GerichtsurteilTurbo-Student muss Gebühren für Regelstudienzeit bezahlen

Obwohl er nur vier statt elf Semester brauchte, verklagte eine private Hochschule ihren Studenten auf die vollen Studiengebühren. Zu Recht, urteilt ein Gericht.

Der Bankkaufmann Marcel Pohl muss die vollen Gebühren für sein Studium bezahlen, obwohl er weniger als die Hälfte der dafür vorgesehenen Zeit benötigt hat. Das entschied das Amtsgericht in Arnsberg am heutigen Mittwoch.

Die Hochschule für Oekonomie & Management (FOM) hatte gegen ihren ehemaligen Studenten geklagt, weil er nach seiner Exmatrikulation aufgehört hatte zu zahlen. Gut 12.000 Euro berechnet die FOM für einen Bachelorstudiengang, knapp 10.000 Euro für einen Masterstudiengang, aufgeteilt in monatliche Raten.

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Vor Gericht argumentierte Pohl, durch die Exmatrikulation von der Hochschule würden die Verträge gekündigt. Damit sei er nicht mehr verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen. Darüber hinaus habe er durch die kurze Studienzeit nicht alle Leistungen in Anspruch genommen. Da ein Studienabbrecher vorzeitig kündigen könne, müsse ihm das gleiche Recht bei einem vorzeitigen Abschluss zustehen.

Das Gericht entschied gegen ihn. "Die Parteien haben gerade keine Semestergebühren vereinbart, sondern einen verbindlichen Gesamtpreis, der in monatlichen Raten gezahlt werden sollte", hieß es in der Begründung des Urteils. Es komme nicht entscheidend darauf an, ob der Student alle Leistungen der Fachhochschule in Anspruch genommen habe.

Pohls Anwalt erwägt Berufung

Auch dass Pohl seinen Vertrag vorzeitig kündigte, ließ der Richter nicht gelten. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags sei gar nicht möglich gewesen, weil die Fachhochschule durch den Studienabschluss ihre Verpflichtungen erfüllt habe. Mit der Situation eines Studienabbrechers sei der Fall nicht vergleichbar, weil dieser "nicht alle für einen Abschluss notwendigen Leistungen der Fachhochschule in Anspruch genommen" habe.

Pohls Anwalt bleibt anderer Meinung. "Abbrechen ist okay, aber abkürzen nicht – das ist für mich ein unvereinbarer Widerspruch", sagte der Jurist nach Urteilsverkündung. "Der Vertrag hat ein Kündigungsrecht, und von dem hat mein Mandant Gebrauch gemacht." Pohl und sein Anwalt überlegen nun, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

"Wir hatten noch nie einen Studenten, der den Vertrag anders interpretiert hat", hält der Rektor der FOM, Burghard Hermeier, dagegen. "Bei aller Sympathie für Ehrgeizige und Schnellstudenten bin ich froh über das Urteil, weil es vermeidet, dass wir unsere Studiengebühren neu kalkulieren müssen."

Aus Sicht der Hochschule sind die Kosten eines Studiums größenteils nicht zeitabhängig. "Die außergewöhnlichen Bedingungen, die wir mittels der Gebühren schaffen, haben es Herrn Pohl überhaupt erst möglich gemacht, so schnell zu studieren", sagt Hermeier.

Pohl hatte in lediglich vier Semestern Bachelor und Master an der FOM abgelegt. Dabei half ihm der Umstand, dass seine Hochschule über 22 Standorte in ganz Deutschland verfügt; zur richtigen Zeit am richtigen Ort, war es fast immer möglich, einen bestimmten Kurs zu besuchen. Zudem studierte er mit zwei Kommilitonen im Team. Parallel besuchten sie unterschiedliche Veranstaltungen und tauschten sich anschließend über die Inhalte aus.

 
Leserkommentare
  1. Also der Herr rechtsverdreher hat eine seltsamme Weltsicht...

    Der Herr Student hat doch seinen Abschluss bekommen - jemand der das Studium abbricht bekommt dies nicht.
    Wuerde der Student seinen Abschluss nicht annehmen koennte man die Diskussion vielleicht verstehen - aber wenn der Preis ein Festpreis für das Studium ist, dann ist mit dem Abschluss doch wohl der ganze Preis zu zahlen.
    Oder wird einem Handwerker weniger gezahlt wenn er schneller fertig ist? Nich wenn es ein Festpreis für die Arbeit ist.

    4 Leserempfehlungen
  2. Die Leistung ist anzuerkennen. Schade aber, dass wieder nur ein KLischee-Betriebswirt daraus geworden ist, der selbst im Nachhinein -und mit vermutlich nicht ganz üblen Berufs- und Verdienstaussichten- noch die letzten Euros rausquetschen will. Ethos ist eben nichts, was man da erwarten kann.

    Von der Sache her konnte das Gericht gar nicht anders entscheiden. Die Argumentation des Absolventen ist absurd und offensichtlich nur auf seinen Vorteil hin ausgerichtet. Ob er sich damit einen Gefallen getan hat, diese Trickserei pressekundig zu versuchen? Jetzt weiss ja jeder Arbeitgeber, was ihn da erwartet.

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    der junge Mann machen konnte. Denn das ist mMn ein Empfehlung in seiner Zunft. Der Mann ist karriereorientiert (über die Qualität des Studiums kann man sich leider kein Urteil erlauben), hat keine Skrupel und ist bereit Geschäftspartner über den Tisch zu ziehen.

    Also alles Eigenschaften die in der Finanzwelt gebraucht werden, oder warum glauben kommen jetzt immer mehr Betrügereien auf höchstem Level ans Tageslicht.

    Würde ihn als Bankhaus sofort als Drücker ehm Berater anstellen. UN der arbeitet ja schon in Frankfurt.

    Die Kollegen von Spiegel Online sind etwas ausführlicher. Dort wird der Absolvent vollends unsympathisch, mit dem Versuch einer Medienkampagne und entsprechenden zu erwartenden Einnahmen.

    Besonders kurios: Er hat sich der FOM als Werbeträger und Dozent (!) angedient, ist damit aber abgeblitzt, unter anderem, weil der FOM-Chef das schnelle Studium (wenig überraschend) "problematisch" fände. Eine leichte Untertreibung - er mag die Scheine und seinen Abschluss haben, inhaltlich ist es unmöglich, den Stoff in der Zeit zu durchdringen. Für eine Tätigkeit als Betriebswirt, wo es auf Studieninhalte nicht sonderlich ankommt, reicht das. Sich damit als geeignet für eine Dozentenstelle zu halten, zeugt schon von ziemlicher Realitätsferne.

    der junge Mann machen konnte. Denn das ist mMn ein Empfehlung in seiner Zunft. Der Mann ist karriereorientiert (über die Qualität des Studiums kann man sich leider kein Urteil erlauben), hat keine Skrupel und ist bereit Geschäftspartner über den Tisch zu ziehen.

    Also alles Eigenschaften die in der Finanzwelt gebraucht werden, oder warum glauben kommen jetzt immer mehr Betrügereien auf höchstem Level ans Tageslicht.

    Würde ihn als Bankhaus sofort als Drücker ehm Berater anstellen. UN der arbeitet ja schon in Frankfurt.

    Die Kollegen von Spiegel Online sind etwas ausführlicher. Dort wird der Absolvent vollends unsympathisch, mit dem Versuch einer Medienkampagne und entsprechenden zu erwartenden Einnahmen.

    Besonders kurios: Er hat sich der FOM als Werbeträger und Dozent (!) angedient, ist damit aber abgeblitzt, unter anderem, weil der FOM-Chef das schnelle Studium (wenig überraschend) "problematisch" fände. Eine leichte Untertreibung - er mag die Scheine und seinen Abschluss haben, inhaltlich ist es unmöglich, den Stoff in der Zeit zu durchdringen. Für eine Tätigkeit als Betriebswirt, wo es auf Studieninhalte nicht sonderlich ankommt, reicht das. Sich damit als geeignet für eine Dozentenstelle zu halten, zeugt schon von ziemlicher Realitätsferne.

    • tisch
    • 18.07.2012 um 16:14 Uhr

    ... warum für alle hier die Klage so abwegig, ja absurd ist.

    Natürlich kostet der Student der in weniger als der Hälfte der Zeit fertig ist die Uni auch viel weniger. Insofern wäre ein Entgegenkommen hier durchaus angebracht, allein schon um einen weiteren Anreiz zu schaffen zügig das Studium durchzuziehen.

    Aber vermutlich ist den Kommentatoren hier der vermeintliche Streber einfach nur unsympatisch.

    8 Leserempfehlungen
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    Wieso kostet er denn weniger? Die Hochschule muss doch trotzdem für ihn die Infrastruktur vorhalten, damit er seine Leistungen erbringen kann.

    Dozenten halten die Kurse, die er besucht, nicht für lau.
    Professoren nehmen die Prüfungen nicht für umme ab, die er ablegen muss.
    Die Arbeitsmaterialien, die ihm die Hochschule möglicherweise zur Verfügung stellt, sind sicherlich nicht auf Luft gedruckt.
    Räume, Verwaltung, Prüfungsämter, Dokumente... kostet alles.

    Und wenn der Vertrag vorsieht, Abschluss gegen Öre, dann ist es nunmal völlig wurst, wie lange er dafür braucht.

    Auf einen, der 22.000 Öre für einen BWL-Abschluss hinlegt, bin ich sicher nicht neidisch.

    Wenn ich mir ein Auto zu einem Festpreis miete und die Leistung des Vermieters darin besteht, mir das Auto für 1 Woche zur Verfügung zu stellen, ich aber bereits das Auto nach zwei Tagen zurückbringe, muss ich dann nur 2/7 des vereinbarten Preises bezahlen? Natürlich nicht, ich muss die volle Summe bezahlen, da ich die volle Leistung erhalten habe. Die Argumentation, der Autovermieter könnte nun das Auto bereits 5 Tage früher weitervermieten, zieht hier eben nicht. Außer, es wäre vertraglich vereinbart worden.

    Dies wurde es aber im konkreten Fall nicht. Schade für den Studenten, aber gerade als BWLer sollte man im Zivilrecht doch so weit fortgeschritten sein, um solche recht unkomplexen Fälle verstehen zu können. Was für mich dafür spricht - ganz ohne Neid gesprochen - dass er nur für die Prüfungen auswendig gelernt, aber kaum etwas verstanden hat.

    zahlen Sie die trotzdem, auch wenn iht Platz beim Italiener schneller wieder frei wird.
    Er hat an der Privatuni einen Abschluss (=Pizza) gekauft und nicht 8 Semester den Hörsaal (= das Restaurant)) gemietet.

    kürzerer Zeit belegt und absolviert hat, dann hat er die gleiche Anzahl an Leistungen bezogen, wie die anderen. Er hat nicht weniger Leistungen bezogen, sondern diese nur schneller.
    Er hat alles, was zum erfolgreichen Studium zur Verfügung steht, wie alle anderen benutzt. Wieso sollte er weniger als die anderen für die gleiche Leistung bezahlen?

    Die Fragen könnte man alle auch zugunsten des Klägers beantworten, wäre da nicht ein Vertrag, den er unterschrieben hat.

    Die Studenten, die da so schnell fertig wurden haben etwas schönes bewiesen. Ich finde, das ist doch guter Lohn.

    • TimmyS
    • 18.07.2012 um 19:40 Uhr

    Ich weiß was du meinst, aber die FOM ist keine Hochschule im Sinne einer staatlichen Universität, die größtenteils von der öffentlichen Hand gefördert und finanziert wird.

    Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Um es mit WiWi-Worten auszudrücken:

    Der Anteil der Fixkosten ist beim Betrieb einer Hochschule hoch, gerade bei Studiengängen mit hohem Theorieanteil, wo kein Material und Betreuung für die Praktika vonnöten ist. Die Grenzkosten pro Student oder Semester sind dagegen sehr verhältnismäßig sehr gering, und dementsprechend auch der aggregierte Block der variablen Kosten.

    Der Hörsaal muss im Schnitt nur ein bisschen größer sein, eine zusätzliche Klausur muss pro Vorlesung korrigiert werden.
    All das sind aber Kosten, die im vollen Maße anfallen, unabhängig von der Studienlänge. Die Gesamtkosten zu nehmen und dann einfach durch Studenten- und Semesterzahl zu teilen, ist betriebswirtschaftlicher Nonsens.
    Das gilt im Übrigen auch für Langzeitstudenten, die lediglich in diversen Verwaltungsakten herumliegen. Teuer wird es nur dann, wenn ein Student z.B. ein Praktikum verhagelt und wiederholen muss.
    Oder anders gefragt: Welche Posten fallen ganz konkret weg, wenn ein Studium schneller, aber im vollen Umfang absolviert wird?
    (und angenommen werden darf, dass Seminarräume etc. eh nicht immer voll besetzt sind?).

    Worin liegen die Leistungen einer Universität? Doch wohl im Anbieten von Vorlesungen und Seminaren, diversen schriftlichen / mündlichen Prüfungen sowie deren Korrekturen, so dass am Ende ein vernünftiger Studienabschluss zustande kommt. Der Student hat ja nicht weniger an Leistungen in Anspruch genommen, sondern dafür weniger Zeit gebraucht. Zugleich hat er den Vorteil eines früheren Berufseinstiegs und eines deutlich früher erzielbaren höheren Gehaltes. Moralisch ist es wohl unstrittig, dass der Student den vollen Studienbeitrag zahlen sollte. Allerdings hängt dies von der Art des Vertrages mit der Uni ab. Davon also, ob sich die Gebühr im Wesentlichen auf die Studiendauer bezieht oder auf die Leistungserbringung. Das hat das Amtsgericht zugunsten der Uni entschieden. Im übrigen ist der Student schlecht beraten gewesen, mit der Klage überhaupt an die Presse zu gehen. Jeder Arbeitgeber wird nun davon ausgehen, dass er im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht gehen wird. Da habe ich im Berufsleben schon andere erlebt, die sich damit die Karriere versaut haben.

    Wieso kostet er denn weniger? Die Hochschule muss doch trotzdem für ihn die Infrastruktur vorhalten, damit er seine Leistungen erbringen kann.

    Dozenten halten die Kurse, die er besucht, nicht für lau.
    Professoren nehmen die Prüfungen nicht für umme ab, die er ablegen muss.
    Die Arbeitsmaterialien, die ihm die Hochschule möglicherweise zur Verfügung stellt, sind sicherlich nicht auf Luft gedruckt.
    Räume, Verwaltung, Prüfungsämter, Dokumente... kostet alles.

    Und wenn der Vertrag vorsieht, Abschluss gegen Öre, dann ist es nunmal völlig wurst, wie lange er dafür braucht.

    Auf einen, der 22.000 Öre für einen BWL-Abschluss hinlegt, bin ich sicher nicht neidisch.

    Wenn ich mir ein Auto zu einem Festpreis miete und die Leistung des Vermieters darin besteht, mir das Auto für 1 Woche zur Verfügung zu stellen, ich aber bereits das Auto nach zwei Tagen zurückbringe, muss ich dann nur 2/7 des vereinbarten Preises bezahlen? Natürlich nicht, ich muss die volle Summe bezahlen, da ich die volle Leistung erhalten habe. Die Argumentation, der Autovermieter könnte nun das Auto bereits 5 Tage früher weitervermieten, zieht hier eben nicht. Außer, es wäre vertraglich vereinbart worden.

    Dies wurde es aber im konkreten Fall nicht. Schade für den Studenten, aber gerade als BWLer sollte man im Zivilrecht doch so weit fortgeschritten sein, um solche recht unkomplexen Fälle verstehen zu können. Was für mich dafür spricht - ganz ohne Neid gesprochen - dass er nur für die Prüfungen auswendig gelernt, aber kaum etwas verstanden hat.

    zahlen Sie die trotzdem, auch wenn iht Platz beim Italiener schneller wieder frei wird.
    Er hat an der Privatuni einen Abschluss (=Pizza) gekauft und nicht 8 Semester den Hörsaal (= das Restaurant)) gemietet.

    kürzerer Zeit belegt und absolviert hat, dann hat er die gleiche Anzahl an Leistungen bezogen, wie die anderen. Er hat nicht weniger Leistungen bezogen, sondern diese nur schneller.
    Er hat alles, was zum erfolgreichen Studium zur Verfügung steht, wie alle anderen benutzt. Wieso sollte er weniger als die anderen für die gleiche Leistung bezahlen?

    Die Fragen könnte man alle auch zugunsten des Klägers beantworten, wäre da nicht ein Vertrag, den er unterschrieben hat.

    Die Studenten, die da so schnell fertig wurden haben etwas schönes bewiesen. Ich finde, das ist doch guter Lohn.

    • TimmyS
    • 18.07.2012 um 19:40 Uhr

    Ich weiß was du meinst, aber die FOM ist keine Hochschule im Sinne einer staatlichen Universität, die größtenteils von der öffentlichen Hand gefördert und finanziert wird.

    Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Um es mit WiWi-Worten auszudrücken:

    Der Anteil der Fixkosten ist beim Betrieb einer Hochschule hoch, gerade bei Studiengängen mit hohem Theorieanteil, wo kein Material und Betreuung für die Praktika vonnöten ist. Die Grenzkosten pro Student oder Semester sind dagegen sehr verhältnismäßig sehr gering, und dementsprechend auch der aggregierte Block der variablen Kosten.

    Der Hörsaal muss im Schnitt nur ein bisschen größer sein, eine zusätzliche Klausur muss pro Vorlesung korrigiert werden.
    All das sind aber Kosten, die im vollen Maße anfallen, unabhängig von der Studienlänge. Die Gesamtkosten zu nehmen und dann einfach durch Studenten- und Semesterzahl zu teilen, ist betriebswirtschaftlicher Nonsens.
    Das gilt im Übrigen auch für Langzeitstudenten, die lediglich in diversen Verwaltungsakten herumliegen. Teuer wird es nur dann, wenn ein Student z.B. ein Praktikum verhagelt und wiederholen muss.
    Oder anders gefragt: Welche Posten fallen ganz konkret weg, wenn ein Studium schneller, aber im vollen Umfang absolviert wird?
    (und angenommen werden darf, dass Seminarräume etc. eh nicht immer voll besetzt sind?).

    Worin liegen die Leistungen einer Universität? Doch wohl im Anbieten von Vorlesungen und Seminaren, diversen schriftlichen / mündlichen Prüfungen sowie deren Korrekturen, so dass am Ende ein vernünftiger Studienabschluss zustande kommt. Der Student hat ja nicht weniger an Leistungen in Anspruch genommen, sondern dafür weniger Zeit gebraucht. Zugleich hat er den Vorteil eines früheren Berufseinstiegs und eines deutlich früher erzielbaren höheren Gehaltes. Moralisch ist es wohl unstrittig, dass der Student den vollen Studienbeitrag zahlen sollte. Allerdings hängt dies von der Art des Vertrages mit der Uni ab. Davon also, ob sich die Gebühr im Wesentlichen auf die Studiendauer bezieht oder auf die Leistungserbringung. Das hat das Amtsgericht zugunsten der Uni entschieden. Im übrigen ist der Student schlecht beraten gewesen, mit der Klage überhaupt an die Presse zu gehen. Jeder Arbeitgeber wird nun davon ausgehen, dass er im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht gehen wird. Da habe ich im Berufsleben schon andere erlebt, die sich damit die Karriere versaut haben.

  3. Was will der Herr Stundent denn eigentlich gelernt haben?

    Wenn er offensichtlich nichts anderes gemacht hat, also zur rechten Zeit am rechten Prüfungsort gewesen zu sein?

    So etwas ist doch nichts anderes, als die Karikatur eines Studiums.
    Und der Abschluss, den diese 'Hochschule' vergibt ist dann auch nichts anderes als die Karikatur eines Abschlusses.

    kopfschüttelnd

    11 Leserempfehlungen
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    • Zeugma
    • 18.07.2012 um 17:35 Uhr

    @ #6:
    Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass Studiengänge an privaten Hochschulen systembedingt etwas karikaturhaftes haben. Ich zahle da doch immer in Erwartung eines positiven Abschlusses. Hochschulen, die in Konkurrenz zueinander stehen, können gar nicht anders als sich dieser Erwartungshaltung Ihrer zahlenden Kundschaft zu beugen.

    Wer das anders sieht, der ignoriert mE simple Marktmechanismen. Ich habe selbst ein Aufbaustudium absolviert, zwar an einer staatliche Uni, aber als eigenständiger und eigens zu bezahlender (und das nicht zu knapp) Unilehrgang (LL.M.). Der war zwar durchaus anspruchsvoll, aber durchgefallen ist da noch nie jemand. Außerdem sind die Noten so, wie sonst zB in Psychologie oder Biologie: Einser und zweier. Jedenfalls ganz anders als in D in Jura ...

    • Zeugma
    • 18.07.2012 um 17:35 Uhr

    @ #6:
    Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass Studiengänge an privaten Hochschulen systembedingt etwas karikaturhaftes haben. Ich zahle da doch immer in Erwartung eines positiven Abschlusses. Hochschulen, die in Konkurrenz zueinander stehen, können gar nicht anders als sich dieser Erwartungshaltung Ihrer zahlenden Kundschaft zu beugen.

    Wer das anders sieht, der ignoriert mE simple Marktmechanismen. Ich habe selbst ein Aufbaustudium absolviert, zwar an einer staatliche Uni, aber als eigenständiger und eigens zu bezahlender (und das nicht zu knapp) Unilehrgang (LL.M.). Der war zwar durchaus anspruchsvoll, aber durchgefallen ist da noch nie jemand. Außerdem sind die Noten so, wie sonst zB in Psychologie oder Biologie: Einser und zweier. Jedenfalls ganz anders als in D in Jura ...

  4. Wie kann ich das verstehen? Er hat statt, 5 Jahre nur 1,5 Jahre gebraucht? Soll jetzt aber für 5 Jahre bezahlen? Also ist es dann auch so, wenn jemand 7 Jahre brauch statt 5, kann er dann mit Kost und Logie, für Lau, Studieren? So gehts doch nicht, weil das wäre ja ein Präzedenzfall, der die Bundesgerichte mit einer Klagewelle , der nicht so lernfähigen überfluten würde. Weil gleiches muss schon, für jede, Bildungsgeschwindigkeit gelten. Der eine der langsammer ist, sollte, den ausgleich schaffen, füre den der schneller ist im lernen. Mit dem Hanwerker, würde man dann übrigens richtig garnicht mehr trinkgeldgeben, um den vergleich mit dem Maurer mal zu bringen.

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    • wauzi
    • 18.07.2012 um 21:44 Uhr

    braucht 3.person singular

    • wauzi
    • 18.07.2012 um 21:44 Uhr

    braucht 3.person singular

  5. Wieso kostet er denn weniger? Die Hochschule muss doch trotzdem für ihn die Infrastruktur vorhalten, damit er seine Leistungen erbringen kann.

    Dozenten halten die Kurse, die er besucht, nicht für lau.
    Professoren nehmen die Prüfungen nicht für umme ab, die er ablegen muss.
    Die Arbeitsmaterialien, die ihm die Hochschule möglicherweise zur Verfügung stellt, sind sicherlich nicht auf Luft gedruckt.
    Räume, Verwaltung, Prüfungsämter, Dokumente... kostet alles.

    Und wenn der Vertrag vorsieht, Abschluss gegen Öre, dann ist es nunmal völlig wurst, wie lange er dafür braucht.

    Auf einen, der 22.000 Öre für einen BWL-Abschluss hinlegt, bin ich sicher nicht neidisch.

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