BibliothekenWissenschaftler klaute 24.000 Bücher

Ein Darmstädter Geologe hat über Jahre Tausende wertvoller Bücher aus Bibliotheken entwendet – offenbar um sie zu sammeln. Zum Verkauf bot er die Bücher nicht an.

Besonders interessierte sich der Bücherdieb für Geologie. Rund 24.000 geklaute Bücher, meist naturwissenschaftliche Bände, hat die Polizei vor zwei Wochen im Haus eines hessischen Wissenschaftlers entdeckt, beschlagnahmt und an einen sicheren, geheimen Ort gebracht. Das älteste Buch, das die Polizisten entdeckten, stammt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und ist auf Latein geschrieben. Die meisten Bände stammen aus dem 18. Jahrhundert. "Millionenwerte", sagt Dirk Virnich von der Polizeidirektion Korbach. In dem Einfamilienhaus des Familienvaters in Darmstadt gab es kaum eine Stelle, an dem keine Bücher lagen, berichten Augenzeugen, die Regale waren schon lange voll.

Dass der Mann überführt wurde, ist Wittekind Prinz zu Waldeck und Pyrmont zu verdanken. Der 75-Jährige ist als Erbe der Fürstlich Waldeckschen Hofbibliothek in Bad Arolsen Herr über 35.000 historische Bücher. Dort wurde der Bücherdieb vor zwei Wochen ertappt, als er mit 53 Bänden das Schloss verlassen wollte. Man hatte ihn im Auge, nachdem immer wieder Werke über Mineralogie, Geophysik und Naturlehre verschwunden waren.

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"Ein hochintelligenter Kerl"

"Der machte einen hervorragenden Eindruck", erinnert sich der Prinz an den Besucher, "ein hochintelligenter Kerl". Der promovierte Geowissenschaftler und Diplomgeologe war Mitarbeiter des hessischen Wissenschaftsministeriums, davor hatte er das Biotechnik-Zentrum der Technischen Universität Darmstadt geleitet. Als Kommunalpolitiker war der verheiratete Vater zweier Kinder für die SPD aktiv. Das Ministerium hat den 45-Jährigen inzwischen suspendiert, sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung legte er freiwillig nieder.

Den Büchernarren erwartet jetzt eine Anklage wegen schweren Diebstahls, darauf stehen drei Monate bis zehn Jahre Haft.

Leserkommentare
    • Khef
    • 07.03.2012 um 12:37 Uhr
    1. Titel

    Ich glaube es gibt wirklich schlimmere Verbrechen als einen harmlosen Bücherdieb, der wegen seines Buch-Fetischismus eine Sammlung zu Hause anlegen wollte. Wenn da was von "3 Monaten bis 10 Jahre Haft" steht, könnte ich das nicht wirklich nachvollziehen, sollte es zu einer derart harten Verurteilung kommen.

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    • msch
    • 07.03.2012 um 12:55 Uhr

    Wohl eher nicht, da es sich um Buchwerte in Millionenhöhe und um historische Bücher, teilweise auch dem 16. Jahrhundert handelt! Eine Strafe von mehrern Jahren ist da durchaus angemessen, im übrigen müssten auch Personen aus dem Umkreis die von dieser "Leidenschaft" wussten wegen Mittäterschaft angeklagt werden.

    • msch
    • 07.03.2012 um 12:55 Uhr

    Wohl eher nicht, da es sich um Buchwerte in Millionenhöhe und um historische Bücher, teilweise auch dem 16. Jahrhundert handelt! Eine Strafe von mehrern Jahren ist da durchaus angemessen, im übrigen müssten auch Personen aus dem Umkreis die von dieser "Leidenschaft" wussten wegen Mittäterschaft angeklagt werden.

