Gerichtsurteil: Turbo-Student muss Gebühren für Regelstudienzeit bezahlen
Obwohl er nur vier statt elf Semester brauchte, verklagte eine private Hochschule ihren Studenten auf die vollen Studiengebühren. Zu Recht, urteilt ein Gericht.
Der Bankkaufmann Marcel Pohl muss die vollen Gebühren für sein Studium bezahlen, obwohl er weniger als die Hälfte der dafür vorgesehenen Zeit benötigt hat. Das entschied das Amtsgericht in Arnsberg am heutigen Mittwoch.
Die Hochschule für Oekonomie & Management (FOM) hatte gegen ihren ehemaligen Studenten geklagt, weil er nach seiner Exmatrikulation aufgehört hatte zu zahlen. Gut 12.000 Euro berechnet die FOM für einen Bachelorstudiengang, knapp 10.000 Euro für einen Masterstudiengang, aufgeteilt in monatliche Raten.
Vor Gericht argumentierte Pohl, durch die Exmatrikulation von der Hochschule würden die Verträge gekündigt. Damit sei er nicht mehr verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen. Darüber hinaus habe er durch die kurze Studienzeit nicht alle Leistungen in Anspruch genommen. Da ein Studienabbrecher vorzeitig kündigen könne, müsse ihm das gleiche Recht bei einem vorzeitigen Abschluss zustehen.
Das Gericht entschied gegen ihn. "Die Parteien haben gerade keine Semestergebühren vereinbart, sondern einen verbindlichen Gesamtpreis, der in monatlichen Raten gezahlt werden sollte", hieß es in der Begründung des Urteils. Es komme nicht entscheidend darauf an, ob der Student alle Leistungen der Fachhochschule in Anspruch genommen habe.
Pohls Anwalt erwägt Berufung
Auch dass Pohl seinen Vertrag vorzeitig kündigte, ließ der Richter nicht gelten. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags sei gar nicht möglich gewesen, weil die Fachhochschule durch den Studienabschluss ihre Verpflichtungen erfüllt habe. Mit der Situation eines Studienabbrechers sei der Fall nicht vergleichbar, weil dieser "nicht alle für einen Abschluss notwendigen Leistungen der Fachhochschule in Anspruch genommen" habe.
Pohls Anwalt bleibt anderer Meinung. "Abbrechen ist okay, aber abkürzen nicht – das ist für mich ein unvereinbarer Widerspruch", sagte der Jurist nach Urteilsverkündung. "Der Vertrag hat ein Kündigungsrecht, und von dem hat mein Mandant Gebrauch gemacht." Pohl und sein Anwalt überlegen nun, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
"Wir hatten noch nie einen Studenten, der den Vertrag anders interpretiert hat", hält der Rektor der FOM, Burghard Hermeier, dagegen. "Bei aller Sympathie für Ehrgeizige und Schnellstudenten bin ich froh über das Urteil, weil es vermeidet, dass wir unsere Studiengebühren neu kalkulieren müssen."
Aus Sicht der Hochschule sind die Kosten eines Studiums größenteils nicht zeitabhängig. "Die außergewöhnlichen Bedingungen, die wir mittels der Gebühren schaffen, haben es Herrn Pohl überhaupt erst möglich gemacht, so schnell zu studieren", sagt Hermeier.
Pohl hatte in lediglich vier Semestern Bachelor und Master an der FOM abgelegt. Dabei half ihm der Umstand, dass seine Hochschule über 22 Standorte in ganz Deutschland verfügt; zur richtigen Zeit am richtigen Ort, war es fast immer möglich, einen bestimmten Kurs zu besuchen. Zudem studierte er mit zwei Kommilitonen im Team. Parallel besuchten sie unterschiedliche Veranstaltungen und tauschten sich anschließend über die Inhalte aus.








Entfernt. Die Redaktion/ls
Was ich im Artikel und allen Kommentaren nicht erfahren habe, ist die Frage, ob dieser Festpreis auch gilt, wenn die Studiendauer überschritten wird, oder ob dann weitere Kosten entstehen. Das ist m.E. das A&O der ganzen Angelegenheit.
Natürlich kostet überziehen. Steht in den Verträgen der FOM drinn. Wurde vor einiger ZEIT auch beschrieben.
Aber dann wird argumentiert dass dies ja nur extraordentliche Kosten verursacht durch den Studenten sind.
Und ich fände es nur fair, wenn es jetzt im Gegenzug auch nichts kosten würde, in gewissem Maße zu überziehen. Schließlich handelt es sich ja zumindest im Fall des Blitzstudentens um eine "Leistung zum Festpreis" und die Verweildauer hat nur geringen Einfluss auf die Kosten.
Immerhin steht Pohl nicht ganz schlecht da, denn er hat durch sein Verhalten immer noch etwas wichtiges auf seiner Seite: die Zeit. Dadurch, dass er in 4 statt 11 Semestern fertig geworden ist, kann er schneller in den Beruf einsteigen. Angenommen, er hat ein Einstiegsgehalt von 30 Mille brutto. In diesem Fall dürfte er, wenn er vernünftig haushaltet, den Restbetrag innerhalb eines Jahres abgearbeitet haben und nach den restlichen "7 Semestern" wesentlich besser dastehen als seine Kommilitonen mit Regelstudienzeit.
Natürlich kostet überziehen. Steht in den Verträgen der FOM drinn. Wurde vor einiger ZEIT auch beschrieben.
Aber dann wird argumentiert dass dies ja nur extraordentliche Kosten verursacht durch den Studenten sind.
Und ich fände es nur fair, wenn es jetzt im Gegenzug auch nichts kosten würde, in gewissem Maße zu überziehen. Schließlich handelt es sich ja zumindest im Fall des Blitzstudentens um eine "Leistung zum Festpreis" und die Verweildauer hat nur geringen Einfluss auf die Kosten.
Immerhin steht Pohl nicht ganz schlecht da, denn er hat durch sein Verhalten immer noch etwas wichtiges auf seiner Seite: die Zeit. Dadurch, dass er in 4 statt 11 Semestern fertig geworden ist, kann er schneller in den Beruf einsteigen. Angenommen, er hat ein Einstiegsgehalt von 30 Mille brutto. In diesem Fall dürfte er, wenn er vernünftig haushaltet, den Restbetrag innerhalb eines Jahres abgearbeitet haben und nach den restlichen "7 Semestern" wesentlich besser dastehen als seine Kommilitonen mit Regelstudienzeit.
Natürlich kostet überziehen. Steht in den Verträgen der FOM drinn. Wurde vor einiger ZEIT auch beschrieben.
Aber dann wird argumentiert dass dies ja nur extraordentliche Kosten verursacht durch den Studenten sind.
NAch dem 3 Semster über die Regelstudienzeit hinweg kostet es!
NAch dem 3 Semster über die Regelstudienzeit hinweg kostet es!
NAch dem 3 Semster über die Regelstudienzeit hinweg kostet es!
@ #6:
Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass Studiengänge an privaten Hochschulen systembedingt etwas karikaturhaftes haben. Ich zahle da doch immer in Erwartung eines positiven Abschlusses. Hochschulen, die in Konkurrenz zueinander stehen, können gar nicht anders als sich dieser Erwartungshaltung Ihrer zahlenden Kundschaft zu beugen.
Wer das anders sieht, der ignoriert mE simple Marktmechanismen. Ich habe selbst ein Aufbaustudium absolviert, zwar an einer staatliche Uni, aber als eigenständiger und eigens zu bezahlender (und das nicht zu knapp) Unilehrgang (LL.M.). Der war zwar durchaus anspruchsvoll, aber durchgefallen ist da noch nie jemand. Außerdem sind die Noten so, wie sonst zB in Psychologie oder Biologie: Einser und zweier. Jedenfalls ganz anders als in D in Jura ...
zahlen Sie die trotzdem, auch wenn iht Platz beim Italiener schneller wieder frei wird.
Er hat an der Privatuni einen Abschluss (=Pizza) gekauft und nicht 8 Semester den Hörsaal (= das Restaurant)) gemietet.
und was macht der abbrecher?
lässt die angebissene pizza zurückgehen?
warum verlangt die uni von einem abbrecher geringere gebühren?
wofür wird gezahlt?
für die abgesessene zeit oder den abschluss?
das hat der honorarkonsul lässiger geregelt.
und was macht der abbrecher?
lässt die angebissene pizza zurückgehen?
warum verlangt die uni von einem abbrecher geringere gebühren?
wofür wird gezahlt?
für die abgesessene zeit oder den abschluss?
das hat der honorarkonsul lässiger geregelt.
Nach meiner Meinung hat die Hochschule alles geboten, wozu sie sich verpflichtet hat!
Inklusive Abschluss!
Ob und wie Herr Pohl sich der Angebote bedient hat - persönlich, oder mithilfe von Kommilitonen - ist seine Sache!
Dennoch kann ich ein gerüttelt Maß an Sympathie für Herrn Pohl nicht verhehlen. Sein Fleiß und seine Strategie verdienen Anerkennung.
Vielleicht sollte die Hochschule ihre Verträge im Sinne der Turbo-Studenten überdenken und überarbeiten!
Und ich fände es nur fair, wenn es jetzt im Gegenzug auch nichts kosten würde, in gewissem Maße zu überziehen. Schließlich handelt es sich ja zumindest im Fall des Blitzstudentens um eine "Leistung zum Festpreis" und die Verweildauer hat nur geringen Einfluss auf die Kosten.
Immerhin steht Pohl nicht ganz schlecht da, denn er hat durch sein Verhalten immer noch etwas wichtiges auf seiner Seite: die Zeit. Dadurch, dass er in 4 statt 11 Semestern fertig geworden ist, kann er schneller in den Beruf einsteigen. Angenommen, er hat ein Einstiegsgehalt von 30 Mille brutto. In diesem Fall dürfte er, wenn er vernünftig haushaltet, den Restbetrag innerhalb eines Jahres abgearbeitet haben und nach den restlichen "7 Semestern" wesentlich besser dastehen als seine Kommilitonen mit Regelstudienzeit.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren