Blutbehandlung: Doping-Ermittlungen gegen Sportarzt Franke eingestellt
Andreas Franke hat Patienten Blut entnommen und mit UV-Licht bestrahlt. Dem Staatsanwalt gelang es nicht, nachzuweisen, dass die umstrittene Behandlung Doping ist.
© Frank Rumpenhorst/dpa/lhe

Beutel mit Eigenblut in einem Frankfurter Krankenhaus
Ein Strafverfahren gegen den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke wird es nicht geben. Die Staatsanwaltschaft Erfurt beendet die monatelangen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen den früheren Honorararzt des Olympiastützpunktes Erfurt.
Franke war vorgeworfen worden, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und anschließend wieder in den Körper der Athleten injiziert zu haben. Ein hinreichender Tatverdacht bestehe nicht, teilte die Behörde nach Bewertung des gesamten Akteninhalts mit.
Zwar sieht die Staatsanwaltschaft in der UV-Bestrahlung des Bluts einen Verstoß gegen das Übereinkommen zum Doping im Sport und damit eine verbotene Methode. "Ein zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport ist aber nicht nachweisbar", teilte Staatsanwaltschaft mit. Es sei "nicht zu widerlegen", dass Franke die Methode zur Verbesserung der Immunabwehr angewandt habe.
Behandlung als Methode zur Immunabwehr
Frankes Verteidiger allerdings zeigte sich verärgert darüber, dass die Methode des Arztes grundsätzlich als Verstoß gegen das Dopinggesetz gewertet wurde. "Eine verbotene Methode beziehungsweise Blutdoping liegt nur dann vor, wenn tatsächlich eine Erhöhung des Sauerstofftransfers bewirkt wird", sagte der Anwalt Wolfgang Euler. Dass Frankes Methode theoretisch zum Blutdoping geeignet sei, heiße nicht, dass Blutdoping vorliege.
Vielmehr sehen Franke selbst und die von ihm behandelten Sportler sowie verschiedene Sportärzte in der Behandlung eine Methode zur Immunabwehr. Das hatte zu einer kontroversen Debatte in Deutschland geführt.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, die umstrittenen Behandlungsmethoden hätten keine wissenschaftlich belastbaren leistungsfördernden Wirkungen. Zu Frankes Gunsten legten sie aus, dass der Arzt nichts verschleiert habe, die Methode seit Jahren auf seiner Website benenne und auch bei Nicht-Sportlern anwende.
Spezialisierte Staatsanwaltschaft gefordert
Die Ermittlungen hätten zudem weder eine systematische noch zielgerichtete Behandlung von Sportlern ergeben. Die als Zeugen gehörten und damit zur Wahrheit verpflichteten Athleten hätten eine zielgerichtete Behandlung zur Leistungssteigerung von sich gewiesen und erklärt, sie hätten Franke aufgrund aktueller Erkrankungen aufgesucht.
Der Doping-Experte Fritz Sörgel forderte dennoch die Einrichtung von Staatsanwaltschaften, die auf den Schwerpunkt Doping spezialisiert sind. "Dopingbetrug ist kein Ladendiebstahl, er erfordert Fachleute, die die mafiösen Strukturen kennen und konsequent aufdecken", sagte er.








Für diesen Unfug sollte dem Kollegen mindestens die Approbation entzogen werden. Neben der gesundheitlichen Gefährdung seiner Patienten, die bei solch einer völlig wirkungslosen Prozedur durch Kontamination oder Verwechselung von Blutproben entstehen können (bereits wiederholt vorgekommen sind bei solchen Eigenblut-"Therapien" z. B. Hepatitis-Infektionen) hat er die Sportler jetzt aufgrund seiner Uninformiertheit dem Risiko einer Sperre ausgesetzt, denn ob die Doping-Agenturen der Sportverbände genauso tolerant sind muß sich noch zeigen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren