Urteil zum StudiumGericht hält Wartesemester für verfassungswidrig

Übermäßige Wartezeit auf einen Medizin-Studienplatz ist nicht mit den Grundrechten vereinbar, besagt ein Urteil. Das könnte auch für andere Studiengänge gelten.

"Als Krankenpfleger erlebe ich tagtäglich, wie schön es ist, helfen zu können", sagt Yannik Blum. Er macht diese Erfahrung seit gut sechs Jahren. Ebenso lange wartet Blum aber auch schon auf einen Studienplatz in Medizin, um Arzt zu werden. "Dann kann und möchte ich noch mehr für die Patienten tun." Aus dem Traum ist bisher nichts geworden, weil Blum mit einem Abiturdurchschnitt von 3,5 so gut wie keine Aussichten auf einen Studienplatz in Medizin hat.

Diese Erfahrung machte er gerade wieder bei der Bewerbung zum beginnenden Wintersemester. Blums Chancenlosigkeit ist aber verfassungswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einer Eilentscheidung (Beschluss vom 29.9.2011, Aktenzeichen 6 L 942/11). Diese Instanz ist für alle Rechtsstreitigkeiten von Studienbewerbern mit der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zuständig. Die Richter erklärten: Die Wartezeit auf einen Studienplatz ist unzumutbar, wenn sie länger als die Regelstudienzeit dauert.

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"Einer Bildungsrepublik unwürdig"

Mit Blum hatten noch drei weitere Bewerber geklagt. Wenn der Gerichtsbeschluss trotz einer Beschwerde der SfH Bestand hat, können sie zum Wintersemester an ihrer Wunschhochschule oder einer anderen im Bundesgebiet mit dem Studium beginnen. Blums Anwalt Wilhelm Achelpöhler nennt den Richterspruch einen "Weckruf an die Politik, die vorhandenen Plätze besser zu verteilen". Manfred Scheer von der SfH hingegen sagt: "Wir selber können ja keine zusätzlichen Studienplätze schaffen. Also müssen dann Bewerber mit besserem Abi und entsprechend besserer Prognose für den Studienerfolg für die Platz machen, denen das Gericht Vorfahrt gibt." Diese unvermeidliche Konsequenz aus dem herrschenden Studienplatzmangel hält das Deutsche Studentenwerk für "eine Bildungsrepublik ganz unwürdig".

Infos im Netz

Ein Leitfaden zur Bewerbung bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) lässt sich als Broschüre
herunterladen.

Eine Fristenliste mit bundesweiten Bewerbungsterminen findet sich auf den Seiten des Hochschulkompass. (Von der Startseite www.hochschulkompass.de lässt sich ebenfalls einfach zu dem Überblick navigieren.)

Wo es in der Region einen Numerus clausus, Auswahlgespräche oder Tests gibt, darüber informieren Hochschulen in Berlin und Brandenburg auf einem eigenen Portal

(Tsp/tir)

Wie es überhaupt so weit kommen konnte, erläutert SfH-Sprecher Scheer mit Zahlen: Allein in den vergangenen zehn Jahren haben sich die Studienbewerber für Medizin verdoppelt. Zum Wintersemester waren es aktuell 44.000, fünf auf einen freien Platz. Laut Bundesverfassungsgericht kann aber niemand wirklich verlangen, dass der Staat ihm ein Wunschstudium gewährleistet. Wie viel Plätze er zur Verfügung stellt, ist vielmehr eine (gesundheits)politische Entscheidung. Seit Jahrzehnten ist das Angebot durch den Numerus Clausus begrenzt.

Leserkommentare
  1. Okay, dann verstehe ich Ihre Einlassung etwas besser.

    Aber ich glaube, die meisten meinen mit Berufung nicht gleich spirituell-religiös angereicherten Kitsch - bzw. meiner persönlichen Erfahrung in einem verwandten Beruf nach schaffen die (salopp ausgedrückt) Eso-Tanten das Studium meist gar nicht.

    Auch ohne esoterische Verbrämung kann man den Wunsch haben, einen helfenden Beruf zu erlernen und auszuüben, ich gebe Ihnen aber insoweit recht, dass das keinesfalls die einzige Motivation für das Medizinstudium sein sollte. Andererseits meine ich sehr wohl, dass es genügend Studienanfänger gibt, die sich von späterem Standesdünkel und materiellen Erwägungen motivieren lassen - dass der normale niedergelassene oder auch Klinikarzt nicht reich mit seinem Beruf wird, weiß ich wohl. Aber man kann sich ja auch auf die Korrektur der Nasen völlig gesunder Menschen spezialisieren (als Beispiel).

    Antwort auf "Gut und schlecht"
  2. Natürlich bedeutet es nicht automatisch, dass ein Abiturient mit 1,0 ein besserer Arzt wird als einer mit 4,0. Aber: wenn nicht genug Studienplätze für alle da sind, muss ausgwählt werden. Eignungstest wären wesentlich besser, sind aber bei den Studentenzahlen nur schwer zu realisieren. Und ich habe bei meinem Studien einige Mediziner kennengelernt, die sich schon in der Schule sehr schwer taten beim Lernen, die hatten im Studium erst recht Probleme. Gerade ein Medizinstudium besteht nun einmal besonders am Anfang auf Faktenwissen. Wenn man da schon in der Schule Probleme hatte, wird man beim Studium eher dran scheitern als diejenigen, denen Lernen viel leichter fällt. Und ein Abi-Notenunterschied mit 3 oder mit 1 ist in dieser Hinsicht durchaus ein ernstzunehmender Hinweis.. natürlich nicht IMMER, aber im Durchschnitt, wenn ich mir die Leute aus meinem Jahrgang damals anschaue, trotzdem richtig.

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    Für die Auswendiglernerei im Physikum braucht man keine 1.0 im Abi, bloß Beharrungsvermögen. Das ist lediglich eine Fleißfrage.

    Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von medizinischen Fakultäten, die ihre Studiengänge reformiert und teils sogar das Physikum, wie es vorher war, ganz abgeschafft haben. Das wird wahrscheinlich auch eine andere Art zu Lernen erfordern - problemorientiert und anwendungsbezogen.

    Für die Auswendiglernerei im Physikum braucht man keine 1.0 im Abi, bloß Beharrungsvermögen. Das ist lediglich eine Fleißfrage.

    Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von medizinischen Fakultäten, die ihre Studiengänge reformiert und teils sogar das Physikum, wie es vorher war, ganz abgeschafft haben. Das wird wahrscheinlich auch eine andere Art zu Lernen erfordern - problemorientiert und anwendungsbezogen.

  3. Für die Auswendiglernerei im Physikum braucht man keine 1.0 im Abi, bloß Beharrungsvermögen. Das ist lediglich eine Fleißfrage.

    Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von medizinischen Fakultäten, die ihre Studiengänge reformiert und teils sogar das Physikum, wie es vorher war, ganz abgeschafft haben. Das wird wahrscheinlich auch eine andere Art zu Lernen erfordern - problemorientiert und anwendungsbezogen.

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    Auch Beharrungsvermögen muss man haben. Das ist doch an der Schule genau das gleiche. Gut lernen zu können heißt natürlich nicht automatisch, dass man logisch besser denken kann etc.
    Auf jeden Fall bin ich trotzdem der Meinung, dass man eine Grundtendenz an Noten durchaus festmachen kann. Im Durchschnitt würde ich diejenigen, die mit 1,0 ihr Abitur gemacht haben, schon "intelligenter" einschätzen als diejenigen, die es gerade mit 4,0 gepackt haben. Das ist auch nicht diskriminierend gemeint, Menschen sind nun mal unterschiedlich, und auch unterschiedlich begabt. Und ich habe durch Leute, die ich kenne, den Eindruck, dass Menschen, die besser lernen können und auch besser Sachen logisch durchdenken, beim Medizinstudium einen Vorteil haben. Alles andere wäre ja seltsam.

    Auch Beharrungsvermögen muss man haben. Das ist doch an der Schule genau das gleiche. Gut lernen zu können heißt natürlich nicht automatisch, dass man logisch besser denken kann etc.
    Auf jeden Fall bin ich trotzdem der Meinung, dass man eine Grundtendenz an Noten durchaus festmachen kann. Im Durchschnitt würde ich diejenigen, die mit 1,0 ihr Abitur gemacht haben, schon "intelligenter" einschätzen als diejenigen, die es gerade mit 4,0 gepackt haben. Das ist auch nicht diskriminierend gemeint, Menschen sind nun mal unterschiedlich, und auch unterschiedlich begabt. Und ich habe durch Leute, die ich kenne, den Eindruck, dass Menschen, die besser lernen können und auch besser Sachen logisch durchdenken, beim Medizinstudium einen Vorteil haben. Alles andere wäre ja seltsam.

  4. Ich begreife ja nicht, warum es Herrn Horstkotte ein Anliegen ist, hier weiter mitzudiskutieren, aber offenbar zuviel verlangt ist, auf die mittlerweile erfolgte Aufhebung des zugrundeliegenden Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen durch das übergeordnete Oberverwaltungsgericht Münster hinzuweisen (über die in allen Tageszeitungen berichtet wird).

    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2011
    - 13 B 1214/11, 13 B 1215/11, 13 B 1216/11, 13 B 1217/11 und 13 B 1218/11 - , mitgeteilt z.B. hier: http://www.kostenlose-urt...

  5. Auch Beharrungsvermögen muss man haben. Das ist doch an der Schule genau das gleiche. Gut lernen zu können heißt natürlich nicht automatisch, dass man logisch besser denken kann etc.
    Auf jeden Fall bin ich trotzdem der Meinung, dass man eine Grundtendenz an Noten durchaus festmachen kann. Im Durchschnitt würde ich diejenigen, die mit 1,0 ihr Abitur gemacht haben, schon "intelligenter" einschätzen als diejenigen, die es gerade mit 4,0 gepackt haben. Das ist auch nicht diskriminierend gemeint, Menschen sind nun mal unterschiedlich, und auch unterschiedlich begabt. Und ich habe durch Leute, die ich kenne, den Eindruck, dass Menschen, die besser lernen können und auch besser Sachen logisch durchdenken, beim Medizinstudium einen Vorteil haben. Alles andere wäre ja seltsam.

    Antwort auf "Auswendiglernerei"

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