Urteil EU-Kommission verliert Prozess um Emissionshandel

Polen und Estland können entscheiden, wie viel CO2 ihre Industrie ausstoßen darf. Nun besteht die Angst, dass sich auch andere Länder gegen die EU-Kommission durchsetzen.

Gerichtsurteil gegen die EU-Kommission: Diese darf den EU-Staaten Polen und Estland nicht vorschreiben, wie viel CO2-Ausstoß sie im Rahmen des Kohlendioxid-Emissionshandels ihrer Industrie erlauben können. Das EU-Gericht hob am Mittwoch in erster Instanz eine Entscheidung der Kommission von 2007 auf. Die EU wollte die beiden osteuropäischen Staaten zu einer stärkeren Begrenzung des Ausstoßes der Industrie zwingen. Die Kommission habe ihre Kompetenzen überschritten, als sie den Staaten Grenzen für die zuzuteilenden Emissionszertifikate vorgab, erklärte das Gericht in Luxemburg.

Die EU-Kommission sei "zutiefst enttäuscht" über das Urteil, sagte die Sprecherin von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. Die Kommission werde prüfen, Rechtsmittel gegen das Urteil binnen zwei Monaten einzulegen. Ein Analyst sagte, die Entscheidung sei überraschend klar ausgegangen. "Das heißt aber nicht, dass die Mitgliedstaaten tun können, was sie wollen", sagte Stig Schjolset vom Beratungsunternehmen Point Carbon. Die Kommission müsse den Zuteilungsplan nur mit anderen Daten erneut überprüfen.

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Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel. Unternehmen bekommen vom Staat Kontingente von CO2-Emissionen zugeteilt. Da sie mit überschüssigen Zertifikaten handeln können, haben sie einen Anreiz, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission im Voraus ihre nationalen Zuteilungspläne übermitteln. Die Kommission kann prüfen, ob die EU-Richtlinie zum Emissionshandel dabei eingehalten wird. Doch diesem Kontrollrecht seien enge Grenzen gesetzt, erklärte das Gericht. "Es ist Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates und nicht der Kommission, über die Gesamtzahl der Zertifikate zu entscheiden."

Die Kommission hatte 2007 die Pläne Polens und Estlands für die Handelsperiode 2008 bis 2012 abgelehnt, weil sie das Potenzial zur Emissionsverringerung nicht ausschöpften. Polen sollte deshalb seine CO2-Emissionen um 26,7 Prozent verringern, Estland um fast 48 Prozent. Auch Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Tschechische Republik klagten.

Am CO2-Markt herrscht unterdessen Sorge, dass auch die anderen Länder sich gegen die Kommission vor dem Luxemburger Gericht durchsetzen und dadurch eine große Menge zusätzlicher Emissionsrechte auf den Markt kommt. Ein Preisverfall der Zertifikate wäre die Folge. Der Marktpreis gab prompt um fast vier Prozent nach, auf 13,20 Euro je Zertifikat. Analyst Schjolset vermutet, die Kommission werde gegen das Urteil vorgehen, um Zeit zu gewinnen.

 
Leser-Kommentare
    • th
    • 23.09.2009 um 22:32 Uhr

    auch eine Begründung?

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    ich stimme ihnen da zu, ohne urteilsbegründung ist diese information nahezu wertlos.
    theoretisch muss man sich ja fragen, wie die einhaltung gemeinsamer ziele ohne der möglichkeit von sanktionen funktionieren sollte.
    abgesehen davon ist der versuch emissionseinsparungen ohne obergrenzen für die allokationen zu erreichen per se fragwürdig.

    ich stimme ihnen da zu, ohne urteilsbegründung ist diese information nahezu wertlos.
    theoretisch muss man sich ja fragen, wie die einhaltung gemeinsamer ziele ohne der möglichkeit von sanktionen funktionieren sollte.
    abgesehen davon ist der versuch emissionseinsparungen ohne obergrenzen für die allokationen zu erreichen per se fragwürdig.

  1. ich stimme ihnen da zu, ohne urteilsbegründung ist diese information nahezu wertlos.
    theoretisch muss man sich ja fragen, wie die einhaltung gemeinsamer ziele ohne der möglichkeit von sanktionen funktionieren sollte.
    abgesehen davon ist der versuch emissionseinsparungen ohne obergrenzen für die allokationen zu erreichen per se fragwürdig.

    Antwort auf "Gibt es zu dem Urteil"
    • Alanka
    • 04.10.2009 um 10:11 Uhr

    Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten sei das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel - lautet eine der obigen Aussagen. Das halte ich für äußerst bedenklich. Denn wo findet der CO2-Handel statt? An der CO2-Börse Climex. Also ist die Börse das wichtigste Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Und womit befassen sich Börsenhändler in der Hauptsache? Mit Spekulationen. Ergo: Spekulation ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel. Dagegen sind positive oder negative Auswirkungen des Emissionshandels auf das Klima nicht feststellbar. Wäre es so, dann müßte wohl das Klima dem CO2-Börsenkurs folgen.

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