StudienfinanzierungZwei Studentinnen streiten mit den Eltern ums Geld

Die eine verklagt ihre Eltern auf mehr Unterstützung, die andere verheimlicht ihr reiches Elternhaus vor den Kommilitonen. Zwei Gespräche über Freiheit und Abhängigkeit

Judith Sager*, 24, bekam von ihrem Vater weniger Geld, als ihr zusteht. Jetzt zwingt sie ihn zu zahlen.

ZEIT CAMPUS: Den eigenen Vater verklagen – wie haben Sie das fertiggebracht? 

Judith Sager: Anfangs ist es mir schwergefallen. Man kann sich nie ganz sicher sein, ob wirklich schon alle anderen Möglichkeiten ausgereizt sind. Irgendwann waren meine Versuche gescheitert, auf Augenhöhe mit meinem Vater zu sprechen. Ich hätte auch nie Geld von ihm gefordert, wenn er es nicht hätte zahlen können. Die Klage war das letzte Mittel, aber irgendwann hatte ich keinen Zweifel mehr, dass ich das einfach machen musste.

Anzeige

ZEIT CAMPUS: Ist Ihr Vater wohlhabend?

Sager: Er bekommt ein sehr gutes Gehalt. Ich bin die jüngste von fünf Töchtern, wir haben alle studiert, und mein Vater zahlte zunächst allen das Gleiche: Kindergeld plus den Freibetrag, den er als Beamter pro Kind bekommt, und noch ein bisschen was dazu – insgesamt waren das gerade mal 358 Euro im Monat. Er gibt viel für Luxusreisen nach Jamaika aus, aber nicht für meine Schwestern und mich. Dabei ist er gesetzlich verpflichtet, mich zu unterstützen, solange ich unter 25 bin.

Was Studenten im Durchschnitt haben

Laut Sozialerhebung des Studentenwerks hat ein Student im Schnitt 812 Euro im Monat zur Verfügung, knapp vier Prozent verfügen über mehr als 1.300 Euro. Nach der Düsseldorfer Tabelle, mit der Juristen Unterhaltsrichtwerte berechnen, brauchen Studenten mindestens 640 Euro monatlich. Jeder fünfte Student lebt von deutlich weniger, jeder vierte arbeitet mindestens halbtags.

Weniger Unterstützung als erlaubt

In Deutschland bekommen geschätzt etwa 200.000 Studenten von ihren Eltern nicht die finanzielle Unterstützung, die ihnen gesetzlich zusteht. Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. (...) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf."

ZEIT CAMPUS: Wie viel müsste er Ihnen denn zahlen?

Sager: Als ich Bafög beantragt habe, wurde mir vorgerechnet, dass mein Vater mir 260 Euro mehr hätte zahlen müssen. Das hat er nie getan, sondern das Geld sogar noch gekürzt, als ich gerade im ersten Semester war.

ZEIT CAMPUS: Wie hat er das begründet?

Sager: Meine Eltern haben sich getrennt, als ich noch in der Schule war, später wurde mein Vater krank, er hatte Krebs. Wenn meine Schwestern oder ich uns wegen Geld beschwerten, warf er uns mangelnde Loyalität vor. Geld war sein Machtmittel. Er wollte, dass wir zu ihm halten und nicht zu unserer Mutter. Wenn ich nett zu ihm war, bezahlte er mir Reisen oder neue Möbel. Dabei hätte ich gern einfach regelmäßig genug gehabt, um mir Essen zu kaufen. 

ZEIT CAMPUS: Und deshalb haben Sie beschlossen, ihn zu verklagen?

Sager: Beim Studentenwerk wurde mir Paragraf 37 des Bafög erklärt, der »gesetzlich übergegangene Unterhaltsanspruch«: Was mein Vater nicht zahlt, übernimmt auf meinen Antrag hin das Land und stellt es ihm in Rechnung. Wenn er sich dann weiterhin weigert, seine Schuld zu begleichen, muss nicht ich klagen, sondern das Land. Vor Gericht werde ich meinem Vater wohl nie begegnen.

ZEIT Campus 3/12

ZEIT CAMPUS: Ist durch diesen Schritt zwischen Ihnen etwas kaputtgegangen?

Sager: Nein. Es hat sich nur manifestiert, was schon kaputt war. Ich habe Respekt vor ihm verloren – und vor mir selbst gewonnen. Durch den klaren Schnitt bin ich auch emotional unabhängiger geworden. Heute herrscht Funkstille, aber ich habe das Richtige getan.

ZEIT CAMPUS: Was sagen Ihre Kommilitonen dazu?

Sager: Ich habe Freundinnen, die sich das nie getraut hätten. Eine bekommt nicht mal das Kindergeld von ihren Eltern. Man überschreitet eine Schwelle, wenn man jemanden verklagt, gerade in der Familie. »Das tut man nicht«, heißt es. Aber im Ernst, scheiß drauf! Wenn man krank ist, geht man zum Arzt, wenn das Auto kaputt ist, zum Mechaniker, und wenn das Geld nicht fließt, holt man sich eben Hilfe von Menschen, die sich damit auskennen. Die Beziehung zu Eltern, die einen nicht unterstützen, ist ohnehin kaputt.

ZEIT CAMPUS: Das klingt abgeklärt. 

Sager: Ich bin meinem Vater nichts schuldig. Ich habe ihn schließlich nicht darum gebeten, auf die Welt zu kommen. Er hat vernachlässigt, für mich zu sorgen, dazu ist er gesetzlich und moralisch verpflichtet. Dass es für solche Fälle rechtliche Unterstützung gibt, ist eine super Sache. Diese Hilfe anzunehmen, ist absolut angebracht.

ZEIT CAMPUS: Werden Sie sich mit Ihrem Vater jemals versöhnen können?

Sager: Das sehe ich nicht. Eigentlich ist es furchtbar, dass ich über meinen eigenen Vater so spreche, aber ich weiß nicht, was wir uns noch zu sagen haben. Außer, er entschuldigt sich bei mir: »Judith, ich hab’s verbockt, ich hab alles versaut.« Das müsste zuerst kommen.

Leserkommentare
  1. ...es ist wirklich eine Frechheit des Vaters sich bloß wegen einem Kinkerlitzchen wie einer Krebserkrankung in der wichtigen Zeit des Studiums nicht ordentlich um sein Kind zu kümmern.

    Ich finde die junge Dame extrem selbstgerecht. Konsequent wäre es gewesen, mit ihrem Vater zu brechen und dann aber auch kein Geld mehr von ihm zu verlangen.

    Jemanden zu verachten, der einem den Lebensunterhalt bezahlt, ist ganz schön scheinheilig.

    Vielleicht hat Mademoiselle ja selbst irgendwann mal Kinder, die sie mit Forderungen überschütten. Möglicherweise in einer Lebenssituation, in der sie eigentlich grade alle Kraft für sich selbst bräuchte.

    33 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Ansprüche!"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Sariko
    • 10.05.2012 um 9:44 Uhr

    In Deutschland gibt es die Freiheit der Berufswahl, dass impliziert für jeden die Freiheit ein Studium aufzunehmen.

    Während man studiert, muss man seinen Lebensunterhalt bestreiten können, dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Zunächst sind die Eltern (Vater und Mutter) jeweils nach ihren finanziellen Leistungsvermögen verpflichtet, ihre Kinder zu untersützen. Wenn Eltern das nicht können, springt der Staat mit Bafög ein.

    Der Vater muss nur deshalb Unterhalt zahlen, weil er das Geld dafür hat. Der Vater ist gesetzlich verpflichtet diesen Unterhalt zu leisten. Selbst wenn Judith mit dem Vater bricht, sie wird kein Bafög bekommen. Die Tochter muss hier also ihr Recht einklagen.

    Seltsam, dass sie jemanden scheinheilig nennen, der sich an die Gesetze hält, und jemanden unterstützen, der die Gesetze bricht.

    • nike11
    • 10.05.2012 um 9:48 Uhr

    Sie verlangt das Kindergeld und eine winzige Bezuschussung! Entschuldigen Sie, aber was ist daran selbstgerecht und vor allem: was hat das mit der Krebserkrankung zu tun?
    Wenn der Vater meint, er bräuchte das Geld für andere Dinge, die ihm momentan guttun, ist es nichtsdestoweniger noch immer *ihr* Geld und es ist das mindeste, wenn er sich dahingehend mit ihr bespricht und eine gemeinsame Lösung mit ihr sucht, und sie auf Augenhöhe mitentscheiden lässt. Immerhin geht es um ihre Zukunft.
    Und selbstverständlich darf sie frei entscheiden, ohne dass jemand hernach das Recht hat sie derart emotional zu diffamieren. Mithin würde sie ohne die Klage von keinem Amt finanzielle Unterstützung bekommen; vollkommen unabhängig davon ob sie mit ihrem Vater bricht oder mit ihm tanzen geht. Diese Vorgänge sind rechtlich unmittelbar aneinander gekoppelt. Dann ist sie vielleicht eine brave Tochter, hat sich aber für ihr Recht nicht eingesetzt. Und um es noch einmal festzuhalten: Sie verlangt keine Unsummen. Kinder kosten nunmal. Ihnen das in für sie entscheidenden Momenten vorzurechnen und vorzuhalten, spricht nicht für den Vater.

    • Sariko
    • 10.05.2012 um 9:44 Uhr

    In Deutschland gibt es die Freiheit der Berufswahl, dass impliziert für jeden die Freiheit ein Studium aufzunehmen.

    Während man studiert, muss man seinen Lebensunterhalt bestreiten können, dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Zunächst sind die Eltern (Vater und Mutter) jeweils nach ihren finanziellen Leistungsvermögen verpflichtet, ihre Kinder zu untersützen. Wenn Eltern das nicht können, springt der Staat mit Bafög ein.

    Der Vater muss nur deshalb Unterhalt zahlen, weil er das Geld dafür hat. Der Vater ist gesetzlich verpflichtet diesen Unterhalt zu leisten. Selbst wenn Judith mit dem Vater bricht, sie wird kein Bafög bekommen. Die Tochter muss hier also ihr Recht einklagen.

    Seltsam, dass sie jemanden scheinheilig nennen, der sich an die Gesetze hält, und jemanden unterstützen, der die Gesetze bricht.

    • nike11
    • 10.05.2012 um 9:48 Uhr

    Sie verlangt das Kindergeld und eine winzige Bezuschussung! Entschuldigen Sie, aber was ist daran selbstgerecht und vor allem: was hat das mit der Krebserkrankung zu tun?
    Wenn der Vater meint, er bräuchte das Geld für andere Dinge, die ihm momentan guttun, ist es nichtsdestoweniger noch immer *ihr* Geld und es ist das mindeste, wenn er sich dahingehend mit ihr bespricht und eine gemeinsame Lösung mit ihr sucht, und sie auf Augenhöhe mitentscheiden lässt. Immerhin geht es um ihre Zukunft.
    Und selbstverständlich darf sie frei entscheiden, ohne dass jemand hernach das Recht hat sie derart emotional zu diffamieren. Mithin würde sie ohne die Klage von keinem Amt finanzielle Unterstützung bekommen; vollkommen unabhängig davon ob sie mit ihrem Vater bricht oder mit ihm tanzen geht. Diese Vorgänge sind rechtlich unmittelbar aneinander gekoppelt. Dann ist sie vielleicht eine brave Tochter, hat sich aber für ihr Recht nicht eingesetzt. Und um es noch einmal festzuhalten: Sie verlangt keine Unsummen. Kinder kosten nunmal. Ihnen das in für sie entscheidenden Momenten vorzurechnen und vorzuhalten, spricht nicht für den Vater.

  2. Sie bemerken es richtig: Die erste Studentin hat einen Anspruch gegen ihren Vater. Das ist kein Luxus, was sie verlangt und den sie "herunterschrauben" müsste, sondern der Anspruch ist, was ihr gesetzlich zusteht. Und das ist nicht viel, die Höchstgrenze liegt bei ca. 600€.
    Es stellt auch keine übertriebene Anspruchshaltung da, das einzufordern, immerhin sagt die Frau selbst, sie wollte sich nur einmal genug zu essen kaufen. Zudem hat ihr Vater sie in Abhängigkeit gehalten - dieser Zustand der Unsicherheit ist furchtbar und belastend.
    Es handelt sich um ein gesetzliches Minimum, was ihr zusteht - für darüberhinausgehende finanzielle Wünsche ist sie natürlich gehalten, selbst mit Nebenjobs zu erfüllen. Aber hier schon Abstriche zu fordern ist schlicht daneben und unpassend, hier Gier vorzuwerfen. Unser Gesellschaftsmodell ist so aufgebaut und gesetzlich verfestigt, dass zunächst Eltern für ihre Kinder sorgen. Im Alter kann sich das ganze umdrehen: Elternunterhalt, durch die Kinder zu zahlen.

    Im Gegenzug sage ich daher: es ist eine Frechheit, wenn gerade Väter für ihre Kinder in dieser wichtigen Zeit des Studiums und der Berufsausbuldung nicht mehr sorgen und den - wichtigen - Finanzhahn zudrehen; in einer Phase, in der ihre Kinder das erste Mal versuchen können, auf eigenen Beinen zu stehen und auch ihre Finanzen relativ unabhängig regeln lernen können.
    Dann im Zweifel auch zu klagen ist mutig und lobenswert! Gut gemacht!

    30 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Gierig"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ...es ist wirklich eine Frechheit des Vaters sich bloß wegen einem Kinkerlitzchen wie einer Krebserkrankung in der wichtigen Zeit des Studiums nicht ordentlich um sein Kind zu kümmern.

    Ich finde die junge Dame extrem selbstgerecht. Konsequent wäre es gewesen, mit ihrem Vater zu brechen und dann aber auch kein Geld mehr von ihm zu verlangen.

    Jemanden zu verachten, der einem den Lebensunterhalt bezahlt, ist ganz schön scheinheilig.

    Vielleicht hat Mademoiselle ja selbst irgendwann mal Kinder, die sie mit Forderungen überschütten. Möglicherweise in einer Lebenssituation, in der sie eigentlich grade alle Kraft für sich selbst bräuchte.

    ...ich habe kein Bafög bekommen und keine Unterstützung, (ausser mal einen Zehner zugesteckt, oder so). Ich bin in den Semesterferien arbeiten gegangen, das musste dann fürs Semester reichen.

    Geht alles !!

    Bezüglich ihrer Auffassung von Bürgerrechten (erste Ausbildung muss durch Eltern mitgetragen und gewährleistet werden), teile ich ganz.

    Wieso Sie aber sagen, dass ein Verweigern dieses Rechtsanspruches besonders seitens Väter schlimm sei, erschließt sich mir nicht. Dieses Verhalten ist seitens Eltern generell kurz gesagt asozial, deren Geschlecht ist dabei doch völlig wurscht! Ob eine Mutter oder ein Vater zum eigenen Kind asozial ist, wieso soll das einen Unterschied machen für das asozial behandelte Kind?

    Zu den "Ich habe auch viel gearbeitet in meinem Studium"-Menschen: wenn Sie das aus einer Zeit erzählen, die sagen wir mal, 10-15 Jahre zurückliegt, dann haben Sie damals wahrscheinlich auch mehr verdient. Studentenjobs sind meistens kaum mehr als 7-10€/h, manchmal auch nur 6€. Dafür muss man schon ein wenig klotzen, wenn man auf 800€ kommen will.
    Und wenn man Bafög erhält, kann man legal überhaupt nicht auf mehr als 1264€ im Monat kommen (580€ Bafög, 184€ Kindergeld, ca. 400€ Job). Dabei muss man mitbedenken, dass man in den meisten 400€Jobs nur selten auch auf 400€ kommt. Der Mittelwert liegt bei 250-300€. Anders gesagt: Studenten, die Unterstützung brauchen und trotzdem arbeiten gehen, leben an der Grenze, ab der nicht mehr gepfändet werden darf. Das ist nicht unbedingt eine angenehme Existenz. Waschmaschine und Kühlschrank funktionieren nicht mehr, neuer Staubsauger, Hose kaputt? ohoh...und dann noch was für die Übergangszeit nach dem Studium zurücklegen? Ohohoh...

    ...es ist wirklich eine Frechheit des Vaters sich bloß wegen einem Kinkerlitzchen wie einer Krebserkrankung in der wichtigen Zeit des Studiums nicht ordentlich um sein Kind zu kümmern.

    Ich finde die junge Dame extrem selbstgerecht. Konsequent wäre es gewesen, mit ihrem Vater zu brechen und dann aber auch kein Geld mehr von ihm zu verlangen.

    Jemanden zu verachten, der einem den Lebensunterhalt bezahlt, ist ganz schön scheinheilig.

    Vielleicht hat Mademoiselle ja selbst irgendwann mal Kinder, die sie mit Forderungen überschütten. Möglicherweise in einer Lebenssituation, in der sie eigentlich grade alle Kraft für sich selbst bräuchte.

    ...ich habe kein Bafög bekommen und keine Unterstützung, (ausser mal einen Zehner zugesteckt, oder so). Ich bin in den Semesterferien arbeiten gegangen, das musste dann fürs Semester reichen.

    Geht alles !!

    Bezüglich ihrer Auffassung von Bürgerrechten (erste Ausbildung muss durch Eltern mitgetragen und gewährleistet werden), teile ich ganz.

    Wieso Sie aber sagen, dass ein Verweigern dieses Rechtsanspruches besonders seitens Väter schlimm sei, erschließt sich mir nicht. Dieses Verhalten ist seitens Eltern generell kurz gesagt asozial, deren Geschlecht ist dabei doch völlig wurscht! Ob eine Mutter oder ein Vater zum eigenen Kind asozial ist, wieso soll das einen Unterschied machen für das asozial behandelte Kind?

    Zu den "Ich habe auch viel gearbeitet in meinem Studium"-Menschen: wenn Sie das aus einer Zeit erzählen, die sagen wir mal, 10-15 Jahre zurückliegt, dann haben Sie damals wahrscheinlich auch mehr verdient. Studentenjobs sind meistens kaum mehr als 7-10€/h, manchmal auch nur 6€. Dafür muss man schon ein wenig klotzen, wenn man auf 800€ kommen will.
    Und wenn man Bafög erhält, kann man legal überhaupt nicht auf mehr als 1264€ im Monat kommen (580€ Bafög, 184€ Kindergeld, ca. 400€ Job). Dabei muss man mitbedenken, dass man in den meisten 400€Jobs nur selten auch auf 400€ kommt. Der Mittelwert liegt bei 250-300€. Anders gesagt: Studenten, die Unterstützung brauchen und trotzdem arbeiten gehen, leben an der Grenze, ab der nicht mehr gepfändet werden darf. Das ist nicht unbedingt eine angenehme Existenz. Waschmaschine und Kühlschrank funktionieren nicht mehr, neuer Staubsauger, Hose kaputt? ohoh...und dann noch was für die Übergangszeit nach dem Studium zurücklegen? Ohohoh...

  3. Die eine glaubt, sich verstellen zu müssen, damit man sie akzeptiert. Aber glücklich ist sie mit der Situation so auch nicht, denn sie lügt ihre Freunde und Bekannten ja an und kommt damit offensichtlich nicht klar. Und die andere verklagt ihren Vater auf (mehr) Geld, könnte sich aber auch einfach einen Nebenjob suchen. Das müssen viele und es geht auch. Man kennt die genauen Umstände zwar nicht, aber 5 Kinder durchs Studium zu bringen, ist auch eine Leistung des Vaters.

    29 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Aus gutem Grund (!!!) sind Studenten nicht verpflichtet, einen Nebenjob neben dem Studium zu haben - z.B. um es in Regelstudienzeit schaffen zu können. das Mädchen ist nicht gierig, es möchte das haben, was ihr nach dem Gesetz zusteht: Unterstützung von den Eltern? Wer ist denn da biotte gierig? Doch wohl der vater, der seine Töchter mit Geld erpresst, dass er über hat, sie aber zum Leben brauchen. Der lieber nach Jamaika in den Luxusurlaub reist anstatt seiner Tochter ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen? Und Ihrer Meinung nach ist dann die Tochter unmoralisch?

    Diese Einstellung, dass Kinder überflüssiger Mist sind, sobald man sich von der Mutter hat scheiden lassen, und dass die doch bleiben könnenm, wo der Pfeffer wächst, Verantwortung adieu, ist der Grund, dass es traurigerweise solche Gesetze überhaupt geben muss und dass es viele Kinder gibt, die von ihnen Gebrauch machen müssen. Ansonsten wären die Aussichten im Studium nämlich gleich null. Entweder man schafft es gar nicht erst oder braucht wesentlich länger.

    Wer Kinder in die Welt setzt, der ist für diese verantwortlich, bis sie für sich selbst sorgen können, d.h. mit Ende der ersten Ausbildung. Und dabei ist das Kind nicht verpflichtet, Nachteile hinzunehmen, nur weil Papi lieber nach Jamaika fährt.

    • DDave
    • 10.05.2012 um 8:29 Uhr

    Ja, es stimmt schon, dass 5 Kinder durch das Studium zu bringen eine Leistung ist, aber auch ins besondere von den Kindern. Ausserdem wird sehr gut beschrieben, dass der Vater nur das Geld vom Staat weitergibt(, welches er nur wegen der Kinder bekommt).
    Apropos Nebenjob, damit kann man es nicht immer so einfach machen.
    Als dualer Student bleibt mir am Ende des Monats nicht viel übrig, weil ich nicht nur 2 Wohnungen zu unterhalten habe, sondern auch seit dem 01.01.2012 sozialversicherungspflichtig bin, somit fallen 25% meines Gehaltes weg.

    Ob ein Nebenjob neben dem Studium drin ist, kann man gar nicht beurteilen, wenn man nicht weiß wo, was und nach welchem Modell diejenige studiert. Ich habe Rechtswissenschaft studiert. Da ist zwar evtl. ein Nebenjob drin. Aber keiner der einem den Lebensunterhalt ernsthaft mitfinanziert. Fakt ist auch, die Zeit, die man arbeitet, kann man nicht lernen. Wer also wirklich gut sein will, und darauf hat jeder ein Recht, ist ohne Job besser dran. Man überlege sich dazu auch mal, was Mietkosten in München und die stetige Anforderungen von Bachelorstudiengängen (Übungsserien etc.) für diese Situation bedeuten. Meine Eltern haben mehr für mich gezahlt, als sie mussten und ich bin dankbar dafür.
    Im Übrigen ist es keine Leistung 5 Kinder durchs Studium zu bringen, durch die Schule vielleicht, da man da die Kinder als Eltern hintreibt, aber für das Studium ist das Kind selbst verantwortlich, nicht die Eltern. Die einzige Unterstützung waren hier 385€, das ist mit nem Dauerüberweisungsauftrag erledigt. Einem für das gesammte Studium. Solange der Vater keine Schulden oder ähnliches hat, ist kein Grund erkennbar, warum er sein Kind nicht so unterstützt, wie es das Gesetz verlangt.

    Das Bedauerliche bei Frau "Voigt" ist, dass sie anscheinend das Klischee einer Studentin spielt, um sich normal zu fühlen. Es gibt kein typisches Studentenleben - das ist Fiktion. Allerdings habe ich Verständnis für ihre Situation. Man wird durch sowas immer in Rollen gepresst. Aber 800€ sind auch nicht so wenig

    Aus gutem Grund (!!!) sind Studenten nicht verpflichtet, einen Nebenjob neben dem Studium zu haben - z.B. um es in Regelstudienzeit schaffen zu können. das Mädchen ist nicht gierig, es möchte das haben, was ihr nach dem Gesetz zusteht: Unterstützung von den Eltern? Wer ist denn da biotte gierig? Doch wohl der vater, der seine Töchter mit Geld erpresst, dass er über hat, sie aber zum Leben brauchen. Der lieber nach Jamaika in den Luxusurlaub reist anstatt seiner Tochter ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen? Und Ihrer Meinung nach ist dann die Tochter unmoralisch?

    Diese Einstellung, dass Kinder überflüssiger Mist sind, sobald man sich von der Mutter hat scheiden lassen, und dass die doch bleiben könnenm, wo der Pfeffer wächst, Verantwortung adieu, ist der Grund, dass es traurigerweise solche Gesetze überhaupt geben muss und dass es viele Kinder gibt, die von ihnen Gebrauch machen müssen. Ansonsten wären die Aussichten im Studium nämlich gleich null. Entweder man schafft es gar nicht erst oder braucht wesentlich länger.

    Wer Kinder in die Welt setzt, der ist für diese verantwortlich, bis sie für sich selbst sorgen können, d.h. mit Ende der ersten Ausbildung. Und dabei ist das Kind nicht verpflichtet, Nachteile hinzunehmen, nur weil Papi lieber nach Jamaika fährt.

    • DDave
    • 10.05.2012 um 8:29 Uhr

    Ja, es stimmt schon, dass 5 Kinder durch das Studium zu bringen eine Leistung ist, aber auch ins besondere von den Kindern. Ausserdem wird sehr gut beschrieben, dass der Vater nur das Geld vom Staat weitergibt(, welches er nur wegen der Kinder bekommt).
    Apropos Nebenjob, damit kann man es nicht immer so einfach machen.
    Als dualer Student bleibt mir am Ende des Monats nicht viel übrig, weil ich nicht nur 2 Wohnungen zu unterhalten habe, sondern auch seit dem 01.01.2012 sozialversicherungspflichtig bin, somit fallen 25% meines Gehaltes weg.

    Ob ein Nebenjob neben dem Studium drin ist, kann man gar nicht beurteilen, wenn man nicht weiß wo, was und nach welchem Modell diejenige studiert. Ich habe Rechtswissenschaft studiert. Da ist zwar evtl. ein Nebenjob drin. Aber keiner der einem den Lebensunterhalt ernsthaft mitfinanziert. Fakt ist auch, die Zeit, die man arbeitet, kann man nicht lernen. Wer also wirklich gut sein will, und darauf hat jeder ein Recht, ist ohne Job besser dran. Man überlege sich dazu auch mal, was Mietkosten in München und die stetige Anforderungen von Bachelorstudiengängen (Übungsserien etc.) für diese Situation bedeuten. Meine Eltern haben mehr für mich gezahlt, als sie mussten und ich bin dankbar dafür.
    Im Übrigen ist es keine Leistung 5 Kinder durchs Studium zu bringen, durch die Schule vielleicht, da man da die Kinder als Eltern hintreibt, aber für das Studium ist das Kind selbst verantwortlich, nicht die Eltern. Die einzige Unterstützung waren hier 385€, das ist mit nem Dauerüberweisungsauftrag erledigt. Einem für das gesammte Studium. Solange der Vater keine Schulden oder ähnliches hat, ist kein Grund erkennbar, warum er sein Kind nicht so unterstützt, wie es das Gesetz verlangt.

    Das Bedauerliche bei Frau "Voigt" ist, dass sie anscheinend das Klischee einer Studentin spielt, um sich normal zu fühlen. Es gibt kein typisches Studentenleben - das ist Fiktion. Allerdings habe ich Verständnis für ihre Situation. Man wird durch sowas immer in Rollen gepresst. Aber 800€ sind auch nicht so wenig

    • Sariko
    • 10.05.2012 um 9:44 Uhr

    In Deutschland gibt es die Freiheit der Berufswahl, dass impliziert für jeden die Freiheit ein Studium aufzunehmen.

    Während man studiert, muss man seinen Lebensunterhalt bestreiten können, dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Zunächst sind die Eltern (Vater und Mutter) jeweils nach ihren finanziellen Leistungsvermögen verpflichtet, ihre Kinder zu untersützen. Wenn Eltern das nicht können, springt der Staat mit Bafög ein.

    Der Vater muss nur deshalb Unterhalt zahlen, weil er das Geld dafür hat. Der Vater ist gesetzlich verpflichtet diesen Unterhalt zu leisten. Selbst wenn Judith mit dem Vater bricht, sie wird kein Bafög bekommen. Die Tochter muss hier also ihr Recht einklagen.

    Seltsam, dass sie jemanden scheinheilig nennen, der sich an die Gesetze hält, und jemanden unterstützen, der die Gesetze bricht.

    29 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • PigDog
    • 10.05.2012 um 10:45 Uhr

    handelt Judith korrekt.

    Über die moralische Einordnung einer Aussage wie:

    "Ich bin meinem Vater nichts schuldig. Ich habe ihn schließlich nicht darum gebeten, auf die Welt zu kommen. Er hat vernachlässigt, für mich zu sorgen, dazu ist er gesetzlich und moralisch verpflichtet."

    möge jeder selbst entscheiden...

    ---

    By the Way - Miss Judith sollte zusehen, daß sie das Geld des Vaters verprasst, und nicht etwa gewinnbringend anlegt.

    Sonnst könnte es passieren, daß ihr krebskranker Vater sie eines Tages per Gerichtsurteil verpflichtet, für seine Pflegekosten aufzukommen wenn sein eigenes Vermögen aufgebraucht ist!

    Nun, wir kennen eigentlich nur die Aussage der Tochter. Und wir kennen nicht die Möglichkeiten der Mutter.
    Könnte es also sein, dass die Tochter ferngesteuert ist? Könnte es sein, dass hier der Vater abgezockt werden soll?

    Die Tochter tut mir sehr leid. Sie hat wohl einen erheblichen Nachholbedarf an sozialer Kompetenz. Sie erzählt von der Krebserkrankung ihres Vaters wie von einer völligen Nebensächlichkeit. Da muss in der Erziehung ziemlich viel daneben gegangen sein. Natürlich können es auch die falschen Vorbilder in der Familie gewesen sein.

