Rechtsausbildung: "Im Jurastudium werden die Noten plötzlich ganz mau"
Nur 0,2 Prozent aller Prüflinge im ersten Staatsexamen bekommen ein "sehr gut". Im Interview sagt der Jurist Felix Wendenburg, warum er eine Reform des Notensystems will.
ZEIT ONLINE : Herr Wendenburg, in einer juristischen Fachzeitschrift fordern Sie gemeinsam mit Ihrem Kollegen Paul Hauser neue Noten im Jurastudium, weil die Prüfer die bestehenden Notenskalen nicht ausschöpfen. Nur 0,2 Prozent aller Prüflinge im ersten Staatsexamen bekommen die Note "sehr gut", 3,3 Prozent bekommen ein "gut" und nur 15,9 Prozent gehen mit einem "vollbefriedigend" nach Hause, einer zusätzlichen Notenstufe zwischen gut und befriedigend. Wie haben Sie selbst abgeschlossen?
Felix Wendenburg : Vollbefriedigend.
ZEIT ONLINE : Das ist verhältnismäßig gut. Warum setzen Sie sich trotzdem für eine Reform ein?
Wendenburg : Wir hatten den Eindruck, dass das System bei Studenten schon lange für Unmut sorgt. Es ist immer der gleiche Ablauf: In der Schule war man ganz gut, dann werden plötzlich im Jurastudium die Noten ganz mau, und dann beginnt das Transponieren.

Der Jurist Felix Wendenburg, 29, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg
ZEIT ONLINE : Die Studenten übersetzen also ihre Noten und lernen, dass eine "3" eher einer "2" oder einer "1" entspricht?
Wendenburg : Genau.
ZEIT ONLINE : Wie lange gibt es die Kultur der sehr eigenen Benotung in Jura schon?
Wendenburg : Die Quellenlage ist schlecht, aber die vorliegende Verteilung der Bewertungen kann man schon in den 1970er Jahren beobachten. Seit Jahrzehnten gehen mehr als die Hälfte aller Absolventen mit "befriedigend" oder "ausreichend" von der Hochschule ab.
ZEIT ONLINE : Warum hat bisher niemand das System infrage gestellt?
Wendenburg : Juristen verabschieden sich ungern von bestehenden Maßstäben. Das mag mit unserer Sozialisation im Studium zusammenhängen. Nach dem Studium verflacht der Ärger über Absurditäten, in der Rückschau wird man milder. Bei Paul Hauser und mir ist das Examen erst zwei beziehungsweise drei Jahre her. Uns beschäftigt die 18 Punkte-Skala aber immer noch. Sie scheint uns zu groß gewählt.
Sieben Notenstufen würden genügen
Felix Wendenburg
ZEIT ONLINE : Was ist das für eine Skala?
Wendenburg : Den Noten in Jura liegt eine Punkteskala von 0 bis 18 zu Grunde. 0 bedeutet "ungenügend", ab 4 Punkten bekommen Sie ein "ausreichend" und haben bestanden – deshalb sprechen Studenten von "Vier gewinnt". Mit 9 Punkten bekommen Sie ein "vollbefriedigend". Damit nimmt Sie nahezu jeder Arbeitgeber. Trotzdem fehlen Ihnen dann immer noch neun Punkte zur vollen Punktzahl!
ZEIT ONLINE : Stehen die Punkte im Zeugnis?
Wendenburg : Ja. In vielen Stellenanzeigen wird sogar darum gebeten, es möchten sich nur Bewerber ab einer bestimmten Punktzahl bewerben, ab 9,0 zum Beispiel. Also scheinen die Arbeitgeber die Differenzierung der Skala zu übernehmen. Aber welchen Sinn ergibt die Skala, wenn ihr Differenzierungspotenzial gerade im Mittelfeld, das für den Arbeitsmarkt so relevant ist, nicht ausgeschöpft wird? Wir sind außerdem skeptisch, ob sich Leistung so genau differenzieren lässt. Nach unserer Ansicht genügen sieben Notenstufen von "sehr gut" bis "ungenügend".







Die Benotung ist seit 100 Jahren nicht anders. Dies schafft Vergleichbarkeit mit Juristen aus vorherigen Generationen. Zudem hat man wenigstens eine fast nach oben offene Notenskala. Wirklich herausragende (Einzel-)Klausuren werden schon ab und an mit "sehr gut" bewertet und reißen den Examensschnitt nach oben. So kann auch ein Patzer voll ausgeglichen werden (die 9 oder 10 Punkte sind gerettet). Wenn alle, wie in anderen Fächern ein "sehr gut" bekommen, ist keinem geholfen. Mehr Jobs gibt es dadurch nicht.
Ich studiere selber Jura im 5. Semester und finde die Notengebung gut. Bei uns lag die Durchschnittsnote in den letzten 4 Semester zwischen 4.0 - 6.0 Punkten. Das mag für Studierende anderer Fächer befremdlich wirken, doch erlaubt es wirklich ausgezeichnete Leistungen entsprechend zu benoten. So gab es auch bei den meisten 1-2 Personen, die 16, 17 oder 18 Punkte bekommen haben. Deren Leistun könnte anders nicht angemessen benotet werden.
Davon abgesehen sehe ich auch keine wirklichen Nachteile. Die Arbeitgeber wissen, dass man mit 9 Pkt. azfwärts schon zu den besten Absolventen gehört. Wie im Interview erwähnt kann man das ausländischen (was in Jura sowieso eher selten ist) oder fachexternen Arbeitgebern erklären. Der Motivation der Studenten hilft eine solche Notengebung meiner Erfahrung nach eher. Wäre doch langweilig, wenn nur gute Noten gegebn würden.
Seit Jahrzehnten werden Juristen am Bedarf vorbei produziert. Die inhaltliche und personelle Ausstattung an den Unis ist meist miserabel. Die Folge: es gibt zu viele Anwälte (und dampfplaudernde Politiker). Wo viele der gleichen Sorte sind, wird ein künstlicher Bedarf geschaffen. Nirgendwo ist die Anwaltsdichte so hoch wie in Deutschland.
Sicherlich sind die Zensuren ein Repressionsmittel. Aber das ist eigentlich die ganze Ausbildung, die im praktischen Teil früher erheblich höhere Anforderungen stellte. Man spart, indem man die Zwischenevaluierungen beschneidet, die Anforderungen in den AG reduziert. Am Ende geht es um alles oder nichts. Das ließe sich auch anders machen, welches aber mehr Geld erfordern würde.
Dann müßte man aber die Zigarrenkiste aufgeben (nach Tucholsky): eine Juristenausbildung läßt sich mit der Dressur von Flöhen vergleichen. Sperrt man die Flöhe in eine Zigarrenkiste, springen sie nach oben und stoßen sich den Kopf. Nach einiger Zeit haben sie gelernt, nur noch so hoch zu hüpfen, dass sie den Deckel gerade nicht erreichen. Man kann den Deckel dann auch wegnehmen, sie springen nicht (mehr) höher. Genauso funktioniert die Juristenausbildung.
Das wirkliche Problem ist das Fehlen objektiver Maßstäbe für die Bewertung juristischer Leistungen.
In Bundesländern, wo es noch eine Zweitkorrektur von Examensarbeiten ohne Kenntnis der Erstkorrektur gibt, passiert es nicht selten, dass Erst- und Zweitkorrektur im Schnitt um 4 Punkte von einander abweichen. Die eine Hälfte der Korrektoren hält die Leistungen also für 'ausreichend', die andere hält sie für 'vollbefriedigend'. Mir sind Fälle bekannt, in denen Erst- und Zweitkorrektur sogar um 7 Punkte auseinander lagen. Das ist der Unterschied zwischen 'ausreichend' und den besten 3% mit dem Prädikat 'gut'. Der alte Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen" gilt also leider auch in der Notengebung.
