Audi-Einstieg beim FC Bayern Wird die Bundesliga zur VW-Betriebsmeisterschaft?
Steigt die VW-Tocher Audi bei Bayern ein, könnte die Uefa Wolfsburg von der Champions League ausschließen. Die DFL offenbart nicht nur in Beteiligungsfragen Rechtslücken.
© Bongarts/Getty Images

Wer sitzt am Lenkrad von Fußballdeutschland?
Die Nachricht ließ aufhorchen: Mitte September wurde bekannt, dass die Audi AG planen soll, sich mit 10 Prozent an der FC Bayern München AG zu beteiligen. Uli Hoeneß hat das zumindest nicht bestritten. Bisher gehören dem FC Bayern München e.V. 90 Prozent an der AG, 10 Prozent wurden bereits 2001 an Adidas verkauft. Noch ist der Deal nicht bestätigt.
Der geplante Einstieg von Audi hat eine besondere Note: Audi ist eine Tochter des Volkswagen-Konzerns, dem bereits 100 Prozent an der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH gehören. Eine Überkreuzbeteiligung also. Fehlt nur noch, dass Porsche beim VfB Stuttgart einsteigt, dann wird die Bundesliga zur VW-Betriebsmeisterschaft. Derzeit geht das zwar noch nicht, weil der VfB nach wie vor als eingetragener Verein antritt. Doch bei einer Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft stünde einem weiteren VW-Engagement keine Regel der Deutschen Fußball-Liga (DFL) im Wege. Auch Porsche gehört zum Volkswagen-Konzern.
Die DFL hatte früh bekannt gegeben, keinen Einwand gegen den Audi-Deal der Bayern zu hegen. "Wir sehen keinen Grund, uns zu dieser Meldung zu äußern. In den Statuten gibt es es kein Verbot für mehrfache Beteiligungen", sagt Christian Müller, DFL-Geschäftsführer Finanzen und Lizenzierung.
Kritiker wenden ein, dass die DFL kein Instrument besitzt, bedenkliche Investitionen zu verhindern. "Bei der DFL herrscht Wunschdenken darüber, was man hofft, aus den Statuten lesen zu können", sagt der Frankfurter Anwalt Thomas Dehesselles, ein Spezialist für Sport- und Wirtschaftsrecht. "Das DFL-Statut sieht für Überkreuzbeteiligungen keine Schranke vor. 49 Prozent der Stimmen, mehr verbietet die 50+1-Regel, können Sie an beliebig vielen Klubs erwerben. Wenn die Unternehmen darüberhinaus der Hauptsponsor sind, haben Sie das Sagen, auch wenn Sie keine Mehrheit besitzen."
Anders handhabt dies die Uefa, die in Artikel 3 des Champions-League-Reglements zumindest Mehrheitsbeteiligungen an mehr als einem Klub explizit verbietet. Doch es muss nicht zwingend eine Mehrheitsübernahme sein. Die Uefa verbietet Personen oder Firmen, an mehreren Klubs beteiligt zu sein, wenn sie "in der Lage sind, Einfluss auf Entscheidungen auszuüben." Also auch bei einer Minderheitsbeteiligung, wie im Fall Bayern.
Wo die Grenze ist, bedarf der Auslegung. "Ab 10 Prozent Beteiligung wird es interessant", sagt Dehesselles, "da besteht ein signifikantes Risiko. Ich würde das nicht eingehen, ohne das Vorgehen mit der Uefa abzustimmen." Die Uefa hält sich noch bedeckt. "Der FC Bayern hat uns noch nicht kontaktiert. So lange uns keine konkreten Informationen vorliegen, werden wir uns dazu nicht äußern", sagt Marcel Benz, der Leiter des sportrechtlichen Dienstes der Uefa. Er weist aber darauf hin: "Kapitalgesellschaften, die an Wettbewerben der Uefa teilnehmen, sind verpflichtet, uns Änderungen der Besitzverhältnisse mitzuteilen. Wenn es soweit ist, werden wir die Angelegenheit genau prüfen."
Im schlimmsten Falle wäre die Konsequenz, dass entweder Wolfsburg oder Bayern aus der Champions League ausgeschlossen wird. Schließlich stiege durch eine Überkreuzbeteiligung nicht zuletzt die Gefahr sportlicher Manipulation. Eine derart harte Sanktion hält Benz für möglich, wenn auch unwahrscheinlich.
Im DFL-Statut ist das fehlende Verbot von Überkreuzbeteiligungen nicht die einzige Lücke. Auch die Herkunft von Investorengeld kann nicht geprüft werden. "In einer globalisierten Welt muss man ausländisches Geld akzeptieren. Aber man muss sicherstellen, dass es nicht aus kriminellen Geschäften stammt oder damit Geldwäsche betrieben werden soll", sagt Dehesselles.
Die DFL hat Nachbesserungsbedarf an vielen Ecken und Enden.
Thomas Dehesselles
"Die DFL hat keine Regeln, um Angaben zur den dahinter stehenden Personen und der Herkunft des Geldes einzufordern," fügt er hinzu. Einen Mann wie Thaksin Shinawatra etwa, gestürzter und der Korruption beschuldigter Ex-Ministerpräsident Thailands sowie zwischenzeitlich Besitzer von Manchester City, könnte niemand am Einstieg in einen Bundesliga-Klub hindern.
Die 50+1-Regel blockiert derzeit immerhin noch, dass Investoren eine Mehrheit an einem deutschen Verein erwerben. Doch es gibt historisch bedingte Ausnahmen: für die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, die vollständig in der Hand des Chemiekonzerns Bayer ist. Und eben Volkswagen und Wolfsburg. Selbst für diese beiden Unternehmen gibt es jedoch keine Einschränkung der Überkreuzbeteiligung, bestätigt Christian Müller.
Dehesselles rät der DFL, ihr Regelwerk zu überarbeiten: "Die Vereine müssen auf solidere Füße gestellt werden, damit sie bei Krisen wie der Kirch-Insolvenz nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Es gibt Nachbesserungsbedarf an vielen Ecken und Enden." Der Anwalt, der verschiedene Fußballvereine bei der Ausgliederung beraten hat, stört sich auch an der Regel, dass Kapitalgesellschaften laut DFL-Statuten im Profifußball einheitlich ein Stammkapital (bei Aktiengesellschaften Grundkapital) von mindestens 2,5 Millionen Euro haben müssen. Es bestimmt, in welchem Umfang bei einer Insolvenz gehaftet werden muss. "Für die großen Klubs mit ihren dreistelligen Millionenumsätzen ist das lächerlich. Für einen Zweitligaaufsteiger ist es viel zu viel“, sagt Dehesselles.
Fahrlässig sei es auch, dass außer dem Stammkapital keine weiteren Vorschriften für das Eigenkapital existieren, zu dem neben dem Stammkapital die sonstigen Vermögenswerte des Vereins gehören. Das Eigenkapital ist also der Risikopuffer: Wer Verlust macht, schreibt Eigenkapital ab und kann so sein Defizit abfedern. "Bei der Uefa gibt es Überlegungen, den erlaubten Zufluss externer Mittel daran zu koppeln, wie viele eigene Mittel erwirtschaftet werden können. Außerdem wird überlegt, Spieler- und Transferkosten relativ zum Gesamtumsatz zu begrenzen." Dehesselles' Fazit lautet: "Bei der DFL tut sich zu wenig."
- Datum 01.10.2009 - 17:45 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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