    So mögen recht haben - genau wie Judith. Man muß sich aber auch darüber im klaren sein, daß Rechtsnormen notwendigerweise generalisierend verfasst werden und nicht immer dazu taugen, eine gewisse Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Worauf ich hinaus will: Das Bafög-Amt errechnet einen Betrag, den die Eltern - theoretisch - ihren Kindern zahlen müssen. Für den Rest springt der Staat ein. So weit, so gut. Aber nicht immer können die Eltern sich diesen Betrag auch wirklich leisten. Das fängt schon damit an, daß für die Berechnung der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr ab dem Zeitpunkt der Beantragung maßgeblich ist. Natürlich ist wieder Antrag auf Aktualisierung möglich, aber dennoch erscheint das auf den ersten Blick doch ziemlich sinnwidrig. Dann gibt es eine Menge Ausgaben, die die Eltern bestreiten müssen, die für die Berechnung einfach nicht maßgeblich sind. Meine Eltern haben mich ebenfalls während der Ausbildung und des Studiums unterstützt und ich schulde ihnen wortwörtlich mein Leben. Leider habe ich diese Unterstützung viel zu lange als selbstverständlich voraus gesetzt und schäme mich mittlerweile zutiefst dafür. Ich hoffe, daß Judith diese Erfahrung nicht machen muß.

    ...was sich die "liebende" Tochter alles einfallen lässt, nicht zu löhnen, wenn sie eine Familie hat und ihr Vater ein Pflegefall wird. Will sagen, diese Art von Verpflichtung ist eine Tür, die in beide Richtung schwingt.
    Meine Mutter hat auch keine Möglichkeit gehabt mich zun unterstützen, aber auf die Idee sie zu verklagen, wäre ich nie gekommen, selbst wenn sie das Geld gehabt hätte !

    [...] Gekürzt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Danke. Die Redaktion/kvk

    • JD
    • 10.05.2012 um 11:09 Uhr

    ist Ihnen wohl abhanden gekommen was? Die Frau jammert auf hohem Niveau während andere die Aufgabe "eigenständig Leben" schon viel früher angenommen haben. Sie könnte dadurch einiges lernen, das ihr später im Berufsleben viel bringt.

    • PigDog
    • 10.05.2012 um 10:45 Uhr

    handelt Judith korrekt.

    Über die moralische Einordnung einer Aussage wie:

    "Ich bin meinem Vater nichts schuldig. Ich habe ihn schließlich nicht darum gebeten, auf die Welt zu kommen. Er hat vernachlässigt, für mich zu sorgen, dazu ist er gesetzlich und moralisch verpflichtet."

    möge jeder selbst entscheiden...

    ---

    By the Way - Miss Judith sollte zusehen, daß sie das Geld des Vaters verprasst, und nicht etwa gewinnbringend anlegt.

    Sonnst könnte es passieren, daß ihr krebskranker Vater sie eines Tages per Gerichtsurteil verpflichtet, für seine Pflegekosten aufzukommen wenn sein eigenes Vermögen aufgebraucht ist!

    Nun, wir kennen eigentlich nur die Aussage der Tochter. Und wir kennen nicht die Möglichkeiten der Mutter.
    Könnte es also sein, dass die Tochter ferngesteuert ist? Könnte es sein, dass hier der Vater abgezockt werden soll?

    Die Tochter tut mir sehr leid. Sie hat wohl einen erheblichen Nachholbedarf an sozialer Kompetenz. Sie erzählt von der Krebserkrankung ihres Vaters wie von einer völligen Nebensächlichkeit. Da muss in der Erziehung ziemlich viel daneben gegangen sein. Natürlich können es auch die falschen Vorbilder in der Familie gewesen sein.

    So mögen recht haben - genau wie Judith. Man muß sich aber auch darüber im klaren sein, daß Rechtsnormen notwendigerweise generalisierend verfasst werden und nicht immer dazu taugen, eine gewisse Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Worauf ich hinaus will: Das Bafög-Amt errechnet einen Betrag, den die Eltern - theoretisch - ihren Kindern zahlen müssen. Für den Rest springt der Staat ein. So weit, so gut. Aber nicht immer können die Eltern sich diesen Betrag auch wirklich leisten. Das fängt schon damit an, daß für die Berechnung der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr ab dem Zeitpunkt der Beantragung maßgeblich ist. Natürlich ist wieder Antrag auf Aktualisierung möglich, aber dennoch erscheint das auf den ersten Blick doch ziemlich sinnwidrig. Dann gibt es eine Menge Ausgaben, die die Eltern bestreiten müssen, die für die Berechnung einfach nicht maßgeblich sind. Meine Eltern haben mich ebenfalls während der Ausbildung und des Studiums unterstützt und ich schulde ihnen wortwörtlich mein Leben. Leider habe ich diese Unterstützung viel zu lange als selbstverständlich voraus gesetzt und schäme mich mittlerweile zutiefst dafür. Ich hoffe, daß Judith diese Erfahrung nicht machen muß.

