Studentenfragen: Was tun, wenn das Bafög nicht kommt?
Der Bafög-Antrag ist gestellt, wird aber monatelang nicht bearbeitet. Was können Studenten dagegen tun?
Ich bin auf das Bafög angewiesen. Was mache ich, wenn mein Antrag nicht zügig bearbeitet wird?, fragt die BWL-Studentin Maya Miah.
Liebe Maya Miah,
zunächst sollten Sie überprüfen, ob der eingereichte Antrag vollständig ist. "Bei unzähligen Anträgen werden wesentliche Informationen nicht übermittelt", sagt Dieter Timmermann, der Präsident des Deutschen Studentenwerks. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie etwas vergessen haben, lassen Sie die Vollständigkeit direkt im Bafög-Amt prüfen.
Grunsätzlich sollte jeder Antrag so früh wie möglich gestellt werden. "Wir raten Studenten dazu, Anträge nach Möglichkeit bereits im Frühsommer zu stellen", sagt Katharina Mahrt vom Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (FZS). Wer den Antrag erst im Oktober stellt, müsse auf die erste Überweisung oft bis Februar warten.
Gibt es sechs Wochen nach Antragsstellung noch keinen Bescheid vom Bafög-Amt
oder ist das Geld nach zehn Wochen nicht auf dem Konto, kann man eine
Vorschusszahlung beantragen. Vier Monate lang erhält man dann je 360 Euro. Vor
Ablauf dieser Fristen kann bereits überbrückende Sozialhilfe beantragt werden.
"Eine weitere Möglichkeit ist, sich an die Darlehenskassen der
Studierendenwerke zu wenden", rät Mahrt.
- Studentenfragen
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Als letzte Möglichkeit bleibt, vor Gericht zu ziehen. "Drei Monate nach Antragsstellung ist eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht statthaft", sagt Christian Birnbaum, ein Anwalt für Hochschulrecht. Für ein solches Verfahren kann man auch Prozesskostenhilfe beantragen. Meist genügt aber schon, dem Bafög-Amt eine Klage anzudrohen. "Behördliche Sachbearbeiter bedienen die unbequemsten Antragssteller zuerst", sagt Birnbaum.
Grund für die Verspätungen sind allerdings selten faule Sachbearbeiter. Vielmehr sind die Bafög-Ämter chronisch unterbesetzt. Während die Hochschulen von Studenten überlaufen werden, ist das Personal in Bafög-Ämtern seit Jahren nicht aufgestockt worden. 2010 musste ein Sachbearbeiter durchschnittlich bis zu 500 Anträge pro Jahr bearbeiten. Mittlerweile sind es rund 750.










"zunächst sollten Sie überprüfen, ob der eingereichte Antrag vollständig ist."
Das hat mit der Verzögerung nichts zu tun. Wird der Antrag nämlich bearbeitet und es fehlt was, bekommt man eine Rückmeldung. Hört man nichts, heißt das schlicht, dass der Antrag noch nicht durchgesehen wurde.
Mir ist das auch einmal passiert, ich habe knapp 3 Monate gewartet, bis ich hin bin, weil ich pleite war. Aussage meines Sachbearbeiters, als ich meinte, dass ich in der kommenden Woche die Miete zahlen müsse: "Was regen Sie sich denn so auf, Sie bekommen es doch nachgezahlt?"
Wenn ich bei Sozialleistungen solange Reserven aufbrauchen könnte, wie die Wartezeit beträgt, dann bräuchte ich den Mist ja nicht beantragen.
Und was generell die Antragstellunge angeht: es ist ein bürokratisches Moloch, dass man jedes Jahr den kompletten Antrag neu ausfüllen muss. Änderungen muss man ja ohnehin melden, wenn sie auftreten.Ich denke, dass man durch eine vereinfachte, einseitige Verlängerungsbeantragung immens viel Papierkram und Zeit auf Seiten der Studenten wie auf Seiten der Ämter sparen könnte.
So ist unser Staat - wenn er Geld einfordert, muss alles pünktlichst gezahlt werden, sonst droht man schnell mit der Zwangskeule. Wenn es hingegen darum geht, rechtmäßig zustehende Leistungen einzufordern, lässt man sich sehr viel Zeit. So geht es auch liefernden Unternehmern, die mit staatlichen Stellen zu tun haben.
