Auswahlverfahren Ich will da rein!
Numerus clausus, Eignungstest, Motivationsschreiben – es gibt viele Verfahren, mit denen die Hochschulen ihre Bewerber auswählen. Wer sich auskennt, hat es leichter
Ein bisschen ähnelt die Zulassung zum Studium einem Discobesuch nach dem 18. Geburtstag. Theoretisch darf man rein, tatsächlich aber sagt der Türsteher: "Sorry, heute nur für Mitglieder." Den meisten Universitäten und Fachhochschulen genügt das bestandene Abitur allein genauso wenig wie dem Türsteher der Personalausweis. Deutlich mehr als die Hälfte aller Studiengänge in Deutschland ist zulassungsbeschränkt. Um einen Platz zu bekommen, muss man von der Hochschule ausgewählt werden.
Die Zulassungsbedingungen sind auf den Internetseiten der Unis und FHs sowie im Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz aufgelistet. Ein erster Überblick zeigt schnell, dass ein und dasselbe Fach an der einen Hochschule zulassungsbeschränkt, an der anderen aber frei zugänglich sein kann.
Zudem wählen die einzelnen Hochschulen ihre Studenten auf unterschiedliche Weise aus. Man sollte sich also vorher über Zulassungsarten und Auswahlverfahren informieren, um sich dann dort zu bewerben, wo man die besten Chancen hat. Sich an mehreren Hochschulen zu bewerben ist erlaubt und ratsam, weil es die Chancen auf einen Studienplatz erhöht. Bevor die Zulassungsverfahren nicht reformiert sind, müssen Studenten das daraus resultierende Bewerbungschaos in Kauf nehmen.
Zulassung
Unterschieden werden drei Zulassungsarten: nicht zulassungsbeschränkte, örtlich zulassungsbeschränkte und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Nicht beschränkt Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es kein Auswahlverfahren. Studienbewerber gehen ohne Anmeldung ins Studentensekretariat und schreiben sich ein. Der Immatrikulationszeitraum ist aber in der Regel kurz und kann von Uni zu Uni und von Fach zu Fach unterschiedlich sein. Man sollte sich daher über die Termine informieren. Welche Unterlagen notwendig sind, steht im Internet auf den Seiten der Studentensekretariate. Normalerweise sind das der Personalausweis, das Abiturzeugnis, ein Krankenversicherungsnachweis und ein Beleg, dass die Semestergebühr bezahlt ist.
Örtlich beschränkt Örtlich zulassungsbeschränkt heißt, dass die Hochschule die Bewerber für einen Studiengang selbst auswählt. Derselbe Studiengang kann an einer anderen Uni oder Fachhochschule zulassungsfrei sein. Bei der Zulassung ist in der Regel der Abi-Schnitt maßgeblich. Einige Hochschulen gewichten einzelne Noten stärker oder bitten ihre Bewerber zusätzlich zu einem Studierfähigkeitstest. Wer dabei gut abschneidet, kann seinen Notendurchschnitt etwas verbessern.
Bundesweit beschränkt Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Nachfrage deutlich größer als das Angebot. Für diese Fächer bewirbt man sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), weshalb man von den "ZVS-Fächern" spricht. Im Wintersemester 2009/10 werden das Diplom-Psychologie, Pharmazie, Tier-, Zahn- und Humanmedizin sein. Die Zulassungsstelle wendet bei der Vergabe die 20-20-60-Regel an: 20 Prozent der Studienplätze gehen an die besten Abiturienten ("Abiturbestenquote"), 20 Prozent werden nach Wartezeit vergeben ("Wartezeitquote"), und 60 Prozent vergeben die Hochschulen selbst ("Hochschulquote"). Dafür werden die Daten der Abiturienten von der ZVS an die Unis weitergeleitet. Diese sieben aus, indem sie die Abi-Note allein werten oder sie mit anderen Auswahlkriterien koppeln. Nicht von der 20-20-60-Regel betroffen sind Bachelorstudiengänge, für die man sich direkt bei der Uni bewirbt. Psychologie kann man derzeit sowohl zulassungsbeschränkt auf Diplom studieren als auch mit örtlicher Beschränkung auf Bachelor. Neuer Standard wird der Bachelor.
- Datum 10.06.2009 - 11:07 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 06.05.2009 Nr. 01
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