    ...was sich die "liebende" Tochter alles einfallen lässt, nicht zu löhnen, wenn sie eine Familie hat und ihr Vater ein Pflegefall wird. Will sagen, diese Art von Verpflichtung ist eine Tür, die in beide Richtung schwingt.
    Meine Mutter hat auch keine Möglichkeit gehabt mich zun unterstützen, aber auf die Idee sie zu verklagen, wäre ich nie gekommen, selbst wenn sie das Geld gehabt hätte !

    [...] Gekürzt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Danke. Die Redaktion/kvk

    • JD
    • 10.05.2012 um 11:09 Uhr

    ist Ihnen wohl abhanden gekommen was? Die Frau jammert auf hohem Niveau während andere die Aufgabe "eigenständig Leben" schon viel früher angenommen haben. Sie könnte dadurch einiges lernen, das ihr später im Berufsleben viel bringt.

  4. ...hoffentlich setzt die erste der Damen keine eigenen Kinder in die Welt, um sich hernach von ihnen vorwerfen zu lassen, sie seien nicht gefragt worden. Als Juristen oder Betriebsrationalisierer sind solche aber vielleicht gut zu gebrauchen.

    24 Leserempfehlungen
    • nike11
    • 10.05.2012 um 9:48 Uhr

    Sie verlangt das Kindergeld und eine winzige Bezuschussung! Entschuldigen Sie, aber was ist daran selbstgerecht und vor allem: was hat das mit der Krebserkrankung zu tun?
    Wenn der Vater meint, er bräuchte das Geld für andere Dinge, die ihm momentan guttun, ist es nichtsdestoweniger noch immer *ihr* Geld und es ist das mindeste, wenn er sich dahingehend mit ihr bespricht und eine gemeinsame Lösung mit ihr sucht, und sie auf Augenhöhe mitentscheiden lässt. Immerhin geht es um ihre Zukunft.
    Und selbstverständlich darf sie frei entscheiden, ohne dass jemand hernach das Recht hat sie derart emotional zu diffamieren. Mithin würde sie ohne die Klage von keinem Amt finanzielle Unterstützung bekommen; vollkommen unabhängig davon ob sie mit ihrem Vater bricht oder mit ihm tanzen geht. Diese Vorgänge sind rechtlich unmittelbar aneinander gekoppelt. Dann ist sie vielleicht eine brave Tochter, hat sich aber für ihr Recht nicht eingesetzt. Und um es noch einmal festzuhalten: Sie verlangt keine Unsummen. Kinder kosten nunmal. Ihnen das in für sie entscheidenden Momenten vorzurechnen und vorzuhalten, spricht nicht für den Vater.

    12 Leserempfehlungen
    • niebla
    • 10.05.2012 um 8:51 Uhr

    Na einfach mal wieder den Stereotyp "fauler Student" auspacken ist immer einfach. Aber mal darüber nachdenken, dass es schon ein mutiger und großer Schritt den diese junge Dame wagt, darauf kommt man nicht. Es ist einfach kaum möglich seinen Lebensunterhalt allein zu bestreiten, wenn man keine Unterstützung bekommt. Das ist einfach so.(Punkt) Da kann jetzt auch jeder behaupten er hätte es auch geschafft und Studium, Nebenjob, Familie, Vorsitz im Pingpongverein, Kassenwart bei der Johanniterortsgruppe und etliche andere tolle Sachen unter einen Hut zu bringen als er studiert hat. Ganz großes Tennis!!

    Aber diese ständige Rumgezicke von wegen fauler Student, soll sich Arbeit suchen, haben andere auch schon so geschafft blablablabla nervt und hat mit der Realität wenig zu tun.

    10 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Gierig"
  5. Aus gutem Grund (!!!) sind Studenten nicht verpflichtet, einen Nebenjob neben dem Studium zu haben - z.B. um es in Regelstudienzeit schaffen zu können. das Mädchen ist nicht gierig, es möchte das haben, was ihr nach dem Gesetz zusteht: Unterstützung von den Eltern? Wer ist denn da biotte gierig? Doch wohl der vater, der seine Töchter mit Geld erpresst, dass er über hat, sie aber zum Leben brauchen. Der lieber nach Jamaika in den Luxusurlaub reist anstatt seiner Tochter ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen? Und Ihrer Meinung nach ist dann die Tochter unmoralisch?

    Diese Einstellung, dass Kinder überflüssiger Mist sind, sobald man sich von der Mutter hat scheiden lassen, und dass die doch bleiben könnenm, wo der Pfeffer wächst, Verantwortung adieu, ist der Grund, dass es traurigerweise solche Gesetze überhaupt geben muss und dass es viele Kinder gibt, die von ihnen Gebrauch machen müssen. Ansonsten wären die Aussichten im Studium nämlich gleich null. Entweder man schafft es gar nicht erst oder braucht wesentlich länger.

    Wer Kinder in die Welt setzt, der ist für diese verantwortlich, bis sie für sich selbst sorgen können, d.h. mit Ende der ersten Ausbildung. Und dabei ist das Kind nicht verpflichtet, Nachteile hinzunehmen, nur weil Papi lieber nach Jamaika fährt.

    9 Leserempfehlungen

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service