    • msch
    • 07.03.2012 um 12:55 Uhr

    Wohl eher nicht, da es sich um Buchwerte in Millionenhöhe und um historische Bücher, teilweise auch dem 16. Jahrhundert handelt! Eine Strafe von mehrern Jahren ist da durchaus angemessen, im übrigen müssten auch Personen aus dem Umkreis die von dieser "Leidenschaft" wussten wegen Mittäterschaft angeklagt werden.

    5 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Titel"
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    • dth
    • 07.03.2012 um 13:13 Uhr

    Naja, erst mal abwarten, was sich als Motiv herausstellt. Bei dem Umfang ohne jede Nutzungs- oder Bereicherungsabsicht steckt vielleicht schon ein psychisches Problem dahinter.
    Selbst wenn nicht, würde man die Strafe sicher zur Bewährung aussetzen können. Die Buchwerte sind zwar hoch, aber der Schaden, den die Gesellschaft davon trägt, ist doch eher gering, vor allem, wenn die Werke pfleglich behandelt wurden.
    Es gibt sicher viele Taten hinter denen mehr "kriminelle Energie" steckt, als eine Sammelleidenschaft so übertrieben auszuleben.

    • Thees
    • 11.03.2012 um 13:00 Uhr

    Vollkommener Unfug hier von einer Mittäterschaft zu sprechen. Die Verwandten haben schließlich nicht mitgemacht, allenfalls Kenntnis gehabt.
    Eine Pflicht zur Anzeige bestand nicht. Und die Strafvereitelung ist gem. § 258 VI StGB straffrei.
    Außerdem ist vorliegend von Schuldunfähigkeit auszugehen, wegen Kleptomanie.
    Keine Vorstrafen wahrscheinlich. Freiheitsstrafe ohne BEwährung wäre vollkommen unverhältnismäßig.

    Erst nachdenken - dann schreiben bitte!

    Selten so einen Unfug gelesen.

    Wenn man keine Ahnung hat.....

    • dth
    • 07.03.2012 um 13:13 Uhr

    Naja, erst mal abwarten, was sich als Motiv herausstellt. Bei dem Umfang ohne jede Nutzungs- oder Bereicherungsabsicht steckt vielleicht schon ein psychisches Problem dahinter.
    Selbst wenn nicht, würde man die Strafe sicher zur Bewährung aussetzen können. Die Buchwerte sind zwar hoch, aber der Schaden, den die Gesellschaft davon trägt, ist doch eher gering, vor allem, wenn die Werke pfleglich behandelt wurden.
    Es gibt sicher viele Taten hinter denen mehr "kriminelle Energie" steckt, als eine Sammelleidenschaft so übertrieben auszuleben.

    • Thees
    • 11.03.2012 um 13:00 Uhr

    Vollkommener Unfug hier von einer Mittäterschaft zu sprechen. Die Verwandten haben schließlich nicht mitgemacht, allenfalls Kenntnis gehabt.
    Eine Pflicht zur Anzeige bestand nicht. Und die Strafvereitelung ist gem. § 258 VI StGB straffrei.
    Außerdem ist vorliegend von Schuldunfähigkeit auszugehen, wegen Kleptomanie.
    Keine Vorstrafen wahrscheinlich. Freiheitsstrafe ohne BEwährung wäre vollkommen unverhältnismäßig.

    Erst nachdenken - dann schreiben bitte!

    Selten so einen Unfug gelesen.

    Wenn man keine Ahnung hat.....

    • dth
    • 07.03.2012 um 13:13 Uhr
    3. Strafe

    Naja, erst mal abwarten, was sich als Motiv herausstellt. Bei dem Umfang ohne jede Nutzungs- oder Bereicherungsabsicht steckt vielleicht schon ein psychisches Problem dahinter.
    Selbst wenn nicht, würde man die Strafe sicher zur Bewährung aussetzen können. Die Buchwerte sind zwar hoch, aber der Schaden, den die Gesellschaft davon trägt, ist doch eher gering, vor allem, wenn die Werke pfleglich behandelt wurden.
    Es gibt sicher viele Taten hinter denen mehr "kriminelle Energie" steckt, als eine Sammelleidenschaft so übertrieben auszuleben.

    7 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Kavaliersdelikt?"
  1. offenbar Bücher zu lieben - gebt ihm eine Bibliothek, die er leiten kann.

    16 Leserempfehlungen
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    ich finde auch, dass man hier klarer differenzieren sollte. diebstahl muss "bestraft" werden. ihn ins gefängnis zu stecken würde ihn nur isolieren, das hat der mann nicht verdient, sofern der artikel sich bewahrheitet. soll er kinder und jugendliche in geologie unterrichten, wenn es ihn so sehr interessiert. das gefängnis bringt in diesem fall weder die gesellschaft noch den täter voran.
    jugendliche neonazis bei uns in der gemeinde haben eine nächtliche party überfallen. sie waren mit teleskopschlagstöcken bewaffnet und marschierten vermummt in fünfer formation auf. ich war bei der anhörung dabei. 2 von denen wurden angeklagt und bekamen auch nur eine 2 monatige bewährungsstrafe. hätte die amtsrichterin diese leute in den knast gesteckt, hätte das deren kleinkrimineller karriere wahrscheinlich nur den nötigen aufwind gegeben.

    ich finde auch, dass man hier klarer differenzieren sollte. diebstahl muss "bestraft" werden. ihn ins gefängnis zu stecken würde ihn nur isolieren, das hat der mann nicht verdient, sofern der artikel sich bewahrheitet. soll er kinder und jugendliche in geologie unterrichten, wenn es ihn so sehr interessiert. das gefängnis bringt in diesem fall weder die gesellschaft noch den täter voran.
    jugendliche neonazis bei uns in der gemeinde haben eine nächtliche party überfallen. sie waren mit teleskopschlagstöcken bewaffnet und marschierten vermummt in fünfer formation auf. ich war bei der anhörung dabei. 2 von denen wurden angeklagt und bekamen auch nur eine 2 monatige bewährungsstrafe. hätte die amtsrichterin diese leute in den knast gesteckt, hätte das deren kleinkrimineller karriere wahrscheinlich nur den nötigen aufwind gegeben.

  2. Das werde ich jetzt auch versuchen.

  3. "Gesellschaftlicher Schaden" ist natürlich ein weiter und unscharfer Begriff, aber ich denke, dass man hier entgegen Kommentar # 3 auch so argumentieren könnte, dass er die Bücher ja mit der Absicht gestohlen hat, diese auch zu behalten, was meines Erachtens dann schon ein gesellschaftlich, bzw. kultureller Schaden ist. Diese Bücher stehen nämlich dann niemandem mehr zur Verfügung, der sie für Forschung, Lehre o.ä. nutzen will. Es handelte sich ja offensichtlich nicht um Bücher, die man in jeder Stadtbibliothek mal grade so ausleihen kann.

    Über das Strafmaß ist die Diskussion meiner Meinung nach jedoch müßig, da (wie bereits erwähnt) Motive, Hintergründe usw. noch im Dunkeln liegen.

    Eine Leserempfehlung
  4. "Dort wurde der Bücherdieb vor zwei Wochen ertappt, als er mit 53 Bänden das Schloss verlassen wollte."

    Ob einer der Angestellten beim Tragen geholfen hat?

    7 Leserempfehlungen
    • Kometa
    • 07.03.2012 um 14:57 Uhr

    Dieser biblio-wütige Freak! In den Buchhandlungen zu klauen wäre sicher leichter gewesen - aber da hätte er es nur mit Neuerscheinungen zu tun gehabt. Und als Neurotiker ist es zu hippelig, um auf das Altern der Neuzugänge zu warten.
    Dass in einer Familie nicht dieser mega-berufsmäßige Klau und die Lagerung aufgefallen sind...!
    Da muss jemand mit Gewalt eine Familie im griff gehabt haben.
    Oder:
    War er E i n z e l l e s e r? Monobibliomane?

    Eine Leserempfehlung

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