RundfunkbeitragBafög rettet Studenten vor der GEZ

Ab Januar sollen auch Studenten pro Monat rund 18 Euro Rundfunkbeitrag an die GEZ zahlen. Das Deutsche Studentenwerk rät, schnell Bafög zu beantragen.

Der neue Rundfunkbeitrag könnte den Staat viel Geld kosten. Denn die Einführung des Rundfunkbeitrags im nächsten Jahr macht es für Studenten noch attraktiver, Bafög zu beantragen – auch wenn sie nur einen geringen Betrag erhalten.

Studenten, die alleine wohnen und kein Bafög erhalten, müssen wie alle anderen Bürger ab 2013 rund 18 Euro pro Monat zahlen. Das Deutsche Studentenwerk ruft deshalb dazu auf, Ausbildungsförderung zu beantragen. "Wir empfehlen den Studenten, nun einen Bafög-Antrag zu stellen. Als Bafög-Geförderter bekommt man nicht nur Geld vom Staat, man spart auch monatlich die 17,98 Euro Rundfunkbeitrag", sagt Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde im Gespräch mit ZEIT ONLINE.

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Dadurch lohnt sich Bafög künftig auch für Studenten, die sonst nur sehr wenig Geld bekämen. Der genaue Bafög-Betrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Verdienst durch Nebenjobs. Das Studentenwerk geht davon aus, dass viele Studenten zwar ein Anrecht auf die Förderung ihrer Ausbildung haben, aber bis heute noch keinen Antrag gestellt haben.

Wohngemeinschaften können sich künftig die Kosten teilen

Bislang zahlen nur diejenigen Bürger für die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die ihre Geräte angemeldet haben. Studenten, die Bafög beziehen, konnten sich bisher zwar mit einem Antrag von der Rundfunkgebühr befreien lassen, doch viele Studenten umgehen dies, indem sie einfach gar keine Geräte anmeldeten. "Ich habe keine Lust, mich anzumelden, wenn ich als Bafög-Empfänger doch sowieso nichts zahlen muss", sagt etwa der 21-jährige Student Raphael aus Berlin. "Erst wenn die GEZ mir im nächsten Jahr einen Brief schickt, werde ich mich anmelden. Vorher nicht." Bisher hat er die Briefe der GEZ, die im Januar in Beitragsservice umbenannt wird, einfach ignoriert. Auch im nächsten Jahr wird Raphael, der neben seinem Computer auch einen Fernseher und ein Radio besitzt, zwar nichts zahlen, dafür aber eine Befreiung beantragen müssen.

Wie viele Studenten ein Anrecht auf Bafög hätten, dieses aber bisher nicht beanspruchen, ist statistisch nicht erfasst. Im Jahr 2011 erhielten 644.000 Studenten – etwa jeder vierte – Bafög. Im Schnitt werden laut Studentenwerk 413 Euro pro Monat ausgezahlt. Diese Summe ist nicht sehr weit von der Höchstgrenze von 670 Euro entfernt. Das weist darauf hin, dass viele Studenten, denen nur eine niedrige Ausbildungshilfe zustehen würde, bisher ganz auf diese verzichten.

Leserkommentare
  1. sollten generell ausgenommen werden. Das hätte der Gesetzgeber bei dieser hirnrissigen Umstellung berücksichtigen müssen. Jetzt ist die GEZ-Gebühr faktisch eine Wohnungssteuer. Da hätte sie aus Vernunftsgründen in die Einkommensteuer einbezogen werden müssen. Jetzt Online Petition und Mails an die Abgeordneten. Es sind bald Wahlen.

    • H.v.T.
    • 25.12.2012 um 10:55 Uhr

    Es geht hier nicht um die Höhe der GEZ-Gebühren oder um die Bestandsberechtigung der öffetlich rechtlichen Medien, sondern um die Frage, ob jemand GEZ-Gebühren zahlen muß, der keine entsprechenden Empfangsgeräte in Betrieb oder gar Besitz hat.

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    • 2b
    • 25.12.2012 um 14:13 Uhr

    Repräsentanten des Volkes haben Gesetz erlassen, wonach
    eine Deckelung des Bußgeldes (bisher bei 1000€) nicht weiter vorgesehen ist ...

    (§ 12 Abs. 2 RBStV)

    ... da frägt man sich, wie dann die Rechtsprechung das umsetzen würde?

    • 2b
    • 25.12.2012 um 14:13 Uhr

    Repräsentanten des Volkes haben Gesetz erlassen, wonach
    eine Deckelung des Bußgeldes (bisher bei 1000€) nicht weiter vorgesehen ist ...

    (§ 12 Abs. 2 RBStV)

    ... da frägt man sich, wie dann die Rechtsprechung das umsetzen würde?

  2. Ich kann doch aber duchaus erwarten, dass ein öffentlich finanzierter Fernsehfunk auch seinem Auftrag nachkommt und nicht genauso wirtschaftet wie die pöhsen Privatanstalten.

    Das heißt konkret:

    KEINE Orientierung an der (ohnehin auf hanebüchene Weise ermittelte) Quote.

    Keine Werbung.

    Solange ARD und ZDF nur RTL&Co. hinterherhecheln, zahl ich auch nix.

    Was die angebliche Unabhängigkeit angeht: Das ist doch ein absoluter Witz. Muss ich erst noch an die letzte Posse um die ZDF-Intendantur erinnern? Unabhängigkeit, dass ich nicht lache. Ruft Herr Seehofer beim BR an und sagt...

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    Antwort auf "Na denn"
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    Man wird es ja nicht jedem recht machen können, was die Gestaltung angeht. Das liegt in der Natur der Sache. Die Programmgremien sind aber nicht grnudlos unter anderem mit Trägern öffentlicher Belange besetzt. Mich interessieren Kinder- und Rentnersendungen auch nicht, aber das heißt nicht, daß das für alle anderen Menschen in diesem Land gilt. Selbiges für eine Sportveranstaltung, die für viele Menschen einen hohen Stellenwert hat -- für mich nicht. Quoten sollten schon beachtet werden, damit man viele Menschen erreicht. Eine Randgruppensparte ist nicht der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wenn CSU-Politiker mal wieder beweisen, daß sie von Pressefreiheit nichts verstehen, dann ist es doch richtig, wenn darüber öffentlich berichtet wird. Es kann kein Politiker damit drohen, den Geldhahn abzustellen und das ist über die Gebühren gesichert. Das ist Staatsferne.

    Sponsoring ("Werbung") gibt's auch nur geringfügig und ist als Kompensation gedacht. Schon merkwürdig: Zum einen beschwert man sich, wenn Millionen z.B. für Sportlizenzen rausgehauen werden, aber dann beschwert man sich im selben Atemzug, wenn die Kosten für die Zuschauer über Werbung geringgehalten werden(, damit seit Jahren keine Erhöhung kommt trotz Inflation).

    Man wird es ja nicht jedem recht machen können, was die Gestaltung angeht. Das liegt in der Natur der Sache. Die Programmgremien sind aber nicht grnudlos unter anderem mit Trägern öffentlicher Belange besetzt. Mich interessieren Kinder- und Rentnersendungen auch nicht, aber das heißt nicht, daß das für alle anderen Menschen in diesem Land gilt. Selbiges für eine Sportveranstaltung, die für viele Menschen einen hohen Stellenwert hat -- für mich nicht. Quoten sollten schon beachtet werden, damit man viele Menschen erreicht. Eine Randgruppensparte ist nicht der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wenn CSU-Politiker mal wieder beweisen, daß sie von Pressefreiheit nichts verstehen, dann ist es doch richtig, wenn darüber öffentlich berichtet wird. Es kann kein Politiker damit drohen, den Geldhahn abzustellen und das ist über die Gebühren gesichert. Das ist Staatsferne.

    Sponsoring ("Werbung") gibt's auch nur geringfügig und ist als Kompensation gedacht. Schon merkwürdig: Zum einen beschwert man sich, wenn Millionen z.B. für Sportlizenzen rausgehauen werden, aber dann beschwert man sich im selben Atemzug, wenn die Kosten für die Zuschauer über Werbung geringgehalten werden(, damit seit Jahren keine Erhöhung kommt trotz Inflation).

  3. "Die oeffentlich-rechtlichen Medien sind deswegen besonders Wert, weil sie vom Zuhause nicht nur amuesieren, sondern auch das noetige Denkstoff und den Denkanstoss geben und die geistige Kraft ihrer Zuschauer/Zuhoerer nicht zu sehr faulenzen lassen und gut fit halten."

    Insbesondere das Musikantenstadl, Wetten Dass und diverse Sportveranstaltungen könnten Sie hier gut als Beispiel anführen...

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  4. ist für einen studenten eine menge heu. ich kenne genügend studenten, die kein bafög bekommen - aus welchen gründen auch immer - und mehr mit geld verdienen beschäftigt sind als mit studieren. das leben wird immer teurer und da kommt der staat auch noch mit der gez.

    für mich erfüllen die nicht ihren auftrag - ganz abgesehen von der tatsache, dass ein TV-Sender und ein Radio-Sender vollends reichen würde. wenn man dann noch sieht, wie die mit geldern um sich schmeißen, wo man mitunter nicht weiß wie essen kaufen, wie miete zahlen, da kommts einen ganz übel hoch. ich habe bisher nicht gezahlt und werde auch nur mit vorbehalt zahlen - wenn überhaupt.

    bald ist bundestagswahl. mein schlüsselthema ist dieses jahr gez. mal sehen welche partei dazu stellung bezieht.

