Tarife für Leiharbeit Christliche Gewerkschaft zieht vor Bundesarbeitsgericht

Die christliche Zeitarbeitergewerkschaft will Tarifpartei bleiben. Nach einem gegenteiligen Urteil des Berliner Arbeitsgerichts klagt die Gewerkschaft nun auf Bundesebene.

Der juristische Streit über die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche geht in eine weitere Runde. Gegen das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) sei nicht tariffähig, werde Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt, kündigte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) an.

Bereits in erster Instanz hatte das Berliner Arbeitsgericht im April die Tarifgemeinschaft CGZP für nicht tariffähig erklärt. Die Richter gaben damit einer Feststellungsklage der Gewerkschaft ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit statt. Damit habe das Gericht die Maßstäbe zur Prüfung der Eignung als Gewerkschaft über den Haufen geworfen, teilte der CGB mit.

Anzeige

In Deutschland gibt es mehrere 100.000 Leiharbeiter, die wegen der Wirtschaftskrise unter einem enormen Beschäftigungseinbruch zu leiden haben. Das Landesarbeitsgericht kam nun zu dem Schluss, dass die Tarifgemeinschaft durch einzelne Gewerkschaften gebildet werde, die wegen ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte der CGZP auch bescheinigt, sie sei nicht in der Lage, einen Arbeitskampf zu führen. Sie ist Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands, der nach eigenen Angaben 280.000 Mitglieder hat und aus 16 Einzelgewerkschaften besteht.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund wirft dem viel kleineren CGB vor, Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen und Dumpinglöhne gefördert zu haben. Bis zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Sollte das Bundesarbeitsgericht der Einschätzung der Vorinstanzen folgen, müssen sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche auf Nachforderungen von Arbeitnehmern wegen ungültiger Tarifverträge einstellen. Leiharbeiter mit CGZP-Tarifen können dann ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten geltend machen, erklärte die IG Metall – und das rückwirkend bis zu drei Jahren.

 
Leser-Kommentare
  1. Das wäre der SuperGAU für die Pseudo-Guten, ich hoffe sehr, daß es soweit kommt!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Wieso wäre es Ihrer Meinung nach ein GAU, bestätigte das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil?

    Eine Gewerkschaft sollte eben schon in der Lage sein, Tarifpolitik zu machen und das bedeutet insbesondere eben wirkungsvoll einen Arbeitskampf führen zu können. Die Einschätzung des Berliner Arbeitsgerichtes ist so neu nicht. Die Lokführer haben umgekehrt bewiesen, warum ihre Gewerkschaft eben sich zu Recht auch Gewerkschaft nennt (i.Ü. gegen Widerstände auch aus Reihen von DGB Mitgliedsgewerkschaften).

    Wieso wäre es Ihrer Meinung nach ein GAU, bestätigte das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil?

    Eine Gewerkschaft sollte eben schon in der Lage sein, Tarifpolitik zu machen und das bedeutet insbesondere eben wirkungsvoll einen Arbeitskampf führen zu können. Die Einschätzung des Berliner Arbeitsgerichtes ist so neu nicht. Die Lokführer haben umgekehrt bewiesen, warum ihre Gewerkschaft eben sich zu Recht auch Gewerkschaft nennt (i.Ü. gegen Widerstände auch aus Reihen von DGB Mitgliedsgewerkschaften).

  2. Wieso wäre es Ihrer Meinung nach ein GAU, bestätigte das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil?

    Eine Gewerkschaft sollte eben schon in der Lage sein, Tarifpolitik zu machen und das bedeutet insbesondere eben wirkungsvoll einen Arbeitskampf führen zu können. Die Einschätzung des Berliner Arbeitsgerichtes ist so neu nicht. Die Lokführer haben umgekehrt bewiesen, warum ihre Gewerkschaft eben sich zu Recht auch Gewerkschaft nennt (i.Ü. gegen Widerstände auch aus Reihen von DGB Mitgliedsgewerkschaften).

    Antwort auf "Der Super-GAU"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • ddkddk
    • 08.12.2009 um 21:42 Uhr

    ist gerade nicht das Ziel sogenannter christlicher Gewerkschaften, sondern eher das Gegenteil.

    Der Name Gewerkschaft täuscht die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer vor und wird hier deshalb missbräuchlich verwendet.

    Viele, insbesondere fromme, Arbeitnehmer lassen sich durch die Verwendung der Worte christlich und Gewerkschaft hinter das Licht führen.

    • ddkddk
    • 08.12.2009 um 21:42 Uhr

    ist gerade nicht das Ziel sogenannter christlicher Gewerkschaften, sondern eher das Gegenteil.

    Der Name Gewerkschaft täuscht die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer vor und wird hier deshalb missbräuchlich verwendet.

    Viele, insbesondere fromme, Arbeitnehmer lassen sich durch die Verwendung der Worte christlich und Gewerkschaft hinter das Licht führen.

  3. das ist eine interessenvertretung der arbeitgeber... die setzen sich null für die zeitarbeiter ein, handeln immer die schlechtesten ergebnisse (aus sicht der arbeitnehmer)

    da ich selber mal die lohnabrechnungen für gewerbliche zeitis gemacht hab, kann ich nur sagen.. weg mit dem verein.. möglichst schnell !!!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Warum hat sie dann 280000 Mirglieder?
    Alles Arbeitgeber? Ihre Argumentation hakt.
    Das Urteil ist ein Skandal, da es nicht dem DGB ansteht zu sagen, wer eine ordentliche Gewerkschaft ist und wer nicht. Auch in diesem Bereich sollte es konkurrenz geben.
    Also kann man nur hoffen, dass das Urteil schnell wieder kassiert wird.

    Warum hat sie dann 280000 Mirglieder?
    Alles Arbeitgeber? Ihre Argumentation hakt.
    Das Urteil ist ein Skandal, da es nicht dem DGB ansteht zu sagen, wer eine ordentliche Gewerkschaft ist und wer nicht. Auch in diesem Bereich sollte es konkurrenz geben.
    Also kann man nur hoffen, dass das Urteil schnell wieder kassiert wird.

    • ddkddk
    • 08.12.2009 um 21:42 Uhr

    ist gerade nicht das Ziel sogenannter christlicher Gewerkschaften, sondern eher das Gegenteil.

    Der Name Gewerkschaft täuscht die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer vor und wird hier deshalb missbräuchlich verwendet.

    Viele, insbesondere fromme, Arbeitnehmer lassen sich durch die Verwendung der Worte christlich und Gewerkschaft hinter das Licht führen.

    Antwort auf "Aber wieso"
  4. CGZP unterliegt: Dann können anständige Niveaus verlangt werden. http://viereggtext.blogsp...

  5. Warum hat sie dann 280000 Mirglieder?
    Alles Arbeitgeber? Ihre Argumentation hakt.
    Das Urteil ist ein Skandal, da es nicht dem DGB ansteht zu sagen, wer eine ordentliche Gewerkschaft ist und wer nicht. Auch in diesem Bereich sollte es konkurrenz geben.
    Also kann man nur hoffen, dass das Urteil schnell wieder kassiert wird.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Hallo,
    Gewerkschaften werden von Arbeitennehmern gegründet, damit diese dann ihre Situation verbessern.
    Die Anzahl der Mitglieder sagt nix darüber aus, ob es eine Gewerkschaft ist.
    Wenn natürlich fromme und liebe Arbeitnehmer ihr Selbstverständniss darin haben, froh zu sein, dass sie arbeiten dürfen, ihre "Arbeitgeber" als ihnen übergeordnete Autoritäten akzeptieren, auch für Gotteslohn arbeiten und sich ansonsten möglicherweise auch noch für eine moralische Elite halten, mögen diese einen solchen Verein für eine Gewerkschaft halten.
    In säkularen Gesellschaften ist der Mensch für sein Handeln verantwortlich, vor allen sich selbst gegenüber.
    Darum bitte kein Wehklagen solcher Arbeitnehmer, wenn das Leben so schwer ist, trotz christlicher Gewerkschaft, und auch kein Wehklagen dieser "Gewerkschaftsführer", wenn es Arbeitnehmer gibt , die darauf achten, das es ihnen im Diesseits besser geht,
    Tüss

    Hallo,
    Gewerkschaften werden von Arbeitennehmern gegründet, damit diese dann ihre Situation verbessern.
    Die Anzahl der Mitglieder sagt nix darüber aus, ob es eine Gewerkschaft ist.
    Wenn natürlich fromme und liebe Arbeitnehmer ihr Selbstverständniss darin haben, froh zu sein, dass sie arbeiten dürfen, ihre "Arbeitgeber" als ihnen übergeordnete Autoritäten akzeptieren, auch für Gotteslohn arbeiten und sich ansonsten möglicherweise auch noch für eine moralische Elite halten, mögen diese einen solchen Verein für eine Gewerkschaft halten.
    In säkularen Gesellschaften ist der Mensch für sein Handeln verantwortlich, vor allen sich selbst gegenüber.
    Darum bitte kein Wehklagen solcher Arbeitnehmer, wenn das Leben so schwer ist, trotz christlicher Gewerkschaft, und auch kein Wehklagen dieser "Gewerkschaftsführer", wenn es Arbeitnehmer gibt , die darauf achten, das es ihnen im Diesseits besser geht,
    Tüss

  6. Es ist doch nichts Neues! Mit allen Mitteln versucht Verdi seit Jahren über Gerichtsverfahren und Propaganda jegliche neue Gewerkschaftskonkurrenz zu verhindern. Die seit Jahren massenweise Austritte bei verdi gefährden mehr und mehr die Vertretungsberichtigung für die eigene Klientele, kosten Posten und Pfründe auf Funktionärssebene und zwingen zu einem Kostenmanagment, dass gerade in der Bezahlung der eigenen Leute vielfach höchst fragwürdig ist.

    Und wenn dann in den Betrieben noch Konkurrenz-gewerkschaften um die BR - Mandate kämnpfen und diese Mandate auch noch ihre Vertreter noch das Mandat bei den Wahlen bekommen, dann läuft die Kampagne zur Diffamierung erst so richtig los.

    Bleibt zu wünschen, dass diese üblen Methoden der Propaganda ersetzt werden durch kompetentes sachliches Auftreten ihrer Funktionäre. Die neuen Gewerkschaften der Lokführer, der Arzte,Fluglotsen und anderer haben gezeigt, wie alte Verkrustungen und Selbstgefälligkeiten aufgebrochen werden können, wie also Gewerkschaftsarbeit mit neuem Wind kompetent und erfolgreich umgesetzt werden kann.Wir brauchen starke Gewerkschaften mehr denn je und damit ist jede Konkurrenzsituation im Wettbewerb nur fördernd, jedes Gewerkschaftsmonopol schädlich für die Mitgliede, die sie vertreten wollen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service