Audi-Einstieg beim FC Bayern Wird die Bundesliga zur VW-Betriebsmeisterschaft?Seite 2/2

Im DFL-Statut ist das fehlende Verbot von Überkreuzbeteiligungen nicht die einzige Lücke. Auch die Herkunft von Investorengeld kann nicht geprüft werden. "In einer globalisierten Welt muss man ausländisches Geld akzeptieren. Aber man muss sicherstellen, dass es nicht aus kriminellen Geschäften stammt oder damit Geldwäsche betrieben werden soll", sagt Dehesselles.

Die DFL hat Nachbesserungsbedarf an vielen Ecken und Enden.

Thomas Dehesselles

"Die DFL hat keine Regeln, um Angaben zur den dahinter stehenden Personen und der Herkunft des Geldes einzufordern," fügt er hinzu. Einen Mann wie Thaksin Shinawatra etwa, gestürzter und der Korruption beschuldigter Ex-Ministerpräsident Thailands sowie zwischenzeitlich Besitzer von Manchester City, könnte niemand am Einstieg in einen Bundesliga-Klub hindern.

Die 50+1-Regel blockiert derzeit immerhin noch, dass Investoren eine Mehrheit an einem deutschen Verein erwerben. Doch es gibt historisch bedingte Ausnahmen: für die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, die vollständig in der Hand des Chemiekonzerns Bayer ist. Und eben Volkswagen und Wolfsburg. Selbst für diese beiden Unternehmen gibt es jedoch keine Einschränkung der Überkreuzbeteiligung, bestätigt Christian Müller.

Dehesselles rät der DFL, ihr Regelwerk zu überarbeiten: "Die Vereine müssen auf solidere Füße gestellt werden, damit sie bei Krisen wie der Kirch-Insolvenz nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Es gibt Nachbesserungsbedarf an vielen Ecken und Enden." Der Anwalt, der verschiedene Fußballvereine bei der Ausgliederung beraten hat, stört sich auch an der Regel, dass Kapitalgesellschaften laut DFL-Statuten im Profifußball einheitlich ein Stammkapital (bei Aktiengesellschaften Grundkapital) von mindestens 2,5 Millionen Euro haben müssen. Es bestimmt, in welchem Umfang bei einer Insolvenz gehaftet werden muss. "Für die großen Klubs mit ihren dreistelligen Millionenumsätzen ist das lächerlich. Für einen Zweitligaaufsteiger ist es viel zu viel“, sagt Dehesselles.

Fahrlässig sei es auch, dass außer dem Stammkapital keine weiteren Vorschriften für das Eigenkapital existieren, zu dem neben dem Stammkapital die sonstigen Vermögenswerte des Vereins gehören. Das Eigenkapital ist also der Risikopuffer: Wer Verlust macht, schreibt Eigenkapital ab und kann so sein Defizit abfedern. "Bei der Uefa gibt es Überlegungen, den erlaubten Zufluss externer Mittel daran zu koppeln, wie viele eigene Mittel erwirtschaftet werden können. Außerdem wird überlegt, Spieler- und Transferkosten relativ zum Gesamtumsatz zu begrenzen." Dehesselles' Fazit lautet: "Bei der DFL tut sich zu wenig."

 
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