Für die Bewertung von Aufsätzen im Fach Deutsch ist das völlige Fehlen jeder Objektivität durch Studien belegt. Ich vermute, dass derartige Studien im Fach Rechtswissenschaften zu ähnlichen Ergebnissen führen würden. Man sollte sich in der Rechtswissenscahft deshalb wirklich mal Gedanken über Möglichkeiten einer Objektivierung der Notengebung machen.
Geschieht das nicht, werden die Karrierechancen in juristischen Berufen weiterhin nach dem Würfelglück im Examen verteilt. Das ist der eigentliche Skandal.
P.S. Mit meinen Noten gehöre ich zu den besten 7% meines Jahrgangs. Und MEIN Examenserfolg ist natürlich allein meinem juristischen Können zuzurechnen. ;-)
Bitte belegen Sie Ihre Behauptungen mit Quellen. Danke. Die Redaktion/wg
...immerhin werden die länderweit gestellten Klausuren 1. zentral, 2. anonym und 3. von zwei Gutachten bewertet. Sofern beide Bewertungen um mehr als drei Notenpunkte abweichen, muss 4. ein Stichentscheid durch einen dritten Gutachter erfolgen. Dass Erst- und Zweitkorrektur im Schnitt um vier Punkte voneinander abweichen, ist mir nicht bekannt; mit dem Stichentscheid hat man dafür aber auch eine Lösung. 5. dürfte sich bei sechs Klausuren und drei mündlichen Prüfgesprächen im staatlichen Teil und damit insgesamt zwölf plus drei Prüfern Glück und Pech einigermaßen die Waage halten. Bei einer fehlerhaften Bewertung kann man 6. auch noch den Rechtsweg einschlagen. In anderen Fächern, in denen die Unis eigene Klausuren stellen, der Prüfling den Prüfern persönlich bekannt ist, also Herkunft, Sympathien etc. eine Rolle spielen können, erreicht man kaum diese Vergleichbarkeit. Die Karrierechancen in juristischen Berufen werden zudem nur in den ersten Jahren maßgeblich von der Note beeinflusst.
...hätte ich als Germanistikstudent gerne nachgewiesen. So wenig ich in der Lage bin, die von Ihnen beschriebenen Zustände im Fach Jura nachzuvollziehen, so interessiert wäre ich daran, diese Studien zu Gesicht zu bekommen. Wo es um Korrektur geht, ist man immer Opfer seiner Subjektivität, wie, nebenbei, immer und überall im Leben. Dass dies aber jegliche Objektivität ausschließen soll, auch das Vorhandensein wenigstens einzelner Kriterien, halte ich nicht nur für abwegig, sondern auch für unbelegt - bis zum eventuellen Gegenbeweis Ihrerseits.
Beste Grüße
chaostheorie
...immerhin werden die länderweit gestellten Klausuren 1. zentral, 2. anonym und 3. von zwei Gutachten bewertet. Sofern beide Bewertungen um mehr als drei Notenpunkte abweichen, muss 4. ein Stichentscheid durch einen dritten Gutachter erfolgen. Dass Erst- und Zweitkorrektur im Schnitt um vier Punkte voneinander abweichen, ist mir nicht bekannt; mit dem Stichentscheid hat man dafür aber auch eine Lösung. 5. dürfte sich bei sechs Klausuren und drei mündlichen Prüfgesprächen im staatlichen Teil und damit insgesamt zwölf plus drei Prüfern Glück und Pech einigermaßen die Waage halten. Bei einer fehlerhaften Bewertung kann man 6. auch noch den Rechtsweg einschlagen. In anderen Fächern, in denen die Unis eigene Klausuren stellen, der Prüfling den Prüfern persönlich bekannt ist, also Herkunft, Sympathien etc. eine Rolle spielen können, erreicht man kaum diese Vergleichbarkeit. Die Karrierechancen in juristischen Berufen werden zudem nur in den ersten Jahren maßgeblich von der Note beeinflusst.
...hätte ich als Germanistikstudent gerne nachgewiesen. So wenig ich in der Lage bin, die von Ihnen beschriebenen Zustände im Fach Jura nachzuvollziehen, so interessiert wäre ich daran, diese Studien zu Gesicht zu bekommen. Wo es um Korrektur geht, ist man immer Opfer seiner Subjektivität, wie, nebenbei, immer und überall im Leben. Dass dies aber jegliche Objektivität ausschließen soll, auch das Vorhandensein wenigstens einzelner Kriterien, halte ich nicht nur für abwegig, sondern auch für unbelegt - bis zum eventuellen Gegenbeweis Ihrerseits.
Beste Grüße
chaostheorie
...immerhin werden die länderweit gestellten Klausuren 1. zentral, 2. anonym und 3. von zwei Gutachten bewertet. Sofern beide Bewertungen um mehr als drei Notenpunkte abweichen, muss 4. ein Stichentscheid durch einen dritten Gutachter erfolgen. Dass Erst- und Zweitkorrektur im Schnitt um vier Punkte voneinander abweichen, ist mir nicht bekannt; mit dem Stichentscheid hat man dafür aber auch eine Lösung. 5. dürfte sich bei sechs Klausuren und drei mündlichen Prüfgesprächen im staatlichen Teil und damit insgesamt zwölf plus drei Prüfern Glück und Pech einigermaßen die Waage halten. Bei einer fehlerhaften Bewertung kann man 6. auch noch den Rechtsweg einschlagen. In anderen Fächern, in denen die Unis eigene Klausuren stellen, der Prüfling den Prüfern persönlich bekannt ist, also Herkunft, Sympathien etc. eine Rolle spielen können, erreicht man kaum diese Vergleichbarkeit. Die Karrierechancen in juristischen Berufen werden zudem nur in den ersten Jahren maßgeblich von der Note beeinflusst.
Der deutsche Volljurist genießt international einen ausgezeichneten Ruf. Die Vergleichbarkeit und Differenziertheit der Noten werden dabei als besonders wichtig herausgehoben.
O-Ton: "Wenn ich einen mit zweimal vb einstelle, weiss ich, was ich bekomme. Das ist ganz anders, wenn ich einen Einser aus Harvard nehme. Oder jemanden aus Costa Rica."
Dieser Kommentar stammt aus einem Telephonat mit dem (nicht-deutschen) Personalverantwortlichen im Hauptquartier einer internationalen Organisation (IGO, nicht NGO).
Das Gespräch fand heute statt.
Lasst die Notenskala zufrieden. Mal abgesehen davon, dass man mit einer 16 Punkte-Arbeit eine versiebte Klausur rausreißen kann.
sind m.E. eher ein problem als die althergebrachte notenskala oder die diskrepanz von erst- und zweitkorrektur.
ich habe selbst juristische klausuren korrigiert und es kommt immer wieder zu folgendem phänomen:
juristische klausuren werden nicht wie bspw. naturwissenschaftliche nach einer festen matrix bewertet, wo man sagen kann: 18 von 25 aufgaben richtig - macht also note xy. vielmehr ist die bewertung eher wie beim turnen oder eiskunstlaufen, sagen wir subjektiv angehaucht. damit bewertet der korrektor jede arbeit (außer die erste) im kontext zu den vorher bewerteten. liest der korrektor also bspw. vier grottenschlechte klausuren hintereinander und dann eine, wo zumindest ein paar sachen seiner lösungsskizze vorkommen, wird er eine bessere note verteilen, als wenn er vorher vier ordentliche klausuren gelesen hat und die fünfte gegenüber den anderen abfällt. ergo: schreibe ich in einem examensfeld von überwiegend juristischen tieffliegern, kann ich mit einer objektiv nur durchschnittlichen leistung eine bessere note erzielen, als in einem starken feld.
verstärkt wird dieser effekt dann, wenn der korrektor gleich am anfang eine sehr ordentliche leistung auf den tisch bekommt. er scheut sich, gleich mal 14 punkte auszupacken, sondern vergibt vielleicht 11. in der folge werden dann auch alle anderen arbeiten an der 11-punkte-leistung gemessen und ordnen sich dementsprechend ein.
Man kann die Klausuren erst einmal durchlesen und nach Qualität grob vorsortieren und dann bei der endgültigen Korrektur den direkten Vergleich. Klar, wenn sich der Korrektor keine Mühe gibt, werden die Noten unfair, am System liegt das aber nicht.
Man kann die Klausuren erst einmal durchlesen und nach Qualität grob vorsortieren und dann bei der endgültigen Korrektur den direkten Vergleich. Klar, wenn sich der Korrektor keine Mühe gibt, werden die Noten unfair, am System liegt das aber nicht.
...hätte ich als Germanistikstudent gerne nachgewiesen. So wenig ich in der Lage bin, die von Ihnen beschriebenen Zustände im Fach Jura nachzuvollziehen, so interessiert wäre ich daran, diese Studien zu Gesicht zu bekommen. Wo es um Korrektur geht, ist man immer Opfer seiner Subjektivität, wie, nebenbei, immer und überall im Leben. Dass dies aber jegliche Objektivität ausschließen soll, auch das Vorhandensein wenigstens einzelner Kriterien, halte ich nicht nur für abwegig, sondern auch für unbelegt - bis zum eventuellen Gegenbeweis Ihrerseits.
Beste Grüße
chaostheorie
Selbst in der Zeit ist schon über die erwiesene Subjektivität der Benotung von Deutschaufsätzen berichtet worden: http://www.zeit.de/2006/2...
Gleiches gilt aber auch für andere Fächer, einschließlich der Mathematik. Das Problem ist nämlich nicht allein die fehlende Objektivität der Juristerei, sondern allgemein das Problem einer einheitlichen Bewertung. Der Jura-Korrektor unter uns Diskutanten beschreibt das ganz gut. Man fängt an zu korrigieren, vergibt eine erste gefühlsmäßige Note und misst die restlichen Arbeiten daran. Schon für einen zweiten Durchgang wird man nicht bezahlt.
Verzeihen Sie im Übrigen meine Ironie, aber ich bin sicher, dass Germanistikprofessoren mit Hilfe ihres überlegenen Intellekts ihre allzu menschliche Subjektivität bei der Korrektur von Klausuren im Zaum halten können.
Ich sage nicht, dass ich eine Lösung für die Objektivierung aller Prüfungsleistungen hätte. Ich versuche lediglich, die geringe Aussagekraft von Noten vor Augen zu führen. Wir VB-Juristen sollten uns auf unsere Noten nicht zu viel einbilden.
Ich möchte aber übrigens den 4 Punkte-Juristen sehen, der mit Berufserfahrung doch noch einen Spitzenjob ergattert und dann unseren Gehaltsvorsprung aufholt.
Selbst in der Zeit ist schon über die erwiesene Subjektivität der Benotung von Deutschaufsätzen berichtet worden: http://www.zeit.de/2006/2...
Gleiches gilt aber auch für andere Fächer, einschließlich der Mathematik. Das Problem ist nämlich nicht allein die fehlende Objektivität der Juristerei, sondern allgemein das Problem einer einheitlichen Bewertung. Der Jura-Korrektor unter uns Diskutanten beschreibt das ganz gut. Man fängt an zu korrigieren, vergibt eine erste gefühlsmäßige Note und misst die restlichen Arbeiten daran. Schon für einen zweiten Durchgang wird man nicht bezahlt.
Verzeihen Sie im Übrigen meine Ironie, aber ich bin sicher, dass Germanistikprofessoren mit Hilfe ihres überlegenen Intellekts ihre allzu menschliche Subjektivität bei der Korrektur von Klausuren im Zaum halten können.
Ich sage nicht, dass ich eine Lösung für die Objektivierung aller Prüfungsleistungen hätte. Ich versuche lediglich, die geringe Aussagekraft von Noten vor Augen zu führen. Wir VB-Juristen sollten uns auf unsere Noten nicht zu viel einbilden.
Ich möchte aber übrigens den 4 Punkte-Juristen sehen, der mit Berufserfahrung doch noch einen Spitzenjob ergattert und dann unseren Gehaltsvorsprung aufholt.
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