Plagiatsaffäre: Uni Düsseldorf eröffnet Verfahren gegen Schavan
Bildungsministerin Annette Schavan droht der Verlust ihrer Doktorwürde. Der Fakultätsrat hat entschieden, ihre Dissertation formell auf Plagiate prüfen zu lassen.
Die Universität Düsseldorf eröffnet ein Verfahren, dass eine Aberkennung des Doktortitels von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) prüfen soll. Das teilte der Vorsitzende des zuständigen Fakultätsrats, Bruno Bleckmann, mit. Das Gremium folgte damit der Empfehlung der Promotionskommission, die als Vorinstanz die aus dem Jahr 1980 stammende Dissertation geprüft hatte.
Der Fakultätsrat habe in geheimer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Einleitung des Hauptverfahrens gestimmt, sagte Bleckmann. "Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Verfahren ergebnisoffen ist." Für den 5. Februar sei eine weitere Sitzung des Fakultätsrats angesetzt. Dann werde darüber beraten, ob das Verfahren fortgesetzt wird.
Am Ende des Verfahrens wird das Gremium eine Entscheidung für oder gegen den Titelentzug fällen. Gegen eine mögliche Aberkennung ihres Doktortitels könnte Schavan dann innerhalb eines Monats vor Gericht klagen.
Der Ministerin wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit zum Thema Person und Gewissen getäuscht zu haben. Schavan hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.
Im April vergangenen Jahres tauchten auf der Website schavanplag anonyme Plagiatsvorwürfe gegen die Ministerin auf. An 60 bis 70 Stellen der Arbeit wollen Plagiatsjäger nicht sauber ausgewiesene Quellen entdeckt oder Verstöße gegen wissenschaftliche Standards ausgemacht haben. Die Dissertation der damals 25-jährigen Studentin Schavan wurde mit der Note magna cum laude (sehr gut) bewertet. Es ist Schavans einziger Studienabschluss.









... einige toben jetzt wie Rumpelstilzchen um das eigentliche Feuer herum!
Für die Ministerin gilt - wie für alle anderen - zunächst die Unschuldsvermutung.
Sollte sie allerdings nur "ausversehen" abgeschrieben haben, gilt auch die Unfähigkeitsvermutung.
Auch ein guter Rücktrittsgrund für den Leuchtturm im vertrocknenden Meer der deutschen Bildung.
der hier wohl nicht gefragt ist.
Wenn von 15 Mitgliedern des Fakultätsrats das Aberkennungsverfahren ohne eine einzige Gegenstimme in geheimer Abstimmung eingeleitet wird, dürfen wir schon eine gewisse Wertung vornehmen.
Dass betont wird, dass das Verfahren ergebnisoffen ist, ist aus juristischen Gründen natürlich unerlässlich.
der hier wohl nicht gefragt ist.
Wenn von 15 Mitgliedern des Fakultätsrats das Aberkennungsverfahren ohne eine einzige Gegenstimme in geheimer Abstimmung eingeleitet wird, dürfen wir schon eine gewisse Wertung vornehmen.
Dass betont wird, dass das Verfahren ergebnisoffen ist, ist aus juristischen Gründen natürlich unerlässlich.
Der Aufwand ist sicher groß, dient aber gerade der Gerechtigkeit.
Der Aufwand ist bei den Ansprüchen, die wir an eine Ministerin für Wissenschaft und Bildung anlegen müssen allemal gerechtfertig.
Frau Professor Doktor Schavan könnte den Aufwand natürlich vermeiden, wenn sie auf Ihren Doktor gleich verzichtet.
Ihre Idee, die Doktorarbeiten derjenigen zu überprüfen, die nun das Verfahren eingeleitet haben, ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Fangen Sie heute noch an, Sie haben viel zu tun.
Zutreffend ist Ihre Meinung, dass die Sache wohl nicht hochgekommen wäre, wenn es sich nicht um eine Ministerin handeln würde, die gerade für diese Sachen zuständig ist. Aber gerade aus diesem Grund war es auch nötig.
Und zur politischen Farbenlehre: Meinen Sie wirklich, von 15 Mitgliedern dieses Gremiums, von dem sich lediglich einer der Stimme enthalten, also nicht gegengestimmt hat, wäre kein einziger von der gleichen Farbe wie Frau Professor Doktor Schavan?
unterliegt in einem Jahrzehnte lang fast ununterbrochen sozialdemokratisch geführten Land selbstverständlich hinsichtlich der Berufungen auch einer politischen Farbenlehre. Seien wir doch nicht naiv.
konny2012: "Und zur politischen Farbenlehre: Meinen Sie wirklich, von 15 Mitgliedern dieses Gremiums, von dem sich lediglich einer der Stimme enthalten, also nicht gegengestimmt hat, wäre kein einziger von der gleichen Farbe wie Frau Professor Doktor Schavan?"
Die Kommission, deren Vorsitzender zugleich einziger Gutachter war, ferner Vizedekan ist, besteht keineswegs aus Personen, die man unabhängigen Richtern gleichsetzen könnte.
Der grosse Ausschuss könnte möglicherweise farbenfroh sein, verlässt sich aber regelmässig auf die korrekt empfehlende Kommission. Sein Zögern dürfte unter andferem dem Umstand geschuldet sein, dass es auch Rechtsauffassungen gibt, die das gesamte bisherige Verfahren fürnicht rechtsstaatlich einwandfrei halten.
Was ich nicht verstehe: Immer wieder wird versucht, diese rechtsstaatliche Bedenklichkeit ein wenig fortzuschieben. Vielleicht steht da die Person Schavan zu sehr im Vordergrund. Die Rechtsstaatlichkeit ist aber für alle Entscheidung konstituierend. Man sollte nicht warten, bis das Problem schwindenden Bewusstseins dafür einen selbst trifft. An dieser Stelle geht die Sache über den konkreten Fall weit hinaus.
unterliegt in einem Jahrzehnte lang fast ununterbrochen sozialdemokratisch geführten Land selbstverständlich hinsichtlich der Berufungen auch einer politischen Farbenlehre. Seien wir doch nicht naiv.
konny2012: "Und zur politischen Farbenlehre: Meinen Sie wirklich, von 15 Mitgliedern dieses Gremiums, von dem sich lediglich einer der Stimme enthalten, also nicht gegengestimmt hat, wäre kein einziger von der gleichen Farbe wie Frau Professor Doktor Schavan?"
Die Kommission, deren Vorsitzender zugleich einziger Gutachter war, ferner Vizedekan ist, besteht keineswegs aus Personen, die man unabhängigen Richtern gleichsetzen könnte.
Der grosse Ausschuss könnte möglicherweise farbenfroh sein, verlässt sich aber regelmässig auf die korrekt empfehlende Kommission. Sein Zögern dürfte unter andferem dem Umstand geschuldet sein, dass es auch Rechtsauffassungen gibt, die das gesamte bisherige Verfahren fürnicht rechtsstaatlich einwandfrei halten.
Was ich nicht verstehe: Immer wieder wird versucht, diese rechtsstaatliche Bedenklichkeit ein wenig fortzuschieben. Vielleicht steht da die Person Schavan zu sehr im Vordergrund. Die Rechtsstaatlichkeit ist aber für alle Entscheidung konstituierend. Man sollte nicht warten, bis das Problem schwindenden Bewusstseins dafür einen selbst trifft. An dieser Stelle geht die Sache über den konkreten Fall weit hinaus.
"Die Universität Düsseldorf eröffnet ein Verfahren, dass eine Aberkennung des Doktortitels von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) prüfen soll."
Es muss heißen: eröffnet ein Verfahren, das (Relativ- Pronomen im Neutrum)....
Dann muss Ihr Satz natürlich korrekt so lauten: "Es muss heißen: Eröffnet ein Verfahren, das (Relativ- Pronomen im Neutrum)...."
Hinter dem Doppelpunkt muss hier mit Großbuchstaben begonnen werden, jedenfalls nach Duden.
