Studienfinanzierung Studienkosten

Ab 2006 fallen in einigen Bundesländern allgemeine Studiengebühren für Erstsemester an. Ab 2007 müssen vielerorts alle Studierende Gebühren zahlen. Daneben müssen Studenten weitere Ausgaben für ihr Studium bestreiten: Wo der Unterschied zwischen Semesterbeiträgen und Rückmeldegebühren liegt, ab wann man ein Langzeitstudent ist und in welchen Ländern keine Gebühren für Gaststudenten erhoben werden - eine Übersicht

Immatrikulations-/Rückmeldegebühren

Die meisten Universitäten erheben landesweit einheitliche Verwaltungsgebühren, die mit der Immatrikulation oder der Rückmeldung zu einem neuen Semester gezahlt werden müssen. Oftmals wird dieser Satz gleich mit den Semesterbeiträgen verrechnet.

Semesterbeiträge

Semesterbeiträge werden unabhängig von den Verwaltungsgebühren erhoben. Sie bestehen in der Regel aus Anteilen für die verfasste Studentenschaft (AStA, Stura), Anteilen für die Arbeit des Studentenwerks sowie für die Nutzung eines so genannten Semestertickets.

Gaststudiengebühren

Möchte man neben dem Studium an der Heim-Uni auch Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule als so genannter Gasthörer besuchen, muss man teilweise Gebühren zahlen. Diese berechnen sich häufig aus der Anzahl der besuchten Semesterwochenstunden an der Gast-Uni und bewegen sich zwischen 25 und 500 Euro pro Semester.

Langzeitstudiengebühren

In vielen Bundesländern (ausgenommen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein) fallen für Studierende, die nach drei bis vier Semestern über der Regelstudienzeit noch immer studieren, so genannte Langzeitstudiengebühren an. Damit soll in erster Linie eine Senkung der Studiendauer erzielt werden. Langzeitstudiengebühren belaufen sich fast einheitlich auf 500 Euro pro Semester und müssen für jedes weitere Semester an die Hochschule entrichtet werden. In Hessen kann das Bummeln mit bis zu 900 Euro pro Semester sogar richtig teuer werden.

Studienkonten

Ein alternatives Modell zur Regulierung der Studiendauer sieht für Studenten ein bestimmtes Kontingent an Semesterwochenstunden (SWS) beziehungsweise Fachsemestern vor, welches von den Studierenden nach und nach verbraucht wird. Das Budget hat dabei den Umfang, der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich ist. Sind die Bildungsgutscheine für den gebührenfreien Besuch von Seminaren und Vorlesungen abgearbeitet, muss sich der Student neue hinzukaufen.

Weiterbildende Studiengänge, Zweitstudien

Im Gegensatz zur Gebührenfreiheit im Erststudium werden von Studierenden in weiterbildenden Studiengängen und Zweitstudiengängen Studiengebühren erhoben. Diese werden von den Universitäten nach Aufwand und Nutzen selbst festgelegt. Wer ein Zweitstudium belegt, fällt unter Umständen unter die Regelungen für Langzeitstudenten beziehungsweise Studienkonten, da die Semester des Erststudiums mitgezählt werden. Die Kosten für ein Zweitstudium decken sich somit mit den Langzeitstudiengebühren.

Allgemeine Studiengebühren

Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des 6. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes am 26. Januar 2005 besteht für die Länder die Möglichkeit, Studiengebühren zu erheben. Dabei müssen nach Beschluss der Kultusministerkonferenz die Länder dafür sorgen, dass bei der Einführung von Studiengebühren "gleiche Bildungschancen gewahrt, Mobilitätshindernisse vermieden und Belange einkommensschwacher Bevölkerungsschichten berücksichtigt" werden. Außerdem soll eine studienplatzbezogene staatliche Finanzierung für Hochschulen und damit Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb der Hochschulen zwischen den Ländern bestehen bleiben.
Als erstes wollen die Länder Hamburg, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren - also Studiengebühren ab dem ersten Fachsemester - einführen.

Informationen zu Studiengebühren
Bitte mit der Maus über die Bundesländer fahren.

Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Bremen Nordr.-Westfalen Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Thüringen Sachsen Baden-Württemberg Bayern

Übersicht
Hier sind alle Studienkosten nach Bundesländern noch einmal zusammengestellt »

| Überblick "Geld" |

 
  • Quelle © ZEIT.de
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service