Entflechtungsgesetz Brüderle will Konzerne zerschlagen lassen
Im Kampf gegen Marktverzerrung soll das Kartellamt gestärkt werden. Die Wettbewerbshüter sollen Konzerne aufteilen können - schon beim Verdacht der Marktbeherrschung.
© Sean Gallup/Getty Images

Mehr Wettbewerb: Wirtschaftsminister Brüderle will das Kartellrecht verschärfen
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat Wettbewerbsverzerrungen und -beschränkungen den Kampf angesagt: Zeitungsberichten zufolge hat der FDP-Politiker einen ersten Entwurf des umstrittenen Entflechtungsgesetzes vorgelegt – und räumt darin dem Bundeskartellamt größere Mitsprache- und Mitwirkungsrechte ein. Seit Ende vergangener Woche liegt es den übrigen Ministerien zur Abstimmung vor.
Zunächst sollen die Wettbewerbshüter das Recht erhalten, zu wettbewerbsrechtlichen Folgen von Gesetzentwürfen bereits im Gesetzgebungsverfahren Stellung zu nehmen. Vor allem aber erhält das Kartellamt über die bisherigen Eingriffsmöglichkeiten hinaus das Recht, marktbeherrschende Konzerne zu zerschlagen – selbst dann, wenn Marktmissbrauch nicht nachgewiesen ist.
Kern der Gesetzesnovelle ist die Befugnis der Wettbewerbshüter zur Entflechtung marktbeherrschender Konzerne. Das Ziel hatten CDU/CSU und FDP bereits in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Dort wie auch im jetzt zitierten Referentenentwurf wird Zerschlagung als "ultima Ratio" bezeichnet. Demnach könne die Behörde "anordnen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Teile seines Vermögens veräußern oder auf andere Weise verselbständigen muss".
Welche Branchen davon betroffen sein könnten, lässt der Entwurf laut den Berichten offen. In der Begründung werde allerdings darauf hingewiesen, dass es noch viele Branchen gebe, die durch "hohe Konzentration" gezeichnet seien. Explizit sei die Rede von Märkten "mit bedeutenden oder gar unverzichtbaren Gütern, an denen ein erhebliches versorgungs- und strukturpolitisches Interesse besteht." Dies trifft vor allem auf den Strommarkt zu, den nur wenige Konzerne beherrschen. Der Bundesgerichtshof hatte in dem Zusammenhang von "oligopolistischen Strukturen" gesprochen.
Trotz Kritik aus der Wirtschaft – die Industrie bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit von Zwangsverkäufen von Unternehmensteilen an – hält Brüderle daran fest, dass das Kartellamt auch dann eingreifen darf, wenn ein Missbrauch von Marktmacht noch nicht nachgewiesen ist. Entflechtungsmaßnahmen stellten "grundsätzlich wettbewerbskonforme und verfassungsmäßige Mittel" dar, wird aus dem Referentenentwurf zitiert. Eingriffe in Berufsfreiheit oder Eigentumsrechte könnten geboten und sachgerecht sein. Als Vorbild würde das Kartellrecht in Amerika, Großbritannien oder der Schweiz genannt.
Für die hiesige Zerschlagung sieht die Novelle den Berichten zufolge allerdings zwei Voraussetzungen vor: So müsse die Ursache für unzureichenden Wettbewerb die verfestigte Marktmacht eines oder mehrerer Unternehmen sei. Zudem dürfe nicht zu erwarten sein, dass sich dieser wettbewerbsgefährdende Zustand samt negativer Folgewirkungen auf absehbare Zeit ändern werde. "Unter diesen Voraussetzungen kann der staatliche Eingriff in die Unternehmens- und Marktstruktur der einzige Weg zur Belebung des Wettbewerbs sein", sollen die Referenten notiert haben.
Betroffene Unternehmen können jedoch eigene Vorschläge machen, von welchen Unternehmensteilen sie sich trennen wollen. Zudem seien laut Gesetzentwurf solche Vermögensteile von einer Zerschlagung ausgeschlossen, die das Unternehmen in den letzten fünf Jahren vor Zustellung einer Entflechtungsanordnung erworben hat. Und letztlich könne der Wirtschaftsminister einen Entflechtungsantrag des Bundeskartellamts außer Kraft setzen, wenn "die bestehenden Wettbewerbsbedingungen durch gesamtwirtschaftliche Vorteile aufgewogen werden“.
Offenbar rechnet das Ministerium aber nicht damit, dass die Entflechtung oft angewendet werden könnte. So erwartet es keine zusätzlichen Ausgaben des Kartellamtes für die neue Aufgabe. Auch heißt es in der Begründung, in der Praxis werde "der Bedarf für einen Rückgriff auf eine Entflechtungsbefugnis vielleicht eher eine untergeordnete Rolle spielen".
- Datum 11.01.2010 - 15:07 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Reuters
- Kommentare 9
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Warum ein Gesetz von dem man erwartet, dass es nicht angewendet wird ?
Es besteht der Verdacht, dass lediglich das Wahlvolk wieder beruhigt werden soll. Also wie immer: Bla Bla Bla
Etwa die Menschen in den Unternehmen, die sich überlegen, ob sie jetzt mit der anderen Firma in ihrem Markt fusionieren.
Warum sollte Brüderle ausgerechnet jetzt ein Gesetz als Beruhigungspille für das Wahlvolk auf den Weg bringen, da die Bundestagswahl vorbei und die nächste Landtagswahl noch etwas hin ist? Und wenn das Gesetz nicht angewendet werden soll, wie Sie behaupten, warum gibt er dann als Wirtschaftsminister die Möglichkeit aus der Hand, ein solches Entflechtungsverfahren anzustoßen oder eben auch nicht anzustoßen, und überträgt die Initiative hierfür dem Bundeskartellamt?
Viel wahrscheinlicher ist es, daß Sie einfach Brüderle nicht mögen (was Ihnen selbstverständlich unbenommen bleibt) und Sie deswegen hier eine Pauschalkritik bar jeder Logik posten.
Etwa die Menschen in den Unternehmen, die sich überlegen, ob sie jetzt mit der anderen Firma in ihrem Markt fusionieren.
Warum sollte Brüderle ausgerechnet jetzt ein Gesetz als Beruhigungspille für das Wahlvolk auf den Weg bringen, da die Bundestagswahl vorbei und die nächste Landtagswahl noch etwas hin ist? Und wenn das Gesetz nicht angewendet werden soll, wie Sie behaupten, warum gibt er dann als Wirtschaftsminister die Möglichkeit aus der Hand, ein solches Entflechtungsverfahren anzustoßen oder eben auch nicht anzustoßen, und überträgt die Initiative hierfür dem Bundeskartellamt?
Viel wahrscheinlicher ist es, daß Sie einfach Brüderle nicht mögen (was Ihnen selbstverständlich unbenommen bleibt) und Sie deswegen hier eine Pauschalkritik bar jeder Logik posten.
Etwa die Menschen in den Unternehmen, die sich überlegen, ob sie jetzt mit der anderen Firma in ihrem Markt fusionieren.
So wünschenswert es wäre, das Monopol bei Betriebssystemen und Office-Anwendungen zu entflechten - wie realistisch ist es denn bitte, dass Herr Brüderles Gesetz zur gerechtfertigten Zerlegung Microsofts oder eines anderen "global players" führt? Das genau ist doch der Reiz beim Spiel ohne Grenzen: Dass man als Unternehmen teilen und herrschen kann und dass solche nationalen Gesetze in der Bedeutungslosigkeit verschwinden, wenn der global player einen Produkt- oder Absatz- und damit auch einen möglichen Versorgungs-Engpass in dem einen oder anderen Land andeutet.
Ich würde mir das sehr wünschen, aber das muss mindestens EU-weit koordiniert werden.
FM
Brüderle will Konzerne zerschlagen lassen, tönt noch die Überschrift...
Bis man am Ende des Artikel angekommen ist, hat die Ernüchterung über die politischen Intentionen jegliche Hoffnung auf zB. faire Strompreise wieder erlöschen lassen.
Oder kurz (und genauso treffend wie mein Vorkommentator) gesagt: Bla Bla Bla!
Man macht ein weiteres Gesetz, legt es in die Schublade als Drohinstrument mit minimalem Anwendungswillen. Die Energieleute z.B. grinsen in sich hinein. Solche Hürden regeln Konzerne anlässlich des Besuchs eines Parteischatzmeisters (siehe Spendenveröffentlichungen der Parteien). Energiemanager sind eine andere Kampfklasse als Weinköniginnen, Herr Brüderle!
Einsprüche und Verbote des Bundeskartellamtes stehen ja in dieser Tradition. Neu ist die frühere Einflussnahme, das Zerschlagungsrecht und die Ministermacht die Zerschlagung zu verhindern. Wäre es nicht besser das Gericht so etwas entscheiden zu lassen, um Lobbyismus zu verhindern? Und was ist mit Marktbeherrschern, die gar nicht unter unsere Gesetze fallen? ( entfernt: Bitte verlinken Sie nur Seiten, deren Bezug zum Thema direkt ersichtlich wird. Danke. Die Redaktion/m.e. )
Warum sollte Brüderle ausgerechnet jetzt ein Gesetz als Beruhigungspille für das Wahlvolk auf den Weg bringen, da die Bundestagswahl vorbei und die nächste Landtagswahl noch etwas hin ist? Und wenn das Gesetz nicht angewendet werden soll, wie Sie behaupten, warum gibt er dann als Wirtschaftsminister die Möglichkeit aus der Hand, ein solches Entflechtungsverfahren anzustoßen oder eben auch nicht anzustoßen, und überträgt die Initiative hierfür dem Bundeskartellamt?
Viel wahrscheinlicher ist es, daß Sie einfach Brüderle nicht mögen (was Ihnen selbstverständlich unbenommen bleibt) und Sie deswegen hier eine Pauschalkritik bar jeder Logik posten.
Herr Brüderle kündigt eine Gesetzesinitiative an, weil die FDP sich dem dauerhaften Vorwurf der Klientelpolitik und sinkenden Umfragewerten ausgesetzt sieht. Logisch?
Herr Brüderle kündigt eine Gesetzesinitiative an, weil die FDP sich dem dauerhaften Vorwurf der Klientelpolitik und sinkenden Umfragewerten ausgesetzt sieht. Logisch?
Herr Brüderle kündigt eine Gesetzesinitiative an, weil die FDP sich dem dauerhaften Vorwurf der Klientelpolitik und sinkenden Umfragewerten ausgesetzt sieht. Logisch?
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