Rechtsextremismus-KontaktDrygallas Neustart bei der Bundeswehr

Im November kann Nadja Drygalla bei der Bundeswehr anfangen – als Sportsoldatin einer Sportförderkompanie. Die Ruderszene beschäftigt das weniger als die Öffentlichkeit.

In der Mannschaftskasse lag noch Geld, das war wichtig. Genug Geld, damit die Gruppe ein paar Ideen diskutieren konnte. Bezahlen wir das Hotel? Den Flug? Bezahlen wir beides? Irgendetwas, da waren sich alle einig, muss jedenfalls passieren. Die Mitglieder des deutschen Frauen-Achters waren sauer. Ralf Müller, ihr Trainer, hatte sie zu den Olympischen Spielen geführt. Aber akkreditiert für London wurde er nicht. Sie wollten ihn aber vor Ort haben. "Die haben richtig rebelliert", sagt Müller heute.

Kathrin Marchand war auch dabei damals, sie sagt: "Nadja Drygalla wäre bereit gewesen, Flug und Hotel aus der Kasse zu bezahlen." Nadja Drygalla, die Frau, die im Boot Rollsitz sechs hatte. "Sie hat eine klare Meinung, sie stellt sich nicht hinten an", sagt Marchand auch. So hat das auch Müller beobachtet. "Sie ist in der Hierarchie keine Wortführerin, aber sie ist sehr ehrgeizig." Es ging um viel Geld, aber es ging vor allem um die bestmöglichen Chancen bei Olympia.

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Am 1. November tritt Nadja Drygalla ihren Dienst bei einer Sportförderkompanie der Bundeswehr an. Die Frau, die ein Jahr zuvor die Landes-Sportfördergruppe der Polizei Mecklenburg-Vorpommern verlassen hatte. Die komplett aus dem Polizeidienst ausgeschieden war. Offiziell freiwillig, in Wirklichkeit auf Druck, weil ihr Freund Michael Fischer aktiv in der rechtsradikalen Szene agiert hatte. Die Frau, die fluchtartig das Olympische Dorf verließ, nachdem die Geschichte mit ihrem Freund bekannt geworden war. Fischer hat sich eigener Aussage nach von der rechtsradikalen Szene gelöst.

Von der Bundeswehr aufgefangen?

Aus der Polizei rausgedrängt, von der Bundeswehr aufgenommen. Oder: aufgefangen? Hat das nicht einen seltsamen Beigeschmack? Hat es nicht, sagt Müller. "Ich begrüße es, dass sie in die Bundeswehr geht", sagt er. Der Trainer sieht die Sportlerin Drygalla. "Sie gehörte im Riemenbereich zu den besten drei, vier Frauen in den vergangenen Jahren." Und sie ist erst 23 Jahre alt, sie hat Perspektiven. "Da ist der Wechsel zur Bundeswehr sehr begründbar", sagt Müller

Der Frauen-Achter soll langfristig aufgebaut werden. "Und Nadja Drygalla gehört zum Kern dieser Mannschaft", sagt Müller. Sie gehört dazu, "weil sie eine von jenen Athletinnen ist, die 21 Wiederholungen im Kraftraum machen, wenn 20 angesagt sind". Die Geschichte mit ihrem Freund, die hat Müller auch nur aus den Nachrichten erfahren. Er übernahm das Boot erst Anfang 2012.

Auch Kathrin Marchand war "völlig überrascht". Sie rückte erst Anfang 2012 ins Boot. "Mit mir hat sie nicht über ihren Freund gesprochen. Auch aus der Mannschaft habe ich nichts gehört." Mit Drygalla habe sie ja auch nur ein "Arbeitsverhältnis". Aber immerhin, "wir hatten viel Spaß zusammen. Sie ist sehr witzig." Ein paar Tage hat der Achter in Rostock trainiert, dort, wo Nadja Drygalla lebt. "Aber auch dort habe ich nichts gehört."

Kleine Rostocker Ruderwelt

Was ist das für eine Welt, aus der Drygalla kommt, warum haben so wenige erzählt, was zu ihrer Geschichte auch gehört? Die Rostocker Ruderwelt ist klein, ihr Mittelpunkt liegt in Kessin, zwei Kilometer südöstlich von Rostock. Hier haben der Olympische Ruderclub (ORC) und der Landes-Ruderverband ihren Sitz. Auf einem Gelände mit langen Boots-Hallen und Sportlerwohnungen. Wenn keine Sportler da sind, machen Breitensportler hier Urlaub, Kohlehaufen von Grillfesten sind ihre Spuren. Hinter einer Trauerweide schlängelt sich die Warnow, der Fluss, auf dem Drygalla trainiert.

Hans Sennewald, Ex-Weltmeister und ORC-Vizepräsident, hat sie hierher geholt. Fast ein väterlicher Freund für Drygalla. Er hatte ihr eine Stelle beim Landesverband besorgt, als Sportkoordinatorin. Die so genannte geräuschlose Lösung, nachdem Drygalla im September 2011 ihre Ausbildung zur Polizistin hatte abbrechen müssen. Damit waren auch Fördermittel der Polizei weggebrochen.

Leserkommentare
  1. Solange die Frau sich an geltendes Recht hält und sich grundgesetzkonform verhält, ist ihre politische Einstellung oder die ihrer Freunde egal. Es gibt weder sippenhaft in Deutschland, noch ein Verbot von extrem rechten oder linkem Gedankengut.

    Solange sie also nicht Volksverhetzung betreibt oder Ausländer verprügelt, darf man ihr auch nichts vorenthalten.

    12 Leserempfehlungen
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    • S0T86
    • 28.10.2012 um 14:01 Uhr

    Vielleicht haben sie etwas nicht verstanden. Extrem rechtes Gedankengut (d.h. Rassenhass und Vernichtungswille) sind eben nicht grundgesetzkonform.

    Extrem rechtes Gedankengut hat auch nichts mit extrem linken Gedankengut zu tun, denn Letzeres basiert nicht auf Rassenhass sondern auf der Forderung nach Gleichberechtigung. Wenn im linken Milieu dafür menschenrechtswidrige Methoden angewandt werden, ist das wieder ein anderes Thema und ist tatsächlich grundgesetzwidrig. Aber Rassenhass ist per se grundgesetzwidrig. Und das ist richtig und vernünftig so.

    • S0T86
    • 28.10.2012 um 14:01 Uhr

    Vielleicht haben sie etwas nicht verstanden. Extrem rechtes Gedankengut (d.h. Rassenhass und Vernichtungswille) sind eben nicht grundgesetzkonform.

    Extrem rechtes Gedankengut hat auch nichts mit extrem linken Gedankengut zu tun, denn Letzeres basiert nicht auf Rassenhass sondern auf der Forderung nach Gleichberechtigung. Wenn im linken Milieu dafür menschenrechtswidrige Methoden angewandt werden, ist das wieder ein anderes Thema und ist tatsächlich grundgesetzwidrig. Aber Rassenhass ist per se grundgesetzwidrig. Und das ist richtig und vernünftig so.

    • Juge
    • 28.10.2012 um 13:47 Uhr
    2. [...]

    Entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich und respektvoll. Danke. Die Redaktion/cv

    2 Leserempfehlungen
    • chino1
    • 28.10.2012 um 13:48 Uhr
    3. [...]

    Entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke. Die Redaktion/cv

    Eine Leserempfehlung
  2. "Drygallas Schicksal treibt die Ruderszene offenbar viel weniger um als die Öffentlichkeit."

    Wen treibt das denn wirklich um? Den Tagesspiegel und Zeit-Online und vielleicht auch weitere Presseorgane.

    Was steht zu befürchten? Davon steht nichts im Artikel und es ist auch kaum zu beantworten. Dagegen ist ziemlich durchsichtig, was sich diese Presseorgane, die sich für die Öffentlichkeit halten, davon versprechen.

    14 Leserempfehlungen
    • edgar
    • 28.10.2012 um 13:51 Uhr

    Z.B.:

    "Die komplett aus dem Polizeidienst ausgeschieden war. Offiziell freiwillig, in Wirklichkeit auf Druck"
    "Aus der Polizei rausgedrängt"

    7 Leserempfehlungen
    • S0T86
    • 28.10.2012 um 14:01 Uhr

    Vielleicht haben sie etwas nicht verstanden. Extrem rechtes Gedankengut (d.h. Rassenhass und Vernichtungswille) sind eben nicht grundgesetzkonform.

    Extrem rechtes Gedankengut hat auch nichts mit extrem linken Gedankengut zu tun, denn Letzeres basiert nicht auf Rassenhass sondern auf der Forderung nach Gleichberechtigung. Wenn im linken Milieu dafür menschenrechtswidrige Methoden angewandt werden, ist das wieder ein anderes Thema und ist tatsächlich grundgesetzwidrig. Aber Rassenhass ist per se grundgesetzwidrig. Und das ist richtig und vernünftig so.

    9 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Was ist der Vorwurf?"
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    Rassenhaß als geheimgehaltene innere Einstellung, die man nicht zum Ausdruck bringt, ist nicht strafbar. Aus langjähriger DDR-Erfahrung ist man trainiert, niemals seine wirkliche politische Einstellung zu offenbaren. Es ist einfach eine Frage der politischen Klugheit und Lebenserfahrung niemals öffentlich seine wirkliche Meinung preiszugeben. Gerade in diesem Falle ist es von Nadja sehr klug, nichts von ihrer inneren Gesinnung preiszugeben.

    • TDU
    • 28.10.2012 um 14:52 Uhr

    Nehm en Sie ienfach zu Kenntnis, dass man hassen kann, wen man will und dass die Grundrechte im Sinen von Vorschriften einen nichts angehen, wenn man nicht Träger öffentlicher gewalt ist.

    Das Strafgesetzbuch ist für den Bürger Vorschrift. Und auch da ist Denken nicht strafbar und einen Freund zu haben auch nicht, wenn man dessen gesetzwidriges Handelen nicht unterstützt.

    Oder gehen die Ehefrauen oder Freunde krimineller Wirtschafttstäter oder Bankräuber auch ins Gefängnis?.

    Es reicht langsam mit der Verurteilung der Frau. Soll man ihren Lebensgefährten erst um die Ecke bringen, damit Ruhe ist?

    Ich bezweifle, dass irgendein Gedankengut strafbar ist. Das Gedankengut von Adolf Hitler selbst ist nicht strafbar, denn Gedanken kann man nicht bestrafen.

    Und zum Sachverhalt ob jetzt extrem linkes Gedankengut weniger schlimm ist, als extrem rechtes:

    Ob ich abgeknallt werde, weil ich Arbeitgeberpräsident oder Generalbundesanwalt bin oder eben Schwarzafrikaner ist im Ergebnis ziemlich egal.

    Daher ist beides ziemlich dumm und verachtenswert.

    ...beruht nich auf Rassenhass!
    Sondern auf der Annahme, das alle die zum gleichen Volk gehören, eine Schiksalsgemsinschaft sind.
    Auf Hass allein, kann man gar nichts bauen, mann benötigt eine Ideologie, die nach innen wirkt - ob ich nun zur Arbeiterklasse gehöre, oder zu irgendeiner etnischen oder religiösen Gruppe ... das Ergbnis ist am Ende das gleiche:
    Die Ausgrenzung der "Anderen"
    Es ist eben nicht so, das Linke für eine bessere Welt kämpfen, und Rechte für eine schlechtere. Alle die Extremen Ideologien schaffen nach Innen ein Wir-Gefühl, und nach Außen eine Abgrenzung.
    Ich kann da keinen Unterschied erkennen.

    Rassenhaß als geheimgehaltene innere Einstellung, die man nicht zum Ausdruck bringt, ist nicht strafbar. Aus langjähriger DDR-Erfahrung ist man trainiert, niemals seine wirkliche politische Einstellung zu offenbaren. Es ist einfach eine Frage der politischen Klugheit und Lebenserfahrung niemals öffentlich seine wirkliche Meinung preiszugeben. Gerade in diesem Falle ist es von Nadja sehr klug, nichts von ihrer inneren Gesinnung preiszugeben.

    • TDU
    • 28.10.2012 um 14:52 Uhr

    Nehm en Sie ienfach zu Kenntnis, dass man hassen kann, wen man will und dass die Grundrechte im Sinen von Vorschriften einen nichts angehen, wenn man nicht Träger öffentlicher gewalt ist.

    Das Strafgesetzbuch ist für den Bürger Vorschrift. Und auch da ist Denken nicht strafbar und einen Freund zu haben auch nicht, wenn man dessen gesetzwidriges Handelen nicht unterstützt.

    Oder gehen die Ehefrauen oder Freunde krimineller Wirtschafttstäter oder Bankräuber auch ins Gefängnis?.

    Es reicht langsam mit der Verurteilung der Frau. Soll man ihren Lebensgefährten erst um die Ecke bringen, damit Ruhe ist?

    Ich bezweifle, dass irgendein Gedankengut strafbar ist. Das Gedankengut von Adolf Hitler selbst ist nicht strafbar, denn Gedanken kann man nicht bestrafen.

    Und zum Sachverhalt ob jetzt extrem linkes Gedankengut weniger schlimm ist, als extrem rechtes:

    Ob ich abgeknallt werde, weil ich Arbeitgeberpräsident oder Generalbundesanwalt bin oder eben Schwarzafrikaner ist im Ergebnis ziemlich egal.

    Daher ist beides ziemlich dumm und verachtenswert.

