Ministerin Schavan: "Meine Dissertation ist kein Plagiat"
Die Forschungsministerin hat sich gegen das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels verteidigt. Bildungsexperten verlangen eine Reform der Plagiatsprüfung.
Nachdem die Universität Düsseldorf ein formelles Plagiatsverfahren gegen sie eröffnet hat, verteidigt sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erneut. Schavan hofft auf eine Entlastung von dem Verdacht, sie habe in ihrer Doktorarbeit Zitate nicht gekennzeichnet. Sie habe sich in den acht Monaten seit Bekanntwerden der Vorwürfe intensiv mit dem Text ihrer Dissertation befasst und mit zahlreichen Fachwissenschaftlern gesprochen, ließ Schavan mitteilen. Sie sehe sich dadurch in ihrer Überzeugung bestärkt, "dass meine Dissertation kein Plagiat ist".
Nach der Entscheidung der Universität wurde Kritik am Umgang mit solchen Fällen laut. Fachleute bemängeln, dass es keine einheitlichen Regelungen für den Umgang damit gibt, die Verfahren also je nach Hochschule anders gehandhabt werden. "Wir haben die Situation, dass an deutschen Universitäten in diesen Fragen unterschiedliche Verfahrensregeln gelten", sagte die Grünen-Bildungspolitikerin Krista Sager im Deutschlandfunk.
Was etwa an einer Hochschule keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich zieht, könnte woanders strafrechtlich relevant sein: "Es war zum Beispiel reiner Zufall, dass zu Guttenberg sich in Bayreuth nicht strafbar gemacht hat", sagte Sager. Denn in Bayreuth habe der ehemalige Verteidigungsminister nur eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben müssen, an einer anderen Universität wäre womöglich eine eidesstattliche Erklärung nötig gewesen. Auch bei Gutachten gingen die Universitäten nach eigenen Regeln vor.
Auch die Vorsitzende der Liberalen Hochschulgruppen (LHG), Josephine Dietzsch, forderte klare Regeln für die Untersuchung von Plagiatsvermutungen. "Es muss ein seriöses Verfahren geben, in das alle Beteiligten angemessen eingebunden werden", sagte sie.
Der Ministerin wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit mit dem Titel Person und Gewissen getäuscht zu haben, ihr droht darum die Aberkennung ihres Doktortitels. Der Fakultätsrat der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, an der Schavan 1980 promoviert hatte, leitete am Dienstag ein formelles Verfahren zum Titelentzug ein. Das bedeutet aber noch nicht, dass Schavan ihren Titel verliert: Der Ausgang des Verfahrens sei offen, hieß es. Das Gremium war in seiner Entscheidung einem Gutachten der Promotionskommission der Universität gefolgt.
Schavan sagte, sie hoffe, "dass mit der Eröffnung eines ergebnisoffenen Verfahrens jetzt auch verbunden ist, externe Fachgutachten einzuholen". Sie sei davon überzeugt, "dass die unbegründeten Plagiatsvorwürfe ausgeräumt werden".
Einsatz unabhängiger Experten gefordert
Bei dieser Forderung wird sie unterstützt: Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Kretschmer, verlangte den Einsatz unabhängiger Experten. "Es ist höchste Zeit, dass die Universität Düsseldorf endlich unabhängigen Expertenrat einholt", sagte er. In der Vergangenheit sei nicht immer fair mit der Bildungsministerin umgegangen worden. "Das Hauptverfahren bietet jetzt die Möglichkeit, mit Ruhe und Sorgfalt zu prüfen und Versäumtes nachzuholen."
Der Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Jan-Hendrik Olbertz, bezeichnete es in der Berliner Morgenpost als zwingend, "dass ein zweites, unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben wird". Olbertz kritisierte das Vorgehen der Universität Düsseldorf, die seit Monaten die Vorwürfe prüft. Das nun eingeleitete Verfahren biete aber die Chance einer Klärung. "Vielleicht nimmt es damit den geordneten Verlauf, den ich bisher nicht habe erkennen können", sagte er.