Auf mein Bafög habe ich in der Regel 6 bis 7 Monate nach Antragstellung gewartet, aufs Arbeitslosengeld "nur" 8 Wochen. Als das Amt meinen Arbeitslosengeld nicht bearbeitet hatte, gabs auch Ärger mit der Krankenversicherung, die die Zahnarztrechnungen nicht übernehmen wollte, da die Agentur mich mangels Bescheid noch nicht versichert hat. Ich frage mich, wie das Leute hinbekommen, die wirklich überhaupt keine Notreserven auf dem Konto haben - und das sind nicht wenige.
Im Übrigen sind die Tipps nicht immer praktikabel. Ich hab natürlich früher auch drauf geachtet, sehr früh einen Antrag zu stellen. Allerdings fiel der Sachbearbeiterin meistens erst 2 bis 3 Monate später ein, was ihr noch fehlt. Und das war jedes Jahr etwas anderes.
So absurd es klingt: jeder, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, braucht erstmal ein paar finanzielle Reserven, um die Bewilligungslatenz zu überbrücken ...
Bafög fürs Fachabi beantragt, zugegebener Maße erst zu Schulbeginn, fehlte bis September der Bescheid meiner Halbweisenrente.
Ende Jänner, Anfang Februar kam dann das Geld, nachdem ich das Fachabi abgebrochen habe weil ich nicht wusste von was ich leben soll.
Man setzt ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen des Staates darauf, dass ein nicht unerheblicher Teil aufgibt. Oft kommt mal nach 2-3 Monaten ein Schreiben, dass da noch was fehlt. Selbst wenn man belegt, dass das mitgeschickt worden war, heißt es lapidar: Ist nicht dabei! Und wieder mal zwei Monate verzögert. Bei NAchhaken heißt es dann einfach: Es wurden nicht alle Unterlagen vorgelegt, der Antrag konnte deshalb nicht bearbeitet werden.
Eine nicht unerhebliche zahl an Studierenden brechen Ihr Studium ab, da sie sich selbst nicht mehr finanzieren können. Ein schöner Staat, der Geld in alle Richtungen zum Fenster rauswirft, aber für die Bildung und die Zukunft unserer Bürger keinen Cent bezahlen möchte. Und jetzt auch noch überrascht ist, dass das Kapital sein Vermögen an dem Staat vorbeischleust. Allein dadurch könnte das Bildungswesen komplett bezahlt werden.
Es tut mir leid, wenn ich das so deutlich sagen muss, aber die Ausführungen des Herrn Timmermann sind schlichtweg nicht korrekt.
Wie ich neulich unter einem anderen Artikel bereits geschildert habe, gibt es die klare Anweisung an die Mitarbeiter eines Bafög-Amtes, keine Auskünfte bei Nachfrage zu erteilen.
Ich habe meinen Antrag mehr als fristgerecht eingereicht und persönlich abgegeben. Bei Nachfrage, was doch noch fehlen könnte gab es die Antwort:
"Ich bin nicht befugt Ihnen darüber Auskunft zu erteilen."
Es ist Ihnen freigestellt, sich selbst darüner eine Meinung zu bilden.
Die Bafög-Ämter wären deutlich entlastet, wenn endlich die ganzen überflüssigen Pflichtbeantragungen abgeschafft werden würden.
Oft erfüllt ein Student schon auf den ersten Blick nicht die Voraussetzungen (Altersgrenze oder Regelstudienzeit überschritten, Studiengangwechsel etc.) und möchte auch gar kein Bafög bekommen, sondern nur den sog. Nullbescheid (z.B. weil er aufgrund der oben angeführten Gründe wohngeldberechtigt ist und Wohngeld beantragen will). Es gibt genügend andere Behörden, die erst dann tätig werden, wenn man nachweist, dass man nicht bafögberechtigt ist. Trotzdem offenkundiger Nichtberechtigung muss aber ein gesamter, vollständiger Bafögantrag gestellt werden - also auch mit Einkommensnachweisen der Eltern und Vermögensnachweisen und pipapo.
Abgesehen davon, dass es das Bafögamt (und mich) nichts mehr angeht, was meine Eltern verdienen, wenn ich aus dem Berechtigtenkreis ausscheide, ist das ein völlig unnötiger Verwaltungsakt, der sicherlich auch nur zum Ziel hat, dass diejenigen, die dann eigentlich wohngeldberechtigt wären, dieses nicht beantragen.
Ob es stimmt, weiß ich nicht, aber hier hat mal jemand gepostet, dass sogar bei offenkundig elternunabhängigem Bafög die Eltern trotzdem ihre Unterlagen einreichen müssen.
Schafft erstmal diese völlig unnötigen Vollanträge ab! Dann sollte es auch kein Problem mehr sein, die wirklich Berechtigten zeitnah zu versorgen.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Beleidigungen. Danke, die Redaktion/sam
S*** u*! Wenn man studieren will und auf Bafög angewiesen ist und trotzdem arbeiten geht damit es klappt.. man also gegenüber den Mami und Papi finanzierten eh schon genug Nachteile hat, dann wäre es wenigstens fair die Anträge entsprechend schnell zu bearbeiten... Wenn man mal das halbe Semester kaum bzw. auch mal kein Geld hat dann studiert es sich schlecht.. Sie wissen schon leerer MAgen und so!
Davon ab wenn ich mir bei der Rückzahlung (ja die Hälfte der Kohle bzw. 10000€ gehören so gesehen eh mir!) dann gibt es nach 45 Tagen Verzugszinsen die sich gewaschen haben!
So ist Deutschland, aber schön das Sie dass auch noch verteidigen!
Alle gegen alle so wie es sich in einer Demokratie heute eben auch gehört...
S*** u*! Wenn man studieren will und auf Bafög angewiesen ist und trotzdem arbeiten geht damit es klappt.. man also gegenüber den Mami und Papi finanzierten eh schon genug Nachteile hat, dann wäre es wenigstens fair die Anträge entsprechend schnell zu bearbeiten... Wenn man mal das halbe Semester kaum bzw. auch mal kein Geld hat dann studiert es sich schlecht.. Sie wissen schon leerer MAgen und so!
Davon ab wenn ich mir bei der Rückzahlung (ja die Hälfte der Kohle bzw. 10000€ gehören so gesehen eh mir!) dann gibt es nach 45 Tagen Verzugszinsen die sich gewaschen haben!
So ist Deutschland, aber schön das Sie dass auch noch verteidigen!
Alle gegen alle so wie es sich in einer Demokratie heute eben auch gehört...
..ist die sog. Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO, aber auch hier besteht eine Wartefrist von drei Monaten.
Diese Wartefrist kann man dadurch ihre Schärfe nehmen, indem man den Antrag schlichtweg mindestens drei Monate vor Aufnahme des Studiums, bzw, der geförderten Ausbidung stellt. Für den Antrag gibt es keine Vorschrift wann dieser zu stellen ist, nur die eigentliche Zahlung der Leistung ist dann an den Beginn/Aufnahme der Ausbildung gekoppelt.
Ansonsten ist Bafög eine Bedürftigkeitsleistung und solche Leistungen haben es nunmal an sich, dass eine recht aufwendige Prüfung dieser Bedürftigkeit vorhergeht und deswegen die Vorlage vieler Unterlagen gefordert wird. Die Behörde kann dies aufgrund der Mitwirkungspflicht des Antragstellers fordern, wie in jedem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Der der einen Antrag stellt hat auch alles dazu erforderliche beizubringen und vorzulegen, was zur Entscheidung notwendig ist.
Ratsam ist es ggf. schon im Vorfeld beweissichernd zu arbeiten, also sich über jedes Schreiben an die Behörde Kopien anzulegen und den Schriftverkehr zu dokumentieren und sich den Eingang von Schreiben ggf. bestätigen zu lassen und einen Zeugen zu haben der auch bestätigen kann, was mit einem Schreiben versendet wurde.
Ist man sich sicher von seiner Seite seiner Mitwirkungspflicht genügt zu haben, dann genügt meist schon ein Schreiben an die Behörde, mit dem Hinweis auf eine Untätigkeitsklage um die zügige Sachbearbeitung sicherzustellen
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