Stadionverbot auf Verdacht Der ausgesperrte Fan
Fans gegen Vereine: In der Frage Stadionverbot auf Verdacht sind die Fronten verhärtet. Jetzt prüft der Bundesgerichtshof, ob das rechtens ist. Von Matthias Bossaller
© Miguel Villagran/dpa

Herthafans formulieren ihren Protest
Philipp Markhardt erwartet mit Spannung den morgigen Freitag. An diesem Tag fällt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil, das für aktive Fußballfans von großer Bedeutung sein wird. Es klärt die Frage, ob ein Stadionverbot auf Verdacht zulässig ist. Erklärt der BGH diese Praxis für rechtens, wäre das aus Sicht von Markhardt fatal: "Dann kann sich der Fußballfan noch weniger gegen eine Verbannung wehren. Er wird vor einem Gericht nur noch sehr schwer Recht bekommen."
Markhardt ist Sprecher von ProFans und den Fanrechte-Fonds. Diese Organisationen prangern seit Jahren die umstrittene Praxis der Stadionverbote an. Die Vereine sprechen die Stadionverbote meist auf Empfehlung der Polizei aus. Die juristische Grundlage ist das Hausrecht des Vereins. Die Klubs und Verbände können sich ihr Hausrecht gegenseitig übertragen. Daher gelten die Verbote auch bundesweit.
- Stadionverbot
-
Stadionverbote sollen dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, insbesondere Gewalt zu dämpfen und Straftaten zu verhindern. Sportinteressierte Zuschauer sollen auch in Zukunft das Gefühl haben, Sportveranstaltungen sicher und ohne Beeinträchtigung in friedlich-sportlicher Atmosphäre verfolgen zu können (Auszug aus dem Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit).
Das Stadionverbot wird grundsätzlich nach Verstößen gegen die jeweilige Stadionordnung durch den entsprechenden Verein ausgesprochen. Da sich die Vereine in diesem Fall auf ihr Hausrecht beziehen, kann das Verbot theoretisch von einem Spiel bis zu lebenslang betragen. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich die Vereine größtenteils an die Richtlinien des DFB halten und die Strafe über eine Spanne von drei bis zwölf Monaten festlegen. Die höchste Verbotsdauer beträgt drei Jahre.
Alle beteiligten Vereine und der DFB räumen sich das Recht ein, Stadionverbote im Namen aller auszusprechen und verpflichten sich grundsätzlich, bei Antreffen einer mit Stadionverbot belegten Person im Stadion Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten und sie des Stadions zu verweisen. (Auszug aus dem Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit)
Der Gerichtsverhandlung ist die Klage eines Bayernfans vorausgegangen, der sein mittlerweile abgelaufenes Stadionverbot nicht hinnehmen will. Er war nach einem Spiel des FC Bayern in Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanklubs "Schickeria München" in eine Schlägerei mit Duisburger Fans geraten. Die Polizei nahm ihn kurz in Gewahrsam, er bestritt aber, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein.
Trotzdem verhängte der MSV ein zweijähriges bundesweites Stadionverbot. Daran hielt der Verein als Hausherr auch dann noch fest, nachdem die polizeilichen Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt worden waren. Die Klage des jungen Mannes scheiterte zuletzt vor dem Landgericht Duisburg.
Nun beschäftigt sich das höchste deutsche Zivilgericht mit diesem Fall. Das wirft ein Licht auf das Verhältnis zwischen der Fanszene und den Vereinen: Es ist nach wie vor gereizt. Auch wenn in den vergangenen Jahren beide Lager aufeinander zugegangen sind – die Fanverbände klagen noch immer über willkürlich ausgesprochene Stadionverbote. Klubs und Polizei verweisen hingegen auf die Notwendigkeit, die Gewalt in den Griff zu bekommen.
Diesem Spannungsfeld müssen nun die BGH-Richter mit ihrem Urteil gerecht werden. Sollen sie der Gewaltbekämpfung mehr Gewicht einräumen oder dem Recht auf Unschuldsvermutung, das die Fans für sich einklagen. Sie kritisieren, dass Vereine ihre Verbote schon aussprechen dürfen, bevor ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen worden ist.
"Die Unschuldsvermutung wird mit Füßen getreten", sagt Johannes Liebnau, Vorsänger der HSV-Fans und ehemaliger Leiter des einflussreichen Supporters Club in Hamburg. Generell hält er ein Stadionverbot für eine sinnvolle Sanktion, "aber nur, wenn es berechtigt ausgesprochen wird, es darf nur das allerletzte Mittel sein." Liebnau schlägt eine Alternative zum Stadionausschluss vor: "Die Betroffenen könnten Sozialstunden im Verein ableisten. Dann wären sie nicht völlig isoliert. Für einen Fan, der seinen Verein liebt, gibt es nichts Schlimmeres als drei Jahre lang nicht ins Stadion gehen zu können."
Was würde denn passieren, wenn die Richter einem Stadionverbot auf Verdacht eine Absage erteilen? "Wenn die Vereine das Verbot nicht rechtlich legitimieren könnten, würden sie Verbote sorgfältiger prüfen und den Fan in die Entscheidung einbeziehen", glaubt Philipp Markhardt. Der Beschuldigte werde ein Verbot eher akzeptieren, wenn es ihm logisch erklärt wird.
Für Betroffene besteht schon länger das Recht, sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Das sehen Richtlinien des Deutschen Fußballbundes (DFB) vor, die im März 2008 reformiert wurden. "Es gibt allerdings Vereine, denen das Anhörungsrecht egal ist", klagt Markhardt.
Es könnte an der schwammigen Formulierung liegen, dass nicht alle Bundesligaklubs die Richtlinien so umsetzen, wie es die Fans gerne sehen würden. In den DFB-Statuten ist zu lesen: "Bei der Festsetzung des Stadionverbots ist eine bereits vorliegende Stellungnahme des Betroffenen zu berücksichtigen, die Festsetzung kann jedoch auch ohne sie erfolgen." Das ermöglicht den Vereinen einen großen Handlungsspielraum.
Aus Sicht der Polizei ist ein Stadionverbot auf Grundlage von Verdachtsmomenten sinnvoll. "Es wäre ein fatales Signal, wenn der BGH diese Stadionverbote kippen würde", sagt Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft. "Es wäre ein weiterer Rückschlag im Kampf gegen die Gewalt. Denn die Stadionverbote haben sich als Mittel der Abschreckung absolut bewährt."
Freibergs Kollege Jörg Radek versteht die Vereine, wenn sie bereits auffällig gewordene Fans nicht mehr in ihrem Stadion haben möchten. "Wir schließen Fans nicht deswegen aus, weil sie uns nicht genehm sind", verteidigt er die Polizei gegen den Vorwurf der Willkür, "da muss schon eine Vorgeschichte bestehen."
Glaubt man den Ausführungen von Michael Gabriel, wurde nicht immer so rücksichtsvoll verfahren. Gabriel ist Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) und verfolgt seit Jahren die Fanszene in Deutschland. "Vor ein paar Jahren bekam ein Fan fünf Jahre Stadionverbot aufgebrummt, weil er einen Aufkleber an einen Wellenbrecher angebracht hatte." Früher sei es auch vorgekommen, dass die Polizei von den Vereinen blanko unterschriebene Stadionverbote in der Schublade hatte. Sie musste dann nur noch den Namen eintragen.
Seitdem 1993 bundesweit Stadionverbote eingeführt wurden, beobachtet Gabriel dieses Instrument kritisch. Die Vereine hätten Strafen in der Vergangenheit wenig sorgfältig und einzelfallgerecht verhängt. Dadurch sei ein großes Frustpotenzial aufgebaut worden, weil sich die Fans ungerecht behandelt fühlten.
Seit dem Fankongress 2007 in Leipzig, auf dem auch DFB-Präsident Theo Zwanziger anwesend war, habe sich laut Gabriel das Verhältnis zwischen Fans und Vereinen etwas entspannt. Das Anhörungsrecht eingeführt und die Höchststrafe von fünf auf drei Jahre Stadionverbot gesenkt zu haben, sei dabei hilfreich gewesen "Die Sensibilität der Klubs für die Belange der Fans ist in den vergangenen Jahren gestiegen", sagt Gabriel.
Die Vergangenheit zeigt dennoch: Die Beziehung zwischen den Fans und den Vereinen ist belastet. Ob ein Urteil des BHG daran etwas ändern kann, ist sehr fraglich.
- Datum 30.10.2009 - 12:56 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren