StudentenfragenWie lange darf eine Klausurkorrektur dauern?

Der Professor gibt auch nach Monaten die Klausur nicht zurück. Wie können sich Studenten dagegen wehren?

Ich warte seit über drei Monaten auf die Rückgabe einer Klausur. Wie lange darf sich ein Professor dafür Zeit lassen?, fragt die Jura-Studentin Vanessa Chromy.

Liebe Vanessa Chromy,

wenn Sie schnell Feedback benötigen, können Sie Ihren Professor zunächst um eine Bescheinigung bitten. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie die Klausur geschrieben haben und mit einer akzeptablen Note zu rechnen ist. "Vielen Arbeitgebern genügt das bereits", sagt Dieter Timmermann, der Präsident des Deutschen Studentenwerks. Falls das Klausurergebnis für die Immatrikulation in einem neuen Studiengang benötigt wird, sollte solch eine Bescheinigung ebenfalls reichen.   

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An einigen Universitäten sind die Korrekturzeiten in den Prüfungsordnungen festgelegt. Falls der Professor auf freundliche Nachfragen nicht reagiert, lohnt es sich, diese Dokumente zu durchforsten und auf mögliche Fristen zu verweisen. Eine Grundsatzentscheidung zu einheitlichen und verbindlichen Korrekturzeiträume haben die deutschen Hochschulen bisher aber nicht verabschiedet. 

Falls der Professor Ihre Bitten weiterhin ignoriert, können Sie das Prüfungsamt kontaktieren. "Von dort kann schnell auf den säumigen Professor eingewirkt werden", sagt der Politikwissenschaftsdozent Ingo Take. Ansonsten kann man das Problem mit der Fachschaft diskutieren. Wenn das nicht hilft, können Sie auch die Hochschulleitung kontaktieren.

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Als letzter Schritt bleibt, vor Gericht zu ziehen. "Das Verwaltungsrecht ermöglicht eine Klage wegen Unzumutbarkeit, sofern die fehlende Note zum Beispiel den Einstieg ins Berufsleben verhindert", sagt Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht. "Die Rechtslage ist in solchen Fällen allerdings nicht ganz eindeutig." Setzt man den Prüfer juristisch unter Druck, besteht außerdem die Gefahr, dass darunter die Bewertung leidet. "Deshalb ist das nur in äußerster Not eine Option", sagt Birnbaum.

Um das Problem in Zukunft zu vermeiden, rät der Ökonom Detlef Braun, noch im Seminar einen fixen Termin für die Klausurrückgabe und Notenbekanntgabe mit dem Dozenten festzulegen. Das befördert die Verhandlungsmacht, wenn der Professor plötzlich bummelt. "Aus meiner Sicht sollte die Korrekturzeit vier bis maximal acht Wochen betragen", sagt Braun.  

 
Leser-Kommentare
  1. sind in den meisten Fällen aussichtslos, denn Verwaltungsgerichte entscheiden i. d.R. nur in Bezug auf Form und Frist im engeren Sinne. Und das, wie bereits angemerkt wurde, dauert lange - ca. 2 Jahre.

    Antwort auf "Klageweg"
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    Hallo Profdoc1,

    das stimmt. Klagen sind in der Tat ein schwieriger Pfad, um die Klausurkorrektur zu erzwingen. Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht, hat mir im Gespräch dazu diese Möglichkeiten vorgeschlagen:

    "Das geeignete Mittel wäre eine so genannte Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Korrektur der Arbeit. Wenn bei dringendem Bedarf, z.B. weil ansonsten die in Aussicht gestellte Anstellung verloren zu gehen droht, immer noch die Korrektur nicht erfolgt, ist auch ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht möglich. Theoretisch kann die verzögerte Korrektur zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Verlängerung der Ausbildung aufgrund der ausstehenden Korrektur kann zum verspäteten Einstieg in das Berufsleben führen. Allerdings setzt zivilrechtlich ein Schadensersatzanspruch voraus, dass der Betroffene seinerseits alles getan hat, um den Eintritt des Schadens zu verhindern, einschließlich dem möglichen rechtlichen Vorgehen. Wer also die Hände in den Schoß legt und die ausstehende Korrektur nicht einfordert, zur Not auch gerichtlich einfordert, wird mit Schadensersatzansprüchen nicht durchdringen."

    Viele Grüße,
    Julian Kirchherr

    Hallo Profdoc1,

    das stimmt. Klagen sind in der Tat ein schwieriger Pfad, um die Klausurkorrektur zu erzwingen. Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht, hat mir im Gespräch dazu diese Möglichkeiten vorgeschlagen:

    "Das geeignete Mittel wäre eine so genannte Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Korrektur der Arbeit. Wenn bei dringendem Bedarf, z.B. weil ansonsten die in Aussicht gestellte Anstellung verloren zu gehen droht, immer noch die Korrektur nicht erfolgt, ist auch ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht möglich. Theoretisch kann die verzögerte Korrektur zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Verlängerung der Ausbildung aufgrund der ausstehenden Korrektur kann zum verspäteten Einstieg in das Berufsleben führen. Allerdings setzt zivilrechtlich ein Schadensersatzanspruch voraus, dass der Betroffene seinerseits alles getan hat, um den Eintritt des Schadens zu verhindern, einschließlich dem möglichen rechtlichen Vorgehen. Wer also die Hände in den Schoß legt und die ausstehende Korrektur nicht einfordert, zur Not auch gerichtlich einfordert, wird mit Schadensersatzansprüchen nicht durchdringen."

    Viele Grüße,
    Julian Kirchherr

  2. Hallo Profdoc1,

    das stimmt. Klagen sind in der Tat ein schwieriger Pfad, um die Klausurkorrektur zu erzwingen. Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht, hat mir im Gespräch dazu diese Möglichkeiten vorgeschlagen:

    "Das geeignete Mittel wäre eine so genannte Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Korrektur der Arbeit. Wenn bei dringendem Bedarf, z.B. weil ansonsten die in Aussicht gestellte Anstellung verloren zu gehen droht, immer noch die Korrektur nicht erfolgt, ist auch ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht möglich. Theoretisch kann die verzögerte Korrektur zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Verlängerung der Ausbildung aufgrund der ausstehenden Korrektur kann zum verspäteten Einstieg in das Berufsleben führen. Allerdings setzt zivilrechtlich ein Schadensersatzanspruch voraus, dass der Betroffene seinerseits alles getan hat, um den Eintritt des Schadens zu verhindern, einschließlich dem möglichen rechtlichen Vorgehen. Wer also die Hände in den Schoß legt und die ausstehende Korrektur nicht einfordert, zur Not auch gerichtlich einfordert, wird mit Schadensersatzansprüchen nicht durchdringen."

    Viele Grüße,
    Julian Kirchherr

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Klagen ..."
  3. Gibt mittlerweile Systeme zur Verwaltung von Studenten, die nur eine bestimmte Zeit zwischen Prüfung und Noteneingabe zulassen. Wenn der Prof das nicht schafft: Pech gehabt, wird dann richtig viel Arbeit für ihn, weil dann die Noten nachträglich eingetragen werden müssen. Könnte man sicherlich wunderbar mit einer Unterschrift vom Dekan oder Rektor verbinden, sodass nur mit der entsprechenden Unterschrift Änderungen oder nachträgliche Eintragungen möglich sind. So ein System dürfte dann auch den langsamsten Prof beschleunigen, weil er dann öfters beim Rektor auf der Matte stehen und um eine Unterschrift bitten muss.

  4. Wie schon deutlich wurde, ist der formale Rechtsweg langwierig und kann zu persönlichen Nachteilen führen (-> ggf. schlechtere Note, weil sich der Dozent gegängelt fühlt).

    Jenseits davon ist es immer einen Versuch wert, höflich und ergebnisoffen nachzufragen und darzulegen, warum man die Note dringend braucht: Weil sonst der BAFöG-Anspruch verloren geht, weil man ein Jahr verliert, da man sich nicht für das geplante Masterstudium bewerben kann, weil andere Finanzierungs- oder sonstige Probleme daraus entstehen...

    Die meisten Dozenten sind keine Unmenschen oder möchten sich nicht als solche fühlen. Erfahrungsgemäß hilft eine persönliche, ehrliche und höfliche Anfrage dieser Art, die Korrektur zu beschleunigen.

    Damit vergibt man sich nichts und hat nichts zu verlieren - einen Versuch ist es immer wert!

    Übrigens nenne ich immer zu Veranstaltungsbeginn meine Abgabe- und Korrekturfristen, dann wissen alle Bescheid. Ich weiß aber, dass das nicht alle so machen...

    Eine Leser-Empfehlung
  5. Es kann doch als Spock auf den Studenten abgestempelt werden, wenn Professoren ihren Aufgaben nicht rechtzeitig nachkommen.Warum muss ich von ihrer Sorglosigkeit gehemmt werden, mich auf den Auftakt meines Berufslebens einzurichten?! Natuerlich soll man feste Fristen fuer die Verkuendung der Pruefungsergebnisse bestimmen, wie es bei der Ablegung der Pruefungen und bei der Abgabe verschiedener Arbeiten gibt.

  6. In meiner Erfahrung (als Student) sind Multiple-Choice-Klausuren deutlich angenehmer als Klausuren, bei denen man das gesamte Wissen (natürlich als Antwort auf bestimmte Fragestellungen) so darstellen muss. So kann man sich an den gegebenen Antworten orientieren und auch mal durch Ausschlussverfahren Nicht-Wissen ausgleichen. Dass diese Klausuren sich auch noch leichter und schneller korrigieren lassen, klingt für mich nach einer Win-Win-Situation. So kann man sich schneller wieder den spaßigen Dingen im Studium widmen, die nicht stumpfes Auswendiglernen erfordern (z.B. Hausarbeiten) und so sollte es ja eigentlich auch sein (meiner Meinung nach).

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    Zum Thema Multiple-Choice:

    "So kann man sich an den gegebenen Antworten orientieren und auch mal durch Ausschlussverfahren Nicht-Wissen ausgleichen."

    Die Kompensation von Nichtwissen ist in einer vernünftig gestellten Klausur eben nicht möglich. Es ist ein Irrglaube, dass Multiple-Choice-Klausuren einfacher wären.

    Unbeliebt sind die Klausuren deswegen, weil man eben in den vorgegebnen Antworten nicht so einfach die richtige Antwort durch Ausschlussverfahren erkennt. Vielmehr muss man den ganzen Stoff tief verinnerlicht haben um zu erkennen, dass diese oder jene Antwwort nicht richtig sein kann.

    Bei einer konventionellen Klausur kann man noch eher zur Frage das schreiben, was man zumindest weiß. Und bei einer Multiple-Choice-Klausur hat man als Korrigierender auch nur noch sehr sehr wenig Spielraum, um den Studierenden "etwas Gutes" zu tun. Bei einer herkömlichen Klausur erkennt man dann schon eher, ob der Student es grundsätzlich verstanden hat und ob man irgendwo noch Punkte zusammensuchen kann, damit er wenigstens bestanden hat.

    Und ob es einer Uni würdig ist, die Studierenden nicht einmal mehr Sätze bzw. Stichworte formulieren zu lassen, lasse ich einmal dahingestellt.

    Nach meiner Erfahrung ist es kein Problem ein Mutiple-choice Exam zu konzipieren, so dass 80-90% der Studenten durchfallen. Und wenn ich 5 Antwortalternativen anbiete, von denen keine absurd ist, wird es auch schwierig per Zufall zu bestehen. MC Examen haben allerdings den Riesenvorteil, man wird nicht durch Sympathie und Antipathie gegenueber bestimmten Studenten/innen beeinflusst. Denn bei freien Antworten spielt das immer eine Rolle, ob man es will oder nicht. Am besten ist dann noch nur die Matrikelnummer auf der Klausur zu haben und nicht den Namen.

    Zum Thema Multiple-Choice:

    "So kann man sich an den gegebenen Antworten orientieren und auch mal durch Ausschlussverfahren Nicht-Wissen ausgleichen."

    Die Kompensation von Nichtwissen ist in einer vernünftig gestellten Klausur eben nicht möglich. Es ist ein Irrglaube, dass Multiple-Choice-Klausuren einfacher wären.

    Unbeliebt sind die Klausuren deswegen, weil man eben in den vorgegebnen Antworten nicht so einfach die richtige Antwort durch Ausschlussverfahren erkennt. Vielmehr muss man den ganzen Stoff tief verinnerlicht haben um zu erkennen, dass diese oder jene Antwwort nicht richtig sein kann.

    Bei einer konventionellen Klausur kann man noch eher zur Frage das schreiben, was man zumindest weiß. Und bei einer Multiple-Choice-Klausur hat man als Korrigierender auch nur noch sehr sehr wenig Spielraum, um den Studierenden "etwas Gutes" zu tun. Bei einer herkömlichen Klausur erkennt man dann schon eher, ob der Student es grundsätzlich verstanden hat und ob man irgendwo noch Punkte zusammensuchen kann, damit er wenigstens bestanden hat.

    Und ob es einer Uni würdig ist, die Studierenden nicht einmal mehr Sätze bzw. Stichworte formulieren zu lassen, lasse ich einmal dahingestellt.

    Nach meiner Erfahrung ist es kein Problem ein Mutiple-choice Exam zu konzipieren, so dass 80-90% der Studenten durchfallen. Und wenn ich 5 Antwortalternativen anbiete, von denen keine absurd ist, wird es auch schwierig per Zufall zu bestehen. MC Examen haben allerdings den Riesenvorteil, man wird nicht durch Sympathie und Antipathie gegenueber bestimmten Studenten/innen beeinflusst. Denn bei freien Antworten spielt das immer eine Rolle, ob man es will oder nicht. Am besten ist dann noch nur die Matrikelnummer auf der Klausur zu haben und nicht den Namen.

  7. ...sieht die Lage bei uns aus. Ich warte seit Monaten auf die Bewertung einer Arbeit. Ich weiß, dass die Note sich seit beinah zwei Wochen im Prüfungsamt befindet und dass die Ergebnisse von diesem nur noch online gestellt werden müssen. Unter Umständen hat das mit dem Professor also sogar gar nichts zu tun.

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    "Umgekehrt...

    ...sieht die Lage bei uns aus. Ich warte seit Monaten auf die Bewertung einer Arbeit. Ich weiß, dass die Note sich seit beinah zwei Wochen im Prüfungsamt befindet und dass die Ergebnisse von diesem nur noch online gestellt werden müssen. Unter Umständen hat das mit dem Professor also sogar gar nichts zu tun."

    Das hat heute m. E. allerdings Seltenheitswert. Schon allein deshalb, weil gerade die Hochschulleitungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Regel entsprechend Druck machen und schnelle Korrekturen und Bekanntgaben wollen.

    "Umgekehrt...

    ...sieht die Lage bei uns aus. Ich warte seit Monaten auf die Bewertung einer Arbeit. Ich weiß, dass die Note sich seit beinah zwei Wochen im Prüfungsamt befindet und dass die Ergebnisse von diesem nur noch online gestellt werden müssen. Unter Umständen hat das mit dem Professor also sogar gar nichts zu tun."

    Das hat heute m. E. allerdings Seltenheitswert. Schon allein deshalb, weil gerade die Hochschulleitungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Regel entsprechend Druck machen und schnelle Korrekturen und Bekanntgaben wollen.

  8. Zum Thema Multiple-Choice:

    "So kann man sich an den gegebenen Antworten orientieren und auch mal durch Ausschlussverfahren Nicht-Wissen ausgleichen."

    Die Kompensation von Nichtwissen ist in einer vernünftig gestellten Klausur eben nicht möglich. Es ist ein Irrglaube, dass Multiple-Choice-Klausuren einfacher wären.

    Unbeliebt sind die Klausuren deswegen, weil man eben in den vorgegebnen Antworten nicht so einfach die richtige Antwort durch Ausschlussverfahren erkennt. Vielmehr muss man den ganzen Stoff tief verinnerlicht haben um zu erkennen, dass diese oder jene Antwwort nicht richtig sein kann.

    Bei einer konventionellen Klausur kann man noch eher zur Frage das schreiben, was man zumindest weiß. Und bei einer Multiple-Choice-Klausur hat man als Korrigierender auch nur noch sehr sehr wenig Spielraum, um den Studierenden "etwas Gutes" zu tun. Bei einer herkömlichen Klausur erkennt man dann schon eher, ob der Student es grundsätzlich verstanden hat und ob man irgendwo noch Punkte zusammensuchen kann, damit er wenigstens bestanden hat.

    Und ob es einer Uni würdig ist, die Studierenden nicht einmal mehr Sätze bzw. Stichworte formulieren zu lassen, lasse ich einmal dahingestellt.

    Antwort auf "Warum unbeliebt?"

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