Uni MünsterPer Gericht ins laufende Semester

Die Uni Münster hat ihre eigenen Regeln im Master-Auswahlverfahren missachtet. Sechs abgewiesene Bewerber haben sich erfolgreich eingeklagt.

Studenten im Schlossgarten der Universität Münster

Studenten im Schlossgarten der Universität Münster

Rund 1.800 Bachelor-Absolventen hatten sich zum Wintersemester an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf einen Master-Studienplatz in Betriebswirtschaft beworben. Tatsächlich standen aber nur 150 Plätze zur Verfügung. Die Uni stockte die Zulassungen trotzdem auf 471 auf. Wohlwissend, dass viele Bewerber letztlich zugunsten anderer Hochschulen absagen würden.

Offiziell sollte eine Auswahlkommission von vier Professoren und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter die am besten geeigneten Kandidaten aussuchen. Dafür gab es vier Kriterien: die Noten des ersten Hochschulabschlusses und des Abiturs, weitere Qualifikationsnachweise etwa in Fremdsprachen sowie ein Motivationsschreiben speziell für den Studienstandort Münster. Für jedes der vier Kriterien galt eine maximale Punktzahl, die Gesamtsumme entschied über die Platzierung auf der Rangliste aller Bewerber.

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Die Auswahlkommission hätte rein rechnerisch 150 Stunden gebraucht, wenn sie auf jeden Kandidaten auch nur fünf Minuten verwandt hätte. "Völlig ausgeschlossen", sagte die Uni vor Gericht. Sie hatte die Bewerbungen vielmehr auf vier Prüfzentren verteilt. Dort erledigten wissenschaftliche Mitarbeiter die ganze Sache. Die Auswahlkommission prüfte nur stichprobenartig nach. Sechs Abgewiesene klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht Münster gab ihnen jetzt in einer Eilentscheidung Recht. Im "prüfungsähnlichen Auswahlverfahren" hätten die Kommissionsmitglieder die Bewertung jedes einzelnen vielmehr selbst und vollständig durchführen und sich ein eigenverantwortliches Urteil bilden müssen – sie hätten sich dabei nicht auf nachgeordnete Mitarbeiter verlassen dürfen.

"Die Uni hätte es wissen können"

"Genau das hätte die Uni aus zahlreichen Urteilen zur sogenannten Vorkorrektur von Studienleistungen, die prüfende Professoren gerne ihren Assistenten überlassen, längst wissen können", bemerkt der bundesweit renommierte Hochschuljurist Hans-Wolfgang Waldeyer. Die Richter stellten ergänzend klar: Wenn das Auswahlverfahren für die Professoren tatsächlich zu arbeitsaufwändig sei, dann hätte die Hochschule ohne Weiteres einfachere Spielregeln festlegen können. Ein Beispiel sind externe Studierfähigkeitstests, wie sie etwa an den Unis in Hamburg und Köln üblich sind.

"Die Kehrseite des Auswahlrechts, das die Hochschulen für sich beanspruchen, ist die ordnungsgemäße Auswahlpflicht", sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die meisten Kläger vertrat. Natürlich wird diese Pflicht durch Mehrfachbewerbungen arg strapaziert – von den 1.800, die eine Zulassung wünschten, entschieden sich am Ende doch nicht mehr als 250 für Münster. Alle hatten sich gleich an mehreren Unis beworben, um ihre Chancen zu verbessern.

Bundesweit wollen tatsächlich drei von vier Bachelor-Absolventen sofort im Anschluss den Master machen. Einen Studienplatz halten die Kultusminister aber nur für jeden zweiten bereit. Die anderen sollen erst einmal in den Beruf gehen und können dann später den Master berufsbegleitend nachholen. Die Brandenburger Wissenschaftsministerin Sabine Kunst sagt sogar: "Das Master-Studium bereitet auf die wissenschaftliche Karriere vor. Und es gibt Menschen, die für dafür nicht geeignet sind." Dementsprechend hat in Münster ein Bachelor mit Vierer-Examen überhaupt keine Chance, in Betriebswirtschaft gleich weiterzumachen.

Leserkommentare
  1. 1. Stuium

    Interessant, dass man sich heute in Deutschland das Studium schon per Gericht erklagen muss.

