Klientelpolitik Geldgeschenk für Biogas
Nach den Hoteliers profitiert auch eine Biogasfirma von Schwarz-Gelb – obwohl sie sich verspekuliert hatte. Die Regierung ignoriert sogar das Bundesverfassungsgericht.
© JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images

In Biogas-Anlagen vergären Gülle und Sillage. Dabei entsteht Methan, das sich verstromen lässt. Immer mehr Betreiber nutzen auch die anfallende Wärme und speisen Biogas ins Erdgasnetz ein
Es ist Superlative. XXL. Die größte Biogas-Anlage der Welt. Sie steht in Penkun, nur wenige Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Auf einer Fläche von fast 20 Fußballfeldern reihen sich hier 40 Kraftwerke aneinander. Jedes von ihnen kann 500 Kilowatt produzieren, alle zusammen sind in der Lage, eine Kleinstadt mit Strom zu versorgen.
Ein riesiges Areal voller kreisrunder Gärbehälter, jeder mit einem Durchmesser von rund 50 Metern. Hier produziert das Leipziger Unternehmen Nawaro Biogas, verstromt ihn und speist den Ökostrom ins öffentliche Stromnetz ein. Eine Güllestromfabrik – im großen Stil.
Die Frage ist nur: Ist das jetzt eine große Anlage mit einer Leistung von 20 Megawatt? Oder sind es 40 Mini-Anlagen à 500 Kilowatt? Was wie eine Petitesse klingt, ist hochbrisant. Denn davon hängt ab, wie viel Geld der Betreiber für jede produzierte Kilowattstunde Ökostrom kassiert. Das Unternehmen ist der Ansicht, es handele sich um viele kleine Anlagen – denn dafür gibt es mehr Geld als für eine große.
Seit Jahren streiten sich Politiker und Juristen über den Biogaspark Penkun. Denn es geht um Geld, um viel Geld. Hat Penkun bewusst eine unklare Formulierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgenutzt und einfach viele Kleinanlagen gebaut, um die höhere Vergütung zu erhalten? Sogar das Bundesverfassungsgericht musste sich schon mit dem Güllestrom beschäftigen – und entschied gegen Penkun.
Die Bundesregierung störte das nicht. Eigens zu Gunsten Penkuns hat sie ein Gesetz geändert. So sind nach den Hoteliers nun die Biogasunternehmen die Nächsten, die von Schwarz-Gelb profitieren. Sie freuen sich über ein Geldgeschenk von fast einer halben Milliarde Euro. Wie es dazu kam, ist eine Geschichte über erfolgreiches Lobbying von Kleinanlegern.
Der Streit dreht sich um das überarbeite EEG, das zu Anfang 2009 in Kraft trat. Dort konkretisiert ein Paragraf, was eine Biogas-Anlage im Sinne des Gesetzgebers ist und was nicht. Das sogenannte "Anlagen-Splitting" ist demnach rechtswidrig, schließlich führt es dazu, dass die Stromkunden unnötig hoch belastet werden, denn sie zahlen die Ökostrom-Vergütung per Umlage. Das Verzwickte ist: Die Klarstellung gilt rückwirkend. Sie bezieht sich auf bereits gebaute Parks.
Schlecht für Penkun. Der Biogaspark speist seit 2007 ins Stromnetz ein und hat mit der höheren Vergütung kalkuliert. Statt knapp 19 Cent je Kilowattstunde gibt es seit 2009 nun nur noch elf Cent. Doch mit dem niedrigeren Zuschuss kann die Anlage nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Seit April vergangenen Jahres speisen nur noch zehn der 40 Kraftwerke ein, der Betreiber Nawaro spricht von einer "existenzbedrohenden Situation". Vergangenes Jahr zog er vor das Bundesverfassungsgericht, um die nachträgliche Änderung aussetzen zu lassen.
Doch das Bundesverfassungsgericht spielte nicht mit. Wenn auch etwas verklausuliert, ließen die Richter in ihrem Urteilsspruch durchblicken, dass die Penkun-Betreiber auf eigenes Risiko handelten und ihnen sehr wohl bewusst gewesen sein muss, dass sie eine unklare Formulierung ausnutzten. "Die Beschwerdeführerinnen mussten daher jedenfalls mit einer künftigen Änderung dieser Rechtspraxis durch den Gesetzgeber rechnen", so das Gericht. Es lehnt den Antrag ab, den umstrittenen Paragrafen einstweilig außer Kraft zu setzen.
Ist Penkun ein - wenn auch absurder - Einzelfall? Der Fachverband Biogas sagt Nein. Dort erwähnt man einen anderen großen Biogaspark in Felgentreu und spricht ansonsten von mehreren hundert Anlagen, die von der nachträglichen Begriffsänderung betroffen seien. Zwar seien nur wenige so groß wie Penkun. Aber viele Kleinanlagen hätten ebenfalls mit der Neuregelung zu kämpfen. Etwa zwei Bauern, die per Zufall unabhängig voneinander eine Anlage nebeneinander gebaut hätten – und nun plötzlich eine Großanlage seien.
Ein Anlagenregister führt niemand in dieser Branche, genaue Zahlen gibt es nicht. Allerdings heißt es in Berlin, dass der große Teil der betroffenen Fälle durch eine Schiedsstelle im Bundesumweltministerium geklärt werden sei. Gerade einmal ein Dutzend Standorte seien tatsächlich durch die Neuregelung betroffen. Und die größte Anlage sei Penkun.
Es ist Herbst 2009, als die Doric Asset Finance aus Offenbach das Lobbying aufnimmt. Denn das Besondere an Penkun ist: Vor allem Kleinanleger haben den Biogaspark finanziert. Rund 5500 Investoren zählt der 100-Millionen Euro schwere Fonds Geno Bioenergie 1, den vor allem Volks-und Raiffeisenbanken vertrieben haben. Mindestbeteiligung: 10.000 Euro. Die Fondsgesellschaft fordert ihre Anleger auf, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und sich für eine Neuregelung einzusetzen: "Verweisen Sie dabei insbesondere auch auf den Umstand, dass nicht nur die Anlagen in Penkun betroffen sind, sondern mehrere hundert andere Anlagen sowie deren Betreiber, Zulieferer und Kapitalgeber", heißt es in den Aufrufen.
Ob SPD oder Union: Bei den Abgeordneten trudeln Beschwerdebriefe ein, die für Aufregung sorgen. Die Anleger fürchten um ihre Ersparnisse, um ihre Altersvorsorge. Das Lobbying hat Erfolg. Im Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zum Jahresanfang in Kraft trat, findet sich nun eine Passage, welche die umstrittene Neuregelung zurücknimmt. Ein Lex Penkun nennt es die SPD. "Schwarz-Gelb rechtfertigt damit den fortgesetzten Missbrauch rechtlicher Regelungen", kritisiert SPD-Energieexperte Ulrich Kelber. 27 Millionen Euro kostet es die Stromkunden jährlich, dass Anlagen wie Penkun wieder als Einzelanlagen gezählt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. „Wir sind sehr erleichtert, dass der Gesetzgeber sich mit dieser Reparatur der EEG-Novelle auf die staatlich gebotene Rechtssicherheit besonnen hat“, sagt Felix Hess, Geschäftsführer der Nawaro BioEnergie GmbH.
Aber warum hat die Bundesregierung dem Druck nachgegeben? Schließlich sind noch nicht einmal ein Dutzend Anlagen betroffen. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die nachträgliche Änderung gesetzeskonform war. Die Änderung kostet die Stromverbraucher in den kommenden Jahren eine knappe halbe Milliarde Euro, schließlich garantiert das EEG die Vergütung 20 Jahre lang. Nach den Hoteliers das nächste Geschenk der neuen Regierung? Schwarz-Gelb argumentiert mit Investitionssicherheit. "Was gibt es Schlimmeres als eine rückwirkende Gesetzesänderung?" fragt rhetorisch Joachim Pfeiffer, energiepolitischer Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
"Es geht um Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen sowie für Investoren und Anleger." Auch er habe zahlreiche Beschwerden erhalten. Er sei zwar "in der Sache durchaus kritisch" – in Penkun wird schließlich nur Strom produziert, die Wärme verpufft ungenutzt – aber der Investorenschutz stehe über allem.
Ähnlich argumentiert auch die FDP. "Das ursprüngliche Gesetz war schlecht gemacht", sagt FDP-Energieexperte Michael Kauch. "Wachstum entsteht, weil wir die Glaubwürdigkeit des EEG wiederhergestellt haben und Investoren so wieder leichter Kredite bekommen." Die Änderungen betrifft allerdings nur bereits gebaute Biogasanlagen. Für Neuanlage ist klar: Anlagensplitting ist tabu.
