Der Fall Mathiopoulos: Unehrenhaft entlassen
Sollte Mathiopoulos ihren Doktortitel endgültig verlieren, will die Uni Potsdam sie nicht mehr als Honorarprofessorin. Ein scheinheiliger Beschluss, meint H. Horstkotte.
Margarita Mathiopoulos soll künftig auch ihre Honorarprofessur in Potsdam verlieren. Das beschloss die Philosophische Fakultät der Hochschule am Mittwochabend, nachdem die Uni Bonn der Politikberaterin den Doktortitel Mitte April entzogen hatte.
Das Gremium in Potsdam fasste nun einen Vorratsbeschluss für den Fall, dass die Bonner Aberkennung auch in allen juristischen Instanzen Bestand hat. Doch bis das geklärt ist, dürfte es noch Jahre dauern. Sollte sie bei ihrer Promotion 1987 wirklich betrogen haben, möchte die Uni Potsdam sie sofort aus ihrer ehrenamtlichen Professur für "US-Politik und Internationale Sicherheitspolitik" entlassen.
Der Vorratsbeschluss soll ein weiteres klares Zeichen für eine inzwischen "gestiegene Sensibilität" gegenüber Plagiatoren sein, sagte der Dekan der Philosophischen Fakultät Johann Evangelist Hafner. Seine Hochschule ist nicht die erste, die sich auf diese Weise der umstrittenen Politikberaterin entledigen möchte. Schon im Dezember 2011 erklärte die Technische Universität Braunschweig, ihrer Honorarprofessorin die Würde aberkennen zu wollen, falls sie ihren Doktortitel endgültig verliert.
Auf den ersten Blick erscheint all dies ganz konsequent. Doch bei genauem Hinsehen entpuppt sich: Mathiopolous bekam ihre Honorarprofessuren nicht aufgrund ihrer guten Doktorarbeit oder weil sie so eine herausragende Forscherin ist, sondern weil man in Potsdam und Braunschweig Mathiopolous' gute Kontakte in Politik und Gesellschaft für sich nutzen wollte. Das ist gängige Praxis bei der Vergabe von Honorarprofessuren.
Diese werden gerne wertgeschätzten Persönlichkeiten angetragen. Dabei geht es keineswegs um rein wissenschaftliche Leistungen. Nach den Hochschulgesetzen von Niedersachsen und Brandenburg zählt eine herausragende Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft sogar ausdrücklich genauso viel. Ein Doktorgrad ist für die Honorarprofessur nicht zwingend erforderlich. Das zeigt das Beispiel des Diplom-Kaufmanns und Unternehmensberaters Roland Berger. Er ist Hon.-Prof. an der Technischen Universität Cottbus.
Die promovierten Spitzenpolitikerinnen Herta Däubler-Gmelin und Annette Schavan sind Honorarprofessorinnen der Freien Universität Berlin. Demgegenüber suchen Fachhochschulen oft nebenberufliche und fast kostenlose Lehrbeauftragte mit der Aussicht auf einen künftigen Professorentitel zu ködern.
Auch Mathiopoulos war zunächst Lehrbeauftragte in Braunschweig neben ihrem Hauptberuf als Marketingchefin der staatlichen Norddeutschen Landesbank. Ihre Ernennung zur Honorarprofessorin 1995 fiel zusammen mit der 250-Jahrfeier der TU. Für dieses Fest spendierten die Bank und eine bankeigene Stiftung insgesamt 250.000 D-Mark, wie Uni-Sprecherin Elisabeth Hoffmann bestätigt. Bedenken wegen der plagiatsverdächtigen Doktorarbeit seien damals weggewischt worden, erinnert sich ein Mitglied der damaligen Berufungskommission, der Historiker Helmut Castritius.
"Mein Gutachten war ein Fehler", sagt der Politikwissenschaftler Leggewie heute
In einem empfehlenden Gutachten spricht etwa der Politikprofessor Claus Leggewie vielmehr von "außerwissenschaftlichen" und "hinterhältigen Angriffen". Im Gegenteil könne die TU Braunschweig mit Mathiopoulos und ihrem "interessanten und illustren Kreis" von Freunden zu einem "herausragenden Kreuzungspunkt von Politik und Wissenschaft werden". Heute erklärt Leggewie gegenüber ZEIT ONLINE: "Ohne Umschweife: Mein Gutachten war ein Fehler." Mit der geplanten Titelaberkennung will die TU jetzt die ganze Geschichte abschütteln.
