Studentenfragen: Was tun, wenn das Bafög nicht kommt?
Der Bafög-Antrag ist gestellt, wird aber monatelang nicht bearbeitet. Was können Studenten dagegen tun?
Ich bin auf das Bafög angewiesen. Was mache ich, wenn mein Antrag nicht zügig bearbeitet wird?, fragt die BWL-Studentin Maya Miah.
Liebe Maya Miah,
zunächst sollten Sie überprüfen, ob der eingereichte Antrag vollständig ist. "Bei unzähligen Anträgen werden wesentliche Informationen nicht übermittelt", sagt Dieter Timmermann, der Präsident des Deutschen Studentenwerks. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie etwas vergessen haben, lassen Sie die Vollständigkeit direkt im Bafög-Amt prüfen.
Grunsätzlich sollte jeder Antrag so früh wie möglich gestellt werden. "Wir raten Studenten dazu, Anträge nach Möglichkeit bereits im Frühsommer zu stellen", sagt Katharina Mahrt vom Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (FZS). Wer den Antrag erst im Oktober stellt, müsse auf die erste Überweisung oft bis Februar warten.
Gibt es sechs Wochen nach Antragsstellung noch keinen Bescheid vom Bafög-Amt
oder ist das Geld nach zehn Wochen nicht auf dem Konto, kann man eine
Vorschusszahlung beantragen. Vier Monate lang erhält man dann je 360 Euro. Vor
Ablauf dieser Fristen kann bereits überbrückende Sozialhilfe beantragt werden.
"Eine weitere Möglichkeit ist, sich an die Darlehenskassen der
Studierendenwerke zu wenden", rät Mahrt.
- Studentenfragen
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Was tun, wenn das Bafög nicht kommt? Was kann ich mich gegen ungerechte Noten wehren? Wenn Sie eine Frage zum Studium haben, schreiben Sie uns!
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Als letzte Möglichkeit bleibt, vor Gericht zu ziehen. "Drei Monate nach Antragsstellung ist eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht statthaft", sagt Christian Birnbaum, ein Anwalt für Hochschulrecht. Für ein solches Verfahren kann man auch Prozesskostenhilfe beantragen. Meist genügt aber schon, dem Bafög-Amt eine Klage anzudrohen. "Behördliche Sachbearbeiter bedienen die unbequemsten Antragssteller zuerst", sagt Birnbaum.
Grund für die Verspätungen sind allerdings selten faule Sachbearbeiter. Vielmehr sind die Bafög-Ämter chronisch unterbesetzt. Während die Hochschulen von Studenten überlaufen werden, ist das Personal in Bafög-Ämtern seit Jahren nicht aufgestockt worden. 2010 musste ein Sachbearbeiter durchschnittlich bis zu 500 Anträge pro Jahr bearbeiten. Mittlerweile sind es rund 750.










750 Anträge ? Das sind ja rund 4 Anträge pro Tag (ein bisschen weniger!) ! Ich nehme alles zurück, was ich jemals über Beamte gesagt habe....die tuen ja noch weniger !
...mit einem Rattenschwanz an Prüfungsfeldern und Unterlagen. Hier geht es nicht mal eben um die Beantragung eines Nummernschildes für das neue Auto (für das der typische Deutsche sich aber klaglos in eine Reihe mit 100 Leuten ab 5 Uhr morgens stellt, komisch...).
Der Antrag muss vollständig geprüft werden und die Höhe der individuellen Leistung berechnet werden und in einen Bescheid (Verwaltungsakt) gegossen, aus dem exakt hervorgeht, wie lange, wie hoch und weshalb jemand etwas erhält. Ein falscher Bescheid bringt nur Ärger und Anfechtbarkeit mit sich.
Ich jedenfalls kann mir vorstellen, dass vier Anträge dieser Art pro Tag eine Menge Arbeit für einen Sachbearbeiter sind. Addieren wir dazu noch die meist sehr rustikale EDV-Ausstattung einer deutschen Behörde und es dauert eben.
...mit einem Rattenschwanz an Prüfungsfeldern und Unterlagen. Hier geht es nicht mal eben um die Beantragung eines Nummernschildes für das neue Auto (für das der typische Deutsche sich aber klaglos in eine Reihe mit 100 Leuten ab 5 Uhr morgens stellt, komisch...).
Der Antrag muss vollständig geprüft werden und die Höhe der individuellen Leistung berechnet werden und in einen Bescheid (Verwaltungsakt) gegossen, aus dem exakt hervorgeht, wie lange, wie hoch und weshalb jemand etwas erhält. Ein falscher Bescheid bringt nur Ärger und Anfechtbarkeit mit sich.
Ich jedenfalls kann mir vorstellen, dass vier Anträge dieser Art pro Tag eine Menge Arbeit für einen Sachbearbeiter sind. Addieren wir dazu noch die meist sehr rustikale EDV-Ausstattung einer deutschen Behörde und es dauert eben.