In Penkun nehmen die 40 Kraftwerke langsam wieder den Betrieb auf. Für dieses Jahr wird die Anlage aber noch nicht auf Hochtouren fahren – die Gärbehälter sind leer, es gibt nicht ausreichend Mais und Gülle. Voll ins Netz einspeisen wird die weltgrößte Biogasanlage wohl erst wieder 2011.
- Datum 28.01.2010 - 12:25 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Verantwortungsvolle Bürger werden bestraft.
Das ist die einfache Rechnung von Schwarz-Gelb.
Revolution?
Demonstration?
Ach Nee, da kommt so viel Sport im Fernsehen, z.B. Olympia aus Vancouver und draußen ist es so kalt.
Warten wir mal ab, wann die deutsche Volksseele ihren Siedepunkt erreicht hat.
Diese Anlage, die ich aus eigener Anschauung kenne, ist kein ökologisches Vorzeigeobjekt: die Wärme wird nicht genutzt(wurde schon erwähnt), die Silage wird mit hohem Energieaufwand und Intensivlandwirtschaft erzeugt, mit allen bekannten ökologischen Nachteilen. Mit überschüssigen Düngemitteln so einer Landwirtschaft, die aus dem oder von dem Boden gespült werden, wird die Oder überdüngt und ebenso das Stettiner Haff und dadurch die Ostsee.
So etwas zu bauen ist ein großer Schritt (für die Menschheit) in die Vergangenheit, nichts weniger in meinen Augen. Es ist verantwortungslos und unmoralisch.
wollen wir Alternativenergienternehmen, die leistungsfähig werden, oder fortwährend scheiternde Projekte aus dem alternativen Bereich? http://viereggtext.blogsp...
Wow! 27 Mio € pro Jahr für Anlagen wie Penkun. Das sind ja bei 80 Mio. Einwohnern 34 Cent je Einwohner und Jahr oder um fair zu bleiben bei 40 Mio. Haushalten in Deutschland, 68 Cent je Haushalt und Jahr.
Ich denke soviel sollte doch Vertrauensschutz in einer Nichtbananenrepublik wert sein!
Das Problem ist nur, dass das Geld wieder von allen kommt - also auch von der Mehrheit, die sowieso mit den Energiepreisen zu kämpfen hat...
Die Nutznießer sind ein paar Kleinaktionäre, die sogar noch Geld auf die Seite legen können, und die sich offensichtlich entweder nicht die Mühe gemacht haben, zu prüfen auf welch wackligem Fundament ihre Investition steht oder dieses Risiko bewusst eingegangen sind...
Das Problem ist nur, dass das Geld wieder von allen kommt - also auch von der Mehrheit, die sowieso mit den Energiepreisen zu kämpfen hat...
Die Nutznießer sind ein paar Kleinaktionäre, die sogar noch Geld auf die Seite legen können, und die sich offensichtlich entweder nicht die Mühe gemacht haben, zu prüfen auf welch wackligem Fundament ihre Investition steht oder dieses Risiko bewusst eingegangen sind...
Bei aller Skepsis: Aber man muss Schwarz-Gelb insofern Recht geben, dass eine rückwirkende Gesetzesänderung nicht statthaft war und der Korrektur bedarf. Vertrauensschutz muss sein. Seltsam, dass das Bundesverfassungsgericht dies nicht anerkennt und den Betroffenen die Verantwortung für unsolide Gesetzgebung auferlegt.
Lieber Tilman
das interessante ist ha eben, dass das BVG Penkun sagt: Ihr hättet genau wissen können, dass Ihr eine Gesetzeslücke ausnutzt - und dass eine Änderung kommt. Das war eben auch das unternehmerische Risiko des Investments. Und muss dafür jetzt jeder Stromkunde per EEG-Umlage zahlen?
Lieben Gruß
Marlies
Das Problem ist nur, dass das Geld wieder von allen kommt - also auch von der Mehrheit, die sowieso mit den Energiepreisen zu kämpfen hat...
Die Nutznießer sind ein paar Kleinaktionäre, die sogar noch Geld auf die Seite legen können, und die sich offensichtlich entweder nicht die Mühe gemacht haben, zu prüfen auf welch wackligem Fundament ihre Investition steht oder dieses Risiko bewusst eingegangen sind...
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