    ...beruht nich auf Rassenhass!
    Sondern auf der Annahme, das alle die zum gleichen Volk gehören, eine Schiksalsgemsinschaft sind.
    Auf Hass allein, kann man gar nichts bauen, mann benötigt eine Ideologie, die nach innen wirkt - ob ich nun zur Arbeiterklasse gehöre, oder zu irgendeiner etnischen oder religiösen Gruppe ... das Ergbnis ist am Ende das gleiche:
    Die Ausgrenzung der "Anderen"
    Es ist eben nicht so, das Linke für eine bessere Welt kämpfen, und Rechte für eine schlechtere. Alle die Extremen Ideologien schaffen nach Innen ein Wir-Gefühl, und nach Außen eine Abgrenzung.
    Ich kann da keinen Unterschied erkennen.

  3. Rassenhaß als geheimgehaltene innere Einstellung, die man nicht zum Ausdruck bringt, ist nicht strafbar. Aus langjähriger DDR-Erfahrung ist man trainiert, niemals seine wirkliche politische Einstellung zu offenbaren. Es ist einfach eine Frage der politischen Klugheit und Lebenserfahrung niemals öffentlich seine wirkliche Meinung preiszugeben. Gerade in diesem Falle ist es von Nadja sehr klug, nichts von ihrer inneren Gesinnung preiszugeben.

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    • TDU
    • 28.10.2012 um 14:59 Uhr

    Auch Sie irren. Ich kann jederzeit sagen, ich hasse den oder den. Da kann der Staat mir gar nichts. Ob es klug ist ist was anderes. Aber da reicht schon ein geringeres Mass an Abneigung, je nach dem, wo man sich bewegt.

    • LJA
    • 28.10.2012 um 15:41 Uhr

    mit 23 Jahren dürfte Frau Drygalla wohl im Jahre 2012 nicht mehr sehr viel DDR-Erfahrung haben.
    Was mich vielmehr stört ist die Tatsache, dass von linker Seite immer vorausgesetzt wird, sie habe sich ihren Freund aufgrund seiner politische Ansichten ausgesucht. Das jemand in dieser Hinsicht weitgehend desinteressiert sein könnte, wird offenbar als absolut unmöglich angesehen.

    • TDU
    • 28.10.2012 um 14:59 Uhr

    Auch Sie irren. Ich kann jederzeit sagen, ich hasse den oder den. Da kann der Staat mir gar nichts. Ob es klug ist ist was anderes. Aber da reicht schon ein geringeres Mass an Abneigung, je nach dem, wo man sich bewegt.

    • LJA
    • 28.10.2012 um 15:41 Uhr

    mit 23 Jahren dürfte Frau Drygalla wohl im Jahre 2012 nicht mehr sehr viel DDR-Erfahrung haben.
    Was mich vielmehr stört ist die Tatsache, dass von linker Seite immer vorausgesetzt wird, sie habe sich ihren Freund aufgrund seiner politische Ansichten ausgesucht. Das jemand in dieser Hinsicht weitgehend desinteressiert sein könnte, wird offenbar als absolut unmöglich angesehen.

  4. Ja, es nicht nur gerechtfertigt sondern zwingend notwendig. Denken Sie an den alten Spruch: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing! Da es hier ja doch um etwas mehr als nur Unterhalt von einem (ehemaligen?) Rechtradikalen geht sondern um eine gemeinsame Lebensplanung, kann und muss man doch von vielen Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen ausgehen. Wenn der Partner einer öffentlichen Person und vor allem einer Person, die auch von dieser Öffentlichkeit unterstützt und finanziert wird und, was fast noch schlimmer ist, unsere Vertreterin im Ausland sein will und wird, dann geht es uns sehr wohl etwas an, wessen Geistes Kind sie ist. Sie hat sich nie von ihrem Partner distanziert. Und ob sich dieser wirklich von seiner Extremvergangenheit distanziert hat, ist doch auch nicht einwandtfrei geklärt. Wurden die auf seinen Namen eingetragenen Hetzseiten im Internet zum Beispiel inzwischen geschlossen? Und noch etwas zu den Salafisten. Seine Eltern und Geschwister kann man sich nicht aussuchen, seinen Partner schon! Und gerade deshalb muss man hier strenger urteilen, denn mit dem Partner ist man normalerweise freiwillig zusammen! Das Erstarken der extremen Rechten in ganz Europa fordert unbedingte Wachsamkeit und Nulltoleranz gegenüber ihrer Hetz- und menschenverachtenden Politik.Das mehr Wert als eine eventuelle Medaille im Sport.

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