Arbeitsmarkt Andere Branchen, andere Sitten
Union und FDP wollen "sittenwidrige Löhne" verbieten, um der Mindestlohndebatte zu entgehen. Das könnte nach hinten losgehen.
Wer etwas über die Sitten deutscher Chefs lernen möchte, muss einen Blick in die Prozessakten der Arbeitsgerichte werfen. Da ist der Fall der Elektromonteurin aus Krefeld. Ihr Chef verlangte, sie möge für 3,75 Euro die Stunde arbeiten. Die ersten drei Tage Probezeit wollte er nicht bezahlen. Ein Arbeitsrichter stoppte ihn, nachdem die Frau geklagt hatte. Oder der ungelernte Gartenarbeiter aus Hamburg, der viele Jahre mit drei Euro in der Stunde abgespeist wurde: Er zog vor Gericht und bekam erst in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht Recht.
Union und FDP haben nun angekündigt, den Niedriglohnempfängern im Land beizuspringen. "Wir sind uns einig", verkündete der Generalsekretär der Union, Ronald Pofalla, am Donnerstag im ARD-Morgenmagazin, "dass wir zum Schutz der Arbeitnehmer jetzt endgültig ein gesetzliches Verbot von sittenwidrigen Löhnen in Deutschland vornehmen werden." Man werde all jene Löhne verbieten, die mehr als ein Drittel unter dem Durchschnittslohn einer Branche liegen.
Der Grund für den Vorstoß ist durchsichtig: Weder die Union noch die FDP wollen den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser würde verhindern, dass Löhne von drei oder vier Euro gezahlt werden dürfen. Doch beide fürchten, in der Debatte als jene dazustehen, die kaltherzig hinnehmen, dass viele Arbeitnehmer arbeiten und trotzdem in Armut leben.
Deshalb plant Schwarz-Gelb einen Eingriff, der gut klingt, in Wahrheit aber keiner ist. Denn die Grenze, die die Koalitionäre ins Gesetz schreiben wollen, haben Arbeitsgerichte längst formuliert. Bereits im April urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass Löhne von weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohns in einer Branche unter gewissen Bedingungen gegen die guten Sitten verstoßen. Im Grunde ändert sich also durch den Plan von Schwarz-Gelb nicht viel. Weiterhin können sich die Arbeitnehmer nur dann gegen Dumpinglöhne wehren, wenn sie vor dem Arbeitsgericht klagen und sich auf den Wucherparagrafen im Gesetzbuch berufen.
Das Gesetz wäre im Vergleich zur heutigen Situation kein wesentlicher Fortschritt
Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Das geplante Gesetz sei deshalb "kein wesentlicher Fortschritt", kritisiert Joachim Möller, der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Vor allem sei es nicht ausreichend, um Hungerlöhne zu bekämpfen. Die Vergangenheit habe gezeigt, "dass der Wucherparagraf die Arbeitnehmer nicht vor extremen Niedriglöhnen geschützt hat". Der Grund ist offensichtlich: In einigen Branchen – etwa im Friseurhandwerk oder im Wachgewerbe – sind die Durchschnittslöhne so gering, dass durch die Regelung extrem niedrige Löhne von drei oder vier Euro für "sittenkonform" erklärt würde.
Zudem dürfte sich nur fortsetzen, was längst bizarre Züge angenommen hat: Auf dem Bau gilt jede Bezahlung unter 12,70 Euro pro Stunde als illegal, weil die Tarifparteien einen Mindestlohn beschlossen haben. Zieht man den Wucherparafen heran, werden in manchen Branchen jedoch Arbeitnehmer offiziell erst bei weniger als fünf Euro pro Stunde in die Armut getrieben. Statt eines einheitlichen Mindestlohns für alle, wüchse der Flickenteppich der deutschen Mindestlohn-Regelungen.
Doch Union und FDP könnten irren, falls sie glauben, dass Mindestlohn-Thema mit dem Sittengesetz aus dem Weg geräumt zu haben. Viele Arbeitnehmer könnten die künftige Regierung erst recht beim Wort nehmen und gegen schlechte Löhne klagen. "Das könnte zu einer weiteren Belastung der Arbeitsgerichte führen", warnt der Arbeitsmarktforscher Möller. Bereits heute klagen die Gerichte über die unzähligen Prozesse.
Nicht ausgeschlossen ist auch, dass die Gewerkschaften die Gelegenheit nutzen werden, die symbolische Zahl im Gesetz zu nutzen, um Arbeitgeber und Regierung vor sich herzutreiben. Absurderweise liegt in einigen Branchen der über das Entsendegesetz vereinbarte Mindestlohn nämlich unterhalb der von Union und FDP geplanten Sittengrenze. Den Gewerkschaften wird so ein neues Druckmittel an die Hand gegeben, um für höhere Mindestlöhne in den betroffenen Branchen zu streiten. Dann hätte die neue Koalition einen quälenden Streit geschaffen, den sie eigentlich vermeiden wollte.
- Datum 16.10.2009 - 21:33 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 15
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Koalition: "Man werde all jene Löhne verbieten, die mehr als ein Drittel unter dem Durchschnittslohn einer Branche liegen."
Bundesarbeitsgericht: "Stundenlöhne von weniger als einem Drittel des Durchschnittslohns einer Branche verstoßen unter gewissen Bedingungen gegen die guten Sitten."
"Im Grunde ändert sich also durch den Plan von Schwarz-Gelb nichts"????
Ein Drittel gleich zwei Drittel? Das ist neue Mathematik!
Entweder ist der Text zum Bundesarbeitsgericht oder der Schluss falsch.
Wenn der Durchschnittslohn 9 Euro ist, dann verbietet das Gericht 3 Euro und die Koalition will 6 Euro verbieten. So ist es jedenfalls hier beschrieben. Wenn das keine Änderung ist.
Lieber Wolfgang63, lieber Kayob,
wie sie richtig bemerken, ist mir in der alten Fassung des Textes ein Fehler unterlaufen. Das Bundesarbeitsgericht hat April geurteilt, dass 2/3 des üblichen Tariflohns ein "auffälliges Missverhältnis" darstellen. Wir haben das mittlerweile korrigiert. Danke für das aufmerksame Lesen!
Beste Grüße,
Philip Faigle
Wirtschaftsredaktion ZEIT ONLINE
Lieber Wolfgang63, lieber Kayob,
wie sie richtig bemerken, ist mir in der alten Fassung des Textes ein Fehler unterlaufen. Das Bundesarbeitsgericht hat April geurteilt, dass 2/3 des üblichen Tariflohns ein "auffälliges Missverhältnis" darstellen. Wir haben das mittlerweile korrigiert. Danke für das aufmerksame Lesen!
Beste Grüße,
Philip Faigle
Wirtschaftsredaktion ZEIT ONLINE
Wetten, mit diesem Etikettenschwindel werden die Bürgerlichen das Thema Mindestlohn nicht los.
Der Mindestlohn wird in Deutschland in der Diskussion behandelt wie eine Form der Zwangsbewirtschaftung. Tatsächlich geht es hier nur um eine Reaktion auf eine Fehlentwickling, um ein Marktversagen mangels Wettbewerb, um das Ausnutzen von Sozialgesetzen von einzelnen Unternehmern zu Ungunsten der Gesellschaft und der Mehrheit der Steuerzahler. Denn wir, die Steuerzahler müssen für die Differenz der Einkommen, für Miete in Großstädten aufkommen, bezahlen den Gewinn, den einzelne Unternehmer durch Lohndumping erzielen. Der Steuerzahler bezahlt für die Arbeit, die eine kleiner Gruppe scheinbar billig bezieht. Daher haben andere Länder einen Mindestlohn eingeführt und sanktioniert. Dabei geht es auch darum, dass für Schüler und Studenten Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind, die ja in der Regel unterhalb des entsprechenden Mindestlohns agieren können und hier nicht ein Verdrängungswettbewerb um Arbeit stattfindet.
Die Diskussion um Sittenwidrigkeit ist nur Augenwischerei.
Übrigens: Die Höhe des Mindestlohns ist durch die Höhe des Sozialsatzes, oder durch die Höhe z. B. Bürgergeld, negativen Einkommensteuer usw. im Prinzip definiert. Das bedeutet, wir können über die Höhe des Mindestlohns streiten, nicht jedoch über die Notwendigkeit an sich. Ein Sittenwidrigkeitsgesetz würde im übrigen wie ein Mindestlohngesetz wirken!!! Nur auf niedrigen Niveau.
Richtig, letztlich zahlt immer der Steuerzahler die Differenz zwischen Dumpinglohn und Durchschnittslohn. Im Artikel sind endlich mal umfassendere Argumente aufgezählt, die zeigen, dass der geplante Gesetzentwurf eine Mogelpackung ohne Nutzen für die Arbeitnehmer sein wird. Neben dem exemplarisch angeführten Friseurhandwerk gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele, die nur durch einen Mindestlohn in den Griff zu kriegen wären: Vertriebsjobs mit sehr hohem variablen Erfolgsanteil; angestellte Taxifahrer, die i.d.R. zu hundert Prozent umsatzabhängig verdienen; Bedienungen, die eigentlich vom Trinkgeld leben;...
Und wer das Mindestlohnkonzept als sozialistisch abtut, dem muss man antworten: wenn die Marktbedingungen/Restriktionen keine reellen Löhne zulassen, muss man halt als Unternehmer die Finger davon lassen, in USA funktioniert das doch auch.
Richtig, letztlich zahlt immer der Steuerzahler die Differenz zwischen Dumpinglohn und Durchschnittslohn. Im Artikel sind endlich mal umfassendere Argumente aufgezählt, die zeigen, dass der geplante Gesetzentwurf eine Mogelpackung ohne Nutzen für die Arbeitnehmer sein wird. Neben dem exemplarisch angeführten Friseurhandwerk gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele, die nur durch einen Mindestlohn in den Griff zu kriegen wären: Vertriebsjobs mit sehr hohem variablen Erfolgsanteil; angestellte Taxifahrer, die i.d.R. zu hundert Prozent umsatzabhängig verdienen; Bedienungen, die eigentlich vom Trinkgeld leben;...
Und wer das Mindestlohnkonzept als sozialistisch abtut, dem muss man antworten: wenn die Marktbedingungen/Restriktionen keine reellen Löhne zulassen, muss man halt als Unternehmer die Finger davon lassen, in USA funktioniert das doch auch.
Zumutungen, wird Politik sittenwidrig?
Werden Gehälter, die 1/3 über dem Durchschnittslohn eines bestimmten Berufsfeldes liegen, auch als sittenwidrig eingestuft?
guten abend.
ist die zahlenangabe im text, wie im ersten kommentar angemerkt, nun ein schreibfehler oder nicht?
Das was sich hier entwickelt kann auf dauer auch nur zu einem riesigen Aufstand des Volkes kommen, ich warte auf den Tag bis man all die Politiker die so eine Mist verzapfen und die Leute somit in die Soziale Unterschicht drängen obwohl sie auf Vollzeit arbeiten drann kriegen kann.
still waiting...
Richtig, letztlich zahlt immer der Steuerzahler die Differenz zwischen Dumpinglohn und Durchschnittslohn. Im Artikel sind endlich mal umfassendere Argumente aufgezählt, die zeigen, dass der geplante Gesetzentwurf eine Mogelpackung ohne Nutzen für die Arbeitnehmer sein wird. Neben dem exemplarisch angeführten Friseurhandwerk gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele, die nur durch einen Mindestlohn in den Griff zu kriegen wären: Vertriebsjobs mit sehr hohem variablen Erfolgsanteil; angestellte Taxifahrer, die i.d.R. zu hundert Prozent umsatzabhängig verdienen; Bedienungen, die eigentlich vom Trinkgeld leben;...
Und wer das Mindestlohnkonzept als sozialistisch abtut, dem muss man antworten: wenn die Marktbedingungen/Restriktionen keine reellen Löhne zulassen, muss man halt als Unternehmer die Finger davon lassen, in USA funktioniert das doch auch.
Lieber Wolfgang63, lieber Kayob,
wie sie richtig bemerken, ist mir in der alten Fassung des Textes ein Fehler unterlaufen. Das Bundesarbeitsgericht hat April geurteilt, dass 2/3 des üblichen Tariflohns ein "auffälliges Missverhältnis" darstellen. Wir haben das mittlerweile korrigiert. Danke für das aufmerksame Lesen!
Beste Grüße,
Philip Faigle
Wirtschaftsredaktion ZEIT ONLINE
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