurteile gegenüber dem deutschen Strafvollzug zu verbreiten halte ich für fahrlässig, und auch denen gegenüber ziemlich unverschämt, die - wie das bei guter Führung (!) üblich ist - zwei Drittel der Strafe im Geschlossenen absitzen, um dann zur Vorbereitung der Bewährungszeit noch für mindestens mehrere Monate in den Offenen verlegt zu werden.

    Und offen gesagt finde ich diese Unterstellungen von dios mio wesentlich respektloser als mein Beitrag, dessen schlimmster Vorwurf der des "Unsinns" gewesen sein dürfte.

    • Adur
    • 04.07.2012 um 18:22 Uhr

    Natürlich ist Brandstiftung keine Kleinigkeit. Allerdings fragt man sich dann schon, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist. Im konkreten Fall wurde - so weit ich weiß - kein Mensch direkt gefährdet und der Täter stand vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten. Das wird ansonsten immer gerne genommen, um für schwere Körperverletzung oder Sexualdelikte noch Bewährungsstrafen zu verhängen.
    Die hohen Strafen bei Brandstiftung sind vermutlich Überbleibsel aus einer Zeit, als Feuer aufgrund der brandanfälligen Bauweise noch deutlich mehr Schaden anrichtete.

    3 Leserempfehlungen
    • Ma-Lu
    • 04.07.2012 um 18:39 Uhr

    Ich dachte immer das deutsche Strafrecht legt großen Wert auf die Resozialisierung des Täters? Hier wird das genaue Gegenteil gemacht, ihm wird jede Zukunftschance zerstört. Eine 2-jährige Haftstrafe und eine sehr große Geldstrafe wären viel sinnvoller, vor allem würden sie ihm die Chance bieten sozial wieder Fuß zu fassen. Wobei klar sein sollte, dass "sozial" nicht gleichbedeutend mit finanziell ist.

    Wenn man das Urteil z.B. mit dem des Berliner U-Bahn_zu_Tode_Hetzers vergleicht (2 Jahre auf Bewährung) verstehe ich das deutsche Strafrecht nicht mehr.

    Ein Haus scheint offenbar ein wertvolleres Rechtsgut zu sein als ein Menschenleben.

    8 Leserempfehlungen
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    Ich muss zugeben das mich das Urteil überrascht hat. Ich hätte nicht gedacht das man ihm zu einer Haftstrafe verurteilt.

    Dabei ging mir auch ihr beispiel durch den Kopf.

    Ich habe mich schon bei den Urteilen gegen die Kino.to Betreiber gewundert wieso Verbrechen, die Werte vernichten, strenger bestraft werden als Taten gegen Menschen.

    Aber in einer Zeit wo man das Geld den Banken nach wirft und das Volk, wie in Griechenland, lieber Hungern lässt, passt sich die Rechtsprechung eben an.

    Ich muss zugeben das mich das Urteil überrascht hat. Ich hätte nicht gedacht das man ihm zu einer Haftstrafe verurteilt.

    Dabei ging mir auch ihr beispiel durch den Kopf.

    Ich habe mich schon bei den Urteilen gegen die Kino.to Betreiber gewundert wieso Verbrechen, die Werte vernichten, strenger bestraft werden als Taten gegen Menschen.

    Aber in einer Zeit wo man das Geld den Banken nach wirft und das Volk, wie in Griechenland, lieber Hungern lässt, passt sich die Rechtsprechung eben an.

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