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    • JD
    • 07.11.2011 um 18:19 Uhr

    haben den Anspruch die beste Bildung denen zu gewähren, die es sich durch frühere Leistungen verdient haben. Es wäre lächerlich, wenn jeder Bewerber einen Platz bekommen würde.

    • JD
    • 07.11.2011 um 18:19 Uhr

    haben den Anspruch die beste Bildung denen zu gewähren, die es sich durch frühere Leistungen verdient haben. Es wäre lächerlich, wenn jeder Bewerber einen Platz bekommen würde.

    • JD
    • 07.11.2011 um 18:19 Uhr

    haben den Anspruch die beste Bildung denen zu gewähren, die es sich durch frühere Leistungen verdient haben. Es wäre lächerlich, wenn jeder Bewerber einen Platz bekommen würde.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Stuium"
  2. "Das Master-Studium bereitet auf die wissenschaftliche Karriere vor. Und es gibt Menschen, die für dafür nicht geeignet sind."

    Das ist ja wohl ein Witz. Man braucht doch schon nen Gastronomie-Bachelor um bei MacD einsteigen zu koennen. Wenn der Master auf wissenschaftliche Arbeit vorbereiten soll, dann bitte das Niveau deutlich anheben.

  3. Erstens ist die Behauptung irreführend, dass die Masterbewerbung einer Lotterie gleicht, weil damit suggeriert wird, es sei reiner Zufall. Ist es aber nicht. Wer einen guten Bachelor hat, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Platz bekommen. Dass man nie 100%ige Sicherheit hat, ist doch klar, aber deswegen von Lotterie zu sprechen ist Blödsinn.

    Zweitens ist die Unterstellung, die Professoren nähmen die Auswahl nicht ernst, im besten Falle unüberlegt. Die eigenen Masterstudierenden sind die primäre Quelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs und schon deshalb will man die guten Leute im Master haben. Wenn die Professoren die Auswahl delegieren, dann kann das auch erstmal zwei Dinge bedeuten: a) die Professoren selbst haben andere Prioritäten z.B. Lehre, Betreuung der Doktoranden und Forschung; b) man vertraut den wissenschaftlichen Mitarbeitern, die Auswahl kompetent zu treffen.

    Und was das aussortieren "angeblich" überzähliger Studenten betrifft: was soll das Wort "angeblich" hier? Die Gerichte setzen bestimmte Kapazitäten fest und die sind unmissverständlich. Wenn ein Master auf 50 Leute ausgelegt ist, dann ist der 51. eben formal zuviel. Das hat mit "angeblich" nichts zu tun.

  4. Freier Autor

    Zu Kommentar 2: Die Meinung in allen Ehren, aber die rechtsprechung gibt bei den "berufsqualifizierenden" Abschlüssen Bachelor und master der berufswahlfreiheit den Vorrang vor der Pflege akademischer Exzellenz; siehe nur den im Art. angeführten Fachbeitrag http://rsw.beck.de/rsw/up...

    Eine Leserempfehlung
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    • JD
    • 07.11.2011 um 19:57 Uhr

    ...aber man sollte der Realität in die Augen sehen im Bildungssystem dieser BRD. Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden.

    • JD
    • 07.11.2011 um 19:57 Uhr

    ...aber man sollte der Realität in die Augen sehen im Bildungssystem dieser BRD. Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden.

  5. Freier Autor

    Zu Kommentar 4: Genau den in a) und b) unterstellten Vormeinungen der Prof.s widerspricht das Verwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 3. November 2011,9 L 480/11, von dem der Art. ausgeht.
    Und nicht die "Gerichte setzen bestimmte Kapazitäten fest", sondern die Richtzahlen der Kapazitätsverordnung ergeben sich aus Verhandlungen zwischen der Uni und dem Minsterium. Dabei könn(t)en die Hochschulen im Globalhaushalt sogar Sachmittel in Personalmittel für die Ausbildung umwidmen. Wenn man das will ...

    • JD
    • 07.11.2011 um 19:57 Uhr

    ...aber man sollte der Realität in die Augen sehen im Bildungssystem dieser BRD. Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden.

    • DrFun
    • 07.11.2011 um 22:25 Uhr

    Aus dem Artikel:

    "von den 1.800, die eine Zulassung wünschten, entschieden sich am Ende doch nicht mehr als 250 für Münster"

    Das ist ja so nicht richtig. Von den 1.800 haben nur wenige hundert eine Zulassung erhalten und davon haben sich 250 für Münster entschieden!!

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