PlagiatsaffäreWarum Schavans Klage aussichtslos ist

Die Uni Düsseldorf hat Schavan den Doktortitel aberkannt. Vor Gericht will sie gegen die Entscheidung klagen. Dass sie damit durchkommt, ist äußerst unwahrscheinlich.

Wenige Minuten nachdem der Fakultätsrat der Uni Düsseldorf Annette Schavan den Doktorgrad entzogen hatte, kündigten ihre Anwälte an, Klage einzureichen. Am Morgen darauf bekräftigte die Bildungsministerin ihren Protest gegen das Urteil. Wie geht es jetzt weiter im Fall Schavan?

Formal läuft das Verfahren so ab: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat, zuständig ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Verfahren wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen. Wolfgang Löwer, der Chef des bundesweiten Ombudsgremiums gegen wissenschaftliches Fehlverhalten, schätzt nach seiner Erfahrung aus Vergleichsfällen mit einem Urteil "nach drei, vier Monaten", also noch vor der Bundestagswahl.

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Ob in erster Instanz schon endgültig entschieden wird, ist prinzipiell offen. Das Gericht könnte aber eine mögliche Berufung (der Kläger oder Beklagten) abweisen. So haben Gerichte meist in anderen Fällen gehandelt, zuletzt im Bonner Rechtsstreit um den Doktortitel von Margarita Mathiopoulos. Ein kurzer Prozess liegt nahe, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung in Plagiatsfällen den Untergerichten klare Urteilskriterien an die Hand gibt. Zwar ist auch gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde möglich, aber meist aussichtslos. Es müssten klare Verfahrensfehler oder erhebliche Verstöße gegen andere Rechtsnormen nachgewiesen werden. "Dass Unis ausgerechnet einen Streit um den Doktortitel verloren hätten, habe ich in zwanzig Jahren nicht erlebt", sagt der Rechtsexperte Löwer.

Welche Chance haben die Argumente der Anwälte?

Mit welchen Argumenten Schavans Anwälte im Detail klagen wollen, wollten sie auf Nachfrage nicht näher erläutern. Sie verweisen auf eine Pressemitteilung. Darin kritisieren sie das Verfahren. Die gebotene Vertraulichkeit sei "durch mehrfache selektive Information der Öffentlichkeit verletzt" worden. Gemeint ist vor allem der Anfang Oktober auszugsweise bekannt gewordene Untersuchungsbericht des Prodekans Stefan Rohrbacher. Die Verwaltungsrichter werden beurteilen müssen, ob durch die Presseberichte die Entscheidungsfindung der Hochschulgremien negativ beeinflusst wurde.

Weiter kritisieren Schavans Vertreter, dass die Hochschule nicht danach gefragt hätte, ob die Gutachter "im damaligen Promotionsverfahren" wirklich getäuscht worden seien. Schavans Doktorvater hatte mehrfach betont, sich nicht getäuscht zu fühlen. Formell kommt es auf die subjektive Erinnerung von Gutachtern allerdings nicht an – nicht sie vergeben (oder entziehen) den Doktortitel, sondern die Fakultät. In keinem anderen Plagiatfall haben die deutschen Gerichte Doktorväter eigens angehört.

Überdies lässt Schavan beanstanden, dass im aktuellen Verfahren zu ihrer pädagogischen Dissertation kein Gutachten eines Fachvertreters eingeholt worden ist. Der Rechtsprofessor Klaus Gärditz hatte in seinem Gutachten für den Düsseldorfer Fakultätsrat allerdings geschrieben, dies sei aus juristischer Sicht auch nicht nötig gewesen.

Doch diese Ansicht ist umstritten. Der Heidelberger Professorenkollege Rüdiger Wolfrum hat ein bislang unveröffentlichtes Gegengutachten zu Gärditz verfasst, das ZEIT ONLINE vorliegt. Wolfrum hält eine fachpädagogische Einschätzung der Plagiatsfrage für wünschenswert, allerdings ebenfalls nicht für zwingend.

Zusätzlich werden Schavans Anwälte mit der geringfügigen Zahl der Zitierverstöße argumentieren. Das sah der Fakultätsrat allerdings anders. Und bei ihm liegt der Ermessensspielraum, ob die Verstöße für einen Titelentzug gravierend genug sind. Gerichte hüten sich in der Regel, diesen gesetzlichen Spielraum durch eigenes Ermessen zu schmälern oder zu verletzen. Da wird auch nicht helfen, dass sich die Verstöße "fast alle im referierenden Teil der Arbeit befinden", wie es in der Pressemitteilung von Schavans Anwälten heißt. Solch eine Unterscheidung zwischen einem Berichtsteil über den Forschungsstand und der originellen geistigen Leistung des Doktoranden wollten Anwälte im Dezember auch in einem Bonner Plagiatfall ins Spiel bringen. Erfolglos.

 
Leserkommentare
  1. Zehn Tage sollen solche medialen Aufregungszustände im Schnitt dauern. Ich hab vergessen wo das kürzlich stand. Von Brüderles Baggerversuchen kehren wir jetzt zurück zu Plagiaten. Der Hype zieht weiter: wahrscheinlich ein halbes Dutzend Talkshows zum Thema, literweise Tinte für die Grossuchstaben der Käseblätter, selbst ARD Chefkomentator Uli Deppendorf hat ein Augenlid gehoben: und das ist nun wirklich ein ernstes Zeichen.

    Wäre es nicht viel interessanter, sich einmal ähnlich umfänglich mit deutscher Bildungspolitik zu befassen? Universitäten als Klippschule der Wirtschaft, Lehrstühle und Projekte, die Drittmittel-Acquise treiben wie Staubsaugervertreter, ein Mittelbauprekariat, dass sich mehr recht als schlecht in Werksverträgen und halben Stellen durchschlägt, Eltern, die vergeblich Kitaplätze suchen, Fünfjährige, die nicht rückwärts laufen können, 7,5 Millionen funktionale Analphabeten, elitäre Bildungsbiografien von Geburt an ...

    Mir ist ehrlich gesagt gleichgültig, ob dieser Klage Erfolg oder Misserfolg ins Haus steht. Ein Land, in dem ich mir akademische Abschlüsse vor Gericht besorge dürfte in Sachen Bildung ohnehin am Ende sein.

    Frustrierend hingegen ist, dass diese Debatte auf so unerfreulich persönliche Weise geführt wird und sich nicht etwa an politischen Fragen entfacht.

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    Ihr
    1. Absatz = Totschlagargument: Wird bei jeder Diskussion hier geschrieben
    2. Absatz = sehr richtige Anmerkung - ja, unsere Bildungspolitik bzw. das System sollte ehr im Mittelpunkt stehen als die hiesige Diskussion
    3. Absatz: Nicht alles hier gesagte/geschriebene lässt sich so plakativ abqualifizieren - die sachliche Diskussion hier ist gut und gesund - die Frau ist nicht unschuldig an ihrer jetzigen Lage

    Ihr
    1. Absatz = Totschlagargument: Wird bei jeder Diskussion hier geschrieben
    2. Absatz = sehr richtige Anmerkung - ja, unsere Bildungspolitik bzw. das System sollte ehr im Mittelpunkt stehen als die hiesige Diskussion
    3. Absatz: Nicht alles hier gesagte/geschriebene lässt sich so plakativ abqualifizieren - die sachliche Diskussion hier ist gut und gesund - die Frau ist nicht unschuldig an ihrer jetzigen Lage

  2. danke.
    dachte schon, ich hab völlig an akademischen leitlinien vorbei studiert und gearbeitet

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "135- Motteten-Licht"
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    nö, Zitieren war immer Zitieren, und Schummeln immer Schummeln. Das sind nur alles die Nebelkerzler im Dienste Schavans, die da so ein Durcheinander anrichten. Aber klar - wozu ist sie Bildungs- und Forschungsministerin, wenn sie es nicht einmal schafft, mit Hilfe ihrer Seilschaften für ihre eigenen Schummeleien eigene Regeln einzuführen ... das wäre ja voll schwach ... ;-)

    Ich stamm auch noch aus der guten alten Zeit, und manchmal hab ich den Eindruck, dass eher heute lockerere Sitten bzgl. Zitieren gelten ... ich stand damals jedenfalls immer unter Extra-Dauer-Stress, bei uns war sogar vorgeschrieben, welche Satzzeichen zwischen Autor, Titel, Jahr und Verlag zu stehen hatten und in welcher Reihenfolge alles anzugeben war und so weiter - und das galt selbstverständlich schon für simple Hausarbeiten, nicht erst für Magister und Diss. Woher Honnefelder & Co ihre Zitier-Erinnerungen hernehmen (vom restlichen Gesülze ganz abgesehen), ist mir völlig schleierhaft - war wohl an den falschen Institutionen, damals, zur guten alten Zettelkastenzeit. ;-)

    nö, Zitieren war immer Zitieren, und Schummeln immer Schummeln. Das sind nur alles die Nebelkerzler im Dienste Schavans, die da so ein Durcheinander anrichten. Aber klar - wozu ist sie Bildungs- und Forschungsministerin, wenn sie es nicht einmal schafft, mit Hilfe ihrer Seilschaften für ihre eigenen Schummeleien eigene Regeln einzuführen ... das wäre ja voll schwach ... ;-)

    Ich stamm auch noch aus der guten alten Zeit, und manchmal hab ich den Eindruck, dass eher heute lockerere Sitten bzgl. Zitieren gelten ... ich stand damals jedenfalls immer unter Extra-Dauer-Stress, bei uns war sogar vorgeschrieben, welche Satzzeichen zwischen Autor, Titel, Jahr und Verlag zu stehen hatten und in welcher Reihenfolge alles anzugeben war und so weiter - und das galt selbstverständlich schon für simple Hausarbeiten, nicht erst für Magister und Diss. Woher Honnefelder & Co ihre Zitier-Erinnerungen hernehmen (vom restlichen Gesülze ganz abgesehen), ist mir völlig schleierhaft - war wohl an den falschen Institutionen, damals, zur guten alten Zettelkastenzeit. ;-)

    • angste
    • 06.02.2013 um 21:55 Uhr

    ...oder Meinungen?

    Üblicherweise werden KEINE externen Gutachten eingezogen, Bei Schavan sollen also Ausnahmen gemacht werden? Warum?

    Sie selbst hatte die Möglichkeit und das Recht, im Zuge ihrer Stellungsnahme, ihre Erklärung durch Gutachten zu untermauern.
    Nicht genutzt.

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    Antwort auf "lieber mitforist.."
  3. puuuh, danke.
    also, Früher-war-alles-lockerer-und-sowieso-anders-Wisser - her mit den belegen. und falls die tatsächlich da sind: nur noch ein grund mehr, abschlussarbeiten jeder art zu überprüfen

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    Antwort auf "Zustimmung"
  4. Erschreckend, wieviele "Henker" sich dazu äußern, die dann auch alle versuchen, Frau Merkel da Verantwortung zuzuschieben.

    Die Frage ist doch, ob solche Arbeitsweise
    in dem Studiengang zu der Zeit allgemein usus war - oder ob Frau Schavan heraussticht, was
    die ihr vorgeworfenen unlauteren Usurpationen
    fremden Gedankenguts betrifft.

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    ich habe nun schon mehrfach geschrieben, dass es meines wissens nie abweichende zitierregeln zu den heute geltenden gab, nicht vor 10 jahren, nicht vor 20, nicht vor 30 und so weiter. und ich habe um aufklärung gebeten, falls ich meine studierenden unwissentlich zu streng behandelt habe, wenn ich fehler im ziiteren sogar zum anlass genommen habe, sie durchfallen zu lassen. wenn ich das nicht gedurft hätte, weil korrekt zitieren nicht wichtig ist, bitte ich all diese um verzeihung. ich wusste es nicht besser

    • angste
    • 06.02.2013 um 22:10 Uhr

    sollen also beweisen, daß die eidestattliche Erklärung:

    "...daß der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfaßt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat"

    nur eine folkloristische Tradition ist?

    und nicht um ein gewöhnliches Studium. Zudem können Sie durch Überprüfung der damaligen Doktorarbeiten in dem Fachbereich ja den Gegenbeweis antreten, dass vielfältiges Plagiieren üblich war.

    P.S.: Sie können es sich aber auch einfach machen und einfach in den seinerzeit gültigen Prüfungs-/Promotionsordnungen nachschauen. Sie werden verblüfft sein ;-)

    ich habe nun schon mehrfach geschrieben, dass es meines wissens nie abweichende zitierregeln zu den heute geltenden gab, nicht vor 10 jahren, nicht vor 20, nicht vor 30 und so weiter. und ich habe um aufklärung gebeten, falls ich meine studierenden unwissentlich zu streng behandelt habe, wenn ich fehler im ziiteren sogar zum anlass genommen habe, sie durchfallen zu lassen. wenn ich das nicht gedurft hätte, weil korrekt zitieren nicht wichtig ist, bitte ich all diese um verzeihung. ich wusste es nicht besser

    • angste
    • 06.02.2013 um 22:10 Uhr

    sollen also beweisen, daß die eidestattliche Erklärung:

    "...daß der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfaßt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat"

    nur eine folkloristische Tradition ist?

    und nicht um ein gewöhnliches Studium. Zudem können Sie durch Überprüfung der damaligen Doktorarbeiten in dem Fachbereich ja den Gegenbeweis antreten, dass vielfältiges Plagiieren üblich war.

    P.S.: Sie können es sich aber auch einfach machen und einfach in den seinerzeit gültigen Prüfungs-/Promotionsordnungen nachschauen. Sie werden verblüfft sein ;-)

  5. Ihr
    1. Absatz = Totschlagargument: Wird bei jeder Diskussion hier geschrieben
    2. Absatz = sehr richtige Anmerkung - ja, unsere Bildungspolitik bzw. das System sollte ehr im Mittelpunkt stehen als die hiesige Diskussion
    3. Absatz: Nicht alles hier gesagte/geschriebene lässt sich so plakativ abqualifizieren - die sachliche Diskussion hier ist gut und gesund - die Frau ist nicht unschuldig an ihrer jetzigen Lage

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    Antwort auf "Die Panikgemeinschaft "
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    Ich bin mir gar nicht so sicher, ob das wirklich ein "Totschlagargument" ist. Vielleicht ist es ja ein Punkt? Was wird denn von dieser Diskussion bleiben? Was bleibt übrig, wenn diese Frau, wie es zweifellos kommen wird, zurückgetreten ist? Nichts. Ihr Nachfolger wird ihrem Pfad folgen. Und die Panikgemeinschaft wird sich eine weitere Kerbe in den Kolben schnitzen. Was hat die Sexismus Debatte denn gebracht? Schön, dass wir drüber geredet haben. That's it! Mich nervt das. Ganz ehrlich!

    @plakativ abqualifizieren - hier haben Sie mich missverstanden. Ich empfinde es als dreist, einen Bildungsabschuss überhaupt einklagen zu wollen. Allerdings sind Fragen á la "Ist Merkel jetzt am Ende" reinstes politisches Puppentheater. Es ist unerheblich, wer solch ein Amt ausübt. Ausschlaggebend ist die Sache. Und damit hat diese Diskussion wenig zu tun.

    Die Debatte ist sachlich, ja, immerhin sind wir hier nicht bei Spon. Mit "persönlich" meine ich auch weniger die Art der Debatte, eher ihre Zielrichtung. Das Ziel ist der Kopf einer Ministerin. Nicht ihrer Politik.

    Ich bin mir gar nicht so sicher, ob das wirklich ein "Totschlagargument" ist. Vielleicht ist es ja ein Punkt? Was wird denn von dieser Diskussion bleiben? Was bleibt übrig, wenn diese Frau, wie es zweifellos kommen wird, zurückgetreten ist? Nichts. Ihr Nachfolger wird ihrem Pfad folgen. Und die Panikgemeinschaft wird sich eine weitere Kerbe in den Kolben schnitzen. Was hat die Sexismus Debatte denn gebracht? Schön, dass wir drüber geredet haben. That's it! Mich nervt das. Ganz ehrlich!

    @plakativ abqualifizieren - hier haben Sie mich missverstanden. Ich empfinde es als dreist, einen Bildungsabschuss überhaupt einklagen zu wollen. Allerdings sind Fragen á la "Ist Merkel jetzt am Ende" reinstes politisches Puppentheater. Es ist unerheblich, wer solch ein Amt ausübt. Ausschlaggebend ist die Sache. Und damit hat diese Diskussion wenig zu tun.

    Die Debatte ist sachlich, ja, immerhin sind wir hier nicht bei Spon. Mit "persönlich" meine ich auch weniger die Art der Debatte, eher ihre Zielrichtung. Das Ziel ist der Kopf einer Ministerin. Nicht ihrer Politik.

  6. Die Stellungnahme vom Schavan-Weggefährten Honnefelder ist kein Gutachten, da darin überhaupt keine Analyse der Plagiatsstellen vorgenommen wird. Sie ist nicht mehr als bloße Meinungsäußerung ohne vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung. Überdies sollte sich Fachbegutachtung nicht auf Klüngel stützen, sondern unabhängig sein, was in dem Fall nicht gegeben ist (s. o.). Bzgl. Honnefelders Stellungnahme gibt es zwei Versionen. Im Focus ist von "eigene[r] Initiative" H.s die Rede, in der Welt firmiert Schavan als Auftraggeberin. Lange Rede, kurzer Sinn: Das Honnefelder-Papier ist wertlos und taugt schon gar nicht als Gutachten, um Schavan zu entlasten.

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    Antwort auf "lieber mitforist.."
    • Gibbon
    • 06.02.2013 um 22:05 Uhr

    Dieses Urteil trägt nicht zur Rechtssicherheit bei. Muss jetzt jeder Mensch, der eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben und damit seinen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat, bis an sein Lebensende in Angst leben, dass ihm selbiger wieder aberkannt wird, weil jemand nach Jahrzehnten Mängel gefunden hat.
    Und kommen Sie mir bitte nicht mit "wer unschuldig ist, hat nichts zu befürchten". Das hat noch nie viel genützt. Es ist eine Sache, eine Arbeit als ungenügend zu bewerten. Es ist eine völlig andere, eine Arbeit, die bereits bewertet wurde, noch einmal zu bewerten (und von 1 auf ungenügend ist auch der Hammer). Das ganze Jahrzehnte später zu tun, setzt dem ganzen die Krone auf.Es gibt eben auch so etwas wie Verhältnismäßigkeit.

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    auch nach bestandener Prüfung. Die Gedanken anderer für die eigenen auszugeben ist kein Kavaliersdelikt.

    • angste
    • 06.02.2013 um 22:14 Uhr

    als gut oder nicht gut.

    Es geht um vorsätzliche Täuschung. Und sorry, da soll man nach einiger Zeit sagen können: Ätsch, zu spät?

    Eine nachträgliche Schlechterbewertung einer Doktorarbeit ist nicht möglich. Da kann sich jeder ganz sicher sein.

    Nur bei Plagiaten oder Betrug ist eine Aberkennung des Doktorgrads möglich.

    auch nach bestandener Prüfung. Die Gedanken anderer für die eigenen auszugeben ist kein Kavaliersdelikt.

    • angste
    • 06.02.2013 um 22:14 Uhr

    als gut oder nicht gut.

    Es geht um vorsätzliche Täuschung. Und sorry, da soll man nach einiger Zeit sagen können: Ätsch, zu spät?

    Eine nachträgliche Schlechterbewertung einer Doktorarbeit ist nicht möglich. Da kann sich jeder ganz sicher sein.

    Nur bei Plagiaten oder Betrug ist eine Aberkennung des Doktorgrads möglich.

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