Stadionverbot auf Verdacht Der ausgesperrte FanSeite 2/2

Was würde denn passieren, wenn die Richter einem Stadionverbot auf Verdacht eine Absage erteilen? "Wenn die Vereine das Verbot nicht rechtlich legitimieren könnten, würden sie Verbote sorgfältiger prüfen und den Fan in die Entscheidung einbeziehen", glaubt Philipp Markhardt. Der Beschuldigte werde ein Verbot eher akzeptieren, wenn es ihm logisch erklärt wird.

Für Betroffene besteht schon länger das Recht, sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Das sehen Richtlinien des Deutschen Fußballbundes (DFB) vor, die im März 2008 reformiert wurden. "Es gibt allerdings Vereine, denen das Anhörungsrecht egal ist", klagt Markhardt.

Es könnte an der schwammigen Formulierung liegen, dass nicht alle Bundesligaklubs die Richtlinien so umsetzen, wie es die Fans gerne sehen würden. In den DFB-Statuten ist zu lesen: "Bei der Festsetzung des Stadionverbots ist eine bereits vorliegende Stellungnahme des Betroffenen zu berücksichtigen, die Festsetzung kann jedoch auch ohne sie erfolgen." Das ermöglicht den Vereinen einen großen Handlungsspielraum.

Aus Sicht der Polizei ist ein Stadionverbot auf Grundlage von Verdachtsmomenten sinnvoll. "Es wäre ein fatales Signal, wenn der BGH diese Stadionverbote kippen würde", sagt Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft. "Es wäre ein weiterer Rückschlag im Kampf gegen die Gewalt. Denn die Stadionverbote haben sich als Mittel der Abschreckung absolut bewährt."

Freibergs Kollege Jörg Radek versteht die Vereine, wenn sie bereits auffällig gewordene Fans nicht mehr in ihrem Stadion haben möchten. "Wir schließen Fans nicht deswegen aus, weil sie uns nicht genehm sind", verteidigt er die Polizei gegen den Vorwurf der Willkür, "da muss schon eine Vorgeschichte bestehen."

Glaubt man den Ausführungen von Michael Gabriel, wurde nicht immer so rücksichtsvoll verfahren. Gabriel ist Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) und verfolgt seit Jahren die Fanszene in Deutschland. "Vor ein paar Jahren bekam ein Fan fünf Jahre Stadionverbot aufgebrummt, weil er einen Aufkleber an einen Wellenbrecher angebracht hatte." Früher sei es auch vorgekommen, dass die Polizei von den Vereinen blanko unterschriebene Stadionverbote in der Schublade hatte. Sie musste dann nur noch den Namen eintragen.

Seitdem 1993 bundesweit Stadionverbote eingeführt wurden, beobachtet Gabriel dieses Instrument kritisch. Die Vereine hätten Strafen in der Vergangenheit wenig sorgfältig und einzelfallgerecht verhängt. Dadurch sei ein großes Frustpotenzial aufgebaut worden, weil sich die Fans ungerecht behandelt fühlten.

Seit dem Fankongress 2007 in Leipzig, auf dem auch DFB-Präsident Theo Zwanziger anwesend war, habe sich laut Gabriel das Verhältnis zwischen Fans und Vereinen etwas entspannt. Das Anhörungsrecht eingeführt und die Höchststrafe von fünf auf drei Jahre Stadionverbot gesenkt zu haben, sei dabei hilfreich gewesen "Die Sensibilität der Klubs für die Belange der Fans ist in den vergangenen Jahren gestiegen", sagt Gabriel.

Die Vergangenheit zeigt dennoch: Die Beziehung zwischen den Fans und den Vereinen ist belastet. Ob ein Urteil des BHG daran etwas ändern kann, ist sehr fraglich.


 

 
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