Man setzt ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen des Staates darauf, dass ein nicht unerheblicher Teil aufgibt. Oft kommt mal nach 2-3 Monaten ein Schreiben, dass da noch was fehlt. Selbst wenn man belegt, dass das mitgeschickt worden war, heißt es lapidar: Ist nicht dabei! Und wieder mal zwei Monate verzögert. Bei NAchhaken heißt es dann einfach: Es wurden nicht alle Unterlagen vorgelegt, der Antrag konnte deshalb nicht bearbeitet werden.
Eine nicht unerhebliche zahl an Studierenden brechen Ihr Studium ab, da sie sich selbst nicht mehr finanzieren können. Ein schöner Staat, der Geld in alle Richtungen zum Fenster rauswirft, aber für die Bildung und die Zukunft unserer Bürger keinen Cent bezahlen möchte. Und jetzt auch noch überrascht ist, dass das Kapital sein Vermögen an dem Staat vorbeischleust. Allein dadurch könnte das Bildungswesen komplett bezahlt werden.
..ist die sog. Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO, aber auch hier besteht eine Wartefrist von drei Monaten.
Diese Wartefrist kann man dadurch ihre Schärfe nehmen, indem man den Antrag schlichtweg mindestens drei Monate vor Aufnahme des Studiums, bzw, der geförderten Ausbidung stellt. Für den Antrag gibt es keine Vorschrift wann dieser zu stellen ist, nur die eigentliche Zahlung der Leistung ist dann an den Beginn/Aufnahme der Ausbildung gekoppelt.
Ansonsten ist Bafög eine Bedürftigkeitsleistung und solche Leistungen haben es nunmal an sich, dass eine recht aufwendige Prüfung dieser Bedürftigkeit vorhergeht und deswegen die Vorlage vieler Unterlagen gefordert wird. Die Behörde kann dies aufgrund der Mitwirkungspflicht des Antragstellers fordern, wie in jedem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Der der einen Antrag stellt hat auch alles dazu erforderliche beizubringen und vorzulegen, was zur Entscheidung notwendig ist.
Ratsam ist es ggf. schon im Vorfeld beweissichernd zu arbeiten, also sich über jedes Schreiben an die Behörde Kopien anzulegen und den Schriftverkehr zu dokumentieren und sich den Eingang von Schreiben ggf. bestätigen zu lassen und einen Zeugen zu haben der auch bestätigen kann, was mit einem Schreiben versendet wurde.
Ist man sich sicher von seiner Seite seiner Mitwirkungspflicht genügt zu haben, dann genügt meist schon ein Schreiben an die Behörde, mit dem Hinweis auf eine Untätigkeitsklage um die zügige Sachbearbeitung sicherzustellen
Gestern bekam ich meinen Bafög-Bescheid von 2009/2010.
Was jetzt dazu noch zu sagen ist: Ich hatte gar keinen Antrag auf Bäfög für diesen Zeitraum gestellt, da ich als Praktikant sehr gut verdient habe.
Also Faulheit und Untätigkeit kann ich meinen Sachbearbeitern so schlichtweg nicht unterstellen. Ganz abgesehen davon, dass meine Sachbearbeiterin echt auf Zack war. Nur die Sprechzeiten gehen auf den Nerv.
Mmh, aber den Überblick hat man scheinbar alle mal verloren.
...mit einem Rattenschwanz an Prüfungsfeldern und Unterlagen. Hier geht es nicht mal eben um die Beantragung eines Nummernschildes für das neue Auto (für das der typische Deutsche sich aber klaglos in eine Reihe mit 100 Leuten ab 5 Uhr morgens stellt, komisch...).
Der Antrag muss vollständig geprüft werden und die Höhe der individuellen Leistung berechnet werden und in einen Bescheid (Verwaltungsakt) gegossen, aus dem exakt hervorgeht, wie lange, wie hoch und weshalb jemand etwas erhält. Ein falscher Bescheid bringt nur Ärger und Anfechtbarkeit mit sich.
Ich jedenfalls kann mir vorstellen, dass vier Anträge dieser Art pro Tag eine Menge Arbeit für einen Sachbearbeiter sind. Addieren wir dazu noch die meist sehr rustikale EDV-Ausstattung einer deutschen Behörde und es dauert eben.
Erst einmal wird festgestellt, ob überhaupt ein Anspruch besteht, will sagen, die Einkünfte der Eltern werden saldiert. Bis du über den Satz fliegst du sofort raus ! Wieviele der 750 Anträge davon betroffen sind .... gute Frage ?
Und wenn ich den Kommentar von Tapion (12) lese, dann hat er seinen Bescheid von 2009/2010 g e s t e r n bekommen, also 3 Jahre später !
Was soll ich dazu noch sagen ?
Erst einmal wird festgestellt, ob überhaupt ein Anspruch besteht, will sagen, die Einkünfte der Eltern werden saldiert. Bis du über den Satz fliegst du sofort raus ! Wieviele der 750 Anträge davon betroffen sind .... gute Frage ?
Und wenn ich den Kommentar von Tapion (12) lese, dann hat er seinen Bescheid von 2009/2010 g e s t e r n bekommen, also 3 Jahre später !
Was soll ich dazu noch sagen ?
Erst einmal wird festgestellt, ob überhaupt ein Anspruch besteht, will sagen, die Einkünfte der Eltern werden saldiert. Bis du über den Satz fliegst du sofort raus ! Wieviele der 750 Anträge davon betroffen sind .... gute Frage ?
Und wenn ich den Kommentar von Tapion (12) lese, dann hat er seinen Bescheid von 2009/2010 g e s t e r n bekommen, also 3 Jahre später !
Was soll ich dazu noch sagen ?
...und auch das Geld gewartet hat, obwohl er - rechtzeitig - alles erforderliche vorgelegt hat, ohne Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben, dann war er - wie soll ich das höflich umschreiben - sehr "geduldig"?
...und auch das Geld gewartet hat, obwohl er - rechtzeitig - alles erforderliche vorgelegt hat, ohne Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben, dann war er - wie soll ich das höflich umschreiben - sehr "geduldig"?
Die Bafög-Ämter wären deutlich entlastet, wenn endlich die ganzen überflüssigen Pflichtbeantragungen abgeschafft werden würden.
Oft erfüllt ein Student schon auf den ersten Blick nicht die Voraussetzungen (Altersgrenze oder Regelstudienzeit überschritten, Studiengangwechsel etc.) und möchte auch gar kein Bafög bekommen, sondern nur den sog. Nullbescheid (z.B. weil er aufgrund der oben angeführten Gründe wohngeldberechtigt ist und Wohngeld beantragen will). Es gibt genügend andere Behörden, die erst dann tätig werden, wenn man nachweist, dass man nicht bafögberechtigt ist. Trotzdem offenkundiger Nichtberechtigung muss aber ein gesamter, vollständiger Bafögantrag gestellt werden - also auch mit Einkommensnachweisen der Eltern und Vermögensnachweisen und pipapo.
Abgesehen davon, dass es das Bafögamt (und mich) nichts mehr angeht, was meine Eltern verdienen, wenn ich aus dem Berechtigtenkreis ausscheide, ist das ein völlig unnötiger Verwaltungsakt, der sicherlich auch nur zum Ziel hat, dass diejenigen, die dann eigentlich wohngeldberechtigt wären, dieses nicht beantragen.
Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber hier hat mal jemand gepostet, dass sogar bei offenkundig elternunabhängigem Bafög die Eltern trotzdem ihre Unterlagen einreichen müssen.
Schafft erstmal diese völlig unnötigen Vollanträge ab! Dann sollte es auch kein Problem mehr sein, die wirklich Berechtigten zeitnah zu versorgen.
"Abgesehen davon, dass es das Bafögamt (und mich) nichts mehr angeht, was meine Eltern verdienen"
Doch, denn so lange deine Eltern Kindergeld für dich beziehen, sind sie auch verpflichtet für deinen Unterhalt(in der Bildungszeit) zu sorgen. Ist dies Finanziell nicht möglich, muss man dies eben nachweisen. Ich mein du willst was von denen.
"Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber hier hat mal jemand gepostet, dass sogar bei offenkundig elternunabhängigem Bafög die Eltern trotzdem ihre Unterlagen einreichen müssen."
Stimmt nicht ganz. Meine (4) Kumpels und ich haben alle Elternunabhängiges Bafög bezogen. Wir mussten unsere Lohnzettel der letzten 6 Jahre einreichen und das war`s. Keine Unterlagen bezüglich der Eltern.
"Abgesehen davon, dass es das Bafögamt (und mich) nichts mehr angeht, was meine Eltern verdienen"
Doch, denn so lange deine Eltern Kindergeld für dich beziehen, sind sie auch verpflichtet für deinen Unterhalt(in der Bildungszeit) zu sorgen. Ist dies Finanziell nicht möglich, muss man dies eben nachweisen. Ich mein du willst was von denen.
"Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber hier hat mal jemand gepostet, dass sogar bei offenkundig elternunabhängigem Bafög die Eltern trotzdem ihre Unterlagen einreichen müssen."
Stimmt nicht ganz. Meine (4) Kumpels und ich haben alle Elternunabhängiges Bafög bezogen. Wir mussten unsere Lohnzettel der letzten 6 Jahre einreichen und das war`s. Keine Unterlagen bezüglich der Eltern.
...und auch das Geld gewartet hat, obwohl er - rechtzeitig - alles erforderliche vorgelegt hat, ohne Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben, dann war er - wie soll ich das höflich umschreiben - sehr "geduldig"?
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