Die Arbeit von Frau Schavan ist sicherlich anders als die von Herrn von und zu G. kein Plagiat; sie hat nicht seitenweise wortwörtlich abgeschrieben sondern nur einzelne Sätze wörtlich und bei zahlreichen Absätzen bis kürzeren Passagen die Herkunft des Textes verschleiert. Für reine handwerkliche Mängel und Zitierfehler scheinen mir die Stellen zu viele und zu umfangreich zu sein. Eine sehr problematische Situation: Im Grunde genommen kann man sinnvoll und ohne die Wissenschaft gleich zu verraten beide Positionen vertreten, dass sie ihren Titel behalten darf oder dass er ihr aberkannt wird. In der Kommission möchte ich nicht sitzen... Ungünstig ist aber, dass gerade dadurch, dass man hier zweierlei Meinung vertreten kann, die Sache wesentlich mehr Medienaufmerksamkeit als manches richtige Plagiat bekommt.
dass Schavans Dissertation nicht die "Qualtität" von zu Guttenberg hat.
Aber die Frage, ob sie unter diesen Umständen den Doktortitel weiter führen darf, stellt sich m.E. trotzdem nicht:
Es ist ja nicht so, dass die Voraussetzung für einen Doktortitel darin besteht, nicht zu plagiieren (das sollte der Mindeststandard sein!)
Es gibt auch schlicht ungenügende Leistungen (dabei wird eben auch auf die Arbeitsweise abgestellt), die zur Folge haben, dass es den begehrten Titel eben nicht gibt.
Der Entzug des Titels ist dabei keine Strafe, sondern nur logische Konsequenz, da eben keine titelwürdige Arbeit eingereicht wurde.
dass Schavans Dissertation nicht die "Qualtität" von zu Guttenberg hat.
Aber die Frage, ob sie unter diesen Umständen den Doktortitel weiter führen darf, stellt sich m.E. trotzdem nicht:
Es ist ja nicht so, dass die Voraussetzung für einen Doktortitel darin besteht, nicht zu plagiieren (das sollte der Mindeststandard sein!)
Es gibt auch schlicht ungenügende Leistungen (dabei wird eben auch auf die Arbeitsweise abgestellt), die zur Folge haben, dass es den begehrten Titel eben nicht gibt.
Der Entzug des Titels ist dabei keine Strafe, sondern nur logische Konsequenz, da eben keine titelwürdige Arbeit eingereicht wurde.
dass Schavans Dissertation nicht die "Qualtität" von zu Guttenberg hat.
Aber die Frage, ob sie unter diesen Umständen den Doktortitel weiter führen darf, stellt sich m.E. trotzdem nicht:
Es ist ja nicht so, dass die Voraussetzung für einen Doktortitel darin besteht, nicht zu plagiieren (das sollte der Mindeststandard sein!)
Es gibt auch schlicht ungenügende Leistungen (dabei wird eben auch auf die Arbeitsweise abgestellt), die zur Folge haben, dass es den begehrten Titel eben nicht gibt.
Der Entzug des Titels ist dabei keine Strafe, sondern nur logische Konsequenz, da eben keine titelwürdige Arbeit eingereicht wurde.
"Da hilft nur, alle Abschlussarbeiten nach gleichem Standard zu prüfen. Das muss dann wegen des Aufwandes sicherlich durch Software geschehen - wenn genug Quellen digital verfügbar sind sollte das aber technisch machbar sein."
Ich werde nicht müde zu betonen, dass bisher eigentlich nur die Personen "hoch gegangen" sind, die ganz offensichtlich direkt abgeschrieben haben, ohne entsprechend zu zitieren.
Viel spannenderer ist jedoch die Frage, wer in seiner Dissertation Gedankengänge, Schlussfolgerungen und ggf. sogar (leicht abgewandelte) Versuche übernommen hat und dabei den Text geschickt umformuliert hat.
Ich bin mir sicher, dass bisher nur die größten Schlamper und Dilettanten aufgeflogen sind. Es gibt sicherlich viele, die sich zumindest die Mühe gemacht haben, ihre Dissertation geschickt(!) umzuformulieren bzw. auch die Gliederung und was sonst noch alles so dazu gehört, so geändert zu haben, dass man auf dem ersten Blick kein Plagiat erkennen kann. - So etwas auszuheben ist bedeutend schwieriger und kann (bisher) kaum durch Software geschehen. Man müsste hierzu schon sehr viele Dissertationen intensiv durchgearbeitet haben um ein Plagiat zu erkennen. Wer schon einmal wissenschaftlich gearbeitet hat weiß, dass das nahezu unmöglich ist.
Und an alle Besserwisser ohne akademischen Hintergrund: Man kann von einem Promotionsbetreuer (Doktorvater) nicht realistisch(!) verlangen, dass er sämtliche Literatur zu seinem Fachgebiet kennt bzw. er eigenständig jedes Zitat prüft.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Promotion stattfinden kann?
Gegen welche Kriterien muss verstoßen worden sein, damit diese Promotion ungültig wird?
Es kann nur einen Standart bundesweit geben.
Gut wäre es, zu beginnen, diesen Standart einzuführen.
Es kann nicht sein, dass Herr Gutenberg sich an Universität A strafbar gemacht hätte und an Universität B nur einen "Kavaliersdelikt" begangen hat.
Da der Promotionsstandart, den Frau Schavan zu erfüllen hatte, mir nicht deutliche geworden ist, kann ich auch zur möglichen Ablehnung ihr wissenschaftlichen Arbeit nichts sagen.
Die Diskussion leidet darunter, dass der Begriff "Plagiat" im Moment auch für unsauberes Zitieren verwendet wird. Ein Plagiat ist ein Werk oder eine Passage, in dem der jetzige Autor fälschlicherweise behauptet oder den klaren Eindruck erweckt, übernommene Gedanken seien original vom ihm selbst.
Aber nicht jeder, der formell unsauber zitiert, plagiiert. Denn vielfach geht aus dem Kontext eindeutig und klar hervor, dass der jetzige Autor nicht behauptet, die Gedanken seien von ihm. In einem Kapitel beispielsweise, das der Autor eindeutig der Zusammenfassung der historischen Debatte widmet, kann ein vernünftiger Leser nicht annehmen, bestimmte Aussagen seien originale Ideen des jetzigen Autors. Nur jemand, der diese Passagen aus dem Zusammenhang reißt (wie es die Plagiatssoftware tut), kann diesen Eindruck haben.
Was ich bisher über diesen Fall gelesen habe, ist Frau Schavan *vielleicht* des ungenauen Zitierens, und zwar "ungenau" nach heutigen, aber wohl nicht nach damaligen Standards", schuldig, aber nicht des Plagiierens.
Diese Frage ist schon beantwortet und erfordert daher eigentlich keine Entgegnung. Durch die anonyme Redaktionsempfehlung aber wird ihr nun besonderes Gewicht verliehen.
Daher zur Richtigstellung: Wenn jemand in einem Kapitel, das eine Zusammenfassung einer historischen Debatte enthält, fremde Zusammenfassungen dieser historischen Debatte hernimmt. Und wenn derjenige aus einem solchen Buch abschreibt, dann täuscht er. Es wurde unter anderem vom Philosophischen Fakultätentag besonders betont, dass ein solches Vorgehen auch vor 30 Jahren nicht erlaubt war.
http://idw-online.de/de/n...
Das Aneignen fremder Leute wissenschaftlicher Leistungen, dass man z.B. auf einer Seite die Zusammenfassung einer historischen Debatte inkl. der angeblich(!) dazu gelesenen Quellen einfach abschreibt, so dass es so aussieht, als hätte man das selbst erarbeitet, ausgewertet, Zitate ausgesucht, das ist eine Täuschung. Und "unsauberes Zitieren" ist eine Verharmlosung. Schauen Sie sich zum Beispiel das an:
http://de.vroniplag.wikia...
Hier hat Frau Schavan die Quelle Nowak überhaupt nicht angegeben. Es liegt mitnichten ein "unsauberes Zitieren" vor. Sie hat einfach die wissenschaftliche Arbeit von Nowak abgeschrieben und gibt sie als eigene aus.