Vor gut zehn Jahren schlug Mathiopoulos ein neues Kapitel auf. 2001 gründete sie in Berlin mit dem Bundeswehrgeneral a.D. Klaus Naumann und anderen Nato-Senioren die EAG European Advisory Group. 2002 wurde die Beraterin auf Betreiben des Historikers Manfred Görtemaker Honorarprofessorin in Potsdam, wo sie bis heute unterrichtet. Die Uni träumte davon, neben der Stiftung Wissenschaft und Politik mit Hauptsitz in Berlin ein "Potsdam Center for Transatlanic Security and Military Affairs" aufzuziehen. Man hoffte, über Mathiopoulos an Forschungsgelder aus dem Bundesverteidigungsministerium zu kommen, konkret vom Minister Rudolf Scharping. Aber der verlor Mitte 2002 sein Amt und der Geldsegen blieb aus.
Mathiopoulos hat die Gutachten für ihre Honorarprofessuren ins Internet gestellt, zum Teil aber auf Druck verschämter Autoren wieder zurückgezogen. Bei einem Blick auf die Empfehlungsschreiben renommierter Historiker und Sozialwissenschaftler ist festzustellen: Die Doktorarbeit hat darin höchstens eine Nebenbedeutung. Den Professorentitel jetzt allein von der längst verstaubten Dissertation abhängig zu machen, erscheint ziemlich scheinheilig. Es lenkt ab von den Problemen, die sich die Hochschulen mit der Verleihung der Honorarprofessuren selber eingebrockt haben.








Mit dieser Argumentation hätte Guttenberger auch im Amt bleiben können.
Guttenberger hätte bleiben können?
Zu 1: Guttenberger hätte im Amt bleiben können: welcher Guttenberger ist hier gemeint? Ich jedenfalls habe nie promovirt und mich auch nie als promoviert ausgegeben. Ich lege daher unbedingt Wert auf Richtigstellung.
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister kann nicht gemeint sein, weil der nur Guttenberg hieß, also im Gegensatz zu mir kein Komperativ.
Jörg Guttenberger
Guttenberger hätte bleiben können?
Zu 1: Guttenberger hätte im Amt bleiben können: welcher Guttenberger ist hier gemeint? Ich jedenfalls habe nie promovirt und mich auch nie als promoviert ausgegeben. Ich lege daher unbedingt Wert auf Richtigstellung.
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister kann nicht gemeint sein, weil der nur Guttenberg hieß, also im Gegensatz zu mir kein Komperativ.
Jörg Guttenberger
Die Scheinheiligkeit der Universitäten sehe ich genau so wie Sie. Allerdings können die Universitäten nicht anders handeln als die Honorarprofessur zu beenden: Es ist ja nicht so, dass die Dame nicht einfach nur keinen Doktortitel mehr hat, sondern sie hat sich des wissenschaftlichen Plagiats schuldig gemacht. Und wenn das erst mal juristisch feststeht, darf man sie nicht im Amt lassen. Plagiat ist nun einmal Betrug im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit, die unrechtmäßige Aneignung fremden geistigen Eigentums. So jemand sollte nicht Studierende ausbilden dürfen.
Entfernt. Bitte setzen Sie sich argumentativ mit den Inhalten des Artikels auseinander statt Verdächtigungen und Spekulationen anzustellen. Danke. Die Redaktion/kvk
Frau Mathiopoulos ist im Hauptberuf Marketing-Chefin der Norddeutschen Landesbank. Diese Landesbank und eine ihr gehörende Stiftung spendieren der TU Braunschweig 250 000 D-Mark für ein Jubiläum. Zeitgleich wird Frau Mathiopoulos Honorarprofessorin der TU.
Wie schön. Die Uni bekommt Geld und die Bank kann sich mit einer Honorarprofessorin schmücken - und Frau Mathiopoulos hat einen schönen Titel.
Frau Mathiopoulos ist im Hauptberuf Marketing-Chefin der Norddeutschen Landesbank. Diese Landesbank und eine ihr gehörende Stiftung spendieren der TU Braunschweig 250 000 D-Mark für ein Jubiläum. Zeitgleich wird Frau Mathiopoulos Honorarprofessorin der TU.
Wie schön. Die Uni bekommt Geld und die Bank kann sich mit einer Honorarprofessorin schmücken - und Frau Mathiopoulos hat einen schönen Titel.
Was ist denn das für eine verquere Denke?
Auch bei dreimal um die Ecke gedacht, wird sichtbar, dass Mathiopoulos nicht nur bei der Doktorarbeit getrickst hat, auch ihre Anstellung bei der NLB und der Uni Potsdam zeigt nichts anderes als unappetittliche Vermengung von privat und öffentlich.
[...] Gekürzt. Bitte äußern Sie sich sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk
Kann man mit Frau Mathiopoulos wirklich Mitleid haben? Sollte ihr der Doktortitel entgültig entzogen werden, dann hat sie selbst dazu beigetragen, indem sich ihre Dissertation nicht nach geltenden Ansprüchen erarbeitet hat. Das darauf der Entzug ihrer Honorarprofessur in Potsdam erfolgt darf ruhig als konsequent angesehen werden.
Erinnern wir uns doch an jene Vorfälle, wo eine einfache Verkäuferin aufgrund eines Pfandbons ihren Arbeitsplatz fast verloren hätte. Oder an jenem Vorfall, wo der Verzehr einer Bullette zur Kündigung führte. Jetzt ergreifen die Folgen unredlichen Handelns auch die obere Gesellschaftsschicht. Sie kann nicht für sich in Anspruch nehmen, was unten längst nicht mehr gewährt wird. Fingerspitzengefühl.
Nicht vor dem Gesetz scheinen alle gleich zu sein, sondern vor der Nutzung modernster Technik. Daher ist es gut, dass wir Menschen haben, die sich fachlich genau jenen annehmen, die mit unredlichen Mitteln sich einen gesellschaftlichen Vorteil erschleichen wollten. Von der Politik her war diesbezüglich keine Initiative zu erwarten.
Frau Mathiopoulos ist im Hauptberuf Marketing-Chefin der Norddeutschen Landesbank. Diese Landesbank und eine ihr gehörende Stiftung spendieren der TU Braunschweig 250 000 D-Mark für ein Jubiläum. Zeitgleich wird Frau Mathiopoulos Honorarprofessorin der TU.
Wie schön. Die Uni bekommt Geld und die Bank kann sich mit einer Honorarprofessorin schmücken - und Frau Mathiopoulos hat einen schönen Titel.
Doktortitel - sie ist eher auf den äußerlichen Schein erpicht als auf echte Leistung; dafür hat sie gut verdient. - Die UNI Potsdam scheint in die gleiche Richtung zu gehen: Mehr Schein als Sein. Sie hätte m. E. besser daran getan, Margarita Mathiopoulos mit sofortiger Wirkung bis zur gerichtlichen Klärung zu suspendieren. Die UNI Bonn hat bestimmt nicht leichtfertig den Doktortitel aberkannt. Margarita Mathiopoulos geht den gerichtlichen Weg aus egozentrischen Gründen; denn wenn sie den Betrug eingestehen sollte, bricht ihr eigenes Konstrukt zusammen und sie steht vor ihrem Scherbenhaufen. - Solange kann sie aber nicht mit Fug und Recht Studierende unterrichten. -
Doktortitel - sie ist eher auf den äußerlichen Schein erpicht als auf echte Leistung; dafür hat sie gut verdient. - Die UNI Potsdam scheint in die gleiche Richtung zu gehen: Mehr Schein als Sein. Sie hätte m. E. besser daran getan, Margarita Mathiopoulos mit sofortiger Wirkung bis zur gerichtlichen Klärung zu suspendieren. Die UNI Bonn hat bestimmt nicht leichtfertig den Doktortitel aberkannt. Margarita Mathiopoulos geht den gerichtlichen Weg aus egozentrischen Gründen; denn wenn sie den Betrug eingestehen sollte, bricht ihr eigenes Konstrukt zusammen und sie steht vor ihrem Scherbenhaufen. - Solange kann sie aber nicht mit Fug und Recht Studierende unterrichten. -
http://www.uni-potsdam.de...
Eine Stilfrage: Von dem Beschluss hat die Betroffene bzw. ihr Anwalt erst durch die Pressemitteilung (!) und Journalistenanrufe erfahren.
Die Potsdamer und Braunschweiger Vorratsbeschlüsse sind (bislang) nicht rechtsmittelfähig zugestellt worden, so dass die Anwälte sich dagegen nicht vor dem Verwaltungsgericht wehren können, wenn sie wollten - die Beschlüsse sind, vom Verwaltungshandeln der Uni-Behörden her betrachtet, also nichts anderes als eine sonst nichtssagende Verbeugung vor (den Erwartungen) der Öffentlichkeit.
Mit der angedrohten Entziehung der Honorarprofessuren übersehen die Hochschulen auch, dass die Betroffene nach rechtskräftigem Entzug des Dr.-Titels den Professorenstatus von sich aus abgeben könnte. Insoweit ist die Drohung mit der Staatskeule zumindest voreilig.
Bei diesen Gesichtspunkten geht es im übrigen gar nicht um Mathiopoulos - vielmehr mag sich jeder fragen:Wie würde ich über ein derartiges Vorgehen der Uni denken, wenn es im Eventualfall (irrigerweise) mich selber träfe??
"Bei diesen Gesichtspunkten geht es im übrigen gar nicht um Mathiopoulos - vielmehr mag sich jeder fragen: Wie würde ich über ein derartiges Vorgehen der Uni denken, wenn es im Eventualfall (irrigerweise) mich selber träfe??"
Wer eine reine Weste hat, muss sich solche Fragen eben nicht stellen!
Ich frage mich ja auch nicht jeden Morgen, wie es mir gehen würde, wenn ich beim Diebstahl im Kaufhaus erwischt würde.
Da ich weiss, dass ich im Kaufhaus nichts klaue, kann mir das schon mal nicht passieren.
"vielmehr mag sich jeder fragen:Wie würde ich über ein derartiges Vorgehen der Uni denken, wenn es im Eventualfall (irrigerweise) mich selber träfe??"
Ich gehe davon aus, dass mir bei einer rechtmässigen und selbst- und eigenständig verfassten Dissertation so etwas nicht passiert. Und wenn, dann gibt es einen Rechtsweg!
Insofern ist diese Frage genauso verquer wie der ganze Kommentar!
Die bisherigen Plagiatorengeschichten lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen, die einen akzeptieren zähneknirschend, dass sie erwischt wurden, die anderen, beschreiten den Klageweg.
Frau Mathiopoulos Arbeit ist so 'rot' http://de.vroniplag.wikia... und seit Jahren in der Kritik, dass ihr angeraten wäre den Ball flach zu halten.
Von daher kann ich nicht nachvollziehen, wieso der Autor einen Konjuktiv verwendet "Sollte sie bei ihrer Promotion 1987 wirklich betrogen haben". Der Fakultätsrat hat die Fakten entsprechend gewertet. Gilt die Unschuldsvermutung bei der Zeit trotz 'Urteil' nun für jeden fort, bis der Europäische Gerichtshof letztinstanzlich entschieden hat?
Auch der Einwurf "... übersehen die Hochschulen auch, dass die Betroffene nach rechtskräftigem Entzug des Dr.-Titels den Professorenstatus von sich aus abgeben könnte" übersieht gelissentlich die Chuzpe der wohlvernetzten Dame.
Vorratsbeschlüsse sind erst einmal keine so negative Sache. Zumal auch viel öfter als in dem hiesigen Fall Vorratsbeschlüsse positive Folgen für die Betroffenen (über die beschieden wird) hat. Warum kann ein Betroffener (in diesem Fall Frau M.) nicht gegen einen Vorratsbeschluss vorgehen?
Die Beschlüsse sind wenn.. dann... Beschlüsse. Auch in diesem Beschluss wird folgender Satz formuliert.
"Daher hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät heute beschlossen, - für den Fall, dass die Bonner Entscheidung rechtskräftig wird - Frau Mathiopoulos aus der Honorarprofessur zu verabschieden und dem Präsidenten der Universität Potsdam zu empfehlen, ihr den Titel der Honorarprofessorin zu entziehen."
Auch wenn hier "für den Fall" steht bedeutet das nichts anderes als ein wenn...[Entzug des Doktorgrads] dann...[keine Honorarprofessur]
Dies bedeutet aber auch wiederum, dass der Beschluss erst nach dem Entzug des Doktorgrads durch die zuständigen Universitätsverwaltung in Bonn, Gültigkeit hat. Wenn also Frau M. von dem Verwaltungsakt des Vorratsbeschlusses im Vorfeld durch die Medien erfahren hat, so heißt es nicht, dass die Uni Potsdam sie nicht anständig behandelt, lediglich dass sie sich vorbehält das Resultat des Vorratsbeschlusses, erst nach dem das Resultat in Kraft getreten dieses dann mitzuteilen.
To be continued E.
Über Ihre Einschätzung, dass das Verhalten der Universität scheinheilig sei, so kann man darüber streiten. In der freien Wirtschaft ist so jemand wie M. und die anderen Spezies sofort den Job los. Warum soll das bei einer Universität anders sein? Auch wenn andere Personen Honorarprofessuren angetragen bekommen haben so haben sie diese für ihre herausragenden Leistungen bekommen. Es liegt im eigenen Ermessensspielraum einer Universität, ob diese herausragenden Leistungen bei der Person M. in der Form zu vertreten ist, dass sie trotz nicht-Promotion diese Leistungen in Form einer Honorarprofessur gewürdigt bekommt. Die Entscheidung des Vorratsbeschluss lässt mich interpretieren, dass jenes Beispiel für Frau M. nicht zutrifft.
Wie ein anderes Forumsmitglied schon geschrieben hat, ist die Reaktion der Uni Potsdam (egal ob Vorratsbeschluss oder nicht) in ihrer Entscheidung konsequent. Die Annahmen auf die eine Honorarprofessur hin verliehen worden waren stellen sich nicht als solche heraus. Als Student und so Teil des wissenschaftlichen Betriebes einer Universität, befürworte ich den Vorratsbeschluss der Uni Potsdam.
Sie überfordern mich gewaltig, wenn ich mir vorstellen soll, was wäre, wenn ich auf Grund einer Fälschung, die ich nicht begangen habe, einen Titel aberkannt bekäme, den ich nicht habe.
"Bei diesen Gesichtspunkten geht es im übrigen gar nicht um Mathiopoulos - vielmehr mag sich jeder fragen: Wie würde ich über ein derartiges Vorgehen der Uni denken, wenn es im Eventualfall (irrigerweise) mich selber träfe??"
Wer eine reine Weste hat, muss sich solche Fragen eben nicht stellen!
Ich frage mich ja auch nicht jeden Morgen, wie es mir gehen würde, wenn ich beim Diebstahl im Kaufhaus erwischt würde.
Da ich weiss, dass ich im Kaufhaus nichts klaue, kann mir das schon mal nicht passieren.
"vielmehr mag sich jeder fragen:Wie würde ich über ein derartiges Vorgehen der Uni denken, wenn es im Eventualfall (irrigerweise) mich selber träfe??"
Ich gehe davon aus, dass mir bei einer rechtmässigen und selbst- und eigenständig verfassten Dissertation so etwas nicht passiert. Und wenn, dann gibt es einen Rechtsweg!
Insofern ist diese Frage genauso verquer wie der ganze Kommentar!
Die bisherigen Plagiatorengeschichten lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen, die einen akzeptieren zähneknirschend, dass sie erwischt wurden, die anderen, beschreiten den Klageweg.
Frau Mathiopoulos Arbeit ist so 'rot' http://de.vroniplag.wikia... und seit Jahren in der Kritik, dass ihr angeraten wäre den Ball flach zu halten.
Von daher kann ich nicht nachvollziehen, wieso der Autor einen Konjuktiv verwendet "Sollte sie bei ihrer Promotion 1987 wirklich betrogen haben". Der Fakultätsrat hat die Fakten entsprechend gewertet. Gilt die Unschuldsvermutung bei der Zeit trotz 'Urteil' nun für jeden fort, bis der Europäische Gerichtshof letztinstanzlich entschieden hat?
Auch der Einwurf "... übersehen die Hochschulen auch, dass die Betroffene nach rechtskräftigem Entzug des Dr.-Titels den Professorenstatus von sich aus abgeben könnte" übersieht gelissentlich die Chuzpe der wohlvernetzten Dame.
Vorratsbeschlüsse sind erst einmal keine so negative Sache. Zumal auch viel öfter als in dem hiesigen Fall Vorratsbeschlüsse positive Folgen für die Betroffenen (über die beschieden wird) hat. Warum kann ein Betroffener (in diesem Fall Frau M.) nicht gegen einen Vorratsbeschluss vorgehen?
Die Beschlüsse sind wenn.. dann... Beschlüsse. Auch in diesem Beschluss wird folgender Satz formuliert.
"Daher hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät heute beschlossen, - für den Fall, dass die Bonner Entscheidung rechtskräftig wird - Frau Mathiopoulos aus der Honorarprofessur zu verabschieden und dem Präsidenten der Universität Potsdam zu empfehlen, ihr den Titel der Honorarprofessorin zu entziehen."
Auch wenn hier "für den Fall" steht bedeutet das nichts anderes als ein wenn...[Entzug des Doktorgrads] dann...[keine Honorarprofessur]
Dies bedeutet aber auch wiederum, dass der Beschluss erst nach dem Entzug des Doktorgrads durch die zuständigen Universitätsverwaltung in Bonn, Gültigkeit hat. Wenn also Frau M. von dem Verwaltungsakt des Vorratsbeschlusses im Vorfeld durch die Medien erfahren hat, so heißt es nicht, dass die Uni Potsdam sie nicht anständig behandelt, lediglich dass sie sich vorbehält das Resultat des Vorratsbeschlusses, erst nach dem das Resultat in Kraft getreten dieses dann mitzuteilen.
To be continued E.
Über Ihre Einschätzung, dass das Verhalten der Universität scheinheilig sei, so kann man darüber streiten. In der freien Wirtschaft ist so jemand wie M. und die anderen Spezies sofort den Job los. Warum soll das bei einer Universität anders sein? Auch wenn andere Personen Honorarprofessuren angetragen bekommen haben so haben sie diese für ihre herausragenden Leistungen bekommen. Es liegt im eigenen Ermessensspielraum einer Universität, ob diese herausragenden Leistungen bei der Person M. in der Form zu vertreten ist, dass sie trotz nicht-Promotion diese Leistungen in Form einer Honorarprofessur gewürdigt bekommt. Die Entscheidung des Vorratsbeschluss lässt mich interpretieren, dass jenes Beispiel für Frau M. nicht zutrifft.
Wie ein anderes Forumsmitglied schon geschrieben hat, ist die Reaktion der Uni Potsdam (egal ob Vorratsbeschluss oder nicht) in ihrer Entscheidung konsequent. Die Annahmen auf die eine Honorarprofessur hin verliehen worden waren stellen sich nicht als solche heraus. Als Student und so Teil des wissenschaftlichen Betriebes einer Universität, befürworte ich den Vorratsbeschluss der Uni Potsdam.
Sie überfordern mich gewaltig, wenn ich mir vorstellen soll, was wäre, wenn ich auf Grund einer Fälschung, die ich nicht begangen habe, einen Titel aberkannt bekäme, den ich nicht habe.
... die anderswo schmerzlich vermisst wird.
Z.B. bei vielen anderen Damen und Herren Politiker, die ebenfalls ihre Titel bzw. ihren "Dr." verloren haben, aber einfach so tun, als handele es sich um eine Lapalie und weitermachen wie bisher. Dann eben ohne "Dr."! Als wäre ein Plagiat nur eine Art von obskurem, wissenschaftinternem "Fehler" bzw. "Fehlverhalten", ohne Bedeutung für die Welt außerhalb der Universität.
Ok, da gibt ja auch Politiker, die Fahrerflucht begehen und weitermachen, als wäre nichts gewesen, "business as usual". Die Straßenverkehrsordnung hat ja mit der Welt der Politik ebenfalls nichts zu tun.
Es gibt aber in unserem Lande immer noch genug Menschen, die das so nicht akzeptieren.
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