    2 Leserempfehlungen
  5. Bisher war die Regelung auch ungerecht, weil man für jedes Gerät, unabhängig von der Nutzung zahlen musste. Als ob man gleichzeitig konsumieren könnte.
    Aber jetzt wird es richtig happig und noch fieser!

    Wenn wirklich ALLE zahlen müssen, dann ist 18 EU monatlich/Haushalt einfach viel zu teuer! 5 EU monatlich wäre angemessen und würde sicherlich nicht so viel Proteste hervorrufen.

    Oder noch besser: 1 EU monatlich pro Kopf (ab 18).

    • 2b
    • 25.12.2012 um 14:13 Uhr

    Repräsentanten des Volkes haben Gesetz erlassen, wonach
    eine Deckelung des Bußgeldes (bisher bei 1000€) nicht weiter vorgesehen ist ...

    (§ 12 Abs. 2 RBStV)

    ... da frägt man sich, wie dann die Rechtsprechung das umsetzen würde?

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    Antwort auf "@ Mary fragt"
  6. Was mich interessiert: Was passiert, wenn in einer WG einige Bewohner Bafög bekommen und andere nicht? Angenommen ein Bewohner bekommt kein Bafög, die anderen beiden aber schon, muss dann dieser Mitbewohner den kompletten Betrag für den Haushalt alleine zahlen? Das würde ja dazu führen, dass der Betrag für den einzelnen umso höher wird, je mehr Mitbewohner von der GEZ-Gebühr befreit sind.
    Oder nimmt durch die Befreiung einzelner Bewohner der Gesamtbetrag welcher für den Haushalt fällig wird, ab?

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    Pro Haushalt muss eine Person GEZ zahlen.
    Die anderen, die in diesem Haushalt leben, können dann auf diese Person verweisen.

    Wie Sie das dann intern regeln, wer also wem was erstattet, ist der GEZ egal.

    "Was mich interessiert: Was passiert, wenn in einer WG einige Bewohner Bafög bekommen und andere nicht?"

    Am besten meldet der Mitbewohner mit Bafög sich bei der Stadt an und bei der GEZ. Damit ist der "Haushalt" WG GEZ-mäßig versorgt. Damit die GEZ nicht auf dumme Gedanken kommt melden sich alle anderen Bewohner der WG in anderen Haushalten an in denen bereits GEZ bezahlt wird, wie z.B. bei den Eltern. Mag zwar nicht ganz legal sein wird aber sicher funktionieren.

    PS: Von wegen die GEZ Schnüfflerei sei mit der Reform beendet: Ich wette die GEZ Schnüffler werden nun auf "Haushaltsdefinitionssuche" gehen anstatt nach Fernsehgeräten zu suchen. Beispiel gefällig: Einliegerwohnung der Oma/eines Kindes: ist das nun ein eigener Haushalt oder nicht? Und was wenn Mama weiterhin für ihn wäscht? Oder: Hartz IV Pärchen die (wegen Hartz IV) keine Bedarfsgemeinschaft (sondern eine WG) sein wollen - dürfen die dann trotzdem ein Haushalt im Sinne der GEZ sein?

    Pro Haushalt muss eine Person GEZ zahlen.
    Die anderen, die in diesem Haushalt leben, können dann auf diese Person verweisen.

    Wie Sie das dann intern regeln, wer also wem was erstattet, ist der GEZ egal.

    "Was mich interessiert: Was passiert, wenn in einer WG einige Bewohner Bafög bekommen und andere nicht?"

    Am besten meldet der Mitbewohner mit Bafög sich bei der Stadt an und bei der GEZ. Damit ist der "Haushalt" WG GEZ-mäßig versorgt. Damit die GEZ nicht auf dumme Gedanken kommt melden sich alle anderen Bewohner der WG in anderen Haushalten an in denen bereits GEZ bezahlt wird, wie z.B. bei den Eltern. Mag zwar nicht ganz legal sein wird aber sicher funktionieren.

    PS: Von wegen die GEZ Schnüfflerei sei mit der Reform beendet: Ich wette die GEZ Schnüffler werden nun auf "Haushaltsdefinitionssuche" gehen anstatt nach Fernsehgeräten zu suchen. Beispiel gefällig: Einliegerwohnung der Oma/eines Kindes: ist das nun ein eigener Haushalt oder nicht? Und was wenn Mama weiterhin für ihn wäscht? Oder: Hartz IV Pärchen die (wegen Hartz IV) keine Bedarfsgemeinschaft (sondern eine WG) sein wollen - dürfen die dann trotzdem ein Haushalt im Sinne der GEZ sein?

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