Plagiatsverfahren: Uni Düsseldorf erkennt Schavan den Doktorgrad ab
Annette Schavan hat in ihrer Dissertation nicht korrekt zitiert. So urteilte die Uni Düsseldorf und entzog ihr den Doktorgrad. Schavan will die Entscheidung anfechten.
Die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universtität entzieht Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) den Doktortitel. Der zuständige Fakultätsrat habe im Plagiatsverfahren mit zwölf Stimmen für die Aberkennung gestimmt, teilte der Ratsvorsitzende, Professor Bruno Bleckmann, mit. Zwei Mitglieder stimmten dagegen, eines enthielt sich.
Der Rat habe es als erwiesen angesehen, "dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte". Der Rat habe eine "vorsätzliche Täuschungsabsicht" festgestellt, heißt es in der Stellungnahme der Universität.
Dem Rat der Philosophischen Fakultät gehören 19 Mitglieder an, von denen 15 stimmberechtigt sind. Das Gremium hatte das Hauptverfahren gegen Schavan vor zwei Wochen eröffnet. Es folgte damit einer Empfehlung des Promotionsausschusses.
Schavan will gegen die Aberkennung gerichtlich vorgehen. Das ließ sie über ihre Anwälte mitteilen. "Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen uns sie ist auch materiell rechtswidrig", hieß es in einer Erklärung.
Bildungsministerin ohne Hochschulabschluss
Schavan hatte zuletzt mögliche Flüchtigkeitsfehler beim Verfassen der Dissertation nicht ausgeschlossen, Plagiatsvorwürfe aber zurückgewiesen. Die Promotion ist Schavans einziger Studienabschluss, sie besitzt somit keinen Hochschulabschluss mehr.
Die Kritik an der Dissertation der Ministerin war erstmals im April 2012 im Internet aufgetaucht. Die Tragweite der angeblichen Zitierfehler ist unter Wissenschaftlern umstritten. Schavan hält sich derzeit zu einer fünftägigen Reise in Südafrika auf, wo sie politische Gespräche über berufliche Bildung und Wissenschaftskooperation führt.
Schavan hatte gesagt, sie wolle auch nach der Bundestagswahl Ministerin bleiben. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Schavan gestützt und gesagt, sie habe volles Vertrauen in die Arbeit der Ministerin.







Meine Freude ist nicht klammheimlich sondern öffentlich!Wie hatte sich die Ministerin doch über Guttenberg (den ich übrigens für fähiger halte)geäußert?"Auf dem Weg nach oben sollte man zu allen nett sein,man könnte ihnen abwärts wieder begegnen"!
Basta!
Galten im Entstehungsjahr der Doktorarbeit andere Regeln für die Kennzeichnung von Zitaten?
Die SZ hat doch gerade ein Merkheft genau aus der Zeit ausgegraben.
Und dann diese Verschwörungstheorie "Beihilfe zur Demontage einer Ministerin".
Die Dame demontiert sich doch gerade selbst - lässt mitteilen, dass sie juristisch gegen die Uni Düsseldorf vorgehen wird.
... auch wenn sie zum Doktor übersprungen ist und der ihr nun aberkannt ist besitzt sie einen Uni-Abschluss, dürfte dann wohl ein Magister sein.
Schönen Abend noch.
denn bei der grundstaendigen Promotion, die es heute nicht mehr gibt, wurde nichts uebersprungen. Bei einer solchen Promotion strebte man die Promotion als einzigen Studienabschluss vom ersten Semester an an.
denn bei der grundstaendigen Promotion, die es heute nicht mehr gibt, wurde nichts uebersprungen. Bei einer solchen Promotion strebte man die Promotion als einzigen Studienabschluss vom ersten Semester an an.
Sich darüber aufregen, dass diese hochbezahlten Professoren einfach nicht ihren Job machen und einem Guttenberg ein suma cum laude ausstellen für eine gefälschte Doktorarbeit, das finden sie übertrieben? Das ist eine Provokation für alle ehrlichen Schüler.
Wenn das Überprüfen jeder einzelnen Fußnote einer Dissertation wirklich gefordert wird, muss man den Professoren aber auch die entsprechende Zeit zugestehen und sie von anderen Aufgaben wie lehre und Forschung, für die sie bisher bezahlt wurden, entlasten. Oder genug Mitarbeiter bezahlen, die diesen Job übernehmen.
Das ist alles ein bisschen aufwändiger als Facharbeiten in der Sekundarstufe 1 zu überprüfen.
Wenn das Überprüfen jeder einzelnen Fußnote einer Dissertation wirklich gefordert wird, muss man den Professoren aber auch die entsprechende Zeit zugestehen und sie von anderen Aufgaben wie lehre und Forschung, für die sie bisher bezahlt wurden, entlasten. Oder genug Mitarbeiter bezahlen, die diesen Job übernehmen.
Das ist alles ein bisschen aufwändiger als Facharbeiten in der Sekundarstufe 1 zu überprüfen.
Wieso soll eine Ministerin sich nicht auf dem Rechtsweg gegen eine (als solche wahrgenommene) Rechtsverletzung vorgehen dürfen? Das macht keinen Sinn.
"Gegen was will sie denn klagen? Gegen die Entscheidung der Universität? Soll ein Gericht entscheiden das ihr der Doktortitel zusteht? Welche rechtlichen Grundlage gibt es denn dafür?
Gerichte sollten derartige Klagen abweisen."
Der Entzug des Titels dürfte Verwaltungsakt sein. Dagegen gibt es und MUSS es immer Rechtsweg geben:
Art. 19 IV GG, VwGO und vermutlich Promotionsordnung.
... der Universität?
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Ja RICHTIG und sie hat das RECHT dazu! Ob sie das aus der Position des BMBWF heraus macht ist.....mmmmhm... Geschmacksache, aber gegen einen Verwaltungsakt, wie den der UNI-DUS, gibt es den Rechtsweg.
.
Dann werden unabhängige Richter über Ihre und die Argumente der UNI nachdenken, in die Gesetze schauen und Urteilen.
.
Gruss
Sikasuu
.
Ps. Nach vergl. Urteilen haben schon sehr viel kleinere Regelverstöße dazu ausgereicht Betroffenen ein Urteil zu beschreren: Die UNI hat richtig gehandelt!
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Such mal die anderen Fälle raus, sind zigfach in den Foren erwähnt worden!
... der Universität?
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Ja RICHTIG und sie hat das RECHT dazu! Ob sie das aus der Position des BMBWF heraus macht ist.....mmmmhm... Geschmacksache, aber gegen einen Verwaltungsakt, wie den der UNI-DUS, gibt es den Rechtsweg.
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Dann werden unabhängige Richter über Ihre und die Argumente der UNI nachdenken, in die Gesetze schauen und Urteilen.
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Gruss
Sikasuu
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Ps. Nach vergl. Urteilen haben schon sehr viel kleinere Regelverstöße dazu ausgereicht Betroffenen ein Urteil zu beschreren: Die UNI hat richtig gehandelt!
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Such mal die anderen Fälle raus, sind zigfach in den Foren erwähnt worden!
Aber schavanplag.wordpress.com zu lesen hätte Sie eine halbe Stunde gekostet.
"Totschlag verjährt nach 30 Jahren und die Uni D...dorf hat ja mehr als 30 Jahre den Doktortiel anerkannt.
Was ein Land, in dem wir hier leben."
Ein Diebstahl verjährt strafrechtlich nach x Jahren, trotzdem gehört das gestohlene Gut nach den x Jahren nicht dem Dieb.