Dann muss Ihr Satz natürlich korrekt so lauten: "Es muss heißen: Eröffnet ein Verfahren, das (Relativ- Pronomen im Neutrum)...."
Hinter dem Doppelpunkt muss hier mit Großbuchstaben begonnen werden, jedenfalls nach Duden.
der hier wohl nicht gefragt ist.
Wenn von 15 Mitgliedern des Fakultätsrats das Aberkennungsverfahren ohne eine einzige Gegenstimme in geheimer Abstimmung eingeleitet wird, dürfen wir schon eine gewisse Wertung vornehmen.
Dass betont wird, dass das Verfahren ergebnisoffen ist, ist aus juristischen Gründen natürlich unerlässlich.
unterliegt in einem Jahrzehnte lang fast ununterbrochen sozialdemokratisch geführten Land selbstverständlich hinsichtlich der Berufungen auch einer politischen Farbenlehre. Seien wir doch nicht naiv.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass wirklich keiner der 15 berufenen Mitglieder nicht auch unionsnah ist, zumal ich auch in einem sozialdemokratisch regierten Land davon ausgehe, dass bei der Berufung jedenfalls nicht immer die Parteizugehörigkeit, sondern die wissenschaftliche Qualifikation maßgebend ist.
Außerdem beleidigen Sie etwas die Wissenschaftler. Diese entscheiden eher nach ihren eigenen Maßstäben, als nach der Partei, die sie vielleicht wählen.
Das hat sich im Übrigen auch bei den gewählten Verfassungsrichtern herausgestellt, die durchaus oft überraschend anders entschieden haben, als die Partei, die sie nominiert hat, erwartet hat.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass wirklich keiner der 15 berufenen Mitglieder nicht auch unionsnah ist, zumal ich auch in einem sozialdemokratisch regierten Land davon ausgehe, dass bei der Berufung jedenfalls nicht immer die Parteizugehörigkeit, sondern die wissenschaftliche Qualifikation maßgebend ist.
Außerdem beleidigen Sie etwas die Wissenschaftler. Diese entscheiden eher nach ihren eigenen Maßstäben, als nach der Partei, die sie vielleicht wählen.
Das hat sich im Übrigen auch bei den gewählten Verfassungsrichtern herausgestellt, die durchaus oft überraschend anders entschieden haben, als die Partei, die sie nominiert hat, erwartet hat.
Dann muss Ihr Satz natürlich korrekt so lauten: "Es muss heißen: Eröffnet ein Verfahren, das (Relativ- Pronomen im Neutrum)...."
Hinter dem Doppelpunkt muss hier mit Großbuchstaben begonnen werden, jedenfalls nach Duden.
Noch schöner bzw. "korrekter" fände ich folgende Version:
"Es muss heißen: '[...] eröffnet ein Verfahren, das [...]' (Relativpronomen im Neutrum)."
Natürlich könnte man den Kommentar, hier in runden Klammern, auch in eckige Klammern setzen, dann freilich innerhalb des Zitats.
Noch schöner bzw. "korrekter" fände ich folgende Version:
"Es muss heißen: '[...] eröffnet ein Verfahren, das [...]' (Relativpronomen im Neutrum)."
Natürlich könnte man den Kommentar, hier in runden Klammern, auch in eckige Klammern setzen, dann freilich innerhalb des Zitats.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass wirklich keiner der 15 berufenen Mitglieder nicht auch unionsnah ist, zumal ich auch in einem sozialdemokratisch regierten Land davon ausgehe, dass bei der Berufung jedenfalls nicht immer die Parteizugehörigkeit, sondern die wissenschaftliche Qualifikation maßgebend ist.
Außerdem beleidigen Sie etwas die Wissenschaftler. Diese entscheiden eher nach ihren eigenen Maßstäben, als nach der Partei, die sie vielleicht wählen.
Das hat sich im Übrigen auch bei den gewählten Verfassungsrichtern herausgestellt, die durchaus oft überraschend anders entschieden haben, als die Partei, die sie nominiert hat, erwartet hat.
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