PlagiatsverfahrenUni Düsseldorf erkennt Schavan den Doktorgrad ab

Annette Schavan hat in ihrer Dissertation nicht korrekt zitiert. So urteilte die Uni Düsseldorf und entzog ihr den Doktorgrad. Schavan will die Entscheidung anfechten.

Die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universtität entzieht Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) den Doktortitel. Der zuständige Fakultätsrat habe im Plagiatsverfahren mit zwölf Stimmen für die Aberkennung gestimmt, teilte der Ratsvorsitzende, Professor Bruno Bleckmann, mit. Zwei Mitglieder stimmten dagegen, eines enthielt sich.

Der Rat habe es als erwiesen angesehen, "dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte". Der Rat habe eine "vorsätzliche Täuschungsabsicht" festgestellt, heißt es in der Stellungnahme der Universität.

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Dem Rat der Philosophischen Fakultät gehören 19 Mitglieder an, von denen 15 stimmberechtigt sind. Das Gremium hatte das Hauptverfahren gegen Schavan vor zwei Wochen eröffnet. Es folgte damit einer Empfehlung des Promotionsausschusses.

Schavan will gegen die Aberkennung gerichtlich vorgehen. Das ließ sie über ihre Anwälte mitteilen. "Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen uns sie ist auch materiell rechtswidrig", hieß es in einer Erklärung.

Bildungsministerin ohne Hochschulabschluss

Schavan hatte zuletzt mögliche Flüchtigkeitsfehler beim Verfassen der Dissertation nicht ausgeschlossen, Plagiatsvorwürfe aber zurückgewiesen. Die Promotion ist Schavans einziger Studienabschluss, sie besitzt somit keinen Hochschulabschluss mehr.

Die Kritik an der Dissertation der Ministerin war erstmals im April 2012 im Internet aufgetaucht. Die Tragweite der angeblichen Zitierfehler ist unter Wissenschaftlern umstritten. Schavan hält sich derzeit zu einer fünftägigen Reise in Südafrika auf, wo sie politische Gespräche über berufliche Bildung und Wissenschaftskooperation führt.

Schavan hatte gesagt, sie wolle auch nach der Bundestagswahl Ministerin bleiben. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Schavan gestützt und gesagt, sie habe volles Vertrauen in die Arbeit der Ministerin.

Leserkommentare
    • Chilly
    • 05.02.2013 um 23:58 Uhr

    aber man kann schon darüber nachdenken, was eine solche Entscheidung eigentlich bedeutet:

    Für die Ministerin Schavan rein rechtlich nichts, da ein Doktorgrad keine formale Voraussetzung für das Amt als Ministerin ist. Rechtlich kann dies auch ein Hilfsarbeiter werden. Politsch sieht das etwas anders aus: War es doch gerade Schavan, die mit ihrer Bemerkung über das Fremdschämen die Maßstäbe im Fall KTvuzG "hoch hielt". Das fand ich damals sympathisch und passend. Dann sollte sie sich aber selbst an diesen Maßstäben messen lassen.

    Sicherlich ist fachlich der Fall Schavan weit weniger klar und eindeutig, als damals der Fal KTvuzG. Aber gerade wenn man sich selbst soweit aus der Deckung wagt, sollte man über jeden Zweifel erhaben sein. Hieran kann es doch berechtigte Zweifel geben. Eine Fakultät trifft eine solche Entscheidung nicht aus Jux und Tollerei.

    Richtig ist auch, dass in unserem Rechtsstaat die Gerichte letztendlich die Entscheidungsbefugnis haben. Allerdings geht es hier nicht um einen strafrechtlichen Vorwurf, daher gilt der dortige Grundsatz "in dubio pro reo" hier nicht. Vielmehr ist letztlich politisch zu entscheiden.

    Hier ist wiederum zu bemerken, dass die Unterstützung der Kanzlerin kein Garantie ist. Diese kann sich ändern (siehe Atomkraft, siehe KTvuzG und diverse andere Meinungsänderungen etwa im Rahmen der Eurokrise). Die Kanzlerin denkt machtpolitisch, wenn sie in einer Trennung von Schavan die bessere Perspektive sieht, wird sie es tun.

    CHILLY

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    ist eigentlich schon ein Abgesang auf den Kandidaten/die Kandidatin; dazu gab es schon etliche Beispiele.

    ist eigentlich schon ein Abgesang auf den Kandidaten/die Kandidatin; dazu gab es schon etliche Beispiele.

    • drusus
    • 05.02.2013 um 23:58 Uhr

    ... hier beklagen sich über angebliche Häme und Schadenfreude zu diesem Thema.

    Ich glaube eher, dass der Fall Schavan ein Prellbock jetzt darstellt für die große Unzufriedenheit mit der Arbeit der Regierung. Das fängt mit den Ministern der FDP an, geht über unsere Familienministerin bis jetzt aktuell zu dem Rumgeeiere von Ramsauer zum Flughafen und Bahnhof.

    Nur Frau Merkel ist weiterhin unantastbar, ein interessantes Phänomen.

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  1. 347. [...]

    Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich nur, wenn Sie einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion leisten möchten. Danke, die Redaktion/au

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    Und wir auch.

    Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde mittlerweile entfernt. Die Redaktion/au

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  2. bzw. zu dünner datenbasis (gigo) sind viele sog. wiss.arbeiten nicht mehr wert, als eine saftige schätzung mit dem feuchten finger im wind.

  3. Sehr geehrter Overmann (250), ich habe mal den niedersächsischen Ministerpräsidenten G. Schröder bei der Eröffnung einer Politologentagung erlebt. Er wurde als Dr. Schröder vorgestellt.
    Er lächelte sein bekanntes Lächeln und sagte, das sei falsch.
    Denn Schröder war NICHT darauf angewiesen; ich bin politisch keine Freundin von Schröder gewesen, aber: Souveränität konnte frau/man ihm nicht absprechen.

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  4. Nichts, wie immer.

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  5. Bei den bemängelten Stellen in der Arbeit Frau Schavans Arbeit handelt es sich zum einen um einen relativ geringen Teil der Arbeit: ca. 90 Seiten, wie es immer berichtet wird, hört sich vielleicht viel an; aber wenn man nachsieht, findet man auf den allermeisten nur jeweils eine Stelle, und das sind wirklich zumeist Kleinigkeiten, wo von 3 verwendeten Autoren 2 genannt wurden, oder "nur" 4 von 5 zitierten Sätzen als Zitat gekennzeichnet wurden. Wirklich größere, aus einem oder mehreren möglicherweise unkorrekt oder nicht zitierten Sätzen bestehende Abschnitte sind nur ein ganz kleiner Teil der bemängelten Stellen.

    Ich denke immer noch, daß das zu der Zeit, wo die Arbeit verfasst worden ist, ein völlig übliches Verfahren war. Und daß gerade die mahnenden Worte in der zitierten Broschüre, die ja ganz zufällig gerade jetzt aufgetaucht ist, genau deshalb so drinstanden, um dieses damals übliche Vorgehen wenigstens etwas einzudämmen.

    Wir heute, die wir online-Literaturdatenbanken, Textverarbeitung und Zitiersoftware haben, tun uns da weit leichter.

    Das ist so, als wollte man heute rückblickend einem Architekten des 19. Jahrhunderts eine schiefe Mauer ankreiden: sicher hätte man die auch mit den damaligen Mitteln genauso gerade hochziehen können wie es heute mit Ultraschall-Entfernungsmesser und Laserwasserwaage die Norm ist. Aber damals wäre das eben deutlich schwieriger gewesen, und genau darum hat man damals eben weitere Toleranzgrenzen gehabt.

    Antwort auf "Keine Bagatelle"
  6. Es gab bis Ende der 1980er Jahre häufig Studiengänge, die direkt mit der Promotion abgeschlossen werden konnten, ohne vorher eine Diplom- oder Magisterprüfung zu machen. Es ist Sache der Ausbildungsstätte die Studiengänge nach geltendem Hochschulrahmengesetz und den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer durch Ordnungen zu gestalten.

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    Antwort auf "Schavanplag"
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