Diese Frage ist schon beantwortet und erfordert daher eigentlich keine Entgegnung. Durch die anonyme Redaktionsempfehlung aber wird ihr nun besonderes Gewicht verliehen.
Daher zur Richtigstellung: Wenn jemand in einem Kapitel, das eine Zusammenfassung einer historischen Debatte enthält, fremde Zusammenfassungen dieser historischen Debatte hernimmt. Und wenn derjenige aus einem solchen Buch abschreibt, dann täuscht er. Es wurde unter anderem vom Philosophischen Fakultätentag besonders betont, dass ein solches Vorgehen auch vor 30 Jahren nicht erlaubt war.
http://idw-online.de/de/n...
Das Aneignen fremder Leute wissenschaftlicher Leistungen, dass man z.B. auf einer Seite die Zusammenfassung einer historischen Debatte inkl. der angeblich(!) dazu gelesenen Quellen einfach abschreibt, so dass es so aussieht, als hätte man das selbst erarbeitet, ausgewertet, Zitate ausgesucht, das ist eine Täuschung. Und "unsauberes Zitieren" ist eine Verharmlosung. Schauen Sie sich zum Beispiel das an:
http://de.vroniplag.wikia...
Hier hat Frau Schavan die Quelle Nowak überhaupt nicht angegeben. Es liegt mitnichten ein "unsauberes Zitieren" vor. Sie hat einfach die wissenschaftliche Arbeit von Nowak abgeschrieben und gibt sie als eigene aus.
von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auf Verdacht muss man also schon seinen Posten räumen. Wenn man diesen Faden weiterspinnt, so reicht dann ja bereits ein Verdacht im normalen Berufsleben für eine Beurlaubung (+immer bestehende Zweifel).
Auf Verdacht, dass einen die Frau betrügt, sollte man sich lieber gleich scheiden lassen. Auf Verdacht, dass ein Kind abgeschrieben hat in der Klasse, sollte es gleich einen Schulverweis erhalten. Man kann so vieles auf Verdacht machen und es ist großartig, dass wir ein System haben, welches nicht auf Verdachtsmomenten, sondern klaren Fakten und Beweisen beruht. Wenn sie plagiert hat und es nachgewiesen wird, dann wäre es richtig, wenn sie zurücktritt. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, wie in jedem normalen juristischen Verfahren.
... ist relativ schlicht.
1. Es gibt keinen "Plagiatsstraftatbestand", daher kann er auch nicht verjähren.
2. Eine Doktorarbeit ist eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit. Sie muß daher "auf immer und ewig" der Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Relevanz unterliegen.
Diese Frage ist schon beantwortet und erfordert daher eigentlich keine Entgegnung. Durch die anonyme Redaktionsempfehlung aber wird ihr nun besonderes Gewicht verliehen.
Daher zur Richtigstellung: Wenn jemand in einem Kapitel, das eine Zusammenfassung einer historischen Debatte enthält, fremde Zusammenfassungen dieser historischen Debatte hernimmt. Und wenn derjenige aus einem solchen Buch abschreibt, dann täuscht er. Es wurde unter anderem vom Philosophischen Fakultätentag besonders betont, dass ein solches Vorgehen auch vor 30 Jahren nicht erlaubt war.
http://idw-online.de/de/n...
Das Aneignen fremder Leute wissenschaftlicher Leistungen, dass man z.B. auf einer Seite die Zusammenfassung einer historischen Debatte inkl. der angeblich(!) dazu gelesenen Quellen einfach abschreibt, so dass es so aussieht, als hätte man das selbst erarbeitet, ausgewertet, Zitate ausgesucht, das ist eine Täuschung. Und "unsauberes Zitieren" ist eine Verharmlosung. Schauen Sie sich zum Beispiel das an:
http://de.vroniplag.wikia...
Hier hat Frau Schavan die Quelle Nowak überhaupt nicht angegeben. Es liegt mitnichten ein "unsauberes Zitieren" vor. Sie hat einfach die wissenschaftliche Arbeit von Nowak abgeschrieben und gibt sie als eigene aus.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren