Die Unis reagieren oft mit moralischen Rügen
Klammheimliche Abschreiberei bleibt aber eine Urheberrechtsverletzung. Das ist eine zivil-, keine strafrechtliche Angelegenheit. Muss ein Buch aus dem Handel genommen werden, kann es um viel Geld gehen. Üblicherweise regeln das die Verlage außergerichtlich unter sich, stellt der Münchener Rechtsprofessor Volker Rieble in seiner aktuellen Untersuchung über Wissenschaftsplagiate klar. So werden Imageschäden für die ganze Branche am ehesten vermieden. Nur selten wie in einem Konstanzer Fall der neunziger Jahre klagen Gelehrte selbst gegen einen diebischen Kollegen.
Die Hochschulen reagieren auf Verdachtsfälle bisher mit Fehlverhaltens-Kommissionen. Die führen jedoch höchstens zu einer moralischen, aber rechtlich unverbindlichen Rüge. Erst ein förmliches Disziplinarverfahren erlaubt wirkliche Strafen vom Verweis über Geldbußen bis zur Entlassung aus dem Dienst. So wurde beispielsweise ein Lehramtsanwärter aufgrund einer Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Drogenbesitzes amtsunwürdig.
Es muss aber nicht immer eine Straftat vorliegen. Nach dem Beamtenstatusgesetz ist jedes Verhalten, das "das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise beeinträchtigt", ein Dienstvergehen. Im Grunde knüpfte HAW-Präsident Stawicki daran an, als er im April die Vorbildfunktion des Hochschullehrers beschwor. Er hätte das Disziplinarverfahren bis zu einer etwaigen Anklage des Staatsanwalts auch ungebremst weiterführen können. Mit der unnötigen Unterbrechung tut er so, als ob ein schweres Foul auf dem Fußballplatz nicht nach den Spielregeln, sondern erst nach einer strafrechtlichen Klärung der Körperverletzung geahndet werden könne. So viel Aufschub scheint nur in der akademischen Arena möglich.
- Datum 18.08.2010 - 16:34 Uhr
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Das Hauptproblem scheint mir zu sein, dass die Abschreiber nur ein geringes Risiko haben, entdeckt und bestraft zu werden.
Würden Unis flächendeckend ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Software wie www.PlagScan.com prüfen (im angelsächsischen Raum längst gang und gäbe) wäre die Gefahr, erwischt zu werden und damit die Abschreckung groß.
Eine öffentliche Diskussion über wissenschaftliche Ehrlichkeit ist gut um dafür zu sensibilisieren.
wieder mit den Kosten kommen.
Naja der Artikel zeigt wieder die hohe Qualität und die Speziwirtschaft der dt. Hochschullandschaft.
Aber das wird sich rächen, leider.
In meiner alten Uni in Canada mussten und müssen Doktoranden und seit Neustem auch Masterstudenten und Undergrads alle ihre Arbeiten elektronisch einreichen, und diese werden dann auf mögliche Unregelmäßigkeiten geprüft. Dauert bei der PhD Thesis etwa 2.5 Monate, bis diese freigegeben wird und der Titel verliehen wird, bei Plag gibts den Schuh.
Undergrads bekommen eine Warnung und danach heisst es dann F und das Studium ist vorbei, aber auch da hat man ja in D_land im günstigten Fall drei Versuche.
wieder mit den Kosten kommen.
Naja der Artikel zeigt wieder die hohe Qualität und die Speziwirtschaft der dt. Hochschullandschaft.
Aber das wird sich rächen, leider.
In meiner alten Uni in Canada mussten und müssen Doktoranden und seit Neustem auch Masterstudenten und Undergrads alle ihre Arbeiten elektronisch einreichen, und diese werden dann auf mögliche Unregelmäßigkeiten geprüft. Dauert bei der PhD Thesis etwa 2.5 Monate, bis diese freigegeben wird und der Titel verliehen wird, bei Plag gibts den Schuh.
Undergrads bekommen eine Warnung und danach heisst es dann F und das Studium ist vorbei, aber auch da hat man ja in D_land im günstigten Fall drei Versuche.
wieder mit den Kosten kommen.
Naja der Artikel zeigt wieder die hohe Qualität und die Speziwirtschaft der dt. Hochschullandschaft.
Aber das wird sich rächen, leider.
In meiner alten Uni in Canada mussten und müssen Doktoranden und seit Neustem auch Masterstudenten und Undergrads alle ihre Arbeiten elektronisch einreichen, und diese werden dann auf mögliche Unregelmäßigkeiten geprüft. Dauert bei der PhD Thesis etwa 2.5 Monate, bis diese freigegeben wird und der Titel verliehen wird, bei Plag gibts den Schuh.
Undergrads bekommen eine Warnung und danach heisst es dann F und das Studium ist vorbei, aber auch da hat man ja in D_land im günstigten Fall drei Versuche.
Betrug ist der falsche Ansatzpunkt, da er ein Vermögensdelikt ist und nicht die wissenschaftliche Ehrlichkeit schützt. Oft fehlt es bei Plagiaten am Vermögensschaden (etwa bei reinen Zulassungs- bzw. Titelerwerbsarbeiten, die nicht "verkauft" werden). Aber auch wo er vorliegt (Verkauf eines fremden Aufsatzes als eigenen an einen Verlag), erfasst der Betrugstatbestand des § 263 StGB nicht den spezifischen Unrechtsgehalt des wissenschaftlichen Plagiats.
Allerdings wird etwa bei Dissertations- und Habilitationsschriften in der Regel eine eidesstattliche Versicherung verlangt, dass man den Text selbst geschrieben hat. Ein Verlag, der einen wissenschaftlichen Text ankauft, ist gut beraten, im Vertrag eine ähnliche Klausel aufzunehmen. Der Plagiator macht sich dann der falschen eidesstattlichen Versicherung nach § 156 StGB schuldig (Höchsstrafe 3 Jahre).
Auch sehen die einschlägigen Prüfungsordnungen natürlich die Möglichkeit des Entzugs des erworbenen Titels vor. Dementsprechend könnte auch ein getäuschter Verlag den Vertrag anfechten und vom Plagiator Schadensersatz verlangen. Gar so wenige Sanktionsmöglichkeiten gibt es also gar nicht.
kann man so eh nicht viel Schaden anrichten - was macht es schonm, wenn heiße Luft geklaut wird?
Um eine neue medizinische Behandlungstechnik oder ein Medikament zuzulassen, wird unter anderem gewichtet, wieviele Publikationen es dazu gibt. Wenn eine solche Publikation nun abgeschrieben wird und unter anderem Namen nochmals veröffentlicht wird, oder wenn die Daten aus einem Fantasiekrankenhause stammen, dann ist das mehr als "heisse Luft stehlen".
Um eine neue medizinische Behandlungstechnik oder ein Medikament zuzulassen, wird unter anderem gewichtet, wieviele Publikationen es dazu gibt. Wenn eine solche Publikation nun abgeschrieben wird und unter anderem Namen nochmals veröffentlicht wird, oder wenn die Daten aus einem Fantasiekrankenhause stammen, dann ist das mehr als "heisse Luft stehlen".
Um eine neue medizinische Behandlungstechnik oder ein Medikament zuzulassen, wird unter anderem gewichtet, wieviele Publikationen es dazu gibt. Wenn eine solche Publikation nun abgeschrieben wird und unter anderem Namen nochmals veröffentlicht wird, oder wenn die Daten aus einem Fantasiekrankenhause stammen, dann ist das mehr als "heisse Luft stehlen".
aber ich schrieb ja auch explizit von "Kulturwissenschaften" (aka "Geistes-Wissenschaften", aber als Neurobiologe hab ich mit dieser Formulierung so meine Probleme)...
Und was die Fabrikation von Daten angeht - das geht ja schon bei den Protokollen und Hausarbeiten der Studenten im ersten Semester los. Oder bei Prüfungen: was für ein Aufwand betrieben werden muß, um einer Studentin unter den Rock gucken zu dürfen. Wir haben schon mehrere erwischt, die ihre Beine komplett mit Formeln beschrieben hatten...
Wobei ich sowieso diese ganzen "deutschen" Prüfungen, bei denen nur auswendig gelerntes Faktenwissen abgefragt wird, ziemlich dämlich finde. Hier bekommen die Studenten dafür meistens gute bis sehr gute Zensuren. An einer US-amerikanischen "Eliteuniversität" reicht das gleiche Wissen grade einmal für 60% der maximalen Punkteanzahl, damit besteht der Student grade mal (100-90% A, 89-80% B, 79-70% C, 69-60% D, darunter F (von failed)). Das auswendig gelernte Faktenwissen richtig auf neue Fragestellungen anwenden können - das bringt die Punkte...
Aber zum eigentlichen Thema zurück: wenn ein Doktorand mehrere Bachelorarbeiten zu einer Publikation zusammenfasst (er hat die Experimente auch entwickelt), Erstautor wird und der Leiter der Abteilung Letztautor und die Studis alphabetisch dazwischen stehen, ist das schon ok (wobei ich persönlich die Abteilungsleiter generell streichen würde, aber naja...). Wenn die Namen der Studis weggelassen werden, ist es Betrug.
aber ich schrieb ja auch explizit von "Kulturwissenschaften" (aka "Geistes-Wissenschaften", aber als Neurobiologe hab ich mit dieser Formulierung so meine Probleme)...
Und was die Fabrikation von Daten angeht - das geht ja schon bei den Protokollen und Hausarbeiten der Studenten im ersten Semester los. Oder bei Prüfungen: was für ein Aufwand betrieben werden muß, um einer Studentin unter den Rock gucken zu dürfen. Wir haben schon mehrere erwischt, die ihre Beine komplett mit Formeln beschrieben hatten...
Wobei ich sowieso diese ganzen "deutschen" Prüfungen, bei denen nur auswendig gelerntes Faktenwissen abgefragt wird, ziemlich dämlich finde. Hier bekommen die Studenten dafür meistens gute bis sehr gute Zensuren. An einer US-amerikanischen "Eliteuniversität" reicht das gleiche Wissen grade einmal für 60% der maximalen Punkteanzahl, damit besteht der Student grade mal (100-90% A, 89-80% B, 79-70% C, 69-60% D, darunter F (von failed)). Das auswendig gelernte Faktenwissen richtig auf neue Fragestellungen anwenden können - das bringt die Punkte...
Aber zum eigentlichen Thema zurück: wenn ein Doktorand mehrere Bachelorarbeiten zu einer Publikation zusammenfasst (er hat die Experimente auch entwickelt), Erstautor wird und der Leiter der Abteilung Letztautor und die Studis alphabetisch dazwischen stehen, ist das schon ok (wobei ich persönlich die Abteilungsleiter generell streichen würde, aber naja...). Wenn die Namen der Studis weggelassen werden, ist es Betrug.
Die Sanktionierung, von der Kommentator 3 spricht, bezieht sich allein auf Prüfungsschriften (worauf schon der Art. hinweist), die aber ein Prof. naturgemäß nicht mehr vorlegen muss.
Die Empfehlung, jeder Verlag solle von seinen Lieferanten eine eidesstattliche Versicherung über die persönliche Autorschaft verlangen, ist gewiss beherzenswert (und schon in Riebles Buch zu finden.)
Indes schränkt etwa der "Chefverleger" (Cheflektor) von Wolters Kluwer Deutschland gegenüber ZEIT ONLINE ein:"Uns ist bewusst, dass wir uns bei der Thematik von Autorenbenennungen hin und wieder in einem Spannungsfeld bewegen, auf das wir freilich als Verlag keinen Einfluss nehmen wollen." Das gilt speziell für die Zusammenarbeit zwischen einem Prof. und seinen Mitarbeitern: " Wenn zwei Autoren an einem Kapitel arbeiten, so werden beide namentlich genannt. Selbstverständlich gilt der Grundsatz auch für den Fall, dass ein Dozent mit seinem Assistenten ein Kapitel gemeinsam verantwortet. Im Einzelfall mag es sein, dass der Arbeitsanteil des Assistenten sich auf reine Recherchearbeiten beschränkt, so dass Assistent und Dozent sich einig sind, dass dann nur der Dozent, der ja dann die eigentliche kreative Leistung erbringt, namentlich aufgeführt wird. Doch letztlich ist es auf jeden Fall Sache des Dozenten und des Assistenten, Einigkeit darüber zu erzielen, ob und in welcher Form sie in dem Werk namentlich aufgeführt werden." Also nix mit eidestattlicher Erklärung!
Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 meines Beitrags beziehen sich nicht nur auf Prüfungs- und Zulassungsarbeiten, sondern auch und gerade auf Texte, die ein bereits etablierter Akademiker erstellt und einem Verlag anbietet. Ich dachte eigentlich, das hinreichend deutlich herausgearbeitet zu haben.
Wenn etwa ein Jura-Professor der NJW einen Aufsatz verkauft, der ein anderer geschrieben hat, macht er sich - soweit die NJW in den Verlagsvertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen hat - der falschen eidesstattlichen Versicherung schuldig. Außerdem kann sie den Verlagsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und Schadensersatz verlangen. Wenn das Plagiat vor Veröffentlichung auffliegt besteht der Schaden in den bereits getätigten und nicht mehr revidierbaren Aufwendungen (Lektorat, Satz etc.). Fliegt das Plagiat erst nach Veröffentlichung auf, besteht der Schaden der NJW auch darin, dass sie dem wahren Autor Schadensersatz wegen Verletzung seines Urheberrechts zahlen muss - für den sie beim Plagiator Regress nehmen kann.
Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 meines Beitrags beziehen sich nicht nur auf Prüfungs- und Zulassungsarbeiten, sondern auch und gerade auf Texte, die ein bereits etablierter Akademiker erstellt und einem Verlag anbietet. Ich dachte eigentlich, das hinreichend deutlich herausgearbeitet zu haben.
Wenn etwa ein Jura-Professor der NJW einen Aufsatz verkauft, der ein anderer geschrieben hat, macht er sich - soweit die NJW in den Verlagsvertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen hat - der falschen eidesstattlichen Versicherung schuldig. Außerdem kann sie den Verlagsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und Schadensersatz verlangen. Wenn das Plagiat vor Veröffentlichung auffliegt besteht der Schaden in den bereits getätigten und nicht mehr revidierbaren Aufwendungen (Lektorat, Satz etc.). Fliegt das Plagiat erst nach Veröffentlichung auf, besteht der Schaden der NJW auch darin, dass sie dem wahren Autor Schadensersatz wegen Verletzung seines Urheberrechts zahlen muss - für den sie beim Plagiator Regress nehmen kann.
aber ich schrieb ja auch explizit von "Kulturwissenschaften" (aka "Geistes-Wissenschaften", aber als Neurobiologe hab ich mit dieser Formulierung so meine Probleme)...
Und was die Fabrikation von Daten angeht - das geht ja schon bei den Protokollen und Hausarbeiten der Studenten im ersten Semester los. Oder bei Prüfungen: was für ein Aufwand betrieben werden muß, um einer Studentin unter den Rock gucken zu dürfen. Wir haben schon mehrere erwischt, die ihre Beine komplett mit Formeln beschrieben hatten...
Wobei ich sowieso diese ganzen "deutschen" Prüfungen, bei denen nur auswendig gelerntes Faktenwissen abgefragt wird, ziemlich dämlich finde. Hier bekommen die Studenten dafür meistens gute bis sehr gute Zensuren. An einer US-amerikanischen "Eliteuniversität" reicht das gleiche Wissen grade einmal für 60% der maximalen Punkteanzahl, damit besteht der Student grade mal (100-90% A, 89-80% B, 79-70% C, 69-60% D, darunter F (von failed)). Das auswendig gelernte Faktenwissen richtig auf neue Fragestellungen anwenden können - das bringt die Punkte...
Aber zum eigentlichen Thema zurück: wenn ein Doktorand mehrere Bachelorarbeiten zu einer Publikation zusammenfasst (er hat die Experimente auch entwickelt), Erstautor wird und der Leiter der Abteilung Letztautor und die Studis alphabetisch dazwischen stehen, ist das schon ok (wobei ich persönlich die Abteilungsleiter generell streichen würde, aber naja...). Wenn die Namen der Studis weggelassen werden, ist es Betrug.
Für den wissenschaftlichen Fortschritt ist es aber besser, geleistete Arbeit wird publiziert, als dass sie ungelesen in Bibliotheken verstaubt. Im schlimmsten Falle werden dann nämlich Ressourcen verschwendet, weil jemand sich die gleiche Arbeit noch einmal macht. Die meisten Diplomarbeiten wurden nämlich nicht publiziert. Sie haben nicht mal eine ISBN, so daß es fast unmöglich ist, sie bei einer Recherche zu finden...
Und das "publish or perish" ist an vielen deutschen Unis leider nicht sehr ausgeprägt, jedenfalls nicht bei den älteren Professoren, die vor über 20 Jahren berufen wurden und unkündbar sind...
Für den wissenschaftlichen Fortschritt ist es aber besser, geleistete Arbeit wird publiziert, als dass sie ungelesen in Bibliotheken verstaubt. Im schlimmsten Falle werden dann nämlich Ressourcen verschwendet, weil jemand sich die gleiche Arbeit noch einmal macht. Die meisten Diplomarbeiten wurden nämlich nicht publiziert. Sie haben nicht mal eine ISBN, so daß es fast unmöglich ist, sie bei einer Recherche zu finden...
Und das "publish or perish" ist an vielen deutschen Unis leider nicht sehr ausgeprägt, jedenfalls nicht bei den älteren Professoren, die vor über 20 Jahren berufen wurden und unkündbar sind...
Für den wissenschaftlichen Fortschritt ist es aber besser, geleistete Arbeit wird publiziert, als dass sie ungelesen in Bibliotheken verstaubt. Im schlimmsten Falle werden dann nämlich Ressourcen verschwendet, weil jemand sich die gleiche Arbeit noch einmal macht. Die meisten Diplomarbeiten wurden nämlich nicht publiziert. Sie haben nicht mal eine ISBN, so daß es fast unmöglich ist, sie bei einer Recherche zu finden...
Und das "publish or perish" ist an vielen deutschen Unis leider nicht sehr ausgeprägt, jedenfalls nicht bei den älteren Professoren, die vor über 20 Jahren berufen wurden und unkündbar sind...
wie wenig Geschichtskenntnis dazu fuehrt, den geistigen Motor der Naturwissenschaft abzuqualifizieren. Haette etwa Helmholtz auch nur annaehernd bahnbrechendes fuer die Neuorologie geleistet, haette er nicht durch die Lehren des Kantianismus gelernt die richtigen Fragen und das Richtige in Frage zu stellen?.... Die Haltung in dieser oer jenen Art Fach sei "nur heisse Luft" ist Mitschuld, bedauerlicherweise, an der Misere der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft... Sehr geehrter
DummeFragen, sie belegen mit ihrer Aussage nur, dass sie mehr geisteswissenschaftlichen und vor allem wissenschaftsgeschichtlichen Unterricht gebraucht haetten.
wie wenig Geschichtskenntnis dazu fuehrt, den geistigen Motor der Naturwissenschaft abzuqualifizieren. Haette etwa Helmholtz auch nur annaehernd bahnbrechendes fuer die Neuorologie geleistet, haette er nicht durch die Lehren des Kantianismus gelernt die richtigen Fragen und das Richtige in Frage zu stellen?.... Die Haltung in dieser oer jenen Art Fach sei "nur heisse Luft" ist Mitschuld, bedauerlicherweise, an der Misere der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft... Sehr geehrter
DummeFragen, sie belegen mit ihrer Aussage nur, dass sie mehr geisteswissenschaftlichen und vor allem wissenschaftsgeschichtlichen Unterricht gebraucht haetten.
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