Plagiatsaffäre: Warum Schavans Klage aussichtslos ist
Die Uni Düsseldorf hat Schavan den Doktortitel aberkannt. Vor Gericht will sie gegen die Entscheidung klagen. Dass sie damit durchkommt, ist äußerst unwahrscheinlich.
Wenige Minuten nachdem der Fakultätsrat der Uni Düsseldorf Annette Schavan den Doktorgrad entzogen hatte, kündigten ihre Anwälte an, Klage einzureichen. Am Morgen darauf bekräftigte die Bildungsministerin ihren Protest gegen das Urteil. Wie geht es jetzt weiter im Fall Schavan?
Formal läuft das Verfahren so ab: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat, zuständig ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Verfahren wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen. Wolfgang Löwer, der Chef des bundesweiten Ombudsgremiums gegen wissenschaftliches Fehlverhalten, schätzt nach seiner Erfahrung aus Vergleichsfällen mit einem Urteil "nach drei, vier Monaten", also noch vor der Bundestagswahl.
Ob in erster Instanz schon endgültig entschieden wird, ist prinzipiell offen. Das Gericht könnte aber eine mögliche Berufung (der Kläger oder Beklagten) abweisen. So haben Gerichte meist in anderen Fällen gehandelt, zuletzt im Bonner Rechtsstreit um den Doktortitel von Margarita Mathiopoulos. Ein kurzer Prozess liegt nahe, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung in Plagiatsfällen den Untergerichten klare Urteilskriterien an die Hand gibt. Zwar ist auch gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde möglich, aber meist aussichtslos. Es müssten klare Verfahrensfehler oder erhebliche Verstöße gegen andere Rechtsnormen nachgewiesen werden. "Dass Unis ausgerechnet einen Streit um den Doktortitel verloren hätten, habe ich in zwanzig Jahren nicht erlebt", sagt der Rechtsexperte Löwer.
Welche Chance haben die Argumente der Anwälte?
Mit welchen Argumenten Schavans Anwälte im Detail klagen wollen, wollten sie auf Nachfrage nicht näher erläutern. Sie verweisen auf eine Pressemitteilung. Darin kritisieren sie das Verfahren. Die gebotene Vertraulichkeit sei "durch mehrfache selektive Information der Öffentlichkeit verletzt" worden. Gemeint ist vor allem der Anfang Oktober auszugsweise bekannt gewordene Untersuchungsbericht des Prodekans Stefan Rohrbacher. Die Verwaltungsrichter werden beurteilen müssen, ob durch die Presseberichte die Entscheidungsfindung der Hochschulgremien negativ beeinflusst wurde.
Weiter kritisieren Schavans Vertreter, dass die Hochschule nicht danach gefragt hätte, ob die Gutachter "im damaligen Promotionsverfahren" wirklich getäuscht worden seien. Schavans Doktorvater hatte mehrfach betont, sich nicht getäuscht zu fühlen. Formell kommt es auf die subjektive Erinnerung von Gutachtern allerdings nicht an – nicht sie vergeben (oder entziehen) den Doktortitel, sondern die Fakultät. In keinem anderen Plagiatfall haben die deutschen Gerichte Doktorväter eigens angehört.
Überdies lässt Schavan beanstanden, dass im aktuellen Verfahren zu ihrer pädagogischen Dissertation kein Gutachten eines Fachvertreters eingeholt worden ist. Der Rechtsprofessor Klaus Gärditz hatte in seinem Gutachten für den Düsseldorfer Fakultätsrat allerdings geschrieben, dies sei aus juristischer Sicht auch nicht nötig gewesen.
Doch diese Ansicht ist umstritten. Der Heidelberger Professorenkollege Rüdiger Wolfrum hat ein bislang unveröffentlichtes Gegengutachten zu Gärditz verfasst, das ZEIT ONLINE vorliegt. Wolfrum hält eine fachpädagogische Einschätzung der Plagiatsfrage für wünschenswert, allerdings ebenfalls nicht für zwingend.
Zusätzlich werden Schavans Anwälte mit der geringfügigen Zahl der Zitierverstöße argumentieren. Das sah der Fakultätsrat allerdings anders. Und bei ihm liegt der Ermessensspielraum, ob die Verstöße für einen Titelentzug gravierend genug sind. Gerichte hüten sich in der Regel, diesen gesetzlichen Spielraum durch eigenes Ermessen zu schmälern oder zu verletzen. Da wird auch nicht helfen, dass sich die Verstöße "fast alle im referierenden Teil der Arbeit befinden", wie es in der Pressemitteilung von Schavans Anwälten heißt. Solch eine Unterscheidung zwischen einem Berichtsteil über den Forschungsstand und der originellen geistigen Leistung des Doktoranden wollten Anwälte im Dezember auch in einem Bonner Plagiatfall ins Spiel bringen. Erfolglos.








"ob die Gutachter 'im damaligen Promotionsverfahren' wirklich getäuscht worden seien"
Tatsächlich geht es hier ursächlich nicht um eine Täuschungsabsicht von seiten Frau Schavan, sondern schlicht darum, dass eine derart verfasste Arbeit nicht wissenschaftlichen Kriterien entspricht. Daher ist der Entzug des Doktortitel in jedem Fall richtig.
Eine Dissertation verfasst man nicht nur, um dafür einen Titel zu kassieren, sondern auch, um zu beweisen, dass man selbständig wissenschaftlich arbeiten kann. Und das ist hier nicht der Fall gewesen - egal ob flüchtig oder aus Nichtwissen heraus gearbeitet wurde, oder ob gar vorsätzliche Täuschung dahinter stand.
Das wäre ja so, als ob jemand seinen Führerschein erhält, obwohl er nachweislich bei der Prüfung zweimal eine rote Ampel überfahren hat, "aus Nervosität", wie der Prüfling sagte. Jemand, der wiederholt gravierende Fahrfehler begeht, ist nicht führerschein-tauglich - da würde sicher niemand widersprechen. (Und Ampeln waren auch vor 30 Jahren schon rot.)
Nach meiner Ansicht liegt ein Hauptproblem in der inflationären Verleihung akademischer Grade. Die 1965 gegründete Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht also Doktortitel, alles klar. Ähnlich die Universität Bayreuth (1975 gegründet). Was sich heutzutage alles Universität nennt ist geradezu niveaulos, fast jedes Jahr mutiert eine Bildungseinrichtung zur Fachhochschule (alternativ Gesamthochschule) und dann kurz darauf zur Hochschule (=Universität?). Teilweise sind die Fakultäten oder die Studiengänge singulär und von kreativer Namensgebung. Das ist alles zutiefst unakademisch. Damit soll nichts gegen die Qualität dieser AUSBILDUNGEN gesagt werden, aber wissenschaftlich oder gar akademisch (!) ist das alles nicht. Frau Schavan hat die Anerkennung ihrer Arbeit bei der entsprechenden Fakultät der "Universität" Düsseldorf BEANTRAGT. Die Rezensenten waren offensichtlich nicht in der Lage zu erkennen, daß es sich nicht um einen Nachweis der Fähigkeit zur SELBSTÄNDIGEN wissenschaftlichen Arbeit handelte (genau darum geht es bei einer Dissertation). Ergo, man sollte der "Universität" die Berechtigung zur Erteilung von akademischen Graden entziehen.
mfg gh
Ich kann diesen nur zustimmen.
Da erteilt die UNI einen Doktor-Titel und stellt im Nachhinein fest es war eine bewusste Täuschung und Betrug!
Hier stellt sich die berechtigte Frage wer inkompetent ist der Wissenschaft zu dienen.
Ich schlage vor der UNI die Berechtigung Doktor-Titel zu verleihen genau so zu entziehen wie dem Doktoranden den Doktortitel. Von dem kompletten versagen des Doktorvaters ganz zu schweigen.
MfG
Ich kann diesen nur zustimmen.
Da erteilt die UNI einen Doktor-Titel und stellt im Nachhinein fest es war eine bewusste Täuschung und Betrug!
Hier stellt sich die berechtigte Frage wer inkompetent ist der Wissenschaft zu dienen.
Ich schlage vor der UNI die Berechtigung Doktor-Titel zu verleihen genau so zu entziehen wie dem Doktoranden den Doktortitel. Von dem kompletten versagen des Doktorvaters ganz zu schweigen.
MfG
...die Ermessensausübung nach den von Ihnen genannten Kriterien.
...aber auch nur dort wo Ermessen ausgeübt wird und kein sog. Beurteilungsspielraum vorliegt. Das lernt jeder Jurastudent bis zum 3. Semester, allg. Verwaltungsrecht. Sog. Beurteilungsspielräume sind Paradebeispiele für Prüfungsentscheidungen. Sie sind in gewissem Maße auch überprüfbar, aber bei weitem nicht so genau wie Ermessensausübungen.
Ihnen billige ich zu, dass die ZEIT das in ihrem Artikel nicht klar genug differenziert, wohl weil da jemand den Unterschied selbst nicht ganz erkannt hat. Die Differenzierung zwischen Ermessen und Beurteilung ist auch kein einfaches Thema möchte ich anmerken.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unangemessene Vergleiche. Danke, die Redaktion/au
Zu Kommentar 5: Dass die Gerichte überprüfen, ob das ERrmessen ordentlich ausgeübt wurde oder formell fehlerhat, ist eine Sache. Davon bleibt unberührt, dass sie formell einwandfreies Ermessen stets gelten lassen. (So auch im Schulrecht bei der Notengebung.)
"Gerichte sind etwas für Amateure und Kleinmütige."
J.R. Ewing in einer der neuen Dallas-Folgen
Ich kann diesen nur zustimmen.
Da erteilt die UNI einen Doktor-Titel und stellt im Nachhinein fest es war eine bewusste Täuschung und Betrug!
Hier stellt sich die berechtigte Frage wer inkompetent ist der Wissenschaft zu dienen.
Ich schlage vor der UNI die Berechtigung Doktor-Titel zu verleihen genau so zu entziehen wie dem Doktoranden den Doktortitel. Von dem kompletten versagen des Doktorvaters ganz